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Sachstand zum Winterdienst

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Sitzungsvorlage AUT/36/2017

Sachstand zum Winterdienst

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

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Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschafts- betrieb

14.12.2017 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt den Sachstand zum Winterdienst zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

Mit der Sitzungsvorlage möchte die Verwaltung den Ausschuss für Umwelt und Technik über Konzeption, Organisation, Grundsätze, Schwerpunkte und Technik des Winter- dienstes der Straßenmeistereien im Landkreis Karlsruhe informieren.

1. Anforderungen an den Winterdienst im Landkreis Karlsruhe

Die Anforderungen an den Winterdienst auf den vom Straßenbetriebsdienst des Land- ratsamts zu betreuenden 760 km Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen ergibt sich aus einer Reihe von technischen Vorschriften und Rechtsgrundlagen.

So soll dem Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst entsprechend der Winterdienst auf den klassifizierten Straßen im Landkreis einerseits die Sicherheit des Straßenver- kehrs und andererseits die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes gewähr- leisten. Wie im Merkblatt für den Winterdienst der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV, 2010) dargestellt, ist „ein funktionsfähiges Straßennetz so- wohl für den einzelnen Bürger als auch für die Volkswirtschaft von existenzieller Bedeu- tung“. „Winterliche Fahrbahnzustände beeinflussen erheblich die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss, angefangen von der Herabsetzung des Kraftschlusses bis zur Unbefahrbarkeit. Der hierdurch verursachte volkswirtschaftliche Verlust infolge von Un- fällen, Zeitverlusten, mangelnder Erreichbarkeit oder Produktionseinbußen kann sehr groß sein.“

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Nach der aktuellen Rechtsauffassung ist Grundvoraussetzung für die Räum- und Streu- pflicht auf Straßen und Wegen das Vorliegen einer „allgemeinen Glätte“ und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen (siehe z.B.: Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer BADK-Information 3/2017).

Entsprechend § 3 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz und analogen Regelungen im Stra- ßengesetz des Landes Baden-Württemberg (§ 9 Abs. 3) sollen die Straßen bei Winter- glätte nach besten Kräften geräumt und gestreut werden. Eine allgemeine Räum- und Streupflicht, d.h. eine Verpflichtung, alle Straßen überall und jederzeit von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, besteht nicht. Im Maßnahmenkatalog Straßenbe- triebsdienst MK 6a ist weiter ein „Anforderungsniveau Winterdienst“ in Abhängigkeit der Verkehrsfunktion der Straßen vorgegeben. Das Anforderungsniveau legt den Zeitraum und den Befahrbarkeitsgrad je nach Witterungssituation fest, auf den die Organisation des Winterdiensts auszurichten ist. Für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis bedeutet dies, dass bei wichtigen Straßen für den überörtlichen Verkehr, Straßen mit starkem Berufsverkehr und Straßen mit Linienbusverkehr der Winterdienst zwischen 6.00 und 22.00 Uhr zu organisieren ist.

Der Begriff „Befahrbarkeit“ schließt Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch geschlossene Schneedecken ein.

Desgleichen kann stellenweise Reif- und Eisglätte nicht ausgeschlossen werden.

Aus den geltenden technischen Regelwerken für den Winterdienst lassen sich folgende Vorgaben für die Einsatzplanung im Landkreis ableiten:

 Priorisierung der Straßen gemäß verkehrlicher Bedeutung

 “unsichere” Wetterprognose: Kontrollfahrten mit punktuellem Streuen

 “sichere“ Wetterprognose: erster vorbeugender Streu-Einsatz vor Glättebildung beginnen und auch abschließen

 Beginn eines Räumeinsatzes im Idealfall spätestens 0,5 h nach Einsetzen von Schneefall

 bei Glätte oder Schneefall in der Nacht sollte der erste Einsatz idealerweise bis zu Beginn des Berufsverkehrs gegen 6.00 Uhr abgeschlossen sein.

Die Straßenmeisterei des Landratsamts ist gemäß § 41 Straßengesetz ausschließlich für die Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrten zum Winterdienst verpflichtet. Unter dem Aspekt der Amtshilfe werden die Ortsdurchfahrten - soweit leistbar - durch die Win- terdienstfahrzeuge der Straßenmeisterei Karlsruhe mitbetreut. Ein Anspruch auf Be- treuung ergibt sich jedoch nicht.

