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Fortschreibung des Standes der Technik durch den TA Luft-Ausschuss

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Fortschreibung des Standes der Technik durch den TA Luft-Ausschuss

Thomas Krauß

1. Ziele und Arbeitsweise des TA-Luft-Ausschusses ...100

1.1. Begrifflichkeit ...100

1.2. Zusammensetzung des TALA ...100

1.3. Aufgaben und Arbeitsweise des TALA ...101

1.4. Bisher geleistete Arbeit ...102

2. Planerische Umsetzung novellierter Verordnungen in komplexen industriellen und gewerblichen Anlagen ...103

2.1. Ausgangspunkt ...103

2.2. Standortwahl ...103

2.3. Kriterien bei der Luftreinhaltung ...105

2.3.1. Möglichkeiten der Minderung eines Rohgasmassenstromes ...105

2.3.2. Sekundäre Möglichkeiten zur Luftreinhaltung ...106

2.3.3. Immissionen von Luftschadstoffen ...107

2.4. Schall ...107

3. Fazit, Zusammenfassung ...109 Die Arbeit in einem Gremium zur Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen sowie technischen Richtlinien ist ein Akt der Umsetzung aus verschiedenen Anlässen:

Die Notwendigkeit kann sich aus Vorgaben der Europäischen Union ergeben. Als Richtlinie ergibt sich daraus das zwingende Erfordernis der Umsetzung.

Daneben können der technische Fortschritt, ökologische Notwendigkeiten, aber auch wirtschaftliche Erwägungen (siehe BImSchG Anhang … unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen …) einen Handlungsbedarf ergeben.

Die TA-Luft-Arbeitsgruppe ist ein Gremium, welches dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beratend zur Seite gestellt wurde. Die Arbeit dieses Gremiums soll Teil 1 der nachfolgenden Abhandlung illustrieren.

Im Teil 2 wird (erweitert gegenüber dem Programm) die planerische Umsetzung novel- lierter Verordnungen in komplexen industriellen und gewerblichen Anlagen behandelt, da Investoren und Betreiber, insbesondere von nach 4. BImSchV genehmigungsbe- dürftiger Anlagen gezwungen sind, zumeist strengere (also niedrigere) Grenzwerte in Ihren Betrieben einzuhalten (besser zu unterschreiten).

(2)

Hierbei werden nach den Erfahrungen oftmals wirtschaftliche sowie finanzielle und stoffliche Ressourcen in ausgewählten Projekten verschenkt. Daher sollen Betreiber und Investoren für diese Aspekte sensibilisiert werden.

1. Ziele und Arbeitsweise des TA-Luft-Ausschusses 1.1. Begrifflichkeit

In der TA Luft werden Emissionen vergleichsweise kurze wie folgt beschrieben:

Emissionswerte sind Grundlagen für Emissionsbegrenzungen

Das Dilemma bei der Verständlichkeit wird durch die unterschiedlichen Interessen der am Prozess Beteiligten deutlich.

Von vielen Interessengruppen werden Grenzwerte als unveränderliches Optimum oder anzustrebendes Ziel gesehen. Tatsächlich handelt es sich aber um einen Kompromiss.

1.2. Zusammensetzung des TALA

Die verschiedenen gesellschaftlichen Interessensgruppen sind daher auch in der TA- Luft-Arbeitsgruppe TALA vertreten.

Bild 1:

Grenzwert – Optimum oder Kompromiss

Interessensgruppen Verteilung Wissenschaft 2 Betroffene Kreise (DNR1) 2 Immissionsschutz, zuständige oberste Landesbehörden 4 Wirtschaft (BDI2, DIHK3) 2 Summe 10

1 Deutscher Naturschutzring

2 Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

3 Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Tabelle 1:

Zusammenfassung der TA-Luft- Gruppe

Grenzwert – Emissionsgrenzwert Luftschadstoffe

Ökologisch anzustreben

Technisch machbar

Wirtschaftlich vertretbar

(3)

1.3. Aufgaben und Arbeitsweise des TALA

Die 10 Mitglieder (und 10 Stellvertreter) arbeiten auf Grundlage der TA Luft Ziffer 5.1.1.

