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E MINDESTSTANDARDS FÜR ENTLASTUNG, PLANBARKEIT UND BETEILIGUNG SCHICHTARBEIT IM ÖFFENTLICHEN DIENST:

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Academic year: 2022

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gal ob bei der Polizei, der Feuerwehr, den Ret- tungsdiensten, der Bahn oder im Justizvollzug:

In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist Schichtarbeit nicht zu vermeiden. Für die Beschäftigten ist sie gesundheitlich wie sozial extrem be- lastend. Denn Fakt ist: Der menschliche Körper gewöhnt sich nicht an die Arbeit in der Nacht. Und die Zeiten für Familienfeiern, Kino und Sport kollidieren regelmäßig mit den Schichten am Abend oder am Wochenende.

Deshalb ist es wichtig, die negativen Folgen zu verhin- dern oder soweit wie möglich abzumildern. Doch welche Standards müssen erfüllt sein? Wie sieht ein Dienstplan aus, der die Beschäftigten entlastet? Eine eindeutige Antwort fällt nicht leicht. Viele verschiedene Interessen (Beschäftigte, Arbeitgeber/Dienstherren, BürgerInnen) müssen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht wer- den. So ist das Meinungsbild selbst unter den Beschäftig- ten sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab: Alter, private Lebensumstände, Art der Tätigkeit, Größe der Dienstgruppe, Dauer der bereits absolvierten Zeit im Schichtdienst.

Fest steht: Den idealen, allgemeingültigen Dienstplan kann es nicht geben. Es müssen vor Ort flexible und dienststellenbezogene Lösungen entwickelt werden.

Dennoch gibt es gewisse Grundsätze, deren Einhaltung zu für alle Beteiligten zufriedenstellenden Kompromissen

führen kann. Eine gute Regelung schont dabei nicht nur die

Kraftreserven der Beschäftig- ten. Auch die Dienststellen gewinnen und können mit attraktiven Arbeitsbe- dingungen um Fachkräfte werben.

Mindeststandards für eine

beschäftigtenfreundliche Gestaltung von Wechselschichtdienstplänen

1. ENTLASTUNG DURCH BETEILIGUNG

Die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Personalvertre‑

tungen bei der Dienstplangestaltung bringt die Perspektive der Beschäftigten ein und kann Akzeptanzproblemen vorbeugen.

Soll das Schichtsystem in wesentlichen Punkten umgestellt werden, müssen Beschäftigte ihre Wünsche und Bedenken vortragen können. Dafür sind bspw. Personalversammlungen, Workshops oder Stammtische ein sinnvoller Rahmen. Auch die Vereinbarung einer Pilotphase mit anschließender Evaluierung sorgt für die erforderliche Akzeptanz von Neuerungen und hilft, die Erfahrungen der Beschäftigten zu nutzen.

2. ENTLASTUNG DURCH GARANTIERTE UND PLANBARE ERHOLUNGSPHASEN

Die Beschäftigten müssen ihren Alltag verlässlich im Voraus planen können. Deswegen müssen Dienstpläne frühzeitig festgelegt werden. Es muss Vorankündigungsfristen und faire Ausgleichsverfahren im Falle kurzfristiger Änderungen geben.

Ebenso braucht es eine fest vereinbarte Anzahl garantierter Wochenenden (mind. 2 pro Monat) oder von den Beschäftigten festzulegende garantiert freie Tage. Auch müssen die Dienst‑

pläne schon in ihrer Vorplanung die gesamte Regelarbeitszeit abdecken und dürfen nicht von der Erforderlichkeit der Ableistung von Zusatzdiensten ausgehen.

3. ENTLASTUNG DURCH GUTE UND TRANSPARENTE PAUSENREGELUNGEN

Der tägliche Arbeitsablauf muss durch regelmäßige Ruhepausen unterbrochen werden, damit sich der damit bezweckte Er‑

holungseffekt einstellt. Mehrere kürzere Pausen sind dabei oft sinnvoller als eine lange (wobei die arbeitsrechtlichen Regelun‑

gen beachtet werden müssen). Die erste Pause in der Nacht‑

SCHICHTARBEIT IM ÖFFENTLICHEN DIENST: MINDESTSTANDARDS FÜR

ENTLASTUNG, PLANBARKEIT UND BETEILIGUNG

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schicht sollte vor und nicht bei Erreichen des Leistungstiefs genommen werden. Da das Verdauungssystem nachts weniger leistungsfähig ist, muss die Ernährung in der Nacht zwingend darauf eingestellt sein.

Stellen öffentliche Arbeitgeber Beschäftig‑

ten (un)entgeltlich Mahlzeiten zur Ver‑

fügung, muss darauf bei der Auswahl des Angebots geachtet werden.

