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Archiv "Versicherungsvertragsgesetz: Unzumutbarer Preisvergleich vor teuren Operationen" (04.04.2008)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 144. April 2008 [119]

B E R U F

W

ohl keinem Patienten dürf- te es gelingen, vor einer Operation bei verschiedenen Kran- kenhäusern einen „Preisvergleich“

zu erstellen. Aber genau dies müss- te er tun, wenn er sichergehen will, dass seine private Krankenversi- cherung die Kosten komplett über- nimmt. Das ist die Quintessenz aus dem neuen Versicherungsvertrags- gesetz (VVG) im § 192 Absatz 2.

Darauf hat der Bund der Versicher- ten (BdV) hingewiesen: „Die Re- gelung ist ein gefundenes Fressen für das private Krankenversiche- rungsunternehmen, einen Teil der Leistungen zu verweigern, wenn es die Operation für zu teuer hält“, meint die BdV-Vorstandsvorsitzen- de, Lilo Blunck. Das neue VVG biete der Versicherung dafür einen komfortablen Willkürparagrafen.

Der BdV hat sich jetzt mit ei- nem Brief an Bundesjustizministe- rin Brigitte Zypries gewendet. „Wir glauben, dass eine Nachbesserung dringend erforderlich ist“, sagt Blunck. Die BdV-Vorstandsvorsit- zende weist darauf hin, dass ihre Or- ganisation bereits im Mai 2006 in ei- ner Stellungnahme für das Bundes- justizministerium nachdrücklich auf diesen Missstand aufmerksam ge- macht habe.

Die Versicherungswirtschaft ha- be bereits in der Vergangenheit im- mer wieder versucht, sich aus der Affäre zu ziehen, wenn es ans Be- zahlen gegangen sei. Dabei habe sie der Bundesgerichtshof schon ein- mal erwischt: „Die Auffassung, dass eine medizinisch notwendige Heil- behandlung nicht nur nach den ob- jektiven medizinischen Befunden . . ., sondern zusätzlich unter Kos- tenaspekten vertretbar sein müsse, teilt der Bundesgerichtshof nicht“,

heißt es in einem Urteil vom 12.

März 2003 (Az.: IV ZR 278/01).

Auf Initiative des BdV urteilte der Bundesgerichtshof Ende 2007, dass private Krankenversicherungen ihren Kunden mit älteren Verträgen auch weiterhin teure Spezialbehandlun- gen bezahlen müssten. Ohne aus- drückliche Zustimmung der Versi- cherten dürften sie die Leistungen nicht aus wirtschaftlichen Gründen begrenzen (Az.: IV ZR 130/06).

Trotz der Rückendeckung durch den Bundesgerichtshof fordert Blunck Korrekturen am VVG: „Der § 192 muss im Absatz 2 geändert werden.

Es ist keinem Patienten zuzumuten, sich kurz vor einer Operation mit seinem Arzt auseinanderzusetzen, ob der chirurgische Eingriff mögli- cherweise anderswo günstiger zu haben wäre.“ Der heutige Absatz 2

des § 192 legt es nahezu ausschließ- lich in die Hand der Versicherer, ob eine Leistung gezahlt wird oder nicht. Das führt den BdV zur Bewer- tung, dass es sich hierbei um eine Art „Willkürparagrafen“ handele.

Auf diese Weise werde für den Pri- vatpatienten fast jede kostspielige Operation zur Zitterpartie. Denn erst im Nachhinein erfährt er, ob sei- ne Gesellschaft sich stur stellt oder zahlt. Im Zweifel kann ihn das bis in den finanziellen Ruin treiben.

Blunck: „Hier hat der Gesetzgeber eine sozialpolitische Verpflichtung.

Er sollte den Versicherten gegen jede Form von Willkür schützen. Wir ge- hen zuversichtlich davon aus, dass das Bundesjustizministerium sich alsbald des Themas annehmen

wird.“ I

Jens Flintrop

VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ

Unzumutbarer Preisvergleich vor teuren Operationen

Der Bund der Versicherten fordert Änderungen am Versicherungsvertragsgesetz.

Private Krankenversicherungen könnten ihren Versicherten sonst künftig Leistungen verweigern, wenn diese nicht vorher Preiserkundigungen einziehen.

Ärzte genießen in Deutschland mit großem Abstand vor anderen Berufen das meiste Ansehen und die größte Achtung. Mit 78 Pro- zent steht der Arztberuf in der Ansehensskala der Bevölkerung weit vor Pfarrern und Geistlichen (39 Prozent) sowie Hochschulpro- fessoren (34 Prozent) und Grund- schullehrern (33 Prozent), wie das Institut für Demoskopie in Allensbach mitteilte. Ganz unten rangieren der Meinungsumfrage zufolge Journalisten (elf Prozent), Offiziere und Gewerkschaftsführer (je acht Prozent) sowie Politiker (sechs Prozent) und Buchhändler (fünf Prozent). Nach Angaben des Instituts konnten die 904 Be- fragten jeweils fünf Berufe aus- einer vorgelegten Liste aus-

wählen. WZ

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