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Markt Dombühl. Bebauungsplan Nr. 16 für das Wohngebiet. Begründung. Landkreis Ansbach. Vorentwurf / Stand: Entwurfsverfasser: Wohngebiet

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Academic year: 2022

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Markt Dombühl

Landkreis Ansbach

Bebauungsplan Nr. 16 für das Wohngebiet

„Zimmerplatz II“

Begründung

Vorentwurf / Stand: 07.05.2021

Entwurfsverfasser:

Wohngebiet

“Zimmerplatz II”

(2)

Inhaltsverzeichnis der Begründung:

1. Anlass und Zielsetzung der Planung ... 3

2. Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes ... 3

3. Übergeordnete Planungen ... 3

4. Bedarfsermittlung ... 7

5. Alternativenprüfung ... 10

6. Biotopkartierung und Schutzgebiete ... 11

7. Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung ... 12

8. Erläuterung der planungsrechtlichen Festsetzungen ... 12

9. Erschließung, Ver- und Entsorgung ... 13

10. Emissionen, Immissionen ... 14

11. Denkmalschutz ... 14

12. Anschluss an landwirtschaftliche Flächen ... 15

13. Leitungszonen von Versorgungsträgern ... 15

14. Maßnahmen der Grünordnung im Baugebiet ... 15

15. Umweltbericht ... 15

(3)

1. Anlass und Zielsetzung der Planung

Auf Grund der anhaltend hohen Nachfrage, besteht im Markt Dombühl weiterhin ein vermehrter Bedarf an Wohnbauflächen. Die baureifen Grundstücke in den Neubaugebieten „Am Kirchbuck“ und

„Zimmerplatz“ sind vollständig verkauft, weshalb der Markt Dombühl bestrebt ist seine Wohnbauentwicklung der Nachfrage entsprechend weiterzuentwickeln. Um der wachsenden Bevölkerung genügend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, beabsichtigt die Marktgemeinde die Ausweisung eines zusätzlichen Wohngebietes.

Mit der vorliegenden Planung soll direkt im Anschluss an das bestehende Wohngebiet „Zimmerplatz“, die Erschließung von ca. 21 Baugrundstücken auf einer Fläche von ca. 21.200 m² ermöglicht werden.

Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich i. S. d. § 35 BauGB. Innenentwicklungspotenzialflächen stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Mit der Erweiterung des Neubaugebietes „Zimmerplatz“ möchte der Markt Dombühl seine Wohnbaulandentwicklung sichern.

Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Fläche in dem bezeichneten Gebiet. Der Bebauungsplan schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine weitere, geordnete städtebauliche Entwicklung in Dombühl.

2. Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes

Der Geltungsbereich befindet sich im Nordosten von Dombühl, nördlich der Kreisstraße AN4 in Richtung Kloster Sulz und wird von dem Amselweg und der Gemeindeverbindungsstraße Richtung Ziegelhaus durchquert.

Im Süden und Westen grenzen die bestehenden Wohngebiete „Am Kirchbuck“ und „Zimmerplatz“ an.

Nördlich grenzt ein Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparkes Frankenhöhe und östlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Das Plangebiet wird derzeit ebenfalls landwirtschaftlich genutzt.

Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 2,12 ha und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 795/1 (teilw.), 854 (teilw.) und 856 (teilw.) der Gemarkung Dombühl.

3. Übergeordnete Planungen

3.1. Flächennutzungsplan

Im Zuge der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Fläche im Bereich des geplanten Wohngebietes, als vorbereitende Bauleitplanung, bereits als Wohnbaufläche dargestellt.

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

(4)

Auszug aus dem derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Marktes Dombühl (Stand 7.Änderung Dez.

18) mit Umgriff des Bebauungsplanes

3.2. Landes- und Regionalplanung

Auszug aus dem Regionalplan der Region Westmittelfranken (Stand März 2000)

(5)

Der Markt Dombühl liegt in der Region Westmittelfranken im ländlichen Raum, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll.

Dombühl liegt an einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung zwischen Feuchtwangen und Rothenburg o. d. Tauber. Die beiden Mittelzentren Feuchtwangen und Rothenburg, sowie das Oberzentrum Ansbach befinden sich in näherer Umgebung.

