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ANGEBOTSERHEBUNG KINDER-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG KANTON BASEL-LANDSCHAFT 2020

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ANGEBOTSERHEBUNG KINDER-, JUGEND- UND

FAMILIENBERATUNG KANTON BASEL-LANDSCHAFT

2020

(2)

IMPRESSUM Herausgeberin:

Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft Fachbereich Kindes- und Jugendschutz Rathausstrasse 2

4410 Liestal T 061 552 59 30 Erarbeitet durch:

Thomas Nigl Franz Ziegler Helga Berchtold Alexandra Dahinden Mit Unterstützung von:

Katrin Bartels Fabienne Guggisberg David Stalder

Katrin Keller-Schuhmacher Irène Renz

Andrea Ruder Lea Wirz

Liestal, Juni 2020

Satz und grafische Bearbeitung:

Mantl Graphic Design Gabriela Mantl, Reinach BL

(3)

2013 wurde im Bericht zur „Kinder- und Jugendhilfe im Kan- ton Basel-Landschaft: Zehn Handlungsempfehlungen“ fest- gehalten, dass ein flächendeckendes Angebot an Beratung für Eltern, Familien und Jugendliche ein wichtiger Bestand- teil des Gesamtangebots der Kinder- und Jugendhilfe sei und gewissen kostenintensiven Interventionen vorbeugen könne, beispielsweise langwierigen familienbegleitenden Massnahmen oder gar Heimplatzierungen1. Daher sollte eine differenzierte Bestandsaufnahme zu Umfang, Dichte und Beratungsthemen für verschiedene Zielgruppen erstellt sowie die Zugänglichkeit zu bereits bestehenden Angebo- ten in den einzelnen Regionen analysiert werden. Im An- schluss sollten Angebotslücken identifiziert und Empfeh- lungen erarbeitet werden, wie diese Lücken geschlossen werden können. Mit seinem Beschluss, die zehn Hand- lungsempfehlungen umzusetzen, hat der Regierungsrat der Sicherheitsdirektion den Auftrag erteilt, diese Bestandsauf- nahme zu erarbeiten2. Der vorliegende Bericht gibt nun die Angebotslandschaft der Beratungsangebote für Kinder, Ju- gendliche und Familien im Kanton Basel-Landschaft im Jahr 2015 wieder. Er zeigt auf, wo im Kanton welche Angebots- lücken auszumachen sind und formuliert Empfehlungen zur Schliessung dieser Lücken.

Für die differenzierte Erfassung der Beratungsangebote, deren Ressourcen und Leistungen erarbeitete der Fachbe- reich Kindes- und Jugendschutz (FKJS) mit Unterstützung durch externe Fachpersonen einen Erhebungsbogen. Der Erhebungsbogen enthält Fragen zu Kontaktdaten, zu De- tails des Beratungsangebots und der Ausstattung der In-

stitutionen sowie zu deren Zielgruppen. In die Erhebung wurden 25 kantonsweit tätige Institutionen aufgenommen, ebenso die regionalen und kommunalen Angebote der Müt- ter- und Väterberatung, der Sozialen Dienste, der Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung und der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Die Erhebung zeigt, dass die Beratungsangebote im Kanton Basel-Landschaft weitgehend über fachlich gut ausgebilde- te Mitarbeitende verfügen und eine breite Palette an Bera- tungsthemen abdecken. Fremdsprachige Angebote in den gängigen europäischen Sprachen Englisch, Französisch und Italienisch werden ebenfalls vielerorts angeboten. Dennoch existieren einige bedeutende Lücken, sowohl was die geo- graphische Abdeckung, die Zielgruppenabdeckung als auch das Beratungsangebot in weiteren Fremdsprachen betrifft.

Über den gan-zen Kanton hinweg zeigte sich, dass eine An- passung von niederschwellig erreichbaren Angeboten für Kinder und Jugendliche an den vorhandenen Bedarf wün- schenswert ist.

Im vorliegenden Bericht werden eine Reihe von Empfeh- lungen ausgesprochen, um die bestehenden Lücken zu schliessen und nachhaltig sicherzustellen, dass keine neuen Lücken entstehen. Die Empfehlungen wurden zusammen mit einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden, der Angebote und des Kantons konsoli- diert. Die Empfehlun-gen werden unterteilt in «Angebots- bezogene Empfehlungen» und «Angebotsübergreifende Empfehlungen.

Angebotsbezogene Empfehlungen

Mütter- und Väterberatung Soziale Dienste Familien-, Erziehungs- und Jugend-

beratung

MANAGEMENT SUMMARY

1 Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft: Zehn Hand- lungsempfehlungen (2013): S. 41 ff.

2 RRB 0872/2013, 21. Mai, Beschluss 2 Nutzung von Verbundangeboten Vernetzung und Koordination Niederschwelligkeit

(Zugang zu Angebotsinformation, Dolmetschleistungen, Kostenregelung) Angebotsübergreifende Empfehlungen

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Konkret werden im vorliegenden Bericht folgende Empfeh- lungen ausgesprochen:

ANGEBOTSBEzOGENE EMPFEHLUNGEN

EMPFEHLUNG 1:

MÜTTER- UND VÄTERBERATUNG

– Die Gemeinden sollen unter Berücksichtigung der Situati- on vor Ort prüfen, wie die Mütter- und Väterberatung nach den Empfehlungen des «Leitfadens Mütter- und Väterbe- ratung» ausgerichtet werden können. Im Vordergrund ste- hen der quantitative und qualitative Ausbau sowie die Or- ganisation in Regionen unter Berücksichtigung aller bereits vorhandenen Angebote für die Zielgruppe.

– Die Gesundheitsförderung und die Gemeinden sollen Koordination und Weiterentwicklung des Angebots sicher- stellen.

– Die Gesundheitsförderung soll ein Merkblatt entwickeln, welches die Gemeinden bei der Prüfung der Situation vor Ort unterstützt.

– Für eine höhere Verbindlichkeit des Leitfadens Mütter- und Väterberatung soll die Gesundheitsförderung eine Ver- ankerung des Leitfadens bei der nächsten Revision des Gesundheitsgesetzes prüfen.

EMPFEHLUNG 2:

SOzIALE DIENSTE

– Allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden sollen Soziale Dienste zur Verfügung stehen, die sich so- zialen Problemen der Bevölkerung annehmen.

– Dort, wo es keine Sozialen Dienste mit Beratungsange- boten gibt, sollten die Gemeinden diese für ihre Bevölke- rung einrichten. Angebote grösserer Dienste sollen wenn möglich bevorzugt werden. Wo es bereits Soziale Dienste mit Beratungsangeboten gibt, sollten die Gemeinden prü- fen, ob diese Beratung quantitativ und qualitativ ausreicht und wie allfällige Lücken geschlossen werden können.

– Der Kanton (Kantonales Sozialamt und Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote) unterstützt die Ge- meinden bei der Definition der Mindeststandards für die Beratungstätigkeit der Sozialen Dienste. Das Kantona- le Sozialamt soll in Koordination mit dem Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote einen Leitfaden für die Beratungstätigkeit der Sozialen Dienste erarbeiten (In- halt: Empfehlungen zu einheitlichen Mindeststandards des Beratungsangebots, Profil und Qualität der Beratung).

– Die Überprüfung der Aufgaben der Abklärung und Fallfüh- rung in der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt durch das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote im Rahmen der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

– Zu prüfende Massnahmen seitens der Gemeinden in Zu-

sammenarbeit mit dem Kantonalen Sozialamt sind die Professionalisierung und Regionalisierung der Sozialhil- fe mit dem Fokus auf die Bereitstellung ausreichender Ressourcen.

– Die Entwicklung von Sozialstrategien in den Gemeinden bzw. Regionen soll durch das Kantonale Sozialamt un- terstützt werden.

EMPFEHLUNG 3:

FAMILIEN-, ERzIEHUNGS- UND JUGENDBERATUNG – Die Gemeinden sollen sicherstellen, dass allen Kindern,

Jugendlichen und Familien ein qualitativ hochstehendes, gut erreichbares und kostenloses oder kostengünstiges Familien-, Erziehungs- und Jugendberatungsangebot in Abgrenzung zu den Beratungsangeboten der Sozialen Dienste zur Verfügung steht. Die Gemeinden sollen, wenn möglich durch Leistungseinkauf oder Zusammenschluss, Angebote grösserer Dienstleister bevorzugen.

– Das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote soll diesen Prozess durch die Erarbeitung eines Leitfadens sowie durch Sicherstellen von regelmässigem Austausch und Vernetzung unterstützen.

ANGEBOTSÜBERGREIFENDE EMPFEHLUNGEN

EMPFEHLUNG 4:

VERSTÄRKTE NUTzUNG VON VERBUNDANGEBOTEN

Kleinere Gemeinden im Kanton sollten Verbundangebo- te nutzen, um Beratung für Kinder, Jugendliche und Fami- lien sicherzustellen. Dies kann ggf. über eine Leistungs- vereinbarung mit Drittanbietern geschehen.

EMPFEHLUNG 5:

VERNETzUNG UND KOORDINATION

– Bezüglich Vernetzung und Koordination mit kantonsweit tätigen Institutionen sind diejenigen kantonalen Dienst- stellen, die für die jeweiligen Schwerpunktthemen der Be- ratungsangebote zuständig sind, als übergeordnete und verbindende Struktur die geeignete Ebene, um die nö- tige Konstanz und Nachhaltigkeit der Vernetzung zu ge- währleisten.

– Bestehende Vernetzungsstrukturen, wie sie in Kapitel 7.2 aufgelistet werden, sollen von den zuständigen kanto- nalen Dienststellen nachhaltig weitergeführt werden.