Soweit nach Erlass dieser Verwaltungsvorschrift neue oder überarbeitete BVT-Merkblätter von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden, werden die Anforderungen dieser Verwaltungsvorschrift dadurch nicht außer Kraft gesetzt. Ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingerichteter beratender Ausschuss, der sich aus sachkundigen Vertretern der beteiligten Kreise im Sinne von § 51 BImSchG zusammensetzt, prüft, inwieweit sich aus den Informationen der BVT-Merkblätter wei- tergehende oder ergänzende emissionsbegrenzende Anforderungen ergeben, als sie diese Verwaltungsvorschrift enthält. Der Ausschuss soll sich dazu äußern, inwieweit sich der Stand der Technik gegenüber den Festlegungen dieser Verwaltungsvorschrift fortentwickelt hat oder die Festlegungen dieser Verwaltungsvorschrift ergänzungsbedürftig sind.

Soweit das BMU das Fortschreiten des Standes der Technik oder eine notwendige Ergän- zung in einem dem § 31a Abs. 4 BImSchG entsprechenden Verfahren bekannt gemacht hat, sind die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden an die der Bekanntmachung widersprechenden Anforderungen dieser Verwaltungsvorschrift nicht mehr gebunden.

In diesen Fällen haben die zuständigen Behörden bei ihren Entscheidungen die Fortent- wicklung des Standes der Technik zu berücksichtigen.

Allein aus der Zusammensetzung der TA-Luft-Arbeitsgruppe lt. Tabelle 1 und der Dis- kussion zum Grenzwert lt. Bild 1 ergibt sich die kontroverse Diskussion zu folgender Aufgabenstellung:

1. Das Umweltbundesamt bereitet Synopsen vor, welche Widersprüche zwischen dem im Sevilla-Prozess entwickelten Best Available Techniques (BAT), deutsch beste ver- fügbare Technik (BVT), auch BREF genannt, alleinig tabellarisch benennt.

• Der TA-Luft-Ausschuss hat eben nicht die Aufgabe, die im Sevilla-Prozess er- mittelte BAT zu prüfen, zu hinterfragen oder in Zweifel zu ziehen.

• Die Synopsen werden in den Verbänden diskutiert. Die Mitwirkung der ein- zelnen Branchen ist hierbei besonders wichtig, um deren Interessen überhaupt berücksichtigen zu können.

• Die Mitglieder sind berechtigt, Experten zu den Sitzungen einzuladen, welche die Mitglieder fachlich unterstützen und (zumeist technische) Argumentatio- nen in die Diskussion einbringen.

2. Der TA-Luft-Ausschuss diskutiert und beschließt, inwieweit Differenzen zwischen BAT und TA-Luft vorliegen und Handlungsbedarf besteht.

• Für mögliche neue Grenzwerte werden an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Vorschläge unterbreitet.

• Damit ist die Arbeit TALA abgeschlossen.

3. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit prüft die Vorschläge und es wird folgender Prozess in Gang gesetzt.

(4)

Bild 2: Abläufe

1.4. Bisher geleistete Arbeit

In der ersten Fachperiode 2010 bis Ende 2011 wurden folgende 14 BAT-Merkblätter bearbeitet.

TALA; Ergebnis der Prüfung

BMU;

Entscheidung TA Luft ≠ Stand der Technik

TA Luft = Stand der Technik

Veröffentlichung:

• auf UBA Homepage Anhörung der

Landesbehörden

ggf. neue Entscheidung

Veröffentlichung:

• Bundesanzeiger

• zusätzlich Info auf UBA Homepage

Tabelle 2: Bearbeitete BAT-Merkblätter in der ersten Periode

Chemische Industrie/Erzeugnisse BAT Herstellung anorganischer Grundchemikalien – Ammoniak, Säuren und Dünge-mittel LVIC-AA Herstellung anorganischer Grundchemikalien – Feststoffe und andere LVIC-S Herstellung anorganischer Spezialchemikalien SIC Herstellung organischer Feinchemikalien OFC Herstellung von Polymeren POL Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln STS

Metallherstellung/-verarbeitung Gießereien SF

Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen (Galvanik) STM

Nahrungsmittel Tierschlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte SA

Nahrungsmittelindustrie FDM

sonstiges Keramikindustrie CER

Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter ESB Abfallbehandlungsanlagen WT Energieeffizienz ENE

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2. Planerische Umsetzung novellierter Verordnungen in komplexen industriellen und gewerblichen Anlagen

2.1. Ausgangspunkt

Bei Investitionen (Neubau, Erweiterung, Modernisierung) sind eine Vielzahl komplexer Entscheidungsvorgänge zu treffen, oftmals in sehr kurzer Zeit.