Das Amt für Straßen ist sich seiner Verantwortung sowohl in Bezug auf die Verkehrssi- cherheit der Verkehrsteilnehmer als auch hinsichtlich der volkswirtschaftlichen Auswir- kungen von winterlichen Straßenverhältnissen im Ballungsraum Karlsruhe bewusst.

Dies steht jedoch nicht im Widerspruch dazu, den Winterdienst wirtschaftlich durchzu- führen.

Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Aufwendungen für den Winterdienst in

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schen 0,25 und 1,5 Millionen € je Saison. Nach den kostenintensiven Leistungen für die Grünpflege und die Straßenausstattung nehmen sie je nach Winterdienstsaison den drittgrößten Anteil des Betriebsergebnisses der betrieblichen Straßenunterhaltung ein.

Daher wurde in den letzten Jahren eine Reihe von Anstrengungen unternommen, um unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landratsamts Karls- ruhe die Organisation des Winterdienstes zu verbessern und der Verpflichtung bzw.

Verantwortung bei winterlichen Wetterverhältnissen gerecht zu werden.

2. Organisation des Winterdienstes im Landkreis Karlsruhe 2.1 Allgemeines

Für eine zielgerichtete Organisation des Winterdienstes ist eine Reihe von Faktoren maßgebend. Neben einer detaillierten Touren- und Routenplanung unter Berücksichti- gung der vorhandenen Fahrzeug- und Geräteausstattung, einer strukturierten Arbeits- organisation vor und während der Winterperiode einschließlich der EDV-technischen Voraussetzungen sind die baulichen Rahmenbedingungen für die Streustoffbevorra- tung und das Aufrüsten und Laden der Fahrzeuge sowie für deren Wartung und Pflege wesentliche Voraussetzungen.

2.2 Fahrzeug- und Geräteausstattung

In der Folge der Organisationsuntersuchung des Landratsamts Karlsruhe für den Stra- ßenbetriebsdienst wurden die Großfahrzeuge in den Stützpunkten Bretten, Bruchsal und Ettlingen auf jeweils zwei Großfahrzeuge - ein Unimog und ein LKW - festgelegt.

Damit stehen für den Winterdienst sechs eigene Fahrzeuge zur Verfügung. Für einen anforderungsgerechten Winterdienst reichen diese Fahrzeuge allerdings nicht aus. Da- her ist es erforderlich während der Winterdienstperiode weitere Fahrzeuge anzumieten.

Da die Zahl der Mitarbeiter im Straßenbetriebsdienst auf einen ganzjährigen Betrieb ausgelegt ist, könnten die „Spitzen“ im Winterdienst nicht mit eigenem Personal abge- deckt werden. Somit wäre die Zahl der eigenen Mitarbeiter, die als Fahrer im Winter- dienst eingesetzt werden können, nicht ausreichend, um lediglich Fahrzeuge in dem erforderlichen Umfang anzumieten. Daher wurden in der Vergangenheit Fahrzeuge mit Fahrern vertraglich gebunden. Hierbei werden zwei Modelle angewandt:

 Anmietung eines Fahrzeugs mit Fahrer, die Winterdienstgeräte (Streuer und Pflug) werden vom Landratsamt gestellt.

 Anmietung eines Fahrzeugs mit Fahrer, das mit Winterdienstgeräten des Fremd- unternehmers ausgerüstet ist.

Ein Nutzen-Kosten-Vergleich der beiden Modelle ergibt, dass beide Vertragsformen vergleichbar sind. Ein ausgewogenes Verhältnis ist aus betrieblichen Gründen anzu- streben.

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Um eine kostenoptimierte und anforderungsgerechte Streustoffausbringung zu gewähr- leisten, werden im Landkreis nur Streugeräte mit Feuchtsalztechnik eingesetzt. Des Weiteren werden bei Ersatzbeschaffungen die Streuer mit temperaturgesteuerten Sys- temen zur Streustoffausbringung ausgestattet. Nach dem Merkblatt für den Winterdienst (FGSV 2010) lässt sich mit dieser Technik zwischen 10 und 30 % Tausalz einsparen.

Alle Winterdienstgeräte müssen eine digitale Einsatzdatenerfassung gewährleisten.

Dadurch lassen sich die für die Einsatzdokumentation und die Kosten-Leistungs- Rechnung relevanten Daten automatisiert erfassen. So werden während der Winter- diensteinsätze sowohl die Fahrer als auch die Einsatzleitung und in der Kostenbuchung die Verwaltung erheblich entlastet.

Damit orientiert sich der Betriebsdienst an den Anforderungen des aktuellen Stands der Technik, was die Winterdienstausrüstung anbelangt.