– Wo Vernetzung und Koordination nur zeitlich befristet si- chergestellt sind, wie im Falle der Koordination Mütter- und Väterberatung der Gesundheitsförderung, sollen An- schlusslösungen gesucht werden.

– Zusätzliche Vernetzungsangebote für Familien-, Erzie- hungs- und Jugendberatung durch das Amt für Kind, Ju- gend und Behindertenangebote, sind wünschenswert.

(5)

– Um die lokale Vernetzung unterschiedlicher Beratungsan- gebote sicherzustellen, sind Gemeinden und regionale Organisationen am besten geeignet.

EMPFEHLUNG 6:

DIGITALER zUGANG zU ANGEBOTSINFORMATIONEN – Bestehende oder künftige Adressverzeichnisse sollen

durch die zuständigen kantonalen Fachstellen oder – wo vorhanden – Verbände gefördert, regelmässig aktua- lisiert und gegebenenfalls mit Informationen für die Arbeit mit Migrantenfamilien ergänzt werden. Für Informatio- nen auf ihrer jeweils eigenen Website sind die Gemein- den zuständig.

EMPFEHLUNG 7:

zUGANG zU DOLMETSCHLEISTUNGEN

– Gemeinden und Beratungsinstitutionen sollen von den zu- ständigen kantonalen Dienststellen über bestehende Möglichkeiten informiert werden, Dolmetschdienste in An- spruch nehmen zu können und davon Gebrauch machen.

Gemeinden sollten sich bei Bedarf an den Kosten betei- ligen, bspw. die Kosten durch ein festes Budget für inter- kulturelle Dolmetschdienste abdecken.

– Bei anstehenden Gesetzesänderungen soll das Thema niederschwelliger Zugänge zu Dolmetschdiensten und interkulturellen Vermittlerinnen und Vermittlern durch die zuständige kantonale Dienststelle explizit berücksich- tigt werden.

– Im Rahmen eines Austauschs zwischen dem Verband Ba- sellandschaftlicher Gemeinden und zuständigen kan- tonalen Dienststellen soll definiert werden, was der Be- griff der „fachgerechten Beratung“ (SGS 850, §4 Abs. 2) durch Soziale Dienste umfasst, und welche Konsequenzen dies für die Finanzierungszuständig-keit von Dolmetsch- leistungen hat.

EMPFEHLUNG 8:

KOSTENREGELUNG FÜR BERATUNGSANGEBOTE

– Unter der Leitung des Amts für Kind, Jugend und Behin- dertenangebote soll in Zusammenarbeit mit Beratungs- institutionen und Gemeindevertretungen ein Muster- reglement zur Kostenregelung von Ratsuchenden bei Beratungsangeboten erarbeitet werden.

(6)

INHALT

1 EINLEITUNG 9

1.1 Herleitung: „Konzept Jugendhilfe Basel-Landschaft“ 10

1.2 Umsetzung der Handlungsempfehlungen 10

1.3 Auftrag an die Sicherheitsdirektion 11

1.4 Ziel der Erhebung 11

1.5 Begriffsbestimmungen und Definitionen 11

1.6 Begleitgruppen 13

2 DATENERHEBUNG 14

2.1 Auswahl der Beratungsangebote 14

2.2 Inhalte der Erhebung 15

2.3 Durchführung der Erhebung 16

3 ERGEBNISSE DER ERHEBUNG 17

3.1 Nationale und interkantonale Beratungsangebote 17

3.2 Kantonsweite Beratungsangebote 17

3.2.1 Kantonsweite Beratungsangebote pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner 19

3.3 Regionale und kommunale Beratungsangebote 20

3.3.1 Überblick über die Beratungsangebote in den Gemeinden 20

3.3.2 Mütter- und Väterberatung 21

3.3.3 Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung 24

3.3.4 Soziale Dienste 25

3.3.5 Offene Kinder- und Jugendarbeit 28

4 EXPERTENVERANSTALTUNG 30

5 AUSWERTUNG DER ERHEBUNG NACH QUANTITATIVEN UND QUALITATIVEN KRITERIEN 31

5.1 Bewertung der Quantität von Beratungsangeboten 32

5.1.1 Kriterien zur Beurteilung der Quantität: Umfang des Angebots 32

5.1.2 Umfang des Angebots 33

5.2 Bewertung der Qualität der Beratungsangebote 38

5.2.1 Kriterien zur Beurteilung der Qualität: Niederschwelligkeit und Organisation 38

5.3 Bewertung nach Beratungsangebot und KESB-Region 41

6 FAzIT 46

6.1 Umfang der Angebote 46

6.1.1 Umfang der Beratungsangebote nach KESB-Regionen 46

6.2 Ausbildungen des Beratungspersonals (Richtungen und Abschlüsse) 47

6.3 Ausgestaltung der Beratungsangebote: 47

6.3.1 Sprachen 47

6.3.2 Freiwilligkeit und Anordnung 47

6.3.3 Kosten (-beteiligung) 48

6.3.4 Zielgruppen 48

6.3.5 Beratungsthemen 48

6.4 Weiterentwicklung der Beratungsangebote 48

(7)

7 EMPFEHLUNGEN zUR WEITERENTWICKLUNG DER KIND-, JUGEND- UND

FAMILIENBERATUNG IM KANTON BASEL-LANDSCHAFT 49

7.1 Angebotsbezogene Empfehlungen zur Weiterentwicklung einzelner Beratungsinstitutionen 49

7.1.1 Empfehlung zur Mütter- und Väterberatung 49

7.1.2 Empfehlung zu den Sozialen Diensten 51

7.1.3 Empfehlung zur Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung 52

7.1.4 Offene Kinder- und Jugendarbeit 53

7.1.5 Schulsozialarbeit 53

7.2 Angebotsübergreifende Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Beratungs-

landschaft im Kanton Basel-Landschaft 53

7.2.1 Empfehlung zur Nutzung von Verbundangeboten 54

7.2.2 Empfehlung zur Vernetzung und Koordination 54

7.2.3 Empfehlungen zur Niederschwelligkeit 56

7.2.3.1 Digitaler Zugang zu Angebotsinformationen 56

7.2.3.2 Zugang zu Dolmetschleistungen 56

7.2.3.3 Kostenregelung für Beratungsangebote 57

8 WEITERES VORGEHEN 59

9 LITERATURANGABEN 60

10 ANHANG 62

10.1 Anhang 1: Auszug des verwendeten Fragebogens für die Erhebung der

Beratungsangebote im Kanton Basel-Landschaft 62

10.2 Anhang 2: Beratungsthemen über alle Institutionen hinweg (Stand: Juni 2015) 64 10.3 Anhang 3: Kantonale Institutionen, die sich als Beratungsstelle für Fachpersonen

deklariert haben (Stand: Juni 2015) 64

10.4 Anhang 4: Liste der Gemeinden mit der Anzahl unterschiedlicher Beratungsangebote

für Jugendliche (Stand: Juni 2015) 65

10.5 Anhang 5: Liste der Gemeinden mit der Anzahl unterschiedlicher Beratungsangebote

für Kinder (Stand: Juni 2015) 66

10.6 Anhang 6: Liste der Gemeinden mit Beratungsangeboten für Erwachsene pro

1‘000 erwachsene Einwohner (1% ~ 1 Min Arbeitszeit pro Einwohner und Jahr) 67 (Stand: Juni 2015)

10.7 Anhang 7: Liste der Gemeinden mit Mütter-, Väterberatungsangeboten pro

1‘000 Kleinkinder (1% ~ 1 Min Arbeitszeit pro Kleinkind und Jahr), (Stand: Juni 2015) 68

(8)

ABKÜRzUNGSVERzEICHNIS

AKJB Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote ALD Ausländerdienst BL

BKSD Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL Kanton Basel-Landschaft

BSV Bundesamt für Sozialversicherungen EW Einwohnerinnen und Einwohner FHNW Fachhochschule Nordwestschweiz FKD Finanz- und Kirchendirektion

FKJS Fachbereich Kindes- und Jugendschutz FKSH Fachkommission Sozialhilfe

FEJB Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung HE Handlungsempfehlungen

HEKS Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KJFG Kinder- und Jugendförderungsgesetz KKSH Konsultativkommission Sozialhilfe KOSA Koordination Sozialarbeit

KSA Kantonales Sozialamt MVB Mütter- und Väterberatung

NOKJ Nachhaltige Optimierung der Kinder- und Jugendhilfe OKJA Offene Kinder- und Jugendarbeit

OKJA-BL Verein Offene Kinder- und Jugendarbeit Basel-Landschaft

SD Soziale Dienste

SID Sicherheitsdirektion

StratKJF Situationsanalyse und Strategieentwicklung der Kinder- und Jugendförderung im Kanton Basel-Landschaft UKBB Universitätskinderspital beider Basel

VBLG Verband Basellandschaftlicher Gemeinden VGD Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion VSO BL Verband für Sozialhilfe Basel-Landschaft RRB Regierungsratsbeschluss

(9)

Allgemeine Förderung

Offene Kinder und Jugendarbeit

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Elternbildung

Beratung und Unterstützung

Kinder- und Jugendberatung

Familien- und Erziehungsberatung

Schulsozialarbeit Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Heimerziehung

Pflegefamilien

Ambulante Hilfen

Lebenswelt – Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien Leben, Wohnen, Nachbarschaft, Freizeit, Gemeinwesen, Arbeit-Bildung / Schule Kooperationen mit weiteren Systemen: Gesundheit, formale und non-formale Bildung, Raumplanung, Ordnungspolizei und Justiz, u. a.

