Sie erhalten für Ihr Kind ALG II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Leistungen nach SGB XII oder dem AsylbLG? Dann haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen!
Alle Formulare finden Sie unter:
www.bochum.de/but Welche Leistungen gibt es?
Innerhalb des Bildungs- und Teilhabepaketes gibt es sieben Teilpakete:
Ihr Kind möchte an einer gemeinschaft- lichen Mittagsverpflegung teilnehmen?
Wir bezahlen die kompletten Verpflegungs- kosten des Mittagessens.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre.
zusammen essen
gemeinsames Mittagessen in der Schule
Kindertageseinrichtung oder
Kindertagespflege
Möglicherweise hat ihr Kind Schwierigkeiten in der Schule?
Wenn die Gefahr besteht, dass Ihr Kind das Lernziel nicht erreicht, die Versetzung oder den Schulabschluss nicht ohne Hilfe schafft, kann das Bildungspaket mit der Finanzierung von Lernför- derung Ihrem Kind helfen, diese Schwierigkeiten zu überwinden.
Sie müssen nur den Antrag stellen, die Finanzie- rung machen wir.
Für Kinder Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre.
Es steht ein Ausflug oder eine Klassen- fahrt an?
Egal ob KiTa oder Schulausflug, bzw. Klassen- oder Kursfahrt… die Kosten werden über das Bildungspaket in voller Höhe übernommen.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre.
dabei sein
eintägige Ausflüge
oder mehrtägige Klassenfahrten in der Schule
oder Kindertageseinrichtung
Möglicherweise hat ihr Kind Schwierig- keiten in der Schule?
Wenn die Gefahr besteht, dass Ihr Kind das Lern- ziel nicht erreicht, die Versetzung oder den Schul- abschluss nicht ohne Hilfe schafft, kann das Bil- dungspaket mit der Finanzierung von Lernförde- rung Ihrem Kind helfen, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Sie müssen nur den Antrag stellen, die Finanzierung machen wir.
Für Kinder Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre.
Schwächen meistern
ergänzende angemessene
Lernförderung
Ihr Kind ist Mitglied in einem Sportverein oder möchte es werden?
Ihr Kind möchte die Musikschule besuchen oder an einem anderen Freizeitangebot teilnehmen?
Es soll in seiner Freizeit ausprobieren können, mit anderen Spaß haben, gemeinsam etwas auf- bauen oder gestalten lernen.
Wir unterstützen Ihr Kind in seinen Interessen mit bis zu 15,00 EUR monatlich.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Spaß haben Spaß
Spaß Spaß Spaß
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ergänzende angemessene
Lernförderung
Ihr Kind hat einen langen Schulweg und muss mit Bus und Bahn fahren?
Wir übernehmen die Kosten in voller Höhe für das genehmigte Schoko-Ticket durch das Schul- verwaltungsamt. Auch können das Sozial-Ticket oder Teilbeiträge des Young-Tickets übernommen werden.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre.
Ziele erreichen Ziele erreichen
Beförderung von
Schülerinnen und Schülern
zur Schule
Zu Beginn eines Schulhalbjahres fallen Kosten für Material und Bücher an.
Das Bildungspaket leistet einen Zuschuss:
zu Beginn des ersten Halbjahres von 70,00 EUR zu Beginn des zweiten Halbjahres von 30,00 EUR.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre.
Die dynamisch jährlich angepasste Schulpau- schale stellt sicher, dass Schülerinnen und Schü- ler mit einer angemessenen (notwendigen) Aus- stattung in die Schule kommen. Die Auszahlung erfolgt jeweils zu Beginn der Schulhalbjahre.
Dazu gehören die verschiedenen Materialien wie Hefte, Stifte, Anspitzer, Radiergummi usw., sowie auch der Taschenrechner, Zirkel, Sport- zeug, Tornister usw.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre.
startklar machen
Schulbedarfspaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket für Empfänge- rinnen und Empfänger nach dem SGB II, das Wohngeld und der Kinderzuschlag richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr.
Für Empfängerinnen und Empfänger von Leis- tungen nach dem SGB XII und dem Asylbewer- berleistungsgesetz sind die Leistungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus zu beantragen.
Für alle Rechtskreise gilt, dass sozialkulturelle Teilhabe bis zum 18. Lebensjahr beantragt wer- den kann.
Wo erhalte ich die Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Beratungs- und Servicecenter Bildung und Teilhabe
Junggesellenstraße 8
44787 Bochum Hochparterre Zimmer 14
Telefon: 0234/910-1744 E-mail: but@bochum.de
Öffnungszeiten (mit Terminvergabe) Mo und Di: 8 - 13 Uhr
Do: 10 - 12 Uhr
13 - 18 Uhr
Hier werden Sie ausführlich über alle Möglichkeiten, die sich Ihrem Kind bieten, beraten und erhalten Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrages.
Sie bringen bitte den jeweiligen Leistungsbescheid Ihres Kindes mit.