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Archiv "Bußgelder für säumige: Zahler in der privaten Pflegeversicherung" (06.03.1998)

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Aus Bund und Ländern

BGH-Urteil: Honorare müssen vor Beginn der Behandlung klar sein

KARLSRUHE. Wenn Zahnärzte für ihre Leistun- gen ein höheres Honorar be- rechnen wollen als in der Ge- bührenordnung vorgesehen, müssen sie den Betrag mit dem Patienten vor Behand- lungsbeginn genau vereinba- ren. Verträge, wonach der Zahnarzt nach einer Behand- lung die Gebühren einseitig bestimmen kann, sind un- wirksam. Mit dieser Ent- scheidung wies der Bundes- gerichtshof (BGH) Mitte Fe- bruar in Karlsruhe die Revisi- on eines Zahnarztes zurück, der zu Beginn einer Behand- lung mit einer Patientin schriftlich vereinbart hatte, für „außergewöhnliche gu- te Arbeit“ das Zweieinhalb- fache des üblichen Gebühren- satzes zu berechnen. Wäh- rend der mehr als dreijähri- gen Behandlung erhöhte der Zahnarzt in weiteren Verein- barungen seine Forderungen bis auf das Achtfache.

Der BGH hält dies nicht für Rechtens. Wirksame Ge- bührenvereinbarungen dürfen sich nach Auffassung des Ge- richts nur auf künftige, nicht aber auf laufende oder bereits abgeschlossene Behandlungs- abschnitte beziehen. JM/afp

Arzneimittelmarkt unbeeinflußt von erhöhter Zuzahlung

BONN. Die Erhöhung der Zuzahlung für Arzneimittel seit dem 1. Juli 1997 hat weder zur Verschreibung größerer Arzneimittelpackungen ge- führt noch den Trend zur Selbstmedikation verstärkt.

Das sagte Dr. Horst Freisler, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Forschender Arz- neimittelhersteller, anläßlich der Mitgliederversammlung Anfang Februar in Bonn.

Auch tendierten die Ärzte nicht dazu, nur noch Billig- Arzneimittel zu verordnen, um ihr Budget zu schonen.

Das Wachstum auf dem deut- schen Apothekenmarkt um 2,1 Prozent auf 25,4 Mil- liarden DM in 1997 beurteilte Freisler als eher „beschei- den“. Erfreulich für die Mit- gliedsfirmen des VFA sei, daß das Wachstum aus- schließlich von der Struktur- komponente getragen sei, al- so von der Nachfrage nach in- novativen Arzneimitteln. Die Menge der verordneten Me- dikamente hingegen sei um mehr als drei Prozent zurück- gegangen. Insgesamt dürfte die erhöhte Zuzahlung zu ei- ner leichten Dämpfung des Marktes geführt haben. In je- dem Fall habe sie die Kran- kenkassen entlastet. HK

Projekt zur AIDS-Forschung

FRANKFURT/M. Im Auftrag der UNO wurde am Georg-Speyer-Haus in Frank- furt/M. ein Projekt zur Erfor- schung von bislang noch we- nig untersuchten AIDS-Vi- rus-Subtypen begonnen. Eini- ge dieser Subtypen von HIV-1 breiten sich weltweit – insbe-

sondere in heterosexuellen Bevölkerungsschichten – mas- siv aus. Ziel des Projekts ist es, genauere Informationen zu Verbreitung und Eigen- schaften dieser Subtypen zu erhalten und zu analysieren.

Die dabei erhaltenen Daten sollen zur Entwicklung geeig- neter Impfstoffe eingesetzt

werden. EB

Bußgelder für säumige Zahler in der privaten Pflegeversicherung

KÖLN/BERLIN. Rund 200 000 privat Krankenversi- cherte müssen mit Bußgel- dern rechnen, weil sie keine Beiträge zur privaten Pflege- pflichtversicherung zahlen, schätzt das Bundesversiche- rungsamt. In dieser Zahl sind allerdings Doppelmeldungen enthalten.

Viele Versicherte seien schon seit sechs Monaten säu- mig. Ein Großteil habe trotz Versicherungspflicht noch kei- ne Pflegeversicherung abge- schlossen. Vorgesehen sind zunächst Bußgelder von eini- gen hundert DM. Je nachdem,

ob Leichtfertigkeit oder Vor- satz festgestellt werden, wer- den bis zu 5 000 DM Buße ver- hängt. Seit Anfang 1995 ist der Abschluß einer Pflegeversi- cherung auch für privat Kran- kenversicherte gesetzlich vor- geschrieben. Der Beitragssatz beträgt wie in der gesetzlichen Versicherung 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens. Er darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der gesetzli- chen Pflegeversicherung.

Seit 1995 hat nach Anga- ben des Verbandes der priva- ten Krankenversicherung die private Pflegepflichtversiche- rung Überschüsse in Höhe von 1,57 Milliarden DM er- zielt. Davon entfallen knapp 500 Millionen DM auf Kapi- talerträge, die vor allem aus den Alterungsrückstellungen erzielt wurden. Seit Inkraft- treten der Pflegeversicherung (1. Januar 1995) wurden rund 4,4 Milliarden DM Alte- rungsrückstellungen gebil- det. Die Assekuranz erwägt, Überschüsse an die Versi- cherten weiterzugeben. HC

Hausärzte: Trotz Leistungsverlagerungen kein Honoraranstieg

BERLIN. Der Berufsver- band der Allgemeinärzte Deutschlands e.V. (BDA), Landesverband Berlin-Bran- denburg, hat einen Transfer der Finanzmittel vom sta- tionären in den ambulanten Sektor gefordert. Patienten, die früher im Krankenhaus versorgt worden seien, würden jetzt von ihren Hausärzten be- treut: In Berlin seien von 1990 bis 1997 rund 12 000 Kranken- hausbetten gestrichen worden.

Auch bei Krankenhauseinwei- sungen sei Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern mit 1 560 Fällen je 10 000 Ein- wohner „kein Spitzenreiter“.

Die Finanzmittel seien je- doch nicht in den ambulanten Sektor transferiert worden.

Im Gegenteil: Bei der AOK Berlin sei der Ausgabenanteil für ambulante ärztliche Be- handlungen von 15,3 Prozent in 1991 auf 12,2 Prozent in 1996 gesunken. SG

A-511 Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 10, 6. März 1998 (19)

P O L I T I K NACHRICHTEN

Trotz zahlreicher Reformen in den Zweigen der Sozialversicherung ist es nicht gelun- gen, die Expansion der Sozialabgaben zu stoppen. Zwar konnte eine Beitragssatzer- höhung in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Jahresbeginn 1998 noch ver- mieden werden. Dennoch liegt der Gesamtbeitragssatz zur Sozialversicherung mit 42,1 Prozent um 0,3 Prozentpunkte über dem Stand von Anfang 1997. Gegenüber 1991 beträgt der Anstieg sieben Prozentpunkte. Die Beitragszahler müssen 1998 rund 725 Milliarden DM zahlen, das sind gut 240 Milliarden DM mehr als 1991.

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