Eigene Darstellung des AKJB in Anlehnung an Schrapper (2012) und Schnurr (2012)

Zunahme der Eingrif fsintensit

ät / des P

roblembezugs

Abklär ung und F

allführ ung

1. EINLEITUNG

Der Begriff Kinder- und Jugendhilfe umfasst alle Leistungs- bereiche, die moderne Wohlfahrtsstaaten ergänzend zur Schule und zu privaten Leistungen von Familien und Ver- wandtensystemen anbieten, und wird als Kontinuum aus Schutz, Förderung und Mitwirkung von Kindern, Jugendli- chen und Familien verstanden. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen Eltern in der Ausführung ihrer Erziehungsaufgabe und eröffnen Kindern und Jugendlichen Lern- und Bildungsgelegenheiten ausserhalb der Schule.

Sie wirken insgesamt darauf hin, dass Kinder und Jugend- liche günstige Bedingungen des Aufwachsens vorfinden.

Kinder- und Jugendhilfe beinhaltet die allgemeine Förderung (offene Kinder- und Jugendarbeit / Kinder- und Jugendförde- rung, familien- und schulergänzende Kinderbetreuung, frü- he Förderung, Elternbildung), Beratung und Unterstützung (Kinder- und Jugendberatung, Familien- und Erziehungsbe- ratung, Schulsozialarbeit) und ergänzende Hilfen zur Erzie-

hung (ambulante Hilfen, Pflegefamilien, Heimerziehung) und umfasst die Unterstützung in Krisen und schwierigen Lebenssituationen sowie zielgruppen- bzw. problemspezi- fische Angebote bis hin zu Eingriffen in die familiale Privat- sphäre zum Schutz des Kindeswohls.

Der Kanton Basel-Landschaft hat sich der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet. Die Sicherstellung flächendeckender, einfach zugänglicher Beratungsangebote für Heranwachsende und Erziehende gilt dabei als wichtiger Entwicklungsschritt. Der folgende Bericht soll helfen, Opti- mierungspotential aufzuzeigen und die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des „Konzepts Ju- gendhilfe Basel-Landschaft“ (siehe Kap. 1.1) zu verbessern.

Er zielt speziell auf Angebote aus dem Feld der Beratung und Unterstützung gemäss der folgenden Darstellung ab:

(10)

1.1 HERLEITUNG: „KONzEPT JUGENDHILFE BASEL-LANDSCHAFT“

Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) des Kan- tons Basel-Landschaft erhielt im Jahr 2008 vom Regie- rungsrat den Auftrag, ihm einen Bericht über die Angebots- und Steuerungsstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft zu erstellen. Dafür wurde eine überdirektionale Projektgruppe „Konzept Jugendhilfe Basel- Landschaft“ unter der Leitung der BKSD gebildet (Regie- rungsratsbeschluss Nr. 1806 vom 16. Dezember 2008). Der Verband der Baselbieter Gemeinden (VBLG) war mit zwei Gemeinderätinnen in der Projektgruppe vertreten. Der Be- richt „Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft:

Be-standsaufnahme und Entwicklungsperspektiven“ wur- de dem Regierungsrat vorgelegt. Mit dem Regierungsrats- beschluss im Januar 2011 wurde beschlossen, ein Konsul- tationsverfah-ren bei in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Fachpersonen durchzuführen (Regierungsratsbeschluss Nr. 0138 vom 25. Januar 2011). Aufgrund der Ergebnisse der Konsultation wurde ein zweiter Bericht mit dem Titel

„Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft: Zehn Handlungsempfehlungen“ verfasst. Er fasst die Ergebnis- se des Konsultationsverfahrens zusammen, diskutiert die dort vorgetragenen Hinweise und Einwände und formu- liert auf dieser Basis zehn Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe im Kanton. Der Regierungsrat hat am 21. Mai 2013 die Umsetzung der zehn Handlungsempfehlungen (HE) beschlossen, die folgende Themen behandeln:

HE 1: Kantonale Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendhilfe

HE 2: Entwurf für ein Kinder- und Jugendhilfegesetz HE 3: Reglement für Leistungsentscheidungen erarbeiten

HE 4: Materielle Überprüfung von Beitragszusagen ausarbeiten

HE 5: Bericht über Zugänge zu «freiwilligen Leistungen»

erarbeiten

HE 6: Erarbeitung einer Vorlage für gleiche Finanzierungs trägerschaft für ambulante und stationäre Jugend hilfeleistungen

HE 7: Leistungskatalog ambulante Kinder- und Jugend- hilfeerarbeiten

HE 8: Leitfaden für Mütter- und Väterberatung erstellen

HE 9: Beratungsangebote: Bericht zur Bestandesaufnah me und Schliessung von Lücken erarbeiten HE 10: Einführung der Schulsozialarbeit auf allen Stufen

NACHHALTIGE OPTIMIERUNG DER KINDER- UND JUGENDHILFE (NOKJ)

Im Rahmen des im Januar 2013 in Kraft getretenen Bundes- gesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförde- rungsgesetz (KJFG), SR 446.1, Art 26) unterstützt das Bun- desamt für Sozialversicherungen (BSV) die Kantone finan- ziell bei der Förderung der Kinder- und Jugendpolitik. Um die Mitfinanzierung der Massnahmen durch den Bund zu si- chern, hat der Regierungsrat ebenfalls im Mai 2013 das Amt Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) der BKSD beauftragt, die oben erwähnten zehn Handlungsempfehlun- gen in einem Programmkonzept zu fassen und dies beim BSV einzureichen. Das Programmkonzept mit dem Titel

„Nachhaltige Optimierung der Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Basel-Landschaft (NOKJ) – Kantonales Programm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik gemäss Artikel 26 KJFG“ wurde noch 2013 eingereicht und vom BSV gutgeheissen. Der Bundesbeitrag an die Optimierung der Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Basel-Landschaft war auf vier Jahre beschränkt.

1.2 UMSETzUNG DER HANDLUNGS- EMPFEHLUNGEN

Die BKSD wurde vom Regierungsrat beauftragt, in Zusam- menarbeit mit den anderen Direktionen die oben erwähn- ten Handlungsempfehlungen (HE) umzusetzen. Neben dem vorliegenden Dokument wurden dafür folgende Berichte in Auftrag gegeben:

– Der Bericht über die „Zugänge zu freiwillig vereinbarten Leistungen der ambulanten und stationären Hilfen zur Er- ziehung“ im Kanton Basel-Landschaft, wurde durch Prof.

Dr. Heinz Messmer, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Hoch- schule für Soziale Arbeit FHNW, verfasst (HE 5 – Bericht über Zugänge zu „freiwilligen Leistungen“).

– Der „Leistungskatalog für den Bereich ambulante und teilstationäre erzieherische Hilfen im Kanton Basel-Land- schaft“ wurde durch Prof. Dr. Kay Biesel, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, erstellt (HE 7 – Leistungskatalog ambulante Kinder- und Jugendhilfe).

– Der Bericht zur Erweiterung der Schulsozialarbeit auf allen Stufen wurde durch das Amt Kind, Jugend und Behinder- tenangebote (AKJB) erarbeitet (HE 10 – Ausweitung der Schulsozialarbeit auf alle Stufen).

(11)

1.3 AUFTRAG AN DIE SICHERHEITSDIREKTION Das Kapitel 2.6.3., S.37ff. des Berichts „Kinder- und Jugend- hilfe im Kanton Basel-Landschaft: Zehn Handlungsempfeh- lungen“ (2013), fasst die Kommentare der 2011 konsul- tierten Fachpersonen zum Thema Beratung zusammen.

Die Institutionen und Fachdienste, die sich danach an der Konsultation beteiligt haben, stützen die Einschätzung der überdirektionalen Projektgruppe, dass ein flächendecken- des Angebot an Beratung für Eltern, Familien und Jugend- liche einerseits ein wichtiger Teil des Gesamtangebots der Kinder- und Jugendhilfe sei und andererseits gewissen kos- tenintensiven Interventionen wie Heimplatzierungen oder langwierigen familienbegleitenden Massnahmen vorbeu- gen könne. Ebenso zentral wie das breite Angebot sei auch eine gute Erreichbarkeit der Beratungsangebote sowie eine grosse Transparenz über deren Zugangswege. Einigkeit zwischen den Konsultierten und der Projektgruppe bestand auch im weiteren Vorgehen. Es sollte eine differenzierte Bestandsaufnahme zu Umfang, Dichte, Beratungsthemen für verschiedene Zielgruppen und Zugänglichkeit zu den Angeboten in den einzelnen Regionen für die bereits be- stehenden Angebote erstellt werden. Im Anschluss sollten Angebotslücken identifiziert und – unter Einbezug der be- stehenden Infrastruktur – Good-Practice-Vorschläge formu- liert werden. Die durch die überdirektionale Projektgruppe damals erstellte grobe Angebotsübersicht zeigte Lücken im Bereich der themen- und zielgruppenbezogenen Angebote auf. Insbesondere fehlen gemäss dem Bericht „Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft: Bestandsaufnah- me und Entwicklungsperspektiven“ (2010) abgesehen von der Schulsozialarbeit auf der Sekundarstufe I Angebote, die sich spezifisch an Kinder und Jugendliche richten. Um dem Ziel einen Schritt näher zu kommen, allen Erziehenden ei- nen voraussetzungsfreien und möglichst einfachen Zugang zu Beratungsangeboten zu ermöglichen, bedarf es einer detaillierteren Übersicht über die Angebotslandschaft im Kanton Basel-Landschaft.

