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Es gibt in allen Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft Mütter- und Väterberatungsstellen. Das Angebot ist flächen-deckend vorhanden. Bezüglich Umfang des Beratungsange-bots, Organisationsform, Professionen und Beratungsthe-men gibt es allerdings grosse Unterschiede.23

Alle 16 Beratungsstellen haben den Fragebogen ausgefüllt.

UMFANG DES BERATUNGSANGEBOTS

Zum Erhebungszeitpunkt standen über alle Gemeinden ge-sehen insgesamt 835 Stellenprozente für die Mütter- und Väterberatungen zur Verfügung, oder insgesamt ca. 3 Mi-nuten Arbeitszeit pro Einwohnerin oder Einwohner.24 Auf die Zielgruppe der Kleinkinder gerechnet – deren Eltern von dem Angebot profitieren sollen – ergibt sich ein durch-schnittliches Verhältnis von 64.5 Stellenprozent pro 1‘000

22Die 40 Institutionen setzen sich zusammen aus 12 Mütter- Väterbe-ratungen, 24 Sozialen Diensten und 4 Jugend-, Familien- und Erzie-hungsberatungen.

23Siehe „Leitfaden Mütter- und Väterberatung (MVB) für den Kanton Basel-Landschaft“ (Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, 2016)

24Berechnung: 8.4 h mal 200 Arbeitstage = 1‘680 Stunden. Davon 3

% = 50.4 Stunden. 3024 Minuten durch 1000 Einwohnerinnen und Einwohner = 3.024 Minuten pro Einwohnerin und Einwohner

Kleinkinder von 0 bis 5 Jahren über den ganzen Kanton hin-weg bzw. rund einer Stunde pro Kleinkind und Jahr.25 Im Leitfaden für Mütter- und Väterberatung der VGD werden 100 Stellenprozent pro 200 bis 250 Geburten empfohlen.

Dies entspräche – umgerechnet auf die hier verwendete Messgrösse der Kleinkinder zwischen 0 und 4 Jahren, also fünf Jahrgänge zusammengerechnet – einem Wert von 100 Stellenprozent auf 1‘000 – 1‘200 Kleinkinder. Mit 64,5 Stellenprozenten auf 1‘000 Kleinkinder liegt der kantonale Schnitt der Personalressourcen der Mütter- und

Väterbera-Liestal 2.57 Birsfelden 1.47

Muttenz 2.88

Therwil 3.07

Aesch 4.31

Laufen 5.62

Arisdorf 2.08

Buus 1.99

Wenslingen 21.07 Bubendorf 2.08

Ziefen 3.18

Diegten 2.4

Waldenburg 3.99

Läufelfingen 2.22

1 - 1.49% 1.5 - 1.99% 2 - 2.49% 2.5 - 2.99% 3 - 3.49% 3.5 - 3.99% 4 - 4.49% 5% + Abbildung 4:

Stellenprozente der Mütter- und Väterberatung in den Gemeinden, jeweils pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern

25Berechnung: 8.4 mal 200 Arbeitstage = 1‘680 Stunden. Davon 64.5

% = 1‘083.6 Stunden. Geteilt durch 1000 Familien mit Kleinkindern = 1.08 Stunden pro Kleinkind.

26Die Mütter- und Väterberatungen richten sich an Eltern mit Kleinkin-dern. Eine Auswertung der Mütter- Väterberatungen nach Anzahl der Kleinkinder in den jeweiligen Gemeinden findet sich in Kapitel 5.1.

tung deutlich unter dem empfohlenen Wert von 100 Stel-lenprozenten.

Die Stellen sind auf 25 Stelleninhaberinnen verteilt. Zudem existieren regional organisierte Beratungsangebote (z.B. die Mütter- und Väterberatung Laufental), bei denen mehrere Beraterinnen tätig sind. Es gibt Beraterinnen, die das An-gebot in mehreren Gemeinden abdecken. Das heisst, dass auch noch umfangreiche Wegzeiten hinzukommen und die für Beratung verfügbare Zeit zusätzlich schmälern.