Versäumnisse oder Fehler innerhalb der Planung werden bei der Errichtung und/oder dem späteren Betrieb mit einem mehrfachen möglicher eingesparter Planungs- und Gutachterkosten bezahlt.

Auf folgende Aussagen werden teilweise bei Beginn eines Projektes getroffen:

• Eine Variantenuntersuchung verschiedener Standorte benötigen wir nicht, das Fir- mengelände steht bereits fest.

• Eine Vor- oder Entwurfsplanung benötigen wir nicht. Das kostet nur Geld.

• Einen Hallenentwurf, ein Anlagen-Layout oder ein Fließbild bekomme ich beim Anlagenlieferanten kostenlos. Warum soll ich dafür einen Planer oder Gutachter bezahlen.

Nachfolgend Gedanken und Ideen, welche Bedeutung eine sorgfältige Vorbereitung hat.

2.2. Standortwahl

Standortentscheidungen sind von einer Vielzahl von Kriterien gekennzeichnet.

Üblicherweise präsentiert der Flächennutzungsplan erste Visionen einer Kommune im hoheitlichen Planungsrecht. Die Information zu diesen Aspekten muss in jedem Fall bei Planungsbeginn eingeholt werden, da ansonsten ausgewählte Details der späteren Planung in Frage gestellt werden.

Insbesondere zu beachten ist dabei, dass nicht allein die Fläche innerhalb der Werksgrenze zu untersuchen ist, sondern zum Beispiel ein Beurteilungsgebiet nach Ziffer 4.6.2.5 TA Luft. Bereits hier beginnt die interdisziplinäre Arbeit, da hierfür die Kaminhöhenberechnung zwingend erforderlich ist.

Anders als im betrachteten Fall, kennen viele Betreiber die restriktiven Belange bzw.

Randbedingungen ihres Firmenareales nicht (geschützte Flächen nach Wasserhaus- haltsgesetz und Naturschutzgesetz).

Ohne die Kenntnis der Einstufung der nächstliegenden Immissionsorte nach Baunut- zungsverordnung ist eine fachliche Beurteilung der Schutzwürdigkeit (in Bezug auf Gerüche und/oder Schall) nicht möglich.

Die fehlende Kenntnis von geschützten Flächen nach Wasserhaushaltsgesetz kann die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens komplett in Frage stellen. Wird dies erst nach Einreichen von Planungsunterlagen für ein Genehmigungsverfahren erkannt, wird möglicherweise anstelle eines 3- bis 4-stelligen Aufwandes für eine Vorprüfung schnell ein 5- oder gar 6-stelliger finanzieller Planungsbetrag unnötig aufgewendet.

(6)

Bild 3: Kriterien für die Standortwahl

Standort Markt Fabrik- gelände Energie

Verkehr

Wasser Preis

Arbeits- kräfte

Klima Behörden Sonder-

förderung

• Wasserwirtschaft

• Abwasser

• Kaufkraft des Marktes (Wohlstand)

• Infrastruktur

• Bevölkerungsbasis (Beschäftigungs- grad, Altersstruktur, usw.)

• Lohnniveau

• soziale Infrastruktur (Lage am Wohnungsmarkt, Gesundheitsversorgung, usw.)

• Kultur und Freizeitgestaltung

• Gesichtspunkte bei Verlegungen

• meteorologische Daten (Temperaturverteilung, Niederschläge usw.