4. ENTLASTUNG DURCH DIE BERÜCKSICHTIGUNG ARBEITSWIS- SENSCHAFTLICHER ERKENNTNISSE Die „Verträglichkeit“ eines Dienstplans hängt wesentlich von der Lage und Dauer der Schichten sowie vom Rhythmus und der Richtung des Wechsels ab. Kurze Nachtschichtperioden (max. 2/3 Tage hintereinander) sind wegen des geringe‑

ren Schlafdefizits bspw. gesundheitlich weniger bedenklich als lange. Auch sind schnell rotierende Schichtsysteme (2/3 Tage die gleiche Schicht) zu bevorzugen, da sie eine bessere Vereinbarkeit von Berufs‑ und Privatleben ermöglichen. Eine Vorwärtsrotation der Schichten (Früh‑, Spät‑, Nachtschicht) kann der menschliche Körper besser verkraften. Die Frühschicht sollte außerdem nicht vor 6 Uhr begin‑

nen, da ansonsten der Erholungswert des Schlafs messbar sinkt.

5. ENTLASTUNG DURCH KOLLEGIALEN AUSTAUSCH Die Ermöglichung eines kollegialen Austauschs zu den langfristigen Belastun‑

gen durch Wechselschichtdienste kann verhindern, dass junge KollegInnen diese falsch einschätzen und stattdessen bereits frühzeitig Entlastungsmöglichkeiten wahr‑

nehmen.

6. GESUNDHEITSCHECKS UND GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN Es sind Gefährdungsbeurteilungen durch‑

zuführen. Zudem sind den in Wechsel‑

schicht tätigen Beschäftigten zwecks Vorsorge regelmäßige Gesundheitschecks anzubieten. Gesundheitlich eingeschränkte Personen sollen keine Wechselschicht‑

dienste ausführen müssen. Dienstherren und Arbeitgeber sollten Vorsorgepakete für die Beschäftigten entwickeln (Vorsor‑

ge‑Kuren, Beratungschecks, Sportanreize, Vorsorgemaßnahmen – Absprachen mit Krankenkassen).

Darüber hinaus gibt es elementar wichtige Faktoren, die die Schichtdienstleistenden entlasten können. So nützt der beste Dienstplan wenig, wenn er aufgrund akuter Personalnot regelmäßig verworfen werden muss. Darum müssen die Aus- gangsbedingungen verbessert werden.

1. ENTLASTUNG DURCH EINE BEDARFSGERECHTE PERSONAL- AUSSTATTUNG

Eine aufgabengerechte und vorausschau‑

ende Personalbedarfsplanung sowie die Einrichtung einer Vertretungsreserve ge‑

währleisten, dass es nicht mehr regelmä‑

ßig zu ungeplanten Zusatzdiensten kommt und die im Dienst Befindlichen ihre Pausen nehmen können.

Mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 oder mehr Stunden ist ein humaner, gesundheitserhaltender Wechselschichtdienst nicht gestaltbar!

VERANTWORTLICH: ELKE HANNACK, STELLVERTRETENDE VORSITZENDE DES DGB I GESTALTUNG: V-FORMATION BERLIN

HERAUSGEBER: DGB BUNDESVORSTAND, ABT. ÖFFENTLICHER DIENST UND BEAMTENPOLITIK, HENRIETTE-HERZ-PLATZ 2, 10178 BERLIN I www.dgb.de/beamte

2. ENTLASTUNG DURCH DIE VERRINGERUNG DER ARBEITSZEIT Mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 oder mehr Stunden ist ein humaner, ge‑

sundheitserhaltender Wechselschichtdienst nicht gestaltbar – die vorgeschriebenen Erholungsphasen und Schichtdauern lassen sich nicht erreichen. Die Arbeitszeit muss abgesenkt werden, insbesondere für die betroffenen Beschäftigten. Eine mög‑

liche Methode zur Arbeitszeitverkürzung für Beschäftigte im Wechselschichtdienst ist die zeitlich faktorisierte Anrechnung gesundheitlich und sozial besonders be‑

lastender Zeiten auf die zu erbringende Regelarbeitszeit. Außerdem kommt ein Modell in Betracht, das die (stufenweise) Absenkung der Arbeitszeit an die Dauer des geleisteten Wechselschichtdienstes knüpft. Dies käme besonders den lang‑

jährig im Schichtdient tätigen, älteren Betroffenen zugute und würde Erkennt‑

nisse zur nachlassenden Resilienz bei jahrelanger Schichtarbeit berücksichtigen.

Beschäftigte im Wechselschichtdienst müssen einen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub haben, der angemessen ist.

3. SCHULUNGEN VON FÜHRUNGS- KRÄFTEN

Vor Ort stehen eingefahrene Routinen einer besseren Organisation der Schicht‑

dienste oft im Weg. Vorgesetzte und Planungsstäbe sollten deshalb stärker sensibilisiert werden, welche Belastungen für die Beschäftigten mit Schichtdienst ein‑

hergehen und welche Möglichkeiten der Entlastung existieren. Die Dienstbehörden und die zuständigen Fortbildungsträger sollten unter Beteiligung der Personalräte zielgruppenspezifische Seminarangebote entwickeln.

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