Folgende Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) und des Regionalplanes der Region Westmittelfranken (RP) sind für die vorliegende Planung relevant:

LEP 1.2.2 Abwanderung vermindern

(G) Die Abwanderung der Bevölkerung soll insbesondere in denjenigen Teilräumen, die besonders vom demographischen Wandel betroffen sind, vermindert werden.

(G) Hierzu sollen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Möglichkeiten - zur Schaffung und zum Erhalt von dauerhaften und qualifizierten Arbeitsplätzen, - zur Sicherung der Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge,

- zur Bewahrung und zum Ausbau eines attraktiven Arbeits- und Lebensumfeldes insbesondere für Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten sowie für Familien und ältere Menschen

genutzt werden.

LEP 2.2.5 Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raums (G) Der ländliche Raum soll so entwickelt und geordnet werden, dass

- er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern und weiter entwickeln kann,

- seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt sind,

- er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann und - er seine landschaftliche Vielfalt sichern kann.

LEP 3.1 Abs. 1 und 2 – Flächensparen

(G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden.

(G) Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden.

LEP 3.2 – Innenentwicklung vor Außenentwicklung

(Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.

LEP 3.3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 - Vermeidung von Zersiedelung

(G) Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden.

(Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen.

(6)

RP 8 3.1 Siedlungswesen

3.1.1 In allen Gemeinden Westmittelfrankens soll sich die Siedlungstätigkeit in der Regel im Rahmen einer organischen Entwicklung vollziehen.

3.1.4 Bei der Siedlungstätigkeit soll insbesondere in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten und in den geplanten Naturparken auf das Landschaftsbild und die Belastbarkeit des Naturhaushalts Rücksicht genommen werden. Vor allem sollen ein hoher Flächenverbrauch und eine Zersiedelung der Landschaft vermieden werden.

RP 8 7.1.3.1 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete

In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll der Sicherung und Erhaltung besonders schutzwürdiger Landschaftsteile bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden

RP 8 7.1 Natur und Landschaft

7. 1. 4. 1 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, in innerörtlichen und ortsnahen Bereichen der Erhaltung oder Erweiterung vorhandener Grün- und sonstiger Freiflächen einschließlich wertvoller Baumbestände sowie der Entwicklung neuer Grünflächen unter Beachtung natürlicher

Landschaftsstrukturen verstärkt Rechnung zu tragen. Dabei sind die Belange der Landwirtschaft zu berücksichtigen.

(G) Vor allem in den Siedlungsbereichen, insbesondere der zentralen Orte, ist es bedeutsam, in den vorhandenen Gewässern und deren Uferbereichen naturnahe Ökosysteme anzustreben. Auf die Erhaltung oder Verbesserung der Artenvielfalt, der Ortsbilder und des Erholungswertes ist möglichst hinzuwirken.

(G) Einer nachteiligen Veränderung des Landschafts- und Siedlungsbildes in Form von aufgelösten Ortsrändern ist möglichst entgegenzuwirken.

Gemäß der Darstellung im Regionalplan Westmittelfranken liegt der Geltungsbereich im Randbereich eines landschaftlich Vorbehaltsgebiet. In einem Vorbehaltsgebiet soll den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zugeordnet werden. Der Bereich ist im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Eine alternative Fläche zur erforderlichen Wohnbauentwicklung außerhalb des landschaftlichen Vorbehaltsgebiet ist in Dombühl aktuell nicht möglich (vgl. Punkt 5 Alternativenprüfung). Durch die entstehende Bebauung sowie die dadurch entstehende Eingrünung wird das landschaftliche Vorbehaltsgebiet nicht negativ beeinträchtigt. Der Lage im Vorbehaltsgebiet wird durch folgende Maßnahmen Rechnung getragen:

- Festsetzungen zur Eingrünung und Durchgrünung des Baugebiets

- Vernetzung des Baugebiets über Fuß- und Radwege mit der umliegenden Landschaft zur Wohnungsnahen und naturbezogenen Erholung

Die vorliegende Planung ist mit den wesentlichen Zielen der Landesentwicklung (LEP) und dem Regionalplan (RP) vereinbar.

(7)

Es handelt es sich um eine Erweiterung der Wohnbauflächen in direktem Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet. Die Anbindung an eine geeignete Siedlungseinheit ist gegeben.

Potenziale der Innenentwicklung stehen derzeit nicht zur Verfügung (s. Punkt 4 Bedarfsermittlung).