27Die Abbildung zeichnet ein Bild der verfügbaren Stellenprozente pro 1‘000 EW und ist daher nicht vergleichbar mit den Empfehlungen des

„Leitfaden Mütter- und Väterberatung (MVB) für den Kanton Basel-Landschaft“, in welchem die Anzahl Geburten pro Jahr als Referenz-grösse genannt werden.

Lesebeispiel: In den dunkelgrau eingefärbten Gemeinden ist das Angebot der Mütter- und Väterberatung bei 1.0 – 1.49 % pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner.26

Die in der Abbildung explizit festgehaltenen Gemeindenamen sind lediglich im Sinne von Beispielen namentlich erwähnt.27

zUSTÄNDIGKEITSGEBIET

Vier Mal wurde festgehalten, dass die Beraterinnen in je-weils einer Gemeinde tätig sind. Zwei Mal wurde angege-ben, dass die Beraterinnen von einem Gemeindeverband angestellt sind. Elf Beraterinnen sind von mehreren Ge-meinden angestellt.

Gemeinden oder Gemeindeverbände können mehrere Be-raterinnen gleichzeitig anstellen. Ebenso ist es möglich, dass Beraterinnen gleichzeitig und unabhängig voneinan-der für mehrere Gemeinden ovoneinan-der Gemeindeverbände tätig sind.

ORGANISATIONSFORM

Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden für dieses Beratungsangebot zuständig. In elf Fällen sind die Mütter-beraterinnen direkt bei der Gemeinde angestellt, in fünf Fällen indirekt über entsprechende Vereine, die mit den Gemeinden einen Leistungsvertrag abge-schlossen haben.

PROFESSIONEN UND AUSBILDUNGSABSCHLÜSSE

Alle 25 Stelleninhaberinnen haben eine medizinisch-pflege-rische Ausbildung absolviert.

Bei 22 der 25 Stelleninhaberinnen wurden Angaben zum schulischen Abschluss gemacht: Eine Beraterin hat einen Hochschulabschluss, zwei Beraterinnen einen Abschluss einer Fachhochschule, elf einen Abschluss einer Höheren Fachschule und sieben einen Berufsabschluss. Eine Mütter- Väterberaterin gab an, keinen Abschluss gehabt zu haben.28 zIELGRUPPEN

Das Angebot der Mütter- und Väterberaterinnen richtet sich primär an das Zielpublikum „Eltern von Säuglingen und Kleinkindern von 0-4-jährig“. Diese Zielgruppenkategorie wird von allen Antwortenden angekreuzt.

Sechs Antwortende geben an, dass sie auch Privatperso-nen beraten, die keine Eltern von 0-4-jährigen sind. Sieben Antwortende beraten zudem auch Fachpersonen.

BERATUNGSTHEMEN

Tabelle 3: Beratungsthemen der Mütter- und Väterberatungen und Anzahl Nennungen (n =16)

Am häufigsten (15 Nennungen) wurden folgende Themen-bereiche als Inhalte der Beratungen erwähnt: Entwicklung und Entwicklungsauffälligkeiten, Erziehungsprobleme, Stil-len und Bindung/Eltern-Kind-Beziehung. 14 Mütter- und Väterberaterinnen gaben an, Beratung bei Verhaltensauf-fälligkeiten anzubieten, zwölf bei psychischen, affektiven Problemen. Jeweils 10 Mal wurden aufgeführt: besondere Belastungen und Krisen, gefolgt von Sexualität und Schwan-gerschaft (9 Nennungen), Geburtsverarbeitung durch das Kind (9 Nennungen) und Beziehungs- und Partnerschafts-probleme (8 Nennungen). Zu den Themen Gewalt (5 Nen-nungen), Sucht (3 Nennungen) und Finanzen wird nur in Einzelfällen Beratung angeboten. Nur an einzelnen Stand-orten wird Beratung zu Schulproblemen (1 Nennung) oder Rechtsberatung angeboten. Die Mütter-Väterberatung infor-miert nicht über die Aus- und Berufsbildung.

