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Archiv "Pflegeheime: Das „Heimarztmodell“" (18.11.2005)

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Fraktionszwang tat ein Übriges.

Verfassungsklagen zweier Kol- legen gegen den § 95 SGB V wurden von der Zweiten Kam- mer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes unter Vorsitz von Frau Verfas- sungsrichterin Jäger nicht an- genommen. Dabei machte sich die Zweite Kammer nicht die Argumente der Regierung Kohl/Seehofer zu eigen (Räu- men von Praxissitzen, um jün- geren Ärzten eine Berufs- chance zu geben), sondern brachte das fatale Argument der erfahrungsgemäß nachlas- senden Leistungsfähigkeit äl- terer Ärzte ein. Ab hier hätte das Gesetz wieder an den Bun- destag zurückverwiesen wer- den müssen. Der Nichtannah- mebeschluss vom 31. 3. 1998 wurde als unanfechtbar dekla- riert, das Bundesjustizministe- rium teilte jedoch mit Schrei- ben vom 24. 1. 2002 (Az.: IV A 3-6200/23-15-5 II-631328/

2000) mit:

„Der Beschluss über die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung enthält keine Entscheidung in der Sache.“

„Nichtannahmeentschei- dungen einer Kammer haben keine materielle Rechtskraft und keine Bindungswirkung nach § 31 BVerfGG, das heißt keine Gesetzeskraft.“

Auf diesen Nichtannahmebe- schluss bezogen sich alle ange- rufenen Sozialgerichte. Para- dox an diesem Nichtannahme- beschluss (neben der nicht durch Gutachten belegten Be- hauptung der nicht ausrei- chenden Leistungsfähigkeit der über 68-jährigen Ärzte) ist, dass die Ausnahmeregelun- gen des § 95 SGB V übernom- men wurden: Tätigkeit der nie- dergelassenen Ärzte in den neuen Bundesländern über das 68. Lebensjahr hinaus, Ver- tretertätigkeit für drei Monate auch für über 68-jährige Ärz- te/Zahnärzte . . . Und nun gibt es seit 3. 12. 2000 die EU- Richtlinie 2000/78 (Antidiskri- minierungsrichtlinie), mit de- ren Umsetzung sich die Regie- rung Schröder bisher schwer tat. Die Bestimmungen dieser Richtlinie wurden bisher von den Berufungsausschüssen der

Kassenärztlichen Vereinigun- gen wie auch den Sozialgerich- ten als nicht zutreffend be- zeichnet, obwohl der Europäi- sche Gerichtshof bereits 1964 ausführte (Rechtssache 6/64, Costa, Slg. 1964, 1253), dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, einer innerstaatlichen Vor- schrift Vorrang vor einer entge- genstehenden Gemeinschafts- norm einzuräumen . . . Eine Stellungnahme der bayeri- schen Sozialministerin Christa Stewens in der Ärztezeitung Nr. 154 vom 1. 9. 2005 zur Un- verträglichkeit des § 95 Abs. 7 Satz 3 mit EU-Recht lässt hof- fen, dass dieser diskriminieren- de § 95 SGB V kassiert wird.

Artikel I/1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Dr. med. Rolf Spieß,

Sonnleitenstraße 5, 83661 Lenggries

Pflegeheime

Zu dem Beitrag „Schlechte Noten für die ärztliche Versorgung“ von Dr.

med. Birgit Hibbeler in Heft 41/2005:

Fragwürdige Pauschalkritik

Neben einer Reihe nachvoll- ziehbarer Kritikpunkte zur medizinischen Versorgung von Heimbewohnern, wurde ins- besondere die hausärztliche Betreuung bemängelt, wobei zur Begründung die aus Sicht der Autorin defizitäre Versor- gung mit „Antidementiva“

herangezogen wurde. Neben der Fragwürdigkeit einer der- art pauschalen Schlussfolge- rung insgesamt, wurde zudem ein zumindest umstrittenes Therapieprinzip als gängiger Standard herausgestellt. Als selbst langjährig in der Heim- versorgung tätiger Allgemein- arzt habe ich aufgrund der po- tenziellen Nebenwirkungen sowie der nicht nachgewiesenen Wirksamkeit auf die Verord- nung entsprechender Medika- tion verzichtet. Dies sind auch die Gründe, warum der über- wiegende Anteil der mir be- kannten Kollegen von einer The- rapie beispielsweise mit Cho- linesterasehemmern absieht . . . Dr. Jürgen Schmidt,Moorweg 104, 13509 Berlin