4. Bedarfsermittlung

Statistische Grundlagen und Bevölkerungsentwicklung

Die Einwohnerzahlen des Landkreises sanken von 2000 – 2015 um ein Prozent. Nur wenige Gemeinden, darunter die Marktgemeinde Dombühl konnte in dieser Zeit entgegen dem Trend ein Einwohnerplus von 2 % verzeichnen.

Die Wachstumsrate der letzten 10 Jahre liegt bei ca. 11 %, was einem durchschnittlichen jährlichen Bevölkerungswachstum von ca. 1 % entspricht. Wobei die Einwohnerzahlen verstärkt in den letzten 6 Jahren angestiegen sind.

Hinsichtlich der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung liegen Prognosen vom Bayerischen Landesamt für Statistik vor, die bis 2030 einen geringen Bevölkerungsrückgang vorsieht. Die Prognose weicht bereits gegenwärtig von der tatsächlichen Entwicklung ab, es wurde für Ende 2020 eine Einwohnerzahl von 1.710 prognostiziert, die tatsächliche Einwohnerzahl am 1.1.2021 beträgt jedoch 1.810. So steht Dombühl aktuell deutlich besser da, als dies entsprechend vorausberechnet wurde. Dombühl hat sich in den letzten 5-6 Jahren positiv mit einem stetigen Bevölkerungswachstum entwickelt. Dieses Wachstum war auf ein positives Wanderungssaldo und eine positive natürliche Bevölkerungsentwicklung zurückzuführen.

Für die Prognose der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung bis 2030 wird von einer Zunahme von rund 2,5% (+ 0,25 % jährlich) ausgegangen.

Es ergibt sich daraus ein prognostiziertes Gesamtbevölkerungswachstum, ausgehend von dem Referenzjahr 2020, indem die Gemeinde eine Einwohnerzahl von 1.810 Personen aufweist, ein Zuwachs von ca. 90 Einwohner auf dann 1.900 Personen.

Diese Prognose ist für eine Gemeinde im ländlichen Raum unter Berücksichtigung der o.g.

Standortvorteile vertretbar und trägt zur Stabilisierung des strukturschwachen ländlichen Raums bei.

Tendenziell befinden sich künftig wachsende Gemeinden in zentrumsnahen, gut angebundenen Lagen.

Weiterhin sind folgende Ursachen zu berücksichtigen:

- Abnahme der durchschnittlichen Haushaltsgröße (die durchschnittlichen Haushaltsgrößen – Personen pro Haushalt – nehmen seit Jahren kontinuierlich ab)

- daraus folgen steigende Raumansprüche der Wohnbevölkerung

- nicht ausgeglichener Wohnungsmarkt (Anpassung an veränderten Wohnbedarf z. B. von Singles, Familien, Senioren)

Der steigende Wohnbauflächenbedarf ist ebenfalls durch die Abnahme der durchschnittlichen Haushaltsgröße begründet. Von 2,82 Personen je Haushalt aus dem Jahr 2000 hat diese Kennziffer sich bis zum Jahr 2019 auf 2,49 reduziert. Die durchschnittliche jährliche Reduzierung der

(8)

Belegungsdichte betrug 0,02 Einwohner pro Wohneinheit. Bei einer linearen Weiterentwicklung dieses Trends in den kommenden Jahren wäre bis zu dem Jahr 2025 eine Belegungsdichte von ca. 2,39 anzunehmen. Aufgrund des Auflockerungsbedarfs besteht ebenfalls ein zusätzlicher Bedarf an Wohnbauflächen.

Innenentwicklungspotentiale

Nachdem die Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen sind (vgl. LEP 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung und § 1a Abs. 2 BauGB) wurde im Jahr 2018 ein Leerstandskataster erstellt, um die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu planen.

Von den im Jahre 2018 vorhandenen Baulücken, konnten einige in den letzten Jahren erfolgreich aktiviert werden.

Die gemeindlichen Grundstücke in den Wohnbaugebieten „Am Kirchbuck“ und „Zimmerplatz I“ sind alle veräußert.

Neben dem Verkauf der gemeindlichen Grundstücke in den Neubaugebieten, konnten durch Gespräche mit den Eigentümern auch zahlreiche Innenentwicklungspotentiale im Ort genutzt werden:

So konnten über die Vermittlung durch die Gemeinde 4 freie Grundstücke im südlich gelegenen Baugebiet „Dorfäcker II“ veräußert werden.