SPRACHANGEBOT

10 der 25 Beraterinnen können die Beratungen neben Deutsch auch in Französisch anbieten, 10 in Italienisch und 14 in Englisch. Eine Beraterin könnte die Beratungen auch in Romanisch durchführen. Andere Sprachen wurden keine erwähnt. Zwei Beraterinnen hielten explizit fest, dass die Beratungen nur in deutscher Sprache geführt werden.

FREIWILLIGKEIT UND ANORDNUNG

16 Mal wurde die Frage beantwortet, ob die Beratungen auf Freiwilligkeit, auf Anordnung oder auf Freiwilligkeit und auf Beratungsthemen

Anzahl Nennungen Entwicklung und Entwicklungsauffälligkeiten 15

Erziehungsprobleme 15

Stillen 15

Eltern-Kind-Beziehung / Bindung 15

Verhaltensauffälligkeiten 14

psychische, affektive Probleme 12

besondere Belastungen und Krisen (Traumatisierung) 10

Essstörungen 10

Sexualität und Schwangerschaft 9

Geburtsverarbeitung durch das Kind 9

Beziehungs- und Partnerschaftsprobleme, Trennung/

Scheidung

8

andere 6

Opfer von Gewalt (inkl. Neue Medien) 5

Suchterkrankung 3

Finanzen (Schulden, Insolvenzberatung ...) 3

Schulprobleme 1

Rechtsberatung 1

Aus- und Berufsbildung, Lehrstelle 0

28Gemäss Leitfaden Mütter- und Väterberatung wird eine Grundaus-bildung als diplomierte Pflegefachperson, Schwerpunkt Kind, mit Nachdiplomstudium zur Mütter- und Väterberatung gefordert. Quelle:

„Leitfaden Mütter- und Väterberatung (MVB) für den Kanton Basel-Landschaft“ (Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, 2016, S. 7)

Anordnung basieren. Auf Freiwilligkeit und auf Anordnung gleichermassen erfolgen die Beratungen bei neun Berate-rinnen, ausschliesslich freiwillig bei sieben Beraterinnen.

KOSTEN

16 Mal wurde die Frage nach der Kostenbeteiligung der Ratsuchenden beantwortet. Alle Antwortenden halten fest, dass die Beratungen für die Ratsuchenden kostenlos erfol-gen.

3.3.3 FAMILIEN-, ERzIEHUNGS- UND JUGENDBERATUNG

Die in diesem Abschnitt beschriebenen Beratungsstellen haben keine einheitliche Namensgebung. So ist

beispiels-weise die Rede von Erziehungs- und Familienberatung, Jugend- und Familienberatung oder Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung. In der Folge wird einheitlich von Fami-lien-, Erziehungs- und Jugendberatung (FEJB) gesprochen.

Es haben alle sechs Beratungsstellen den Fragebogen aus-gefüllt.

UMFANG DES BERATUNGSANGEBOTS

Insgesamt existieren im Kanton sechs kommunale oder regionale Stellen, die sich gezielt der Familien-, Erzie-hungs- und Jugendberatung widmen. Sie sind mit rund 800 Stellenprozenten dotiert, aufgeteilt auf 14 Personen. Ihr Zu-ständigkeitsbereich umfasst 22 Gemeinden, wie in Abbil-dung 5 dargestellt.

Binningen

Angebot Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung in den Gemeinden, jeweils pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner (unabhängig von deren Alter)

Hinweis: Ein Stellenprozent entspricht in der Darstellung ca. einer Minute jährlich verfügbarer Arbeitszeit pro Einwohnerin und Einwohner (unabhängig von deren Alter).29

29Berechnung: 8.4 Stunden pro Tag mal 200 Arbeitstage = 1680 Ar-beitsstunden für ein Vollzeitpensum. Das entspricht 100‘800 Minuten.

Geteilt durch 1‘000 Einwohner ergibt 100.8 Minuten pro Einwohnerin und Einwohner für eine Vollzeitstelle bzw. 1.008 Minuten für 1 Stellen-prozent.