Das „Heimarztmodell“

Mit dem „Heimarztmodell“, in der mit 368 Betten größten Seniorenpflegeeinrichtung Nordrhein-Westfalens, lassen sich die in der SÄVIP-Studie vorgebrachten Behandlungs- mängel bei stationär gepfleg- ten Menschen vermeiden. So- wohl mein Vorgänger wie auch ich sind selbstständige niedergelassene Allgemein- mediziner mit Praxisstandort in der Seniorenresidenz. Für die Bewohner und Angehöri- gen, welche sich uns als Hausärzte aussuchen, besteht der Vorteil darin, dass die be- hindertengerecht ausgestatte- te Praxis unmittelbar erreicht werden kann und wir im Not- fall sofort zu Hilfe eilen kön- nen – auch Bewohnern, die nicht „unsere“ Patienten sind.

Dadurch können beispielswei- se Kosten für Rettungswagen und Notarzteinsatz eingespart werden. Die interdisziplinäre Versorgung ist gesichert durch fachärztliche Hausbesuche beziehungsweise Termine in deren Praxen, lediglich die ambulante chirurgische Ver- sorgung ist nicht immer mög-

lich. Ein weiteres Problem stellt die Gesetzeslage dar, welche vorsieht, dass selbst multimorbide, gehbehinderte Patienten, die keinen Schwer- behindertenausweis haben, für Krankentransporte zur ambulanten Arztbehandlung vorher die Genehmigung der Krankenkassen einholen müs- sen. Aufgrund unzureichender Compliance vonseiten der Krankenkassenmitarbeiter können hier Gesundheits- störungen oft nicht zeitnah ambulant behandelt werden, sodass die Krankheit ver- schleppt wird und doch eine stationäre Einweisung not- wendig wird. Für diese Ver- schlechterung und Kostenstei- gerung trägt der Gesetzgeber die Verantwortung. Auch hier ist das „Heimarztmodell“

natürlich kostensparend . . . Während ich in meiner Alten- pflegehilfstätigkeit in den 1980er-Jahren noch häufig psychotische, agitierte und ag- gressive Bewohner betreute, kommt dies zumindest in die- ser von mir mitversorgten Se- niorenresidenz nur noch sel- ten vor und wenn, kann ich umgehend entsprechend ärzt-

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A3176 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 46⏐⏐18. November 2005

B R I E F E

Foto:dpa

Anonym

Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehen- den Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adres- sen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und voller Anschrift gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publiziert werden – aber nur dann, wenn intern bekannt ist, wer geschrieben

hat.

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lich medikamentös intervenie- ren. Dass hier eine Verbesse- rung der ambulanten psychia- trischen Versorgung erreicht wurde – dank neuer Medika- mente und kompetenter am- bulanter ärztlicher Behand- lung – lässt sich ja auch am er- heblichen Bettenabbau sta- tionärer psychiatrischer Bet- ten belegen. Die medizinisch- psychiatrische Versorgung al- ter Menschen hat sich also er- heblich verbessert – sicher auch dank verstärkter behörd- licher Kontrollen, Verbesse- rungen in der Altenpflegeaus- bildung sowie der ärztlich me- dikamentösen Behandlung.

Und die mir bekannten Alten- pflegeeinrichtungen verfügen über geschulte Mitarbeiter in Pflege und sozialem Dienst, um den Bewohnern ein mobi- les Leben in der Gemein- schaft mit Gleichaltrigen zu ermöglichen. Dass dies bei manchen, die unter amtsge- richtlich verfügter Betreuung leben, nicht immer selbstbe- stimmt sein kann – zum Schutz vor Eigen- und Fremd- gefährdung – ist krankheitsbe- dingt nachvollziehbar und verfälscht das Bild der heuti- gen stationären Seniorenpfle- gelandschaft. Ausländische Kollegen loben sogar explizit die deutschen Seniorenpflege- einrichtungen als positiven Bestandteil der deutschen So- ziallandschaft. Die früheren Siechenheime gibt es zum Glück nicht mehr.

