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Archiv "Diagnose" (10.06.2005)

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ie Diskussionen über die Volks- abstimmungen zur europäischen Verfassung in Frankreich und den Niederlanden sowie über die vorgezo- genen Neuwahlen in Deutschland ha- ben in Brüssel die Debatte über die Dienstleistungsrichtlinie etwas in den Hintergrund gerückt. Dennoch werkeln Europaabgeordnete fleißig weiter an Änderungsanträgen, um dem umstritte- nen Vorschlag der EU-Kommission den letzten Schliff zu geben. So auch Dr.

Andreas Schwab, Mitglied der konser- vativen EVP/ED-Fraktion, der sich für eine Öffnung der Märkte auch im Ge- sundheitssektor ausspricht. Die Ge- sundheitsbranche dürfe die Chancen, die ihr der europäische Binnenmarkt bietet, nicht leichtfertig verspielen, so Schwab. Eine Ansicht, die der Vorsit- zende der Kassenärztlichen Bundesver- einigung, Dr. Andreas Köhler, bei aller Kritik an der Richtlinie durchaus teilt:

„Der Gesundheitsmarkt ist einer der größten boomenden Märkte in Europa.

Diesen völlig aus der Dienstleistungs- richtlinie herauszunehmen bedeutet gleichzeitig, ein erhebliches Wachstums- potenzial leichtfertig zu verspielen.“

Dennoch will auch Schwab nichts überstürzen. Sein Konzept zielt auf eine stufenweise Öffnung des Gesundheits- marktes. Die Mitgliedstaaten sollen zu- nächst die Kataloge der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung um die Leistungsbereiche abspecken, die sich mit In-Kraft-Treten der Richtlinie dem europäischen Wettbewerb pro- blemlos stellen könnten – Beispiel:

Zahnheilkunde. Für den verbleibenden Bereich peilt Schwab eine Übergangs- frist bis 2012 an. Ab dann sollen auch in der GKV diskriminierende Schranken im Interesse der Dienstleistungsfreiheit fallen. Die Schonfrist gebe den Mit- gliedstaaten ausreichend Zeit, den so- zialversicherungsrechtlichen Bereich auf einen Wettbewerb unter Wahrung bestimmter Standards vorzubereiten.

Köhler erteilte allerdings der Idee von einheitlichen Mindeststandards eine Absage: „Ich sehe derzeit keine Chance, Mindeststandards auf einem für alle Mitgliedstaaten akzeptablen Niveau aufgrund der unterschiedlichen Aus- gangslagen festzuschreiben.“ Bis die Zeit für eine solche Entwicklung reif sei, werde es noch Jahrzehnte dauern, so der KBV-Chef.

Schwab jedenfalls ist einigermaßen optimistisch, dass er mit seinem differen- zierten Ansatz auch bei der Mehrzahl seiner Fraktionskollegen im EP sowie bei den Liberalen auf offene Ohren stoßen wird. Auch wenn er einräumt, dass die Gefahr besteht, dass das Kon- zept bei den Abstimmungen im Parla- ment und Rat kippt, „da der Erklärungs- bedarf sehr hoch ist“. Petra Spielberg P O L I T I K

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A1644 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 2310. Juni 2005

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ie uns immer wieder nachgesagte Sprachlosigkeit, unter der unsere Pati- enten so fürchterlich zu leiden haben, ist mittlerweile genauso häufig wie die früher so viel beschworene vegetative Dystonie. Im neuen EBM 2000plus kommt die Gebührenziffer 42 (Konsil zwischen zwei Ärzten) gar nicht mehr vor, wahrscheinlich weil wir mittlerweile zu viel miteinander schnattern.

Etwas hat sich aber geändert: War früher das konzentrierte Grübeln über sini- stre Symptome dominierend,so macht man sich heute immer mehr Gedanken um optimale Behandlungsabläufe und effektive Nutzung vorhandener Ressourcen.

In unserer regelmäßigen Besprechung stelle ich nun den Kardiologen eine besonders knifflige Kasuistik vor: 30-jährige Patientin, keine kardiovas- kulären Risikofaktoren, völlig beschwerdefrei, unauffällige Ergometrie und Echokardiographie:Welche weitergehende Diagnostik würde der Kollege bei

ihr durchführen? „Na – keine“, entgegnet dieser entgeistert. Aber die Patien- tin besteht auf einen Herzkatheter. „Herr Böhmeke, das ist überhaupt nicht indiziert, eine asymptomatische, aber prognostisch bedeutsame Hauptstamm- stenose oder 3-Gefäßerkrankung ist absolut unwahrscheinlich. Haben Sie die Patientin schon über Komplikationen einer solchen Untersuchung auf- geklärt?“ Selbstverständlich habe ich das, Hämatome, Rhythmusstörungen, gar Dissektionen im Zugangsweg nimmt sie in Kauf. Mehr noch: Falls der Katheter unauffällig ist, möchte sie einen intravaskulären Ultraschall. „Das ist doch absurd! Auch wenn sich im IVUS eine beginnende Plaque zeigen sollte, würde sich keine interventionelle Konsequenz ergeben! Und Risikofaktoren hat sie auch keine?“ Nein, selbst nach einem mehrwöchigen Belastungstest mit Pommes, Ketchup und Mayo lag das LDL noch im zweistelligen Bereich.

Der Kollege wird ärgerlich. „Also, mal abgesehen davon, dass Risiko und Nut- zen in keinem vernünftigen Verhältnis stehen: Die Herzkatheteruntersuchung kostet weit über 700 Euro, und die Materialkosten für den IVUS-Katheter würden noch mal die gleiche Summe verschlingen. Für all das gibt es keine rechtfertigende Indikation. Herr Böhmeke, ich vermute, dass diese Patientin Ihre Glossen gelesen hat und Sie selbst mal auf den Arm nehmen möchte!“ Fehldiagnose, Herr Kollege: Diese Patientin möchte am Disease-Management-Programm ihrer Krankenkasse teilnehmen und braucht dafür eine nach- gewiesene Koronarplaque. Das spart ihr 40 Euro Praxis- gebühr. Im Jahr. Dr. med. Thomas Böhmeke

Diagnose

Dienstleistungsrichtlinie

Chancen nutzen

Vertragsärzte sollen sich ab

2012 für Wettbewerb öffnen.

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