PROFESSIONEN UND AUSBILDUNGSABSCHLÜSSE

Acht Beratungspersonen haben einen Abschluss einer uni-versitären Hochschule, fünf einer Fachhochschule. Fünf Be-ratungspersonen haben ein Psychologiestudium absolviert, vier verfügen über einen Abschluss in sozialer Arbeit. Im Bereich Coaching und Supervision haben wiederum zwei Personen einen Abschluss gemacht.

SPRACHANGEBOT

Beim Beratungsangebot in Fremdsprachen dominieren – wie in den anderen Beratungsinstitutionen auch – Fran-zösisch (fünf Nennungen), Englisch (vier Nennungen) und Italienisch (vier Nennungen). Ein Standort ist in der Lage, Beratung auch in Spanisch anzubieten. Weitere Sprachen sind nicht vertreten.

FREIWILLIGKEIT UND ANORDNUNG

Vier der sechs Institutionen beraten bei freiwilliger Inan-spruchnahme und auf Anordnung (durch die KESB oder durch Gerichte), zwei Institution nur bei Freiwilligkeit.

zUSTÄNDIGKEITSGEBIET

Zwei Institutionen bedienen jeweils eine Gemeinde. Eben-falls zwei Institutionen sind für mehrere (einzelne) Gemein-den zuständig, eine Institution für einen Gemeindeverbund.

zIELGRUPPEN

Fast alle Institutionen beraten alle Zielgruppen. Ausnah-men: Eine Institution berät die Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern nicht, eine andere keine Fachpersonen.

BERATUNGSTHEMEN

Tabelle 4: Beratungsthemen der Familien-, Erziehungs- und Ju-gendberatungen und Anzahl Nennungen (n=6)

Die fünf am häufigsten genannten Beratungsinhalte sind:

psychische, affektive Probleme, Entwicklung und Entwick-lungsauffälligkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Sexuali-tät und Schwangerschaft. Jeweils vier Mal benannt wurden Themen rund um Erziehungsprobleme, Schulprobleme, Suchterkrankungen, Essstörungen, Eltern-Kind-Beziehun-gen und besondere BelastunEltern-Kind-Beziehun-gen und Krisen. Drei Institu-tionen beraten jeweils zu Aus- und Berufsbildungsthemen, Gewalt, und Finanzen. Informationen zu Rechtsfragen, Ge-burtsverarbeitung durch das Kind und Stillberatung erhalten Ratsuchende nur von jeweils einer einzelnen Stelle.

ORGANISATIONSFORM

Zwei der sechs Institutionen sind Vereine, zwei sind Stiftun-gen, zwei weitere sind getragen durch eine oder mehrere Gemeinden.

KOSTEN

In zwei Institutionen fallen für die Ratsuchenden keine Kos-ten an. In den anderen fünf werden die Ratsuchenden unter Umständen an den Kosten beteiligt (abhängig von den Ein-kommensverhältnissen, der Anzahl Sitzungen etc.).

3.3.4 SOzIALE DIENSTE

Die in diesem Abschnitt beschriebenen Stellen und Dienst-leistungsangebote haben nicht immer identische Namen.

Es ist die Rede von Sozialen Diensten, von Sozialdiensten oder von Sozialberatung. Nachfolgend wird von Sozialen Diensten gesprochen. Es handelt sich um Beratungsstellen, welche den mit der Ausrichtung von Sozialhilfe befassten kommunalen Stellen angegliedert sind. Berücksichtigt wur-den diejenigen Sozialen Dienste, die Sozialberatung für Kin-der, Jugendliche oder Familien anbieten. Soziale Dienste, die sich ausschliesslich mit der Sozialhilfe, also der materiel-len Unterstützung von hilfesuchenden und hilfsbedürftigen Personen beschäftigen, wurden nicht berücksichtigt.

Es haben 28 Beratungsstellen den Fragebogen ausgefüllt.