Weiterhin wurden 2 Grundstücke von privat an privat verkauft, eines in der Bahnhofstraße und eines im Lerchenweg. Das Grundstück an der Bahnhofstraße soll mittelfristig bebaut werden, für das Grundstück am Lerchenweg ist der Baubeginn noch 2021 geplant, hier sollen 2 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten entstehen.

Ergänzend dazu konnte die Gemeinde das ehemalige Bahnhofsgebäude erwerben und sanieren. Im Erdgeschoß ist ein Dorfladen mit Café, im Obergeschoß Arztpraxisräume entstanden. Durch die Möglichkeit der Vermittlung eines weiteren geringfügig bebauten Grundstücks an einen Privatinvestor und den Erwerb der ehemaligen Bahnhofsgaststätte, das ebenfalls an einen Privatinvestor weiterveräußert werden konnte, können weitere Mietwohnungen und Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 30 – 40 Wohneinheiten entstehen. Baubeginn ist jeweils noch im Jahr 2021 geplant. Die Sanierung und Umnutzung sowie der Neubau der Gebäude bedeutet eine enorme städtebauliche Aufwertung für den Bereich Bahnhofareal und stellt einen weiteren wichtigen Meilenstein hinsichtlich der Neugestaltung dar.

Derzeit sind im Gemeindegebiet noch ca. 9 freie Bauplätze vorhanden, 4 davon im Baugebiet

„Dorfäcker II“, weitere 5 in den Wohngebieten westlich des Ortskerns.

Die bestehenden Baulücken befinden sich im Privateigentum, die Gemeine hat hier aktuell keinen Zugriff.

Die Gemeinde ist nach wie vor bemüht, vorhandene Potentiale zu nutzen und führt nach wie vor Gespräch mit den Eigentümern. Teilweise waren die Gespräche, wie oben beschrieben, bereits erfolgreich. Einige Eigentümer sind derzeit nicht verkaufsbereit, da die Grundstücke bspw. zukünftig selbst genutzt (z.B. Bebauung durch Kinder, Enkel, etc.). oder als Gartengrundstück genutzt werden.

Standortvorteile und Begründung des Bedarfs

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Der Markt Dombühl liegt im westlichen Teil des Landkreises Ansbach. Die Autobahnauffahrt der A 6 ist über die St 2419 in ca. 5 Minuten zu erreichen, die Autobahnauffahrt der A 7 in ca.10 Minuten.

Die Städte Schillingsfürst, Feuchtwangen und Ansbach sind in 5 km, 10 km bzw. 24 km Entfernung zu erreichen.

Neben der guten verkehrlichen Anbindung ist die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ein weiterer Standortvorteil. Es besteht eine Busverbindung im Stundentakt Richtung Rothenburg und Feuchtwangen / Dinkelsbühl.

Von großer Bedeutung ist der seit Dezember 2017 bestehende S-Bahnanschluss nach Ansbach bzw.

Nürnberg. Daneben wird auch die Verlängerung der S-Bahn von Dombühl nach Crailsheim bis 2024 die Attraktivität des Wohnstandortes Dombühl weiter erhöhen.

Die Marktgemeinde Dombühl wird, aufgrund der in letzter Zeit rasanten Entwicklung insbesondere in den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen zu Recht als die "aufstrebende Gemeinde"

bezeichnet und ist Partner für Gewerbetreibende und Selbstständige. Die Zahl der Arbeitsplätze nimmt zu.

Durch die Veräußerung weiterer Flächen im Industriegebiet „Dombühl-Süd“ (derzeit B-Plan mit ca. 13 ha rechtskräftig) wird sich weiterer Bedarf an Wohnbauflächen ergeben.

Die Versorgung ist ebenfalls sichergestellt:

Im Kernort befindet sich ein Geldautomat der örtlichen Banken, mehrere Gaststätten und Unterkünfte, ein Allgemeinarzt, ein Friseurgeschäft, eine Grundschule. Die Kinderbetreuung findet im Teilort Kloster Sulz statt (1 km).

Die Grundversorgung mit Lebensmitteln wird durch den Dorfladen am Bahnhof (mit Café GLEIS D) sowie Supermärkte/Discounter in Schillingsfürst (3 km) und Wörnitz (5 km) sichergestellt.

Die Versorgung des gehobenen Bedarfs ist durch die Nähe zu Feuchtwangen, Rothenburg ob der Tauber und Ansbach sichergestellt.