Mit seinem Beschluss, die zehn Handlungsempfehlungen umzusetzen, hat der Regierungsrat der Sicherheitsdirektion folgenden Auftrag erteilt3:

„Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, unter Beizug der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion und der Bil- dungs-, Kultur- und Sportdirektion die Bestandsaufnahme der Familien-, Erziehungs- und Jugendberatungsangebote im Kanton Basel-Landschaft durchzuführen und in einem zweiten Schritt Vorschläge zur Schliessung der bestehen- den Angebotslücken auszuarbeiten. Beim zweiten Schritt sind die Gemeinden und die Elternbildungsangebote mit- einzubeziehen (Landratspostulat 2006/101).“ Das Landrats- postulat 2006-101 von Christian Steiner „Eltern bilden statt Kinder therapieren“ verlangt ein Konzept zur Elternbildung.

Das Postulat wurde am 2. November 2006 überwiesen und mit Vorlage 2015-171 am 28. April 2015 abgeschrieben. Das in Vorlage 2015-171 erwähnte Konzept Elternbildung ist ab- geschlossen, dem Regierungsrat unterbreitet und von die- sem beschlossen worden. Der folgende Bericht bearbeitet somit die HE 9 – Beratungsangebote: Bestandsaufnahme und Schliessung von Lücken. Das in Vorlage 2015-171 er- wähnte Konzept zur Elternbildung ist von der Fachstelle für Erwachsenenbildung Basel-Landschaft erarbeitet worden.

1.4 zIEL DER ERHEBUNG

Die Erhebung beabsichtigt, das gesamte ambulante Bera- tungsangebot (Definition siehe Kapitel 1.5), das Kindern, Jugendlichen und Familien im Kanton Basel-Landschaft zur Verfügung steht, zu erfassen. Damit verbunden ist die Absicht, die Vollständigkeit des Angebots bezogen auf die in Kap. 2.2 beschriebene Differenzierung und die örtliche Erreichbarkeit zu analysieren. Schliesslich werden allfällige Angebotslücken benannt.

Bezüglich des Beratungsangebots müssen deshalb Fragen gestellt werden wie die Folgenden:

– Wie schnell findet eine Mutter oder ein Vater ein geeig- netes Beratungsangebot, wenn sie oder er mit der Erzie- hung ihres / seines Kindes an die Grenzen stösst, sich in einer Krise befindet oder sich mit überfordernden Belas- tungen konfrontiert sieht?

– Gibt es ein Beratungsangebot, das Familien finden kön- nen und welches z. B. Lehrpersonen den Familien, Eltern oder Kindern empfehlen können?

Im Zentrum der Erhebung steht das ambulante freiwillige Beratungsangebot.

1.5 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND DEFINITIONEN

BERATUNG

Als Beratung wird im vorliegenden Bericht Folgendes ver- standen: Beratung ist in ihrem Kern jene Form einer inter- ventiven und präventiven helfenden Beziehung, in der eine Beraterin oder ein Berater mittels sprachlicher Kommunika- tion und auf der Grundlage anregender und stützender Me- thoden innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums versucht, bei hilfesuchenden Kindern, Jugendlichen und Erziehenden einen auf kognitiv-emotionaler Einsicht basie- renden Lernprozess in Gang zu bringen, in dessen Verlauf die Selbsthilfebereitschaft, die Steuerungsfähigkeit und die Handlungskompetenz der Klientinnen und Klienten verbes- sert werden können (in Anlehnung an Dietrich, 1991) oder

3RRB 0872/2013, Mai, Beschluss 2

(12)

in einer Kurzformel gemäss Wilms (2004, S.19): „Hilfe zur Problemlösung mit den Mitteln der Sprache“.

Beratungen grenzen sich im vorliegenden Bericht von El- ternbildungsangeboten ab, welche folgendermassen ver- standen werden:

satz zur ambulanten Beratung hält sich die zu beratende Per- son regelmässig an einigen Stunden pro Tag (teilstationär) oder über Tag und Nacht (stationär) in dieser Einrichtung auf.

Die Dauer des Beratungsprozesses hängt mit der Aufent- haltsdauer in der (teil-)stationären Einrichtung zusammen.

FREIWILLIGE UND ANGEORDNETE BERATUNGEN

Gemäss Schnurr (2012, S.75f.) gelten Beratungsangebote als grundsätzlich frei zugänglich, wenn sie Kindern, Jugend- lichen und Erziehenden frei zur Verfügung stehen und von diesen aktiv nachgefragt werden können, auch im Modus der ‚Selbstbeschaffung‘ ohne Vermittlung durch eine Fach- stelle oder Behörde. Solche Angebote sind „freiwillig“.

Angeordnete Beratungsangebote erfolgen entweder auf Anweisung (z. B. durch die Kindes- und Erwachsenen- schutzbehörden KESB) oder es handelt sich um länger an- dauernde Beratungsprozesse, die als Leistungen ausgestal- tet sind, für die eine Indikation bzw. Einzelfallentscheidung durch eine Fachstelle oder Behörde erforderlich ist.

KIND UND JUGEND

Als Kindheit wird nach international gültiger Definition der Zeitraum im Leben eines Menschen von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr bezeichnet. Jugend meint die Zeit von der Pubertät bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

In der UN-Kinderrechtskonvention wird auf die Unterschei- dung von Kindern und Jugendlichen verzichtet. Art. 1 der Konvention besagt: „Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.“

In Anbetracht der nach wie vor viel verwendeten Unter- scheidung von Kindheit und Jugend, und auch in Anbetracht der Auftragsformulierung (Kinder-, Jugend- und Familienbe- ratung) wird im vorliegenden Bericht an der Unterscheidung von Kindheit und Jugend festgehalten.

4 Definition des Vereins Elternbildung Schweiz, https://www.elternbil- dung.ch/ueber-elternbildung-ch/leitbild-und-definitionen/definitionen- qualitaet/

5 In Anlehnung an: Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Inneren (2018): Abklärung im Kindesschutz – Standards, Instrumente und Her- ausforderungen für die KESB – Leitfaden, S. 6

„Elternbildung vermittelt Erziehenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihre Erziehungskompetenz fördern und stärken. Dabei berücksichtigt sie die Ressourcen der Er- ziehenden und strebt einen achtsamen und respektvol- len Umgang an.

Die Elternbildung richtet sich an alle Formen von Fami- lien in den verschiedenen Lebensphasen und berück- sichtigt persönliche, kulturelle, soziale und sprachliche Voraussetzungen. Sie setzt unter fachlicher Leitung vorwiegend in Gruppen Prozesse in Gang, in denen sich Erziehende mit Beziehungs- und Erziehungsaufgaben auseinandersetzen. Elternbildung reflektiert zudem die politischen und sozialen Rahmenbedingungen, die den Familienalltag prägen. Die Elternbildung grenzt sich so- wohl von der Unterhaltung und Erholung als auch ge- genüber therapeutischen Behandlungen von Störungen und Krankheiten ab“.4

Beratungstätigkeiten sind nicht gleichzusetzen mit Abklä- rungstätigkeiten, wie sie beispielsweise von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder in ihrem Auftrag durchgeführt werden. Unter Abklärung werden in Abgren- zung zur Beratung diejenigen Tätigkeiten verstanden, die darauf ausgerichtet sind, eine in Bezug auf das Kindeswohl als problematisch wahrgenommene Situation zu erfassen, zu verstehen und zu beurteilen, damit in der Folge geeigne- te Massnahmen zum Schutz des Kindes getroffen werden können.5

AMBULANTE BERATUNGSANGEBOTE

Kinder-, Jugend- und Familienberatung kann ambulant, teil- stationär oder stationär stattfinden. Zum Untersuchungsge- genstand des vorliegenden Berichts gehören nur ambulan- te Beratungsangebote.

Ambulante Beratungsangebote zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Beratungen in einer Einrichtung oder zuhause bei der zu beratenden Person stattfinden. Nach Einschät- zung von dazu befragten Fachpersonen werden für ein durchschnittliches, ambulantes Beratungsgespräch bei Er- wachsenen und Paaren ungefähr 60 bis 90 Minuten, bzw.

bei Kindern und Jugendlichen 50 bis 60 Minuten benötigt.

Die Dauer des Beratungsprozesses ist unterschiedlich und hängt unter anderem von der Komplexität des Problems ab.

Beratungen im Rahmen von (teil-)stationären Aufenthalten finden ausschliesslich in einer Einrichtung statt. Im Gegen-

(13)

1.6 BEGLEITGRUPPEN

Der Fachbereich Kindes- und Jugendschutz (FKJS), welche bei der Sicherheitsdirektion angesiedelt ist, wurde beauf- tragt, die Analyse des Beratungsangebotes durchzuführen und hierfür eine überdirektionale Begleitgruppe zu bilden.

Vertreterinnen und Vertreter aus der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), der Sicherheitsdirektion (SID) und eine Vertreterin aus dem Bereich der frühen Förderung6 konnten für die Mitarbeit gewonnen werden.

6 BKSD: David Stalder, VGD: Irène Renz, Frühbereich: Kathrin Keller- Schuhmacher, Co-Leiterin F-NETZ Nordwestschweiz und Mitglied Fach- kommission Kindes- und Jugendschutz BL; SID: Thomas Nigl, Franz Ziegler und Helga Berchtold

(14)

2. DATENERHEBUNG

2.1 AUSWAHL DER BERATUNGSANGEBOTE Im vorliegenden Bericht wurden alle Beratungsangebote berücksichtigt, die dem Fachbereich Kindes- und Jugend- schutz nach vorangegangener Recherche bekannt waren, explizit für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Ba- sel-Landschaft oder einen Teil davon zur Verfügung stehen und der Definition von „Beratungsangeboten“ nach Schnurr entsprechen (siehe Kapitel 1.5). Dabei wurde zwischen nati- onalen/interkantonalen, kantonalen und regionalen/kommu- nalen Angeboten unterschieden.