Beratungsthemen

Anzahl Nennungen

psychische, affektive Probleme 5

Entwicklung und Entwicklungsauffälligkeiten 5

Verhaltensauffälligkeiten 5

Beziehungs- und Partnerschaftsprobleme, Trennung/

Scheidung

5

Sexualität und Schwangerschaft 5

besondere Belastungen und Krisen (Traumatisierung) 4

Erziehungsprobleme 4

Schulprobleme 4

Suchterkrankung 4

Essstörungen 4

Eltern-Kind-Beziehung / Bindung 4

Aus- und Berufsbildung, Lehrstelle 3

Opfer von Gewalt (inkl. Neue Medien) 3

Finanzen (Schulden, Insolvenzberatung ...) 3

andere 2

Rechtsberatung 1

Geburtsverarbeitung durch das Kind 1

Stillen 1

UMFANG DES BERATUNGSANGEBOTS

Im Kanton Basel-Landschaft gibt es insgesamt 28 Soziale Dienste. Von dieser Dienstleistung profitieren die Einwoh-nerinnen und Einwohner von 51 Gemeinden. In 35 Gemein-den sind keine Sozialen Dienste vorhanGemein-den.

Von den Sozialen Diensten wurde angegeben, dass insge-samt 109 Mitarbeitende angestellt sind, die entweder nur in der Beratung oder in der Beratung und Administration tätig sind. Wie unter Kapitel 2.3 erwähnt, wurde die Frage zum Umfang der vorhandenen Stellenprozente und der Anzahl Mitarbeitenden unterschiedlich interpretiert. Einige Soziale Dienste haben die Gesamtzahl der Angestellten festgehal-ten, andere nur jene, die in der Beratung tätig sind.

Für eine Auswertung der Personalressourcen auf 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner ist daher eine Auswertung dahingehend möglich, ob in einer Gemeinde ‚viel‘ oder ‚we-nig‘ Personalressourcen für die Sozialen Dienste vorhanden sind.

Die rot eingefärbten Gemeinden verfügen über vergleichs-weise ‚viel‘ Personalressourcen in den Sozialen Diens-ten pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner, die hellrot

eingefärbten Gemeinden über verhältnismässig ‚wenig‘.

Ausschlaggebend für den Grenzwert ist die gängige Emp-fehlung aus Literatur und Forschung zur optimalen Ausge-staltung der Stellenressourcen von Beratungsangeboten pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner.30 Diese liegt bei mindestens 10 Stellenprozent pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Grau dargestellte Gemeinden verfügen über keine Sozialen Dienste (im Sinne von beratenden Behörden).

PROFESSIONEN UND AUSBILDUNGSABSCHLÜSSE

Zu 100 Mitarbeitenden wurden Angaben bezüglich ihrer Ausbildung gemacht. Demnach haben 93 Angestellte einen Abschluss in sozialer Arbeit und drei einen Abschluss als (Sozial-) Pädagogin oder Pädagoge. Je einmal wurden Ab-schlüsse als Juristin, Soziologin, Ethnologin und als Sozial-versicherungsfachperson genannt.

Sieben Mitarbeitende haben diese Abschlüsse an einer uni-versitären Hochschule gemacht, 85 an einer Fachhochschu-le, drei an einer Höheren Fachschule und fünf haben eine Berufslehre absolviert.

Keine Sozialen Dienste mit Beratungsangebot Abbildung 6:

Beratungsangebot der Sozialen Dienste in den Gemeinden, Stellenprozent pro 1‘000 Einwohnerinnen und Einwohner

30QS 22 - Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugend-beratung (1999)

SPRACHANGEBOT

Sechs Dienste geben an, Beratung nur in deutscher Spra-che anzubieten.

Für fremdsprachige Beratungsangebote wurden folgende Sprachen genannt:

Tabelle 5: Fremdsprachige Beratung in den Sozialen Diensten nach Anzahl der Nennungen (n=28)

Sprache Anzahl Nennungen

Französisch 20

Englisch 18

Italienisch 12

Spanisch 4

Türkisch 2

Serbisch/kroatisch 1

Arabisch 1

FREIWILLIGKEIT UND ANORDNUNG

Von den 28 Sozialen Diensten haben 27 die Frage beant-wortet, ob die Beratung freiwillig, nur auf Anordnung oder freiwillig und auf Anordnung erfolgt.