Mit dem, in den letzten Jahren erfolgten Breitbandausbau und der Schaffung neuer Kindertagesstätte- Plätze konnte die Infrastruktur weiter ausgebaut werden.

Die Marktgemeinde Dombühl ist aufgrund ihrer reizvollen Lage im Naturpark Frankenhöhe ein attraktiver Wohnort mit hohem Freizeit- und Erholungswert. Zahlreiche Wander- und Radwege im Naturpark und entlang der Romantischen Straße laden zu Wanderungen und Radtouren ein.

Zudem verfügt der Markt Dombühl über ein Naturerlebnisbad mit Kiosk- und Biergartenbetrieb und im Anschluss über den Erlebnispark Natur & Teich mit Sportanlagen.

Die Bevölkerungsentwicklung der Marktgemeinde Dombühl ist in den letzten Jahren sehr positiv.

Die beschriebenen Standortvorteile bieten einen attraktiven Wohnstandort, was die positive Entwicklung, vor allem in den letzten Jahren bestätigt. Die Nachfrage sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Mehrfamilienhäuser ist nach wie vor ungebrochen.

In der Marktgemeinde besteht, neben der oben beschriebenen Nutzung der Innenentwicklungspotentiale, die hauptsächlich für Mehrfamilienhäuser oder Wohnungsbau dienen,

(10)

nach wie vor der Bedarf an Grundstücken für Einfamilienhausbebauung. Der Gemeinde liegen bereits mehrere Nachfragen vor. Um der Nachfrage gerecht zu werden, ist es zwingend erforderlich neben der Nutzung der Innenpotentialflächen, Baurecht für weitere Baugrundstücke im Außenbereich zu schaffen.

Es wird erwartet, dass aufgrund oben aufgeführter Argumente, die Nachfrage weiterhin stabil bleiben wird.

Hinsichtlich des Klimaschutzes ist es sinnvoll, Wohngebiete an Orten mit optimaler ÖPNV – Anbindung auszuweisen. Diese ist, wie oben beschrieben bei vorliegender Planung gegeben.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Gemeinde Dombühl aufgrund vorher beschriebener Gründe ein attraktiver Wohnstandort mit wachsender Bevölkerung ist.

Diese positive Entwicklung soll durch eine ausreichende Bereitstellung von Wohnbauflächen gestützt, aufrechterhalten und gestärkt werden.

Derzeit stehen der Gemeinde keine gemeindlichen Bauplätze zur Verfügung.

Im geplanten Wohngebiet „Zimmerplatz II“ besteht die Möglichkeit, den geschilderten Bedarf zu decken.

Im Baugebiet sind, dem Bedarf entsprechend vorwiegend Parzellen für Einfamilienhausbebauung vorgesehen. Neben den Grundstücken für Einfamilienhausbebauung sind ebenfalls Grundstücke für Mehrfamilienhausbebauung ausgewiesen, da auch für Mehrfamilienhäuser bereits konkrete Anfragen vorliegen.

5. Alternativenprüfung

Der Schwerpunkt zur Bereitstellung von Wohnbauflächen liegt im Hauptort.

Die Flächen für die geplante Bebauung wurden bereits im Zuge der 7. – FNP Änderung, als vorbereitende Planung als Wohnbauflächen dargestellt. Das geplante Wohngebiet grenzt direkt an die bestehende Bebauung und wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Darüber hinaus sind im Hauptort keine ungenutzten Wohnbauflächen mehr vorhanden.

Im Ortsteil Kloster Sulz stehen einige Wohnbauflächen zur Verfügung. Die Wohnbauflächenreserven des Ortsteiles Kloster Sulz wurden bei der Bedarfsermittlung für den Hauptort Dombühl bewusst außer Acht gelassen, da es sich bei dem Ortsteil um eine eigenständige Einheit handelt, die auch früher eine eigenständige Gemeinde war, und es auch für diesen Ortsteil eine Entwicklungsmöglichkeit geben soll. Derzeit sind die Grundstückseigentümer jedoch nicht bereit, Flächen in Bereichen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans für die Entwicklung von Wohnbauflächen zu veräußern.

Die Marktgemeinde Dombühl hat sich mit Entwicklungsalternativen befasst:

- Innenentwicklung:

Die Gemeinde hat sich bemüht, die freien Flächen zu erwerben bzw. mit den Eigentümern dahingehend Gespräche geführt, dass die Baugrundstücke Bauwilligen zur Verfügung gestellt

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werden, teilweise auch mit Erfolg. Neben den bereits aktivierten Potentialen stehen derzeit keine weiteren Flächen zur Verfügung (vgl. Punkt 4).