(für Bauart und Baukosten ausschlaggebend))

• vorherrschende Wind- richtungen (bei Emissionen wichtig)

• Gesetze und Vorschriften der regionalen Behörden

• Steuern, Gebühren und Abgaben

• Einstellung der Behörden und der Bürger zu Ansiedlung

• Behördliche Fördermaßnahmen

• regionalpolitische Aspekte und Tendenzen

• besondere Regelung (Restriktionen)

• Materialversorgung

• Leistungsbeschaffung

• Entwicklung (flächenmäßige Entwicklungsmöglichkeiten, Steigerung der Energieversorgung Beschaffung von zusätzlichen Arbeitskräften, Sanierung, Diversifikation, …)

• Auswahl des Landes bzw. des Absatzmarktes

(eigenes Land hochindustrialisiertes Ausland, halb industrialisiertes Ausland, Entwicklungsländer)

• Lage des Standortes zum Marktgebiet (geographische Lage, Entwick- lungsrichtungen, Erreichbarkeit durch den Kunden, Image-Beeinflussung)

• regionale Marktverhältnisse (Kaufkraft/Wohlstand, Infrastruktur, Marktanteil und Möglichkeiten, Vorraussetzungen für die Diversifikation, Verwertungsmöglichkeiten von Nebenprodukten)

• Konkurrenzlage (Marktanteil der Konkurrenz, Art und Schärfe der Konkurrenz, Chancen für Marktanteilgewinnung, Möglichkeiten zu Arrangements (Absprachen, Ankauf, usw.))

• betriebliche und verkehrstechnische Sicht

• Umweltschutz (Natur-, Gewässerschutz, Luftverschmutzung, Lärmbekämpfung, Umweltgefährdung)

• behördliche Auflagen

• Größe, Form, Lage und Preis des in Frage kommenden Grundstücks

• Infrastruktur

• Nachbarn

• geologische Situation

• Stromversorgung, Wärmewirtschaft

• Abfallentsorgung

• Entsorgung: Abluft, Abgase, Staub

• Entfernung zu:

- Auslieferungslagern bzw.

Hauptabnehmern - wichtigsten Zulieferanten - Zweigwerken und Betrieben (mit denen enge Zusammen- arbeit erfolgt)

- Straßennetz (Autobahn);

Bahnnetz (Verlademöglich- keiten, Containerterminals), Lage zum Flughafen - Schiffsverbindungen (Küstenlage), Hafen, schiffbare Kanäle - Transportwege für Export und Import

Bild 4: Flächennutzungsplan, geschützte Flächen

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Daher sind diese Informationen von vornherein und möglichst in einem frühen Pla- nungsstadium zu prüfen. Plausible Kriterien helfen bei der Entscheidungsfindung.

Tabelle 3: Beispielhafte Kriterien für eine Standortentscheidung

Beurteilungskriterium Gewichtung Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 4 Standort 5

% B P B P B P B P B P Standortverfügbarkeit/ 25 3 75 2 50 4 100 3 75 4 100 Denkmalschutz

Eingriffe nach § 10 10 3 30 3 30 3 30 2 20 5 50 BbgNatSchG

Umweltauswirkungen 25 3 75 4 100 3 75 4 100 2 50 (Lärm, Luftschadstoffe)

Verkehrsanbindung 5 3 15 3 15 4 20 3 15 4 20 Anbindung Gastrasse 20 2 40 2 40 2 40 3 60 4 80 Medienanbindung 15 3 45 2 30 2 30 2 30 4 60 Punkte Total 100 280 265 295 300 360

Rangfolge 4. 5. 3. 2. 1.

Eine nachträgliche Standort-Variantenuntersuchung nur auf Grund einer möglichen behördlichen Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung führt die Ideen und Ziele des UVPG in´s Leere. Kreative Möglichkeiten der Standortwahl werden verschenkt.

2.3. Kriterien bei der Luftreinhaltung

Luftreinhaltung wird oft allein mit dem Begriff Filter in Verbindung gebracht.

Der Entscheidungsprozess beginnt jedoch früher.

Zu häufig wird allein auf die Möglichkeit 2 in Bild 5 zurückgegriffen.

Planen beginnt jedoch früher.

2.3.1. Möglichkeiten der Minderung eines Rohgasmassenstromes Durch Substitution von Stoffen kann möglicherweise eine Abgasreinigung entfallen oder sehr viel einfacher ausgeführt werden. Das spart nicht nur Investitionskosten, sondern laufende Betriebskosten.

