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Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten desStaatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und demLand Hessen über eine Änderung der Landesgrenze

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Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze

GrÄndStVtrBW/HEBek

Ausfertigungsdatum: 14.07.1983 Vollzitat:

"Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden- Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze vom 14. Juli 1983 (BGBl. I S. 952)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 26. 7.1983 +++) ----

Zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen wurde am 18. März 1983 ein Staatsvertrag über eine Änderung der Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag von Baden-Württemberg durch Gesetz vom 6. Juni 1983 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg S. 197) und der Landtag von Hessen durch Gesetz vom 3. Mai 1983 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I S. 59) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 5 Abs. 2 am 21. Juni 1983 in Kraft getreten.

Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird nachstehend der Staatsvertrag zwischen den genannten Ländern mit der Anlage zu Artikel 1 Abs. 2 bekanntgemacht.

 

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e s I n n e r n

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