Die Leerstände sind für eine ländliche Gemeinde derzeit vergleichsweise gering. Die Aufrechterhaltung der Wohnfunktion im Altort wird sich jedoch angesichts der bereits eingetretenen und absehbaren demographischen Veränderung deutlich schwieriger darstellen.

Die Gemeinde ist sich jedoch der Problematik bewusst und ist nach wie vor bestrebt, Lösungen bzgl. der Innenentwicklung zu finden.

- Alternativen im Außenbereich:

Die Fläche zwischen dem Baugebiet „Am Kirchbuck“ und „Zeisigweg“ ist im Flächennutzungsplan vollständig als Grünfläche dargestellt. Es ist der Wunsch der Gemeinde, diesen Grünzug mit Blick auf die Kirche beizubehalten und von Bebauung weitestgehend freizuhalten. Das Grundstück steigt in Richtung Südwesten an, sodass eine weitere Bebauung die Sicht auf die Kirche erheblich beeinträchtigten würde.

Südöstlich werden Gewerbeflächen entwickelt. Im Zuge dessen wurden südlich des Hauptortes im Rahmen der 5. Flächennutzungsplanänderung Bauflächen zurückgenommen und als landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt. Eine bauliche Entwicklung südlich des Hauptortes widerspricht aufgrund der Nähe zur Bahnlinie und dem zukünftigen GI/GE „Dombühl-Süd“ (FNP ca. 43 ha) nicht dem gemeindlichen Planungswillen. Außerdem ist in diesem Bereich die Erschließungsstraße für das künftige GI/GE geplant, so dass Lärmkonflikte mit einer möglichen Wohnbebauung auftreten. Die Fläche westlich des Hauptortes überlagert sich ebenfalls mit dem landwirtschaftlichen Vorbehaltsgebiet.

Ziel der Gemeinde ist es, den oben geschilderten Bedarf an Wohnbauflächen zu realisieren.

Aus den genannten Gründen kann die Lage als optimal eingestuft werden und von einer weiteren Alternativenprüfung abgesehen werden.

6. Biotopkartierung und Schutzgebiete

Im Planungsgebiet befinden sich keine kartierten Biotope bzw. Schutzobjekte und -flächen gemäß BayNatSchG.

Im Nordwesten befinden sich als Biotop kartiert

- eine „Schafhutung bei Dombühl“, die sich über 2 km an den Hängen erstreckt. Der überwiegende Teil wird von Extensivweiden und Sandmagerrasen eingenommen. Dazu kommen verschiedene Gehölztypen und Streuobstbestände, verschiedene Feuchtbiotoptypen sowie Nasswiesen und Seggenriede.

- mehrere gut gepflegte „Streuobstbestände am nordöstlichen Ortsrand von Dombühl“ aus alten und jungen Obstbäumen mit nährstoffreichen Mähwiesen und Weiden im Unterwuchs.

Im Nordosten befinden sich „Hecken und flächiges Gebüsch nordöstlich von Dombühl“. Das Biotop ist umgeben von einem Nadelforst und von intensiv genutzten Acker- und Wiesenfluren.

(12)

Außerhalb des Geltungsbereichs befindet sich im Norden das „Landschaftsschutzgebiet Frankenhöhe“.

Die Biotope und das Landschaftsschutzgebiet sind im Planteil dargestellt.

7. Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

Das erforderliche saP-Gutachten wird von Baader Konzept erstellt und ist als gesonderter Teil der Begründung als Anlage beigefügt. Auf die saP wird an dieser Stelle verwiesen.

8. Erläuterung der planungsrechtlichen Festsetzungen

Der Planinhalt bezieht sich auf die erforderlichen Darstellungen und Festsetzungen für einen qualifizierten Bebauungsplan i. S. d. § 30 BauGB.

Der Bebauungsplan regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung und definiert örtliche Vorgaben für die Gestaltung der Grundstücke, sowie der baulichen Nutzung. Diese orientieren sich an der angrenzenden bestehenden Bebauung, bzw. an den Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Baugebiet „Zimmerplatz I“.