Durch Kapselung von Aggregaten kann der zu erfassende Abgasvolumenstrom (Rohgas) strömungstechnisch geringer dimensioniert werden. Das Abgassystem und vor allem auch die Abgasreinigung kann kleiner ausgeführt werden.

Durch eine selektive Erfassung einzelner Abluftströme kann die Abgasreinigung kleiner und speziell für einzelne Luftschadstoffe (partikulär, gasförmig, abrasiv, klebend …) ausgeführt werden.

Werden diese gedanklichen, also planerischen Vergleiche nicht durchgeführt, werden möglicherweise hohe Investitionskosten und hohe laufende Kosten bei Energie, Abfall usw. fahrlässig hingenommen.

(8)

Davon abgesehen werden die Ziele der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU zum integrierten Umweltschutz ohne Not leichtfertig außer Acht gelassen.

2.3.2. Sekundäre Möglichkeiten zur Luftreinhaltung

Auch die Auswahl der Art der Abgasreinigung ist ein planerischer Entscheidungs- prozess.

Physikalische Verfahren (z.B. mechanische Abreinigung), chemische Verfahren (Wä- scher mit Absorption der Luftschadstoffe), thermische und biologische Verfahren müssen nach dem jeweiligen Erfordernis ausgewählt werden.

Bild 5: Verfahrensstufen für die Luftreinhaltung

TA Luft

1. Vermeiden 2. Reinigen 3. Ableiten

1.1 Wahl von integrierten Prozesstechniken mit

möglichst hoher Produktausbeute und minimalen Emissionen in die Umwelt insgesamt

Können die unter 1.1, 1.2 sowie 1.3 genannten

Maßnahmen nicht ausreichend wirksam werden, muss Ziffer 2 angewendet werden

1.2 Verfahrens- optimierung, z.B. durch weitgehende

Ausnutzung von Einsatzstoffen und

Gewinnung von Koppelprodukten

1.3 Verminderung der Abgasmenge, z.B. durch

Anwendung der Umluftführung, unter

Berücksichtigung arbeitsschutzrechtlicher

Anforderungen

2.1 Verminderung von nicht vermeidbaren Emissionsmassenströmen

(Rohgas) durch Abgasreinigung

3.1 Strömungstechnisch günstige Ableitung (frei, ungehindert nach oben mit

Abluftgeschwindigkeit

> 7 m/s) zum Ausbilden einer Abgasfahnen-

überhöhung Auch wenn Maßnahmen lt.

1.1, 1.2 und/oder 1.3 ausreichend sind oder Maßnahmen lt. 2 erforderl.

werden, ist lt. TA Luft Ziffer 5.5.2 die Forderung lt. Ziffer 3 zu erfüllen

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Davon abgesehen werden die Ziele der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU zum integrierten Umweltschutz ohne Not leichtfertig außer Acht gelassen.

Dieses Thema kann (und soll) an dieser Stelle nicht weiter betrachtet werden.

2.3.3. Immissionen von Luftschadstoffen Erst, wenn alle Mittel lt. Bild 5, Ziffer 1 und 2 ausgeschöpft sind, kann über die Kamin- höhe eine Verminderung z.B. der Geruchswahrnehmung oder der Immissionswirkung einbezogen werden (im grafischen Beispiel wird für den ausgewählten Luftschadstoff die Immissionswirkung von 0,37 μg m-3 auf 0,30 bzw. 0,26 μg m-3 abgesenkt).

Wird diese Berechnung nicht Planungsbegleitend, also beim Variantenvergleich, son- dern erst im Rahmen eines z.B. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durchgeführt, ist der Aufwand für eine daraus resultierende Überarbeitung mit einem viel höheren Aufwand und Zeitverlust verbunden.

2.4. Schall

Auch beim Schall wird innerhalb von geplanten Investitionen von der Bauherrschaft (aber auch von Anwohnern) beim Schallschutz als erstes von Schallschutzwand, Schall- schutzwall gesprochen. Aber auch hier beginnt der Umweltschutz kostengünstig im Bereich der planerischen Überlegung.

Die Kapselung an der Entstehungsstelle ist kostengünstiger als der Schutz vor dem Wohnhaus, die Positionierung von lärmintensiven Anlagenbereichen bzw. Aggregaten ein bloßer planerischer Akt auf dem Papier, der einfacher ist, als die spätere Umsetzung bereits installierter Aggregate.