Das Angebot an Unternehmen, die Winterdienstleistungen anbieten, verändert sich seit einigen Jahren. Den „selbstfahrenden“ Fuhrunternehmer, der für die Winterzeit einen Zusatzerwerb sucht, wenn traditionell die Bauwirtschaft weniger Kapazitäten erfordert, gibt es immer weniger. Milde Winter und ganzjährige Bautätigkeit tragen auch hierzu bei.

Die Leistungsfähigkeit des Winterdienstes wird demzufolge aktuell durch folgende Fahrzeug- und Geräteausstattung bestimmt:

 17 Fahrzeuge im Landkreis Karlsruhe

o 6 eigene Fahrzeuge (3 LKW und 3 Unimog)

o 11 Fremdunternehmer-Fahrzeuge (10 LKW und 1 Unimog)

 alle Fahrzeuge mit digitaler Einsatzdatenerfassung

 Pflüge mit Breiten von 3,2 m bis 3,6 m

 Streugeräte mit Volumen von 2,5 m³ bis 4 m³

 alle Streugeräte mit Feuchtsalztechnik

 Einsatz von temperaturgesteuerten Systemen zur Streustoffausbringung

2.3 Streustoffanwendung

Gemäß geltendem technischem Regelwerk soll auf Außerortsstraßen aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich Tausalz als Streustoff eingesetzt werden; dies ist als Feuchtsalz oder reine Salzlösung auszubringen.

Daher hat das Amt für Straßen in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unter- nommen, um im Rahmen der räumlichen und baulichen Voraussetzungen auf den Be- triebshöfen die Vorratshaltung sowohl von Trockensalz als auch Sole zu gewährleisten.

Es wurden Produktionsanlagen und Tanks für Sole in allen drei Stützpunkten der Stra- ßenmeisterei Karlsruhe installiert. Die für das Feuchtsalz erforderliche Sole kann dadurch bedarfsgerecht produziert werden. Damit ist lediglich eine Bevorratung des Trockenstoffs Salz in größeren Mengen zu gewährleisten.

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2.4 Neukonzeption der Einsatzplanung

Die Einsatzpläne für den Winterdienst wurden in der Vergangenheit auf Grundlage der langjährigen Erfahrungen der Mitarbeiter vor Ort erstellt. Für die Organisation und Durchführung eines Winterdienstes, der den Anforderungen aus Sicht der Verkehrssi- cherheit und wirtschaftlichem Grundsätzen genügt, reicht dies jedoch unter Berücksich- tigung der aktuellen Fahrzeug- und Geräteausstattung nicht mehr aus. Demzufolge war es erforderlich, die Einsatzpläne grundlegend zu überarbeiten.

Nur durch eine Gesamtbetrachtung des Landkreises - auch über Stützpunktgrenzen hinweg - war die Gewährleistung einer anforderungsgerechten Winterdienstplanung möglich. Ziel der Überarbeitung war es, die Einsatzrouten auf der Grundlage einheitli- cher Anforderungen und Planungsvorgaben sowie meisterei- und streckenspezifischen Randbedingungen zu optimieren. Die Grundlagen wurden mit den praktischen Erfah- rungen in den Stützpunkten abgeglichen, so dass im Ergebnis eine in der Praxis unmit- telbar anwendbare Einsatzplanung zu Verfügung steht.

Da es insbesondere bei flächendeckender Schnee- oder Eisglätte nicht möglich ist, alle betroffenen Strecken gleichzeitig zu bedienen, wurden Kriterien für die Dringlichkeit festgelegt. Wie auch in den technischen Regelwerken empfohlen, erfolgte die Priorisie- rung unter Berücksichtigung der Verbindungsfunktion entsprechend der Straßenklassifi- zierung und dem Verkehrsaufkommen (Verkehrsmenge, Busstrecke), wobei insbeson- dere Gefährdungen wie Steigungen ebenfalls Berücksichtigung fanden. Weiter war es Ziel, dass durchgehende Streckenzüge möglichst komplett von einem Fahrzeug bedient werden, um Unterbrechungen durch Übergabepunkte auf freier Strecke zu vermeiden.

Im Jahr 2016 wurden zunächst die Planungen für den „kritischen Fall“ des Räum- und Streueinsatzes neu erarbeitet. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen des operativen Personals und auf Basis der Einsatzdaten der digitalen Datenerfassung sowie der Auswertung von Wetterdaten wurden Optimierungsansätze erörtert und die Einsatzpla- nungen weiterentwickelt. Ein weiterer Planungsfall „reiner Streueinsatz“, der insbeson- dere in der Rheinebene der Regelfall ist, wurde ausgearbeitet.