Dazu gehören:

NATIONALE UND INTERKANTONALE BERATUNGS- ANGEBOTE

– Folgende nationale und interkantonale Angebote wurden in die Auswertung einbezogen:

– Beratung und Hilfe 147 (für Kinder und Jugendliche) – E-Beratung und Jugendinformation tschau.ch – Elternberatung Pro Juventute

– Elternnotruf

– Lilli – Onlineberatung für Jugendliche und junge Erwach- sene

KANTONALE BERATUNGSANGEBOTE

In die Erhebung wurden folgende kantonsweit tätigen Bera- tungsstellen einbezogen:

– Beratungsstelle für Partnerschaft, Ehe und Familie der re- formierten Kirche BL

– Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungs- fragen

– Berufsintegration Basel-Landschaft – Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

– Blaues Kreuz beider Basel, Fachstelle Alkohol und Sucht – Ehe- und Partnerschaftsberatung - Römisch-katholische

Landeskirche Basel-Landschaft – eifam Alleinerziehende Region Basel – Elternhilfe beider Basel

– Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft – Familien- und Jugendberatung Birmann-Stiftung – FamilyStart Helpline

– Frauenhaus Basel – frauenplus Baselland

– Kinder- und Jugendpsychiatrie

– Kompetenzzentrum Kind, Jugend und Familie – Männerbüro Region Basel

– Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel – Opferhilfe beider Basel

– Pädagogisch-therapeutisches Zentrum für Kinder BL – RainbowLine

– Rotes Kreuz Basel-Landschaft

– Säuglingssprechstunde, Universitätskinderspital beider Basel (UKBB)

– Schulpsychologischer Dienst – Stiftung Mosaik

– Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen

REGIONALE UND KOMMUNALE BERATUNGSANGEBOTE – Dazu gehören folgende Beratungsangebote:

– Mütter- und Väterberatung

– Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung

– Soziale Dienste, die Beratung für Kinder, Jugendliche oder Familien anbieten

– Offene Kinder- und Jugendarbeit

Folgende Beratungsangebote bilden eine Ausnahme und wurden nicht erfasst:

1. Die Schulsozialarbeit, da die Schulsozialarbeit auf Sekun- darstufe im Jahr 2004 flächendeckend eingeführt wurde und das AKJB zur Schulsozialarbeit auf Primarstufe eine separate Auslegeordnung erstellt hat (vgl. Exkurs Seite 54).

2. Die privaten Therapeutinnen und Therapeuten, da die Steu- erung der Dichte und der Verbreitung dieser Angebote nicht dem Einfluss des Staates unterstehen und die Ab- grenzung von seriösen und wenig seriösen Angeboten mit einem grossen Aufwand verbunden wäre oder kaum mit klaren objektiven Kriterien hätte vorgenommen wer- den können.

3. Informelle Beratung innerhalb der Familie oder einer er- weiterten Dorf-/Quartiergemeinschaft wie beispielsweise Frauenverein, weil die Steuerung der Dichte und der Ver- breitung dieses Angebots nicht dem Einfluss des Staates untersteht und die Unterscheidung zwischen Gespräch und Beratung hier besonders fliessend ist.

4. Kinderärztinnen und -ärzte, da ihre Kernaufgabe die me- dizinische Beratung und Betreuung von Kindern und Ju- gendlichen darstellt und sie keine primär beratende Auf- gabe für familiäre Probleme innehaben.

5. Ebenfalls nicht erhoben wurden die Sozialen Dienste, die nur Sozialhilfe anbieten, also jener Bereich, der sich mit der materiellen Unterstützung von hilfesuchenden und hilfsbedürftigen Personen sowie deren Beratung zu Fra- gen im Zusammenhang mit ihrer Hilfsbedürftigkeit be- schränkt. Darüber hinaus bieten sie keine Beratung an.7

7Die entsprechenden Vorabklärungen fanden telefonisch statt.

(15)

2.2 INHALTE DER ERHEBUNG

Im Fragebogen wurden neben den Kontaktdaten und all- gemeinen Informationen zur Institution folgende Bereiche erhoben:

STELLENPROzENTE UND ANzAHL MITARBEITENDE (= UMFANG DER BERATUNGSANGEBOTE)

Bei der Konstruktion des Fragebogens wurde davon ausge- gangen, dass die beiden Kriterien „Stellenprozente (für die Beratung)“ und „Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“

über die Grösse einer Einrichtung Auskunft geben. Ebenso wurde davon ausgegangen, dass daraus auf die zeitliche Er- reichbarkeit eines Beratungsangebots geschlossen werden kann. Eine Institution mit acht Mitarbeitenden bzw. deren Angebote sollten zeitlich einfacher erreichbar sein als eine Institution, der für die Beratung lediglich eine 40 %-Stelle zur Verfügung steht. Unter Umständen ist – bei Vorhanden- sein mehrerer Mitarbeitenden – auch von einer grösseren Bandbreite bezüglich fachlicher Ausbildung und einer grös- seren Anzahl an Beratungsthemen auszugehen.

AUSBILDUNG (RICHTUNGEN UND ABSCHLÜSSE)

Die Erhebung der Ausbildungsrichtungen und der Ausbil- dungsabschlüsse soll einerseits Angaben zu den fachlichen Orientierungen der Beratungsangebote ermöglichen (z. B.:

Sind innerhalb einer Institution diverse Fachrichtungen ver- treten?). Andererseits sollen damit und in Kombination mit den Ausbildungsabschlüssen auch Hinweise auf die zu er- wartende Qualität der Beratung gegeben werden können.

KOSTEN (-BETEILIGUNG)

Angaben zur Kostenübernahme wurden erhoben, weil die Kostenübernahme oder eine allfällige Kostenbeteiligung durch die Ratsuchenden für die Inanspruchnahme des An- gebots relevant im Sinne einer Zugangshürde sein kann.

Dies gilt besonders bei Beratungen von Kindern und Ju- gendlichen, betrifft aber auch Erwachsene.

zUSTÄNDIGKEITSGEBIET

Mit dem Zuständigkeitsgebiet wird der geografische Radius eines Angebots bezeichnet, innerhalb dessen das Angebot genutzt werden kann. Mit diesem Kriterium wird erhoben, ob ein Beratungsangebot lediglich den Einwohnerinnen und Einwohnern der Standortgemeinde der Beratungsstelle zur Verfügung steht oder ob Personen aus anderen Gemeinden bzw. die gesamte Bevölkerung des Kantons Basel-Land- schaft das Angebot nutzen können.

AUSGESTALTUNG DER BERATUNGSANGEBOTE – Angebote in Fremdsprachen

– Freiwilligkeit und Anordnung (s.u.) – Zielgruppen (s.u.)

8vgl. Schnurr, (2012), diverse Publikationen der Erziehungsberatung Kanton Bern; die Angebotsübersicht der Familien-, Paar- und Erzie- hungsberatung Basel, Familienhandbuch.de; thematische Angebots- übersichten Sozialer Dienste.

– Beratungsthemen (s.u.)

FREIWILLIGKEIT UND ANORDNUNG

Der Fokus der vorliegenden Erhebung liegt auf der freiwil- ligen Beratung. Es wurde erhoben, welche Institutionen Beratung auf freiwilliger Ebene anbieten. Der Vollständig- keit halber wurde gleichzeitig erfasst, welche Institutionen zusätzlich Beratungen durchführen, die angeordnet werden (bspw. durch die KESB oder die Gerichte).

zIELGRUPPEN

Als mögliche Zielgruppen der Beratungsangebote wurden folgende festgelegt:

– Kinder 5 - 13 Jahre – Jugendliche 14 - 18 Jahre

– Eltern mit Säuglingen/Kleinkindern 0 - 4 Jahre – Eltern mit Kindern 5 - 13 Jahre

– Eltern mit Jugendlichen 14 - 18 Jahre – Privatpersonen

– Fachpersonen

Mit dem Begriff Privatpersonen sind Personen gemeint, die nicht im beruflichen Kontext Kenntnisse von Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien haben, sondern im Alltag mit dem Thema konfrontiert werden (z. B. Verwand- te, Nachbarn, Arbeitskolleginnen und -kollegen, usw.).

BERATUNGSTHEMEN

Für die Zusammenstellung der Themenbereiche, die von den Stellen im Rahmen der Beratungen abgedeckt werden können, wurde auf andere Erhebungen und die entspre- chende Fachliteratur zurückgegriffen.8 Zudem wurde die Auflistung der (möglichen) Beratungsthemen den Fachper- sonen der Arbeitsgruppe, die mit der Erarbeitung des Frage- bogens beauftragt war, zur Begutachtung vorgelegt.

Die in der vorliegenden Erhebung erfassten Themen sind:

– psychische, affektive Probleme

– besondere Belastungen und Krisen / Traumatisierungen – Entwicklung und Entwicklungsauffälligkeiten

– Verhaltensauffälligkeiten – Erziehungsprobleme – Schulprobleme

– Beziehungs- und Partnerschaftsprobleme, Trennung/Schei- dung

– Suchterkrankungen

(16)

– Essstörungen

– Sexualität und Schwangerschaft – Aus- und Berufsbildung, Lehrstelle – Opfer von Gewalt (inkl. Neue Medien) – Finanzen (Schulden, Insolvenzberatung) – Rechtsberatung

– Geburtsverarbeitung durch das Kind – Stillen

– Eltern-Kind-Beziehung / Bindung – andere

2.3 DURCHFÜHRUNG DER ERHEBUNG

FORM DER ERHEBUNG

Für die Erhebung der Daten wurde ein schriftlicher Fragebo- gen erarbeitet, der die Grundlage für eine Online-Befragung bildete. Um den Anbietenden von Beratung eine möglichst einfache und ökonomische Form der Erhebung bieten zu können, fiel die Wahl auf eine internetbasierte Erhebung mittels des Befragungstools „Survalyzer“. Die Anforderun- gen an den Fragebogen bestanden darin, dass er einfach auszufüllen ist, in mehreren Etappen beantwortet werden und für die Antwortenden mit geringem Zeitaufwand be- antwortet werden kann.