Die Art der baulichen Nutzung für das zukünftige Baugebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die Fläche für Wohnbebauung beträgt ca. 2,23 ha

Die Planung sieht ca. 21 Baugrundstücke vor, die entsprechend der Nachfrage hauptsächlich für Einfamilienhausbebauung konzipiert sind. Ergänzend dazu ist auf 2 Parzellen im Süden des Gebiets, entlang der Kreisstraße die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern möglich. Es wird somit versucht eine Bandbreite anzubieten, die die Nachfrage abdeckt.

Als höchstzulässiges Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgelegt. Es werden zwei Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt. Im Bereich der Mehrfamilienhausbebauung ist ein aufgesetztes Geschoss möglich, zum Beispiel als zusätzliche Penthousewohnung. Die Gebäudeaußenkanten dieses Geschosses sind zurückzusetzen, so dass die maximale Grundfläche 60 % der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses nicht überschreitet.

Durch die zurückgesetzte Fassade wirkt der Gebäudekörper nicht so massiv, die Gebäudehöhe wird ähnlich wie im Einfamilienhausbereich wahrgenommen.

Die maximal zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude wird in Bezug zur Erschließungsstraße festgesetzt.

Die Bebaubarkeit der Parzellen wird durch Baugrenzen festgesetzt. Dabei ermöglichen die offen gewählten Baugrenzen eine hohe Flexibilität bei der Anordnung der Gebäude auf dem jeweiligen Grundstück.

Entlang der nördlichen und östlichen Grenze ist eine Eingrünung geplant, um das Baugebiet am Ortsrand in die Landschaft einzubinden. Zudem wird im südlichen Teil des Plangebietes ein ca. zehn Meter breiter Grünstreifen angelegt. Ziel der öffentlichen Grünfläche ist es die geplante Bebauung von der Kreisstraße abzurücken.

(13)

9. Erschließung, Ver- und Entsorgung

Verkehrliche Erschließung

Die südliche Teilfläche wird über eine Erschießungsstraße mit Anbindung an die bestehende Ortsstraße „Amselweg“ Richtung Ziegelhaus und eine Verbindung zum bestehenden Baugebiet durch die Verlängerung der Erschließungsstraße „Starenweg“ erschlossen. Ein weiterer Anschluss an die Kreisstraße ist nicht vorgesehen.

Der „Amselweg“, der durch das geplante Wohngebiet führt und wie beschrieben der Erschließung dient, wird auf eine Breite von ca. 5,50 m mit einseitigem Gehweg ausgebaut. Entlang des

„Amselwegs“ sind öffentliche Parkflächen vorgesehen

Die nördliche Teilfläche wird über eine Verlängerung der Stichstraße „Eulenweg“ mit einer weiteren Wendeanlage erschlossen.

Die Erschließungsstraßen im Wohngebiet, sind mit einer Breite von ca. 5,50 m geplant.

Wechselseitige Parkbuchten werden als bauliches Element zur Verkehrsberuhigung eingesetzt.

Der bestehende „Amselweg“ stellt bereits eine Verbindung zur freien Landschaft dar. Im Norden des Plangebietes ist ein Geh- und Radweg als Verbindung an den angrenzenden landwirtschaftlichen Weg geplant.

Abwasserbeseitigung

Das Baugebiet wird im Trennsystem entwässert.

Das bestehende Kanalnetz wird erweitert.

Das Schmutzwasser ist dem Abwasserkanal zuzuführen und wird über die Kanalisation der Kläranlage zugeführt.

Das unbelastete Oberflächenwasser aus dem Plangebiet wird über Rohrleitungen bzw. offenen Gräben in Richtung Sulzach abgeleitet. Rückhaltungen werden zum einen in Form von Zisternen auf den privaten Grundstücken und zum anderen in Form von Mulden innerhalb der öffentlichen Grünfläche entlang der Kreisstraße vorgesehen.

Die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen sind im Rahmen der Erschließungsplanung zu erstellen.

Bei der Verwendung des Oberflächenwassers als Brauchwasser sind die Trinkwasserverordnung und die DIN 1988 ‐ Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen ‐ zu beachten.

Regenwassernutzungsanlagen sind nach § 13 Abs. 3 Trinkwasserverordnung der Kreisverwaltungsbehörde ‐Abteilung Gesundheit‐ anzuzeigen.

Wasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung ist durch die Erweiterung des bestehenden Ortsnetzes sichergestellt.