Da es immer wieder aus technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich wird, einen Einsatz mit einer reduzierten Anzahl von Fahrzeugen abzuwickeln, wurden die Touren- und Routenplanungen sowohl für den Volleinsatz (17 Fz) als auch für eine re- duzierte Fahrzeuganzahl (14 Fz) erarbeitet. Für den Regelfall werden die Fahrzeuge den Stützpunkten fest zugeordnet, im Bedarfsfall ist die Zuordnung flexibel.

Im Ergebnis stehen für die Leitungsebene im Amt und in den Stützpunkten Übersichts- pläne für den gesamten Landkreis zur Verfügung. Für die Winterdiensteinsätze wurden insbesondere für die Einsatzleitung und die Fahrzeugführer detaillierte Tourenpläne sowie Routenlisten für jedes Fahrzeug erstellt.

Von zentraler Bedeutung bei der Umsetzung sind gute Kenntnisse über die Touren und Routen. Dies bedeutet auch eine permanente Schulung der Fahrer.

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Eine fahrzeugbezogene Zusammenfassung der Auslastung sowie der Umlaufzeit und weiterer Kenngrößen liefert eine Übersicht über die Leistungsfähigkeit des Winter- diensts im Landkreis Karlsruhe.

Durch die Überarbeitung der Räum- und Streupläne können jetzt Touren mit teilweise über 100 km gefahren werden. Dabei wird eine Auslastung der Streugeräte je Tour von 70 bis über 95% erzielt. Die mittlere Umlaufzeit der Fahrzeuge bei einem Volleinsatz mit 17 Fahrzeugen im Einsatzfall „Streuen“ liegt bei 2:49 h und für den „Räum- und Streueinsatz“ bei 4:24 h. Bei einer reduzierten Fahrzeuganzahl erhöht sich die Umlauf- zeit entsprechend.

Der zeitliche Unterschied zwischen „Streueinsatz“ und „Räum- und Streueinsatz“ wird dadurch bedingt, dass beim Räumen die Abschnitte i. d. R. in Hin- und Rückrichtung zu bedienen sind, hingegen bei einem reinen Streueinsatz direkt die gesamte Fahrbahn gestreut werden kann.

2.5 Arbeitsorganisation

Eine Arbeitsorganisation ist sowohl vorbereitend als auch während der Winterdienstsai- son erforderlich.

Arbeiten vor dem Winterbeginn (Sommer):

 Aufstellen und Überprüfung der Einsatzpläne

 Erarbeitung der Personal-Einsatzpläne

 Vorbereitung der Fahrzeuge und Maschinen

 Streustoff-Bevorratung

 Schulung des Personals (sowohl zur Arbeitssicherheit als auch zur Winterdienst- organisation, -technik und zur Einsatzplanung)

 Abstimmung mit der Polizei, der Stadt Karlsruhe und den Städten und Gemein- den im Landkreis, sowie den benachbarten Landkreisen

 Öffentlichkeitsarbeit

 Aktualisierung der EDV-technischen Voraussetzungen (z.B. Aktualisierung der Online-Straßenzustands- und Wetterinformationssysteme)

Während des Winters ist ein stringentes Einsatzmanagement gefordert. Auf Basis der Prognosen der Online-Straßenzustands- und Wetterinformationssysteme stimmen sich die Stützpunktleiter ab und legen Bereitschaftspläne fest.

Für jeden Einsatztag werden in jedem Stützpunkt mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattete Einsatzleiter benannt. Die Straßenmeister stimmen sich täglich mit den Einsatzleitern ab und besprechen die zu erwartenden Wetterverhältnisse und die ggf.

erforderliche Einsatzart. Bei „sicheren Prognosen“, d.h. dass mit sehr hoher Sicherheit mit Glätte bzw. Schneefall zu rechnen ist, werden „präventive“ Einsätze gefahren. Dies bedeutet z. B., dass bereits am Vortag von den Einsatzleitern festgelegt wird, dass alle Fahrzeuge ab ca. 3 Uhr morgens im Einsatz sind, so dass ein Umlauf idealerweise ge-

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Die Einsatzsteuerung ist - insbesondere aufgrund der oft schwankenden Wetterprogno- sen bzw. Temperaturen um den Gefrierpunkt im Landkreis - sehr komplex. Daher wer- den bei nicht eindeutigen Witterungsverhältnissen zur Sicherheit in jedem Fall soge- nannte Kontrollfahrten mit punktuellem Streuen gemacht und je nach Straßenzustand wird dann ein Einsatz ausgelöst oder nicht.