Die Ergebnisse, die im vorliegenden Bericht dargestellt werden, beruhen auf den Angaben der Antwortenden. Es handelt sich damit um Selbstdeklarationen der antworten- den Institutionen.

BEFRAGUNGSzEITRAUM

Der Zeitraum der Erhebung erstreckte sich von Juni bis Ok- tober 2015.

RÜCKLAUF DER BEFRAGUNG

Es wurde mit allen Anbietenden Kontakt hergestellt. Zuerst wurden alle per Mail kontaktiert, zur Teilnahme eingeladen und mit dem nötigen Internetlink bedient. Ein Reminder er- innerte jene, denen das Ausfüllen entgangen war. Schliess- lich wurden die Stellen telefonisch kontaktiert, die auf die Mailbemühungen nicht reagiert hatten. Damit ergab sich ein Rücklauf von 100%, was die Mütter- und Väterberatung, die Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung und die So- zialen Dienste anbelangt.

Die Institutionen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) wurden separat befragt. Der Rücklauf lag hier trotz mehrmaligem Nachfassen bei nur knapp 50%. Um trotz- dem ein möglichst vollständiges Bild der Beratungsland- schaft darstellen zu können, wurde im Nachhinein auf In- formationen und Ergebnisse der „Situationsanalyse und Strategieentwicklung der Kinder- und Jugendförderung im Kanton Basel-Landschaft“ (StratKJF)9 von 2016 zurückge-

griffen. Der Strat-KJF-Bericht erhebt Anspruch auf Vollstän- digkeit bezüglich der Erhebung von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

GRENzEN DER AUSSAGEKRAFT DER ERHOBENEN DATEN Bei denjenigen Institutionen, welche in erster Linie Bera- tung anbieten, sind die Angaben zur verfügbaren Arbeits- zeit oder Stellenprozenten pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner dahingehend zu verstehen, dass konsequent die gesamte Arbeitszeit der Angestellten erfasst wurde.

Vor- und Nachbereitung, Abklärungen und Fahrzeiten sind in diesen Pensen enthalten. Die Stellenprozente sind daher nicht mit verfügbarer Beratungszeit gleich zu setzen.

Bei den Sozialen Diensten der Gemeinden, welche oftmals ein breites Portfolio von Aufgaben zu bewältigen haben, fielen die Antworten weniger konsistent aus, indem einige Gemeinden ausschliesslich Stellenprozente angegeben ha- ben, welche Beratung leisten und andere Gemeinden die gesamten Personalressourcen der Sozialen Dienste ein- bezogen haben. Die entsprechenden Angaben sind daher als ‚Näherungswert‘ zu verstehen und können nur deutlich machen, ob es in einer Gemeinde ‚viel‘, ‚wenig‘ oder ‚gar keine‘ Sozialen Dienste mit Beratungsleistung gibt.

9Gerodetti, Fuchs, Steiner (2016): Situationsanalyse und Strategieent- wicklung der Kinder- und Jugendförderung im Kanton Basel-Landschaft – StratKJF BL.

(17)

Für den vorliegenden Bericht wurde zwischen nationalen/

interkantonalen, kantonalen und regionalen/kommunalen Angeboten unterschieden. Da nationale und kantonale An- gebote meist zentrale Standorte haben, die Erreichbarkeit vor Ort in den Gemeinden aber eine grosse Rolle für die schnelle und einfache Erreichbarkeit der Angebote durch Ratsuchendevon Bedeutung ist, macht diese Unterschei- dung Sinn, wenn die detaillierte Betrachtung einzelner Regi- onen im Kanton im Fokus steht. Gleichzeitig haben nationa- le und kantonale Angebote das Potential, Angebotslücken auf regionaler bzw. kommunaler Ebene zu decken.

Die Zusammenfassung der Erhebungsergebnisse und de- ren Auswertung werden daher für nationale, kantonale und regionale Beratungsangebote separat erstellt.

3.1 NATIONALE UND INTERKANTONALE BERATUNGSANGEBOTE

Über die Angebote im Kanton Basel-Landschaft hinaus kön- nen Kinder, Jugendliche und Familien auch auf Beratungs- angebote zugreifen, deren Dienstleistungen in der deutsch- sprachigen Schweiz oder gar national vorhanden sind:

– Beratung und Hilfe 147 (für Kinder und Jugendliche) – E-Beratung und Jugendinformation tschau.ch – Elternberatung Pro Juventute

– Elternnotruf

– Lilli – Onlineberatung für Jugendliche und junge Erwach- sene

Diese über die Kantonsgrenzen hinausgehenden Angebote wurden ebenfalls kontaktiert. Für die grundsätzliche Darstel- lung der Angebotslandschaft im Kanton konnten sie daher einbezogen werden, eine Detailanalyse entsprechend der Kriterien, wie sie in Kapitel 2.2 aufgelistet werden, konnte für diese Stellen nicht durchgeführt werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die genannten Dienste z. B. über vie- le Mitarbeitende und über hohe Stellenprozente verfügen, jedoch kaum aufschlüsseln können, wie diese Ressourcen auf einzelne Kantone oder Regionen verteilt sind.

RECHTSFORMEN

Die fünf betrachteten Angebote werden von drei Vereinen und zwei Stiftungen getragen.

Zu den Stellenprozenten für die Beratungen, zu den Ab- schlüssen und Berufsrichtungen der Beratenden sowie zu Kosten für die Ratsuchenden liegen von diesen Beratungs- stellen zu wenige Angaben vor (jeweils maximal von zwei Institutionen), um aussagekräftige Angaben machen zu können. Auf detaillierte Informationen zu diesen Bereichen

muss deshalb verzichtet oder auf die entsprechenden Web- sites verwiesen werden.10

zIELGRUPPEN UND BERATUNGSBEREICHE

Der Elternnotruf und die Elternberatung der Pro Juventute richten sich an Erwachsene, die anderen vier Angebote vor- rangig an Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene.

Bei lilli.ch und tschau.ch erfolgen die Beratungen online.

Inhaltlich widmet sich lilli.ch den Fragen rund um Sexualität, Gewalt und Beziehungen.

Mit den Beratungspersonen der Elternberatung der Pro Ju- ventute und der Beratung 147 lassen sich sämtliche The- men besprechen, von allen Zielgruppen mit Ausnahme der Fachpersonen.

tschau.ch berät Kinder und Jugendliche zu Schul- und Be- ziehungsproblemen, zu Suchtproblematiken, zu Sexualität und Schwangerschaft, zu Fragen rund um Aus- und Berufs- bildung und Lehrstellen, zu finanziellen und rechtlichen An- liegen sowie Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt geworden sind. Zu ähnlichen Fragenbereichen berät auch das Schlupfhuus Zürich, jedoch ohne die Bereiche Finanzen und Recht. Der Elternnotruf umschreibt sein Beratungsan- gebot mit Fragen zu Erziehung, zu Entwicklung, zu Überfor- derung und Überlastung, zu Gewalt, Vernachlässigung und Misshandlung.

SPRACHANGEBOT

Zwei Beratungsangebote (tschau und Lilli) werden nur in deutscher Sprache angeboten. Diese zwei Angebote rich- ten sich an Kinder und Jugendliche.

Die Beratung und Hilfe 147, die Elternberatung der Pro Ju- ventute und der Elternnotruf bieten die Beratungen auch in Französisch an. Die Elternberatung und die Beratung und Hilfe 147 gibt es zudem in Italienisch und Englisch.

3.2 KANTONSWEITE BERATUNGSANGEBOTE Im folgenden Kapitel werden die kantonsweiten Angebote genauer beschrieben.

Diese Angebote stehen grundsätzlich allen im Kanton wohnhaften Personen unabhängig von ihrer Wohngemein- de zur Verfügung. Unklar bleibt bei einigen Angeboten, in- wiefern sich Kinder und Jugendliche alleine an diese Stellen wenden können.

10Beratung und Hilfe 147 (für Kinder und Jugendliche); E-Beratung und Jugendinformation tschau.ch; Elternberatung Pro Juventute; Elternnot- ruf; Lilli – Onlineberatung für Jugendliche und junge Erwachsene

3. ERGEBNISSE DER ERHEBUNG

(18)

RECHTSFORM

Die Mehrheit der 25 kantonsweiten Beratungsangebote wird durch einen Verein11 oder eine Stiftung12 abgedeckt.

Hinter elf Beratungsstellen steht ein Verein, hinter sechs eine Stiftung .

Bei drei Angeboten handelt es sich um Angebote, deren Trä- ger der Kanton ist (Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Berufsintegration und Schulpsychologischer Dienst).

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie, das Zentrum für Abhän- gigkeitserkrankungen sowie die Universitätskinderspitäler beider Basel (Säuglingssprechstunde) sind öffentlich-recht- liche Anstalten. Zwei Beratungsangebote werden von den beiden Landeskirchen getragen.