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Fernwasserleitung

Die Fernwasserleitung verläuft durch eine Teilfläche des Plangebietes und ist im Planteil dargestellt.

Der Schutzstreifen von jeweils 3,0 m von der Bebauung freizuhalten.

Stromversorgung und Telekommunikation

Die Versorgung des Baugebiets mit Strom und Telekommunikationsdiensten wird durch Erweiterung der bestehenden Versorgungsnetze sichergestellt.

10. Emissionen, Immissionen

Durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets sind störende Emissionen für die angrenzende Bebauung ausgeschlossen.

Die angrenzende Bebauung mit den bestehenden Wohnhäusern lassen keine störenden Immissionen im Baugebiet erwarten.

Südlich des Plangebiets verläuft die Kreisstraße AN 4. Aufgrund der geplanten Versetzung des Ortsschildes, werden Geschwindigkeiten von 50 km/h (innerorts) angesetzt. Die Versetzung des Ortsschildes ist auf Höhe der bestehenden Zufahrt in das Baugebiet „Am Kirchbuck“ geplant.

Als Grundlage für die Emissionspegel wurden die Verkehrsmengen aus dem Jahre 2015 betrachtet.

Dort wurden 1076 Kfz/24h für diesen Bereich festgestellt. Es wird ein jährlicher Zuwachs von 0,5 % angenommen, daraus ergibt sich eine Verkehrsbelastung für das Jahr 2025 von rund 1135 Kfz/24h.

Der Emissionspegel bei einer Entfernung von ca. 25 m zur Fahrbahnmitte beträgt bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h tags einen Wert von 54,7 dB(A) und nachts ein Wert von 44,5 dB(A).

Gemäß den Anforderungen nach DIN 18005 – 1, Beiblatt 1 gelten für Verkehrslärm folgende Orientierungswerte bei einem allgemeinen Wohngebiet: tags 55 dB(A) und nachts 45 dB(A).

Bei zugrundeliegender Verkehrsbelastung liegen die Werte bei beiden Geschwindigkeiten unter den Orientierungswerten. Somit kann eine störende Immission durch Verkehrslärm ausgeschlossen werden.

11. Denkmalschutz

Bodendenkmäler sind im Planungsgebiet bisher nicht bekannt. Da bei Baumaßnahmen grundsätzlich mit archäologischen Fundstellen zu rechnen ist, wird auf die Meldepflicht gemäß Art. 8 Abs. 1-2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) hingewiesen.

Bei Auffindung von Bodendenkmälern ist die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, Tel. 0981/468 – 4100 bzw. die zuständige Zweigstelle des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Burg 4, 90403 Nürnberg, Tel: 0911/235850 zu verständigen.

(15)

12. Anschluss an landwirtschaftliche Flächen

An den Grenzen des Bebauungsplans ist hinsichtlich der Pflanzordnung der gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstand gegenüber landwirtschaftlichen Nutzungsflächen zu beachten.

Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der benachbarten landwirtschaftlichen Flächen ist zu dulden.

Von landwirtschaftlichen Flächen ausgehende Staub- und Geruchsimmissionen müssen geduldet werden. Die Bewirtschaftung auch in späteren Abendstunden und zu Erntezeiten muss uneingeschränkt möglich sein.

13. Leitungszonen von Versorgungsträgern

Zwischen eventuell geplanten Baumstandorten und Versorgungsleitungen, ist nach dem DVGW Regelwerk; Arbeitsblatt GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen“

ein Abstand von 2,50 m einzuhalten. Sollte dieser Abstand unterschritten werden, so sind Schutzmaßnahmen notwendig.

In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.

Sind keine Gehwege geplant, wird ein Versorgungsstreifen von ca. 1,00 m Breite empfohlen.

Der ungehinderte Zugang zu den Leitungen muss jederzeit möglich sein. Bauausführende sollen sich über die Lage, der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Leitungstrassen informieren.

14. Maßnahmen der Grünordnung im Baugebiet

Die grünordnerischen Festsetzungen zur inneren Durchgrünung und Randeingrünung mit den entsprechenden Auswahllisten sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zu beachten.

15. Umweltbericht

Der Umweltbericht wird vom Büro Baaderkonzept erstellt. Der Umweltbericht wird als gesonderter Teil, als Anlage der Begründung beigefügt.

Aufgestellt:

Herrieden, 07.05.2021

INGENIEURBÜRO HELLER GMBH

Referenzen

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