24 Dienste bieten Beratungen bei Freiwilligkeit und auf An-ordnung an, drei Dienste ausschliesslich bei Freiwilligkeit.

zUSTÄNDIGKEITSGEBIET

21 der 27 antwortenden Dienststellen sind jeweils für die Einwohnerinnen und Einwohner einer einzelnen Gemeinde zuständig. Sechs Dienststellen erbringen ihre Leistungen im Auftrag mehrerer Gemeinden.

zIELGRUPPEN

Folgende Zielgruppen können von den Dienstleistungen der Sozialen Dienste profitieren:

Tabelle 6: Anzahl der Sozialen Dienste pro Zielgruppe (n=28)

Zielgruppe Anzahl

Soziale Dienste

Privatpersonen 27

Eltern mit Kindern (5-13 J.) 25

Eltern mit Jugendlichen (14-18 J.) 25

Fachpersonen 24

Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern 23

Jugendliche 20

Kinder 17

Auffällig ist, dass sich Kinder und Jugendliche an überra-schend viele Soziale Dienste direkt wenden können (17 Nennungen bzw. 20 Nennungen).

BERATUNGSTHEMEN

Tabelle 7: Beratungsthemen der Sozialen Dienste und Anzahl Nennungen (n=28)

Beratungsthemen Anzahl Nennungen

Erziehungsprobleme 20

Verhaltensauffälligkeiten 19

psychische, affektive Probleme 17

Finanzen (Schulden, Inkasso ...) 17

besondere Belastungen und Krisen (Traumatisierung)

15

Schulprobleme 14

Aus- und Berufsbildung, Lehrstelle 14

Opfer von Gewalt (inkl. Neue Medien) 13

Suchterkrankung 12

Rechtsberatung 12

andere 11

Entwicklung und Entwicklungsauffälligkeiten 10 Beziehungs- und Partnerschaftsprobleme

Trennung/Scheidung

10

Eltern-Kind-Beziehung / Bindung 7

Essstörungen 5

Sexualität und Schwangerschaft 3

Stillen 3

Geburtsverarbeitung durch das Kind 1

Zwei Soziale Dienste31 halten fest, dass sie ausschliesslich für finanzielle Fragestellungen zuständig seien.

Über alle Zielgruppen hinweg wurden die Themen Erzie-hungsprobleme (20 Nennungen), Verhaltensauffälligkeiten (19 Nennungen) sowie psychische affektive Probleme (17 Nennungen) und Finanzen (17 Nennungen) am häufigsten als Beratungsthemen benannt. Etwas seltener, nämlich 14-15 Mal Erwähnung finden die Bereiche: besondere Be-lastungen und Krisen, Schulprobleme und Berufsbildung/

Lehrstelle. Probleme rund um Suchterkrankungen, rechtli-che Fragen wurden 12 Mal als möglirechtli-che Beratungsinhalte benannt. Auffallend ist, dass bei mehreren Sozialen

Diens-31Regionaler Sozialdienst Waldenburgertal und der Sozialdienst Wal-denburg

ten auch zu den Themen Essstörungen (5 Nennungen), Se-xualität und Schwangerschaft (3 Nennungen) und Stillen (3 Nennungen) Beratung angeboten wird. Ein Sozialer Dienst bietet sogar Beratung zum Thema Geburtsverarbeitung durch das Kind an.

ORGANISATIONSFORM

Alle 27 antwortenden Stellen haben angegeben, dass die Beratungsleistungen jeweils durch eine oder mehrere Ge-meinden in Auftrag gegeben sind und getragen werden.

KOSTEN

Antworten zur Frage, ob die Ratsuchenden an den Kosten der Beratung beteiligt werden, sind von 26 Stellen einge-gangen. Alle haben angegeben, dass die freiwillige Bera-tung kostenlos sei.