Der Vergleich der Abbildungen 1 und 2 zeigt, dass 33 % des Beratungspersonals bei einer vom Kanton finanzierten oder mitfinanzierten Institution arbeitet. Von diesen Insti- tutionen werden drei mittels Leistungsvereinbarung durch den Kanton finanziert. 62 Personen arbeiten in Institutionen des Kantons, 95 arbeiten bei Vereinen oder Stiftungen, 26 bei den beiden öffentlich-rechtlichen Anstalten, vier bei den Beratungsstellen der beiden Landeskirchen.

PERSONALRESSOURCEN

Die Institutionen geben an, jeweils zwischen einer und 25 Personen mit unterschiedlichen Pensen angestellt zu haben. Wie sich aus den Angaben ergibt, sind nicht alle Angestellten im Bereich der Beratung tätig (angegeben ca. 22‘900 Stellenprozente bei 179 Mitarbeitenden). Dies bedeutet, dass nicht die gesamten erhobenen Stellenpro- zente für die Beratung vorgesehen sind. Ein Teil der Perso- nalressourcen wird für administrative Arbeiten und andere Aufgaben benötigt.

Abbildung 1: Kantonsweite Beratungsstellen nach Trägerschaften

11Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen, eifam Alleinerziehende Region Basel, Elternhilfe beider Basel, Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft, FamilyStart Helpline, frauenplus Baselland, Männerbüro Region Basel, Multikulturelle Suchtberatungs- stelle beider Basel, Opferhilfe beider Basel, Rainbowline, Rotes Kreuz Basel-Landschaft,

12Blaues Kreuz beider Basel (Fachstelle Alkohol und Sucht), Frauen- haus Basel, Familien- und Jugendberatung der Birmann-Stiftung, Kom- petenzzentrum für Kind, Jugend und Familie, Pädagogisch-Therapeuti- sches Zentrum für Kinder, Stiftung Mosaik

Abbildung 2: Anteil Mitarbeitende bei den kantonsweiten Angebo- ten nach Trägerschaften

2%

14%

51%

33%

Kanton

Vereine und Stiftungen öffentlich-rechtiche Anstalten Kirchen

Anzahl Mitarbeiter/innen nach Trägerschaft

8%

12%

68%

12%

Kanton

Vereine und Stiftungen öffentlich-rechtiche Anstalten Kirchen

Beratungsstellen nach Trägerschaft

(19)

3.2.1 KANTONSWEITE BERATUNGSANGEBOTE PRO 1‘000 EINWOHNERINNEN UND EINWOHNER

Ein Vergleich der einzelnen Beratungsangebote über die Stellenprozente pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner ist wenig aussagekräftig, weil ein spezialisiertes Angebot auch weniger nachgefragt wird als ein Angebot zu sämt- lichen Themen und Altersgruppen. Über alle Themen und Altersgruppen hinweg ergibt sich bei einer Bevölkerungs- zahl von 282‘651 im Kanton im Referenzjahr 201413 aus den angegebenen Personalressourcen der Beratungsinsti- tutionen eine Abdeckung von 81.0 Stellenprozent pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton. Damit stehen jeder Bewohnerin und jedem Bewohner im Schnitt 80 Mi- nuten Arbeitszeit von Beraterinnen und Beratern14 pro Jahr bei kantonsweiten Angeboten zur Verfügung.

zIELGRUPPEN UND BERATUNGSTHEMEN

Die im Kanton Basel-Landschaft flächendeckenden Bera- tungsangebote verteilen sich relativ gleichmässig auf die in Kapitel 2.2 beschriebenen Zielgruppen aller Altersklassen.

Sieben Institutionen haben angegeben, dass sich ihre An- gebote an alle Zielgruppen richten.15 Vier Beratungsstellen richten ihr Angebot ausschliesslich an eine Zielgruppe: die PROFESSIONEN UND AUSBILDUNGSABSCHLÜSSE

Zu 156 der 179 in der Beratung tätigen Personen wurden Angaben zum Ausbildungsabschluss gemacht.

Gemäss diesen Angaben

– sind 80 Mitarbeitende im Besitz eines Hochschulabschlus- ses,

– haben 60 einen Fachhochschulabschluss,

– besitzen 15 einen Abschluss an einer Höheren Fachschule, – und eine Person einen Berufsabschluss.

Bei den Disziplinen dominieren:

Tabelle 1: Anzahl Ausbildungsdisziplinen bei den Mitarbeitenden der kantonsweiten Angebote

Disziplin Anzahl

Sozialarbeit 50

Psychologie 46

(Sozial-)Pädagogik 26

Psychomotorik 14

Pflege / Medizin 13

Rechtswissenschaften 2

Soziologie 2

Soziokulturelle Animation 2

Kaufmann/-frau 1

Berufsintegration Basel-Landschaft (Jugendliche), die Ehe- und Partnerschaftsberatung der Römisch-katholischen Lan- deskirche Basel-Landschaft (Erwachsene), die FamilyStart Helpline und die Säuglingssprechstunde des UKBB (beide mit der Zielgruppe „Eltern mit Säuglingen und Kleinkin- dern“).

Tabelle 2: Anzahl Zielgruppen der Angebote

Das Angebot richtet sich an

Nennungen in der Erhebung

alle 7 Zielgruppen 7

5 Zielgruppen (nämlich: Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern (0-4j.), Eltern mit Kindern (5-13j.), Eltern mit Jugendlichen (14-18j.), Privatpersonen, Fachper- sonen)

516

4 Zielgruppen 317

3 Zielgruppen 118

2 Zielgruppen 119

1 Zielgruppe 4

Jugendliche auch ohne Eltern 1120

Kinder ohne Eltern 821

13Statistisches Amt Basel-Landschaft: http://www.statistik.bl.ch/web_

portal/1?Jahr=5&Quartal=1

14Berechnung: 8.4 Stunden pro Tag mal 200 Arbeitstage = 1680 Ar- beitsstunden für ein Vollzeitpensum. Davon 81.0 Prozent sind 1‘360.8 Stunden. Geteilt durch 1000 Einwohnerinnen und Einwohner ergibt 1.36 Stunden Pro Einwohnerin und Einwohner, was rund 80 Minuten entspricht.

15Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen, Blau- es Kreuz beider Basel, Familien- und Jugendberatung der Birmann-Stif- tung, Frauenhaus Basel, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kompetenz- zentrum Kind, Jugend und Familie, Opferhilfe beider Basel

16Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft, Männerbüro Region Basel, Pädagogisch-Therapeutisches Zentrum für Kinder, Rotes Kreuz Basel-Landschaft, Schulpsychologischer Dienst

17Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Familien- und Jugendbe- ratung der Birmann-Stiftung, Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen

18Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel

19Elternhilfe beider Basel

20Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen, Be- rufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Berufsintegration Basel-Land- schaft, Familien- und Jugendberatung der Birmann-Stiftung, Frauen- haus Basel, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kompetenzzentrum Kind, Jugend und Familie, Opferhilfe beider Basel, Pädagogisch-Therapeuti- sches Zentrum für Kinder, Rotes Kreuz Basel-Landschaft, Schulpsycho- logischer Dienst, Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen.

21Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen, Fa- milien- und Jugendberatung der Birmann-Stiftung, Frauenhaus Basel, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kompetenzzentrum Kind, Jugend und Familie, Opferhilfe beider Basel, Pädagogisch-Therapeutisches Zent- rum für Kinder, Schulpsychologischer Dienst

(20)

angegeben, dass die Beratungen für die Ratsuchenden kostenlos sind. Bei neun Beratungsstellen haben die Rat- suchenden einen Teil der Kosten selber zu tragen, (z. B. ab einer bestimmten Anzahl Beratungssitzungen oder abhän- gig vom Einkommen).

3.3 REGIONALE UND KOMMUNALE BERATUNGSANGEBOTE

3.3.1 ÜBERBLICK ÜBER DIE BERATUNGSANGEBOTE IN DEN GEMEINDEN

Neben den kantonsweiten Beratungsangeboten bilden die kommunalen und regionalen Beratungsangebote das Rückgrat der Beratungslandschaft im Kanton. Dazu gehören die Mütter- und Väterberatung (MVB), die Familien-, Erzie- hungs- und Jugendberatung (FEJB), die Sozialen Dienste (SD) sowie die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA).

Im Gegensatz zu den nationalen und kantonsweiten Bera- tungsstellen sind sie nicht flächendeckend unter der Füh- rung jeweils einer einzigen Trägerschaft. Insofern gibt es auch bzgl. formaler und inhaltlicher Aspekte Unterschiede.

In allen 86 Gemeinden des Kantons ist die Mütter- und Vä- terberatung, in 51 Gemeinden sind Soziale Dienste und in 21 Gemeinden ist eine Familien-, Erziehungs- und Jugend- beratung vorhanden. Da die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht vollständig erfasst werden konnten, werden hier die vollständigen Daten des StratKJF-Berichts von 2016 verwendet. Demnach existieren für offene Kinder- und Jugendarbeit Angebote in insgesamt in 49 Gemeinden:

in 33 Gemeinden Angebote für Kinder, in 42 Gemeinden Angebote für Jugendliche.

Bezüglich der Beratungsthemen lassen sich quantitativ kei- ne Schwerpunkte eruieren. Die Erhebung zeigt auch, dass es unter den kantonsweit tätigen Beratungsangeboten keine erkennbaren Themenlücken gibt und diese für alle Al- tersgruppen gleichermassen zur Verfügung stehen.