Zusatzbelastung Fluorwasserstoff

19,50 m Kaminhöhe Zusatzbelastung Fluorwasserstoff

25,00 m Kaminhöhe Zusatzbelastung Fluorwasserstoff

30,00 m Kaminhöhe

y-Koordinate (m) bezogen auf 5641520 m y-Koordinate (m) bezogen auf 5641520 m y-Koordinate (m) bezogen auf 56,41520 m

2.000 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0

2.000 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0

2.000 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0 x-Koordinate (m) bezogen auf 4595300 m

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000

x-Koordinate (m) bezogen auf 4595300 m 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000

x-Koordinate (m) bezogen auf 4595300 m 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000

f: Konzentration bezogen auf 0.40 µg/m10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 80 % 90 % 100 %3

f: Konzentration bezogen auf 0.40 µg/m10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 80 % 90 % 100 %3

f: Konzentration bezogen auf 0.40 µg/m10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 80 % 90 % 100 %3

Bild 6: Minderung von Immissionen durch Optimierung der Strömungstechnik

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Bild 7: Möglichkeiten der Schallminderung

Bild 8: Verbesserung der Schallwirkung durch planerische Vorgaben

Lärmbekämpfung, Lärmschutz

Planerische Maßnahmen

Primärschutz an der Schallquelle

Sekundär- schallschutz

Änderung von Betriebsabläufen

lärmarme Konstruktion

Körper- und Luftschall- dämpfung

Arbeits- organisation

lärmarme Arbeitsverfahren

Schall- ausbreitungs- behinderung

Anordnung lärmintensiver

Arbeitsplätze

Persönlicher

Schallschutz Gehörschutzwatte Gehörschutz-

heime

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3. Fazit, Zusammenfassung

1. Die TA Luft-Arbeitsgruppe prüft Vorgaben aus dem Sevilla-Prozess mit den vor- handenen Grenzwerten der TA Luft und übergibt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Liste, ob Handlungsbedarf zur Anpassung vorliegt und in welcher Art.

2. Die Unterschreitung von Grenzwerten kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden.

a) Meist wird dies alleinig unter dem Aspekt der Sekundärminderung verstanden und bearbeitet.

b) Im Vortrag werden Möglichkeiten der Primärminderung dargestellt.

c) Daneben wird dargestellt, dass Planen ein Vorgang ist, welcher interdisziplinär bereits im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung (und nicht erst in der Ge- nehmigungs- oder Ausführungsplanung) bearbeitet werden muss.

Die Firma Beratende Ingenieure Bau-Anlagen-Umwelttechnik SHN GmbH beschäftigt daher Verfahrens- und Umweltingenieure, Akustiker, Bau- sowie Brandschutzfachin- genieure und Fabrikplaner, um Investoren und Betreibern verschiedene Planungs- und Gutachterleistungen aus einer Hand offerieren zu können.

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Die Deutsche Bibliothek – CIP-Einheitsaufnahme Immissionsschutz – Band 3

– Aktuelle Entwicklungen im anlagenbezogenen Planungsprozess und Immissionsschutz –

Karl J. Thomé-Kozmiensky, Andrea Versteyl, Stephanie Thiel, Wolfgang Rotard, Markus Appel.

– Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky, 2012 ISBN 978-3-935317-90-0

ISBN 978-3-935317-90-0 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Copyright: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky Alle Rechte vorbehalten

Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky • Neuruppin 2012

Redaktion und Lektorat: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky, Dr.-Ing. Stephanie Thiel, M. Sc. Elisabeth Thomé-Kozmiensky, Ulrike Engelmann LL. M.

Erfassung und Layout: Petra Dittmann, Sandra Peters, Martina Ringgenberg, Ginette Teske

Druck: Mediengruppe Universal Grafische Betriebe München GmbH, München Foto auf dem Buchdeckel: www.bajstock.com (bearbeitet)

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur aus- zugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhand- lungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

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Abbildung

Tabelle 2:  Bearbeitete BAT-Merkblätter in der ersten Periode
Tabelle 3:  Beispielhafte Kriterien für eine Standortentscheidung

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