Dr. med. PhD. Rainer Lohbeck, Am Ochsenkamp 60, 58332 Schwelm

Und zu dem Kommentar „Skandale statt Lösungen“ von Dr. med. Birgit Hibbeler in Heft 41/2005:

Ein paradoxes Phänomen

Weder Ihre Überschrift

„Schlechte Noten für die ärzt- liche Versorgung“ noch der Kommentar „Skandale statt Lösungen“ können meines Er- achtens unkommentiert blei- ben. Schließlich haben wir es mit einem systemischen Phä- nomen zu tun, welches wohl auf schlichter Verdrängung des Alterns beruht; angesichts un- serer Bevölkerungspyramide ein erschreckend paradoxes Phänomen. Unsinnig ist bei- spielsweise, dass ein „Heim- arztmodell“ unerwünscht ist.

Auch sollte nicht verschwiegen werden, dass kompetentes Pfle- gepersonal nicht selten vergeb- lich darauf drängt, dass außer dem Hausarzt auch ein Neuro- loge/ Psychiater hinzugezogen wird. Die reißerisch anmuten- de Kommentar-Überschrift ist meines Erachtens tendenziös und wird dem Alltagsbetrieb der Heimbeschäftigten über-

wiegend nicht gerecht. Auf- grund des Artikels im DÄ schrieb ich Frau Prof. Lehr an.

Die Antwort: Ihr selbst sei es nicht gelungen, „die Schlie- ßung des Deutschen Zentrums für Alternsforschung in Hei- delberg zum 31. Dezember 2005 zu verhindern“.

Dr. med. C. Bielitz,Ärztlicher Direktor, Penta-Zentrum, Schneckenhalde 13, 79713 Bad Säckingen

Qualität entwickeln

Im Rahmen meiner langjähri- gen ärztlichen Tätigkeit habe ich sehr viele Pflegeheime und deren Strukturen kennen ge- lernt und kann Frau Dr. Hibbe- ler nur zustimmen, wenn sie ausführt: „Über den Pflegenot- stand und Missstände in Hei- men ist viel gesprochen wor- den, angemessen reagiert ha- ben die Verantwortlichen nicht.

Was sich ändern müsste, ist be- kannt: eine bessere Altenpfle- geausbildung, weniger unge- lernte Kräfte in den Heimen, ein angemessener Personal- schlüssel und überschaubare

Wohneinheiten.“ Diese Aussa- ge ist allerdings zu kurz gegrif- fen: gut ausgebildetes Personal (Altenpflegerinnen sowie Krankenpflegerinnen) verlässt bestimmte Einrichtungen er- fahrungsgemäß fluchtartig, so- wie es die dortigen Gepflogen- heiten erkannt hat und mit not- wendigen Verbesserungsvor- schlägen auf völliges Unver- ständnis, ja Ablehnung ge- stoßen ist . . . Solange es den Aufsichtsbehörden nicht ge- lingt, die oben beschriebenen Strukturen in Heimen aufzulö- sen, wird sich in den beschrie- benen Einrichtungen wenig än- dern; da hilft auch nicht die Aufstockung guten Personals.

Es gibt aber auch – wie die Un- terzeichnende immer wieder erlebt hat – wunderbar geführ- te Heime, in denen es unter den schwierigen Rahmenbedingun- gen durchaus gelingt, eine gute Pflege anzubieten. Qualität lässt sich nicht in die Einrich- tungen hineinprüfen, sie muss gewollt sein und sich von innen heraus entwickeln . . .

Dr. Margot Lucke,Hansenhof 3, 30916 Isernhagen

Gesundheitskarte

Zu dem Beitrag „Ulla Schmidt macht Druck“ von Heike E. Krüger-Brand in Heft 39/2005:

Ärztemangel wird weiter provoziert

Die Kosten tragen mal wieder die Leistungserbringer, bei

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 46⏐⏐18. November 2005 AA3177

B R I E F E

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