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Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten desStaatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen unddem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamenLandesgrenze

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Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

GrÄndStVtrBR/NDBek

Ausfertigungsdatum: 18.05.2010 Vollzitat:

"Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 18. Mai 2010 (BGBl. I S. 624)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 20.5.2010 +++)  

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Zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen wurde am 5. Mai 2009 ein Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben die Bremische Bürgerschaft mit Gesetz vom 24. November 2009 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, S. 485) und der Landtag des Landes Niedersachsen mit Gesetz vom 27. August 2009 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 332) zugestimmt.

Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 6 Absatz 2 am 1. Januar 2010 in Kraft getreten (Bekanntmachung der Bremischen Senatskanzlei vom 18. Januar 2010, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, S. 121;

Bekanntmachung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 8. Januar 2010 – Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 12).

Die in Artikel 1 Absatz 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter sowie die in Artikel 1 Absatz 2 und 3 des Staatsvertrages genannten Flurstücklisten wurden zusammen mit dem Staatsvertrag in den oben genannten Verkündungsblättern der Freien Hansestadt Bremen und des Landes Niedersachsen veröffentlicht.

Gemäß § 2 Absatz 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.

Schlussformel  

B u n d e s m i n i s t e r i u m d e s I n n e r n

Referenzen

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