SPRACHANGEBOT

Die im Kanton flächendeckenden Beratungsangebote werden grundsätzlich in Deutsch gehalten. Zusätzlich zu Deutsch können Ratsuchende auch in folgenden Sprachen beraten werden:

– 15 Institutionen in Englisch – 13 Institutionen in Französisch – 10 Institutionen in Italienisch – 6 Institutionen in Spanisch – 3 Institutionen in Türkisch

– Je 1 Institution in Tamilisch und Holländisch

Zu beachten ist, dass die zusätzlichen Sprachen in den meisten Beratungsstellen nicht institutionalisiert sind. Mit dem Weggang einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters verändert sich das Sprachangebot. Ein fixes Kontingent an fremdsprachigen Beratungsangeboten existiert nicht.

Einige Beratungsstellen geben an, dass für anderssprachi- ge Ratsuchende Dolmetscherinnen und Dolmetscher bei- gezogen werden können.

KOSTEN

20 der 24 Beratungsstellen haben die Frage beantwortet, ob sich die Ratsuchenden an den Kosten zu beteiligen ha- ben. Bei keiner dieser Stellen werden die Kosten vollstän- dig den Ratsuchenden belastet. Elf Beratungsstellen haben

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

Soziale Dienste /

Sozialberatung Mütter- und

Väterberatung Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung

Offene Kinder- und Jugendarbeit

(gesamt)

Offene Angebote

für Kinder Offene Angebote für Jugendliche 51

86

21

49

33

42 Abbildung 3: Anzahl Gemeinden mit jeweiligem Beratungsangebot

(21)

zUSTÄNDIGKEITSGEBIET

Das geographische bzw. politische Einzugsgebiet der kom- munalen bzw. regionalen Beratungsstellen betrifft in 33 Fällen je eine einzelne Gemeinde, in 21 Fällen mehrere Ge- meinden und in drei Fällen einen Gemeindeverband.

ORGANISATIONSFORM

Der überwiegende Teil der Beratungsstellen wird durch die Gemeinden (einzelne oder mehrere zusammen) getragen.

Bei der Mütter- und Väterberatung sowie bei der Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung werden die Beratungs- leistungen in einzelnen Fällen bei Vereinen und Stiftungen eingekauft (5x bei Mütter- Väterberatungen, 2x bei Famili- en-, Erziehungs- und Jugendberatungen).

PROFESSIONEN UND AUSBILDUNGSABSCHLÜSSE

Bei den Berufsabschlüssen dominieren jene in Sozialer Arbeit (bzw. im Feld der offenen Kinder- und Jugendarbeit sozialpädagogische Abschlüsse) und damit Fachhochschul- abschlüsse. Quantitativ mit deutlichem Abstand folgen medizinisch-pflegerische Ausbildungen (Mütter- und Väter- beraterinnen) sowie Fachpersonen mit abgeschlossenem Psychologiestudium.

zIELGRUPPEN

Mit Ausnahme der Mütter- und Väterberaterinnen, deren Beratung sich explizit auf die Zielgruppe „Eltern mit Klein- indern und Säuglingen“ bezieht (mit geringem Beratungs- anteil auch an Fachpersonen), richten sich die übrigen Beratungsangebote mehrheitlich an alle aufgeführten Ziel- gruppen.

Allerdings fällt auf, dass sich die beiden Zielgruppen Kinder (5-13 Jährige) und Jugendliche (14–18 Jährige) am wenigs- ten als Ratsuchende direkt an die Beratungsstellen wenden können. Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendar- beit bilden eine Ausnahme, da sich diese vorrangig an Kin- der und Jugendliche direkt richten.

BERATUNGSTHEMEN

Je nach anbietender Institution gibt es einerseits spezi- fische Beratungsinhalte (z. B. das Thema Stillen bei den Mütter- und Väterberatungen, die Beratung zu finanziellen Anliegen bei den Sozialen Diensten). Andererseits gibt es Themen und Probleme, die von vielen Beratungsstellen an- geboten werden. Am häufigsten Erwähnung finden Bezie- hungs- und Partnerschaftsprobleme, Erziehungsprobleme und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder (59-64 Nennun- gen). Ebenfalls häufig kommen psychische Probleme, be- sondere Belastungen und Krisen, Entwicklungsprobleme sowie die Finanzen zur Sprache (49-52 Nennungen).

SPRACHANGEBOT

In allen auf regionaler Ebene befragten Beratungsangebo- ten dominieren als Beratungssprachen neben dem Deut- schen Französisch (41 Nennungen), Englisch (43) und Italie- nisch (28) sehr deutlich vor allen anderen Sprachen.

FREIWILLIGKEIT UND ANORDNUNG

Insgesamt 11 der 51 Beratungsstellen, die die Frage des Zugangs beantwortet haben, beraten ausschliesslich Per- sonen, die freiwillig ihre Stelle aufsuchen. 40 Institutionen beraten Freiwillige wie auch solche, die auf Anordnung zur Beratung gelangen.22 Abweichend davon steht die Bera- tung der offenen Kinder- und Jugendarbeit allen Ratsuchen- den ausschliesslich freiwillig zur Verfügung.

KOSTEN

In 6 der 58 Institutionen können die Ratsuchenden an den finanziellen Kosten beteiligt werden. In allen anderen 52 Institutionen fallen für die Ratsuchenden keine Kosten an.

3.3.2 MÜTTER- UND VÄTERBERATUNG

Es gibt in allen Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft Mütter- und Väterberatungsstellen. Das Angebot ist flächen- deckend vorhanden. Bezüglich Umfang des Beratungsange- bots, Organisationsform, Professionen und Beratungsthe- men gibt es allerdings grosse Unterschiede.23

Alle 16 Beratungsstellen haben den Fragebogen ausgefüllt.

UMFANG DES BERATUNGSANGEBOTS

Zum Erhebungszeitpunkt standen über alle Gemeinden ge- sehen insgesamt 835 Stellenprozente für die Mütter- und Väterberatungen zur Verfügung, oder insgesamt ca. 3 Mi- nuten Arbeitszeit pro Einwohnerin oder Einwohner.24 Auf die Zielgruppe der Kleinkinder gerechnet – deren Eltern von dem Angebot profitieren sollen – ergibt sich ein durch- schnittliches Verhältnis von 64.5 Stellenprozent pro 1‘000

22Die 40 Institutionen setzen sich zusammen aus 12 Mütter- Väterbe- ratungen, 24 Sozialen Diensten und 4 Jugend-, Familien- und Erzie- hungsberatungen.

23Siehe „Leitfaden Mütter- und Väterberatung (MVB) für den Kanton Basel-Landschaft“ (Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, 2016)

24Berechnung: 8.4 h mal 200 Arbeitstage = 1‘680 Stunden. Davon 3

% = 50.4 Stunden. 3024 Minuten durch 1000 Einwohnerinnen und Einwohner = 3.024 Minuten pro Einwohnerin und Einwohner

(22)

Kleinkinder von 0 bis 5 Jahren über den ganzen Kanton hin- weg bzw. rund einer Stunde pro Kleinkind und Jahr.25 Im Leitfaden für Mütter- und Väterberatung der VGD werden 100 Stellenprozent pro 200 bis 250 Geburten empfohlen.

Dies entspräche – umgerechnet auf die hier verwendete Messgrösse der Kleinkinder zwischen 0 und 4 Jahren, also fünf Jahrgänge zusammengerechnet – einem Wert von 100 Stellenprozent auf 1‘000 – 1‘200 Kleinkinder. Mit 64,5 Stellenprozenten auf 1‘000 Kleinkinder liegt der kantonale Schnitt der Personalressourcen der Mütter- und Väterbera-

Liestal 2.57 Birsfelden 1.47

Muttenz 2.88

Therwil 3.07

Aesch 4.31

Laufen 5.62

Arisdorf 2.08

Buus 1.99

Wenslingen 21.07 Bubendorf 2.08

Ziefen 3.18

Diegten 2.4

Waldenburg 3.99

Läufelfingen 2.22

1 - 1.49% 1.5 - 1.99% 2 - 2.49% 2.5 - 2.99% 3 - 3.49% 3.5 - 3.99% 4 - 4.49% 5% + Abbildung 4:

Stellenprozente der Mütter- und Väterberatung in den Gemeinden, jeweils pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern

25Berechnung: 8.4 mal 200 Arbeitstage = 1‘680 Stunden. Davon 64.5

% = 1‘083.6 Stunden. Geteilt durch 1000 Familien mit Kleinkindern = 1.08 Stunden pro Kleinkind.

26Die Mütter- und Väterberatungen richten sich an Eltern mit Kleinkin- dern. Eine Auswertung der Mütter- Väterberatungen nach Anzahl der Kleinkinder in den jeweiligen Gemeinden findet sich in Kapitel 5.1.

tung deutlich unter dem empfohlenen Wert von 100 Stel- lenprozenten.

Die Stellen sind auf 25 Stelleninhaberinnen verteilt. Zudem existieren regional organisierte Beratungsangebote (z.B. die Mütter- und Väterberatung Laufental), bei denen mehrere Beraterinnen tätig sind. Es gibt Beraterinnen, die das An- gebot in mehreren Gemeinden abdecken. Das heisst, dass auch noch umfangreiche Wegzeiten hinzukommen und die für Beratung verfügbare Zeit zusätzlich schmälern.

27Die Abbildung zeichnet ein Bild der verfügbaren Stellenprozente pro 1‘000 EW und ist daher nicht vergleichbar mit den Empfehlungen des

„Leitfaden Mütter- und Väterberatung (MVB) für den Kanton Basel- Landschaft“, in welchem die Anzahl Geburten pro Jahr als Referenz- grösse genannt werden.

Lesebeispiel: In den dunkelgrau eingefärbten Gemeinden ist das Angebot der Mütter- und Väterberatung bei 1.0 – 1.49 % pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner.26

Die in der Abbildung explizit festgehaltenen Gemeindenamen sind lediglich im Sinne von Beispielen namentlich erwähnt.27

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