Des Weiteren kann es erforderlich sein, dass in den Höhenlagen des Kraichgaus bzw.

den Ausläufern des Schwarzwalds im Raum Ettlingen ein Volleinsatz erforderlich ist, in der Rheinebene allerdings zunächst durch Kontrollfahrten die Gefahrenstellen geprüft und bedient werden.

Durch die intensive Analyse der Wetter- und Straßenzustandsprognosen und ein struk- turiertes Einsatzmanagement ist der Betriebsdienst bestrebt sowohl die Verkehrssi- cherheit zu erfüllen als auch die Leistungsfähigkeit des Netzes aufrecht zu erhalten.

Im Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen weist die FGSV darauf hin, dass die Maßnahmen des Winterdienstes nachvollziehbar zu dokumentieren sind, denn nur so kann später der Nachweis der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gelingen. Im Landkreis werden bereits seit 2010 auf Grundlage der GIS-basierten digitalen Einsatz- datenerfassung die Einsätze der Fremdunternehmer von den Straßenmeistern kontrol- liert und für die EDV-gestützte Rechnungsstellung freigegeben. Seit 2016 wurden die Einsatzdaten aller Fahrzeuge im Winterdienst digital erfasst. Die im Rahmen der bau- lastträgerbezogenen Streudatenaufzeichnungen erfassten Fahrzeug- und Geräteein- satzzeiten sowie der Salz- und Soleverbrauch wurden über eine digitale Schnittstelle in LuKAS (Kosten- und Leistungsabrechnungssystem der Straßenbauverwaltung) ge- bucht. Dadurch konnte sowohl der Dokumentationsaufwand für die Fahrer der Winter- dienstfahrzeuge als auch der Eingabeaufwand für die Verwaltung des Straßenbetriebs reduziert werden. Ein weiterer positiver Effekt war die rechtsichere Dokumentation der Einsätze.

2.6 Ausblick

Der Winterdienst ist nicht statisch, während der Saison muss ständig nachjustiert wer- den. Aber auch die Konzeption an sich wird beeinflusst durch Veränderungen in der Fahrzeug- und Gerätetechnik, Wechsel bei den beauftragten Winterdienstunternehmen und den personellen Veränderungen im Straßenbetriebsdienst des Landratsamtes Karlsruhe. Auch die Erfahrungen von den „Strecken“ sind bei der Fortschreibung der Winterdienstkonzeption zu berücksichtigen.

Mit all den zuvor genannten Maßnahmen und Regelungen ist der Straßenbetriebs- dienst bestrebt, dass die Winterdienstorganisation des Landratsamts Karlsruhe dem aktuellen Stand der Technik entspricht und die rechtlichen Anforderungen erfüllt wer- den. Weiter wird der Wirtschaftlichkeit sowohl im Hinblick auf die Betriebskosten als auch im Hinblick auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen Rechnung getragen.

Einen weiteren Optimierungsbedarf im Winterdienst sieht die Verwaltung in der Lager- haltung des Salzes. Die Salzhallen der Stützpunkte wurden in den 70er/80er Jahren gebaut. Es ist weniger der bauliche Zustand, sondern vielmehr notwendige Verbesse-

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rungen im Bereich der Logistik, die eine Erneuerung erfordern. So sind beispielsweise die Hallentore und -höhen für moderne Lastkraftwagen nicht ausreichend dimensioniert.

Eine wirtschaftliche Fördertechnik, die auch aktuellen Grundsätzen der Arbeitssicherheit entspricht, ist hier nicht nachrüstbar. Dieser Bedarf wurde im Rahmen der Standortkon- zeption des Straßenbetriebsdienstes im Landkreis Karlsruhe bereits erkannt und thema- tisiert. Der Ausschuss für Umwelt und Technik wurde in der Sitzung vom 29.09.2016 hierüber informiert.

Durch eine Verbesserung der räumlichen und baulichen Voraussetzungen könnten wei- tere Optimierungen in der Winterdienstorganisation, insbesondere bei sehr kritischen und längeren Winterverhältnissen erzielt werden.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist der Ausschuss für Umwelt und Technik für den Aufgabenbereich „Straßenwesen“ zuständig.

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