DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
KURZBERICHT
Alternativen der privaten
Kranken- und Lebensversicherungen für die Pflegeversicherung
Nach dem Stand der Diskussion zwischen der deutschen Versi- cherungswirtschaft und dem Bun- desaufsichtsamt für das Versiche- rungswesen ist damit zu rechnen, daß zwei Grundtypen der Pflege- fallversicherung mit markanten Varianten auf den Markt kommen werden. Zwar liegt dem Verneh- men nach dem Amt noch kein konkreter Antrag vor, jedoch sind wichtige Vorfragen geklärt, so daß die Grundstrukturen des künfti- gen Angebotes bereits sichtbar werden.
Die „Streitfrage" der Kompetenz für die Pflegefallversicherung im System der Spartentrennung zwi- schen Lebensversicherung und Krankenversicherung wird eben- so salomonisch wie rechtsförmig gelöst: Sowohl Lebensversiche- rungen als auch Krankenversiche- rungen werden Pflegefallversi- cherungen anbieten, und zwar je- weils der Sparte konform.
Das Angebot
der Lebensversicherung ...
Das bedeutet: Das Angebot der Lebensversicherer wird Leibren- ten für die betroffenen Versicher- ten vorsehen, die nach Eintritt des Versicherungsfalles an die Versi- cherung keine Beiträge mehr zu leisten haben werden. Eine Ka- renzzeit von einem halben Jahr wird darauf hinweisen, daß hier das Risiko lebenslänglicher Pfle- ge nach Eintritt des Pflegefalls im Vordergrund steht. Damit läßt sich vereinbaren, daß die Bedingun- gen vorsehen können, Leibrenten für Hochbetagte — etwa vom 85.
Lebensjahr an — auch ohne Nach- weis der Pflegebedürftigkeit zu zahlen. Damit läßt sich des weite- ren vereinbaren, daß Deckungska- pital oder Gewinnbeteiligungen oder feste Einmalbeträge auch im
Todesfall des Versicherten — ent- sprechende Tarife oder Tarifkom- binationen vorausgesetzt — ausge- zahlt werden können.
... und das
der Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung dagegen ist als Schadensversi- cherung begründet, die bei Ein- tritt des Schadens zahlt, solange der Schaden andauert. Sie kennt als Schadensversicherung keine Beitragsbefreiung. Hier müssen weiterhin Beiträge neben der Schadensregulierung gezahlt werden. Dieser Sparte gemäß ist sowohl die Möglichkeit der Zah- lung von Tagegeldern nach Ein- tritt des Schadensfalles als auch die der Kostenerstattung. Sogar noch bei Eintritt des Pflegefalles wird eine Wahlmöglichkeit zwi- schen Tagegeld oder Kostener- stattung als systemkonform be- zeichnet.
Der Eigenart der Sparte private Krankenversicherung entspricht, daß hier schon nach drei Monaten Karenzzeit gezahlt werden könn- te. Gefahren einer Anspruchs- und Kostenexplosion bei Kosten- erstattung kann nur dadurch be- gegnet werden, daß Selbstbeteili- gungen eingebaut werden. Vorge- sehen sind prozentuale Selbstbe- teiligungen. Spartengerecht ist, daß langjährige Vorversiche- rungszeiten gefordert werden müssen, während die Lebensver- sicherung den Einstieg mit Ein- malzahlungen terminlich verkür- zen kann; hier wird damit gerech- net, Pflegeversicherungsverträge mit Einmalzahlung beim Fällig- werden von Lebensversicherun- gen abschließen zu können.
In der Sparte Krankenversiche- rung wird auch für die Pflegefall-
versicherung eine Beitragsanpas- sungsklausel auf Dauer gesehen notwendig sein. Es dürfen jedoch nicht — in der Erwartung steigen- der Beiträge — bei der Einführung aus Wettbewerbsgründen zu niedrige Tarife angeboten wer- den, da allzu rasche und nach- drückliche Beitragsanpassungen diese neue Versicherungsart rasch einem Vertrauensschwund anheimgeben würden.
In beiden Sparten wird — vom Ein- malbeitrag als Einstieg abgese- hen — darauf hingewiesen, daß die Pflegeversicherung nur langfristig aufgebaut werden kann, weil die Beiträge bei Abschluß dieser Ver- sicherungen im höheren Lebens- alter für die Versicherten wegen der Beitragshöhe nicht mehr ak- zeptabel sein würden.
Daraus ergibt sich auch, daß bei- de Sparten nicht damit rechnen, Pflegefallversicherungen in nen- nenswertem Umfang als selbstän- dige Versicherungsart einführen zu können. Vielmehr würde es sich für die private Krankenversi- cherung um einen weiteren Bau- stein in ihrem ohnehin schon be- stehenden Baukastensystem han- deln. Für die Lebensversicherun- gen würde es sich —wiederum von den Einmalbeiträgen abgesehen
— vor allem um Zusatzversicherun- gen zu den klassischen Formen der Lebensversicherung handeln.
Noch liegen keine konkreten Ver- sicherungsangebote auf dem Tisch. Damit können auch noch keine Kosten-Nutzen-Überlegun- gen angestellt werden. Sicher ist jedoch schon heute, daß die wün- schenswerte alternative Vielfalt konkurrierender Angebote gera- de wegen ihrer spartenspezifi- schen Unterschiede die Transpa- renz dieses neuen Marktes für den Versicherten nicht erleichtern wird. Um so begrüßenswerter ist es, daß beide Versicherungsarten von der gleichen Definition der Pflegefallrisiken ausgehen und damit die Vergleichbarkeit grund- sätzlich möglich gemacht werden könnte. FM 3802 (22) Heft 51/52 vom 21. Dezember 1984 81. Jahrgang Ausgabe A