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Archiv "ZITAT: Paradoxon" (30.10.1980)

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Computer in der Medizin

kontrollierten Fortschritt haben wol- len, besser aus den Grundgedanken des medizinischen Handelns heraus aus der Medizin entwickelt wird, als daß er uns von einer noch so effekti- ven Technik von außen aufgezwun- gen wird. Deshalb meine ich, daß die Medizinische Informatik eine klini- sche und medizinische Disziplin werden muß.

Anschrift des Verfassers:

Professor Dr. med. Peter Reichertz Lehrstuhl für

Medizinische Informatik

Medizinische Hochschule Hannover Karl-Wiechert-Allee 9

3000 Hannover 61

ZITAT

Paradoxon

„Ein Paradoxon unserer Zeit ist es, daß die rationale The- rapie stellenweise wieder vom Obskurantismus einge- holt und sogar überholt wird. Ich sehe darin den traurigen Beweis, daß wir unsere Studenten nicht ge- nügend wissenschaftskri- tisch erzogen und geprüft haben. Die Anfertigung einer Doktorarbeit ist jene Anker- kette, die den Arzt an die Wissenschaft bindet. Die An- forderungen an ihre Qualität müssen gesteigert werden.

Jedenfalls sollte selbst eine rein kasuistische Arbeit ein wichtiger Baustein der medi- zinischen Wissenschaft sein, bei dessen Bearbeitung der Doktorand die Notwendig- keit sorgfältiger Beobach- tung und Dokumentation,

verantwortungsbewußten Quellen- und Literaturstu- diums erlernen, aber auch menschliche Begrenztheit erfahren kann ..."

Prof. Dr. med. Dr. h. c. H. E.

Bock, Tübingen, beim 3.

Deutschen Hausärztetag in Freiburg

GESUNDHEITSDIENST

Zu der Meldung in Heft 30/1980 „Kontro- versen um den öffentlichen Gesundheits- dienst", Seite 1840:

Ärztliche Aufgaben

... Der Fachmann liest mit Staunen und der Laie wundert sich über die CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag und den Gesundheitsmini- ster Herrn Hermann Schnipkoweit, die einen Entwurf der SPD-Fraktion zu einem „Gesetz über den öffentli- chen Gesundheitsdienst (ÖGD)" ab- geschmettert haben. Dem Bericht nach sind „als neue Tätigkeitsfel- der" der Gesundheitsämter (GA)

„Mütterfürsorge, genetische (insbe- sondere Familien-) Beratung, ju- gendärztliche, sportärztliche und sozialpsychiatrische Dienste" ge- nannt, darüber hinaus soll von den GA „auch die Betreuung von Lun- gen- und Geschlechtskranken"

übernommen und „die Beratung seelisch und geistig gefährdeter Mitbürger" durchgeführt werden.

Der Landesgesundheitsminister be- fürchtet damit „ein Mehr an Büro- kratie und ein höheres Maß an Un- durchschaubarkeit", und die CDU- Fraktion sieht eine „sozialisierte Me- dizin" kommen, wobei der ÖGD zu einer „Super-Sozialstation" ge- macht werden soll. Wenn in dem Be- richt dies richtig wiedergegeben ist, kann den so Verschreckten nur drin- gend die Lektüre des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesund- heitswesens vom 3. 7. 1934 (RGBI. I.

Seite 531) und der dazu erlassenen III. DVO, der Dienstordnung für GA vom 30. 3. 1935 (RMBI. I Seite 327) empfohlen werden. Seit damals sind diese Aufgaben den GA zugewiesen (allerdings sind die GA in diesen Be- reichen seit eh und je nicht gegen und nicht ohne, sondern mit ihren ärztlichen Kollegen in Klinik und Praxis gemeinsam tätig geworden!).

Wem aber der Text des Vereinheit- lichungsgesetzes antiquiert er- scheint, den kann ich auf modernere Lektüre verweisen, nämlich auf das Bundessozialhilfegesetz in der Neu- fassung vom 13. 2. 1976 (BGBl. I.

Seite 289), in dem wieder die GA mit ärztlichen Aufgaben in der Behin- dertenhilfe und der Tuberkulosen-

BRIEFE AN DIE REDAKTION

hilfe bedacht worden sind. Die ärztli- chen Aufgaben der GA in der Geschlechtskrankenfürsorge regeln sich .nach dem Gesetz zur Bekämp- fung der Geschlechtskrankheiten vom 23. 7. 1953. Im übrigen verweise ich auf das Niedersächs. Ges. über Hilfen für psych. Kranke und Schutz- maßnahmen vom 30. 5. 1978 (Nds.

GVBI. 32/1978), wonach bei den GA sozialpsychiatrische Dienste einzu- richten sind.

„Ein leistungsfähiger öffentlicher Gesundheitsdienst ist Vorausset- zung für das Funktionieren des ge- samten Gesundheitswesens" – das stammt nun nicht von mir, sondern ist nachzulesen im „Blauen Papier", das heißt in den „gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der Deutschen Ärzteschaft" – beschlos- sen vom 83. Deutschen Ärztetag 1980 in Berlin. Ich war als Delegier- ter dabei und kann mich sehr gut erinnern, daß es dazu keine Diskus- sion und nur wenige Gegenstimmen gegeben hat. Wenn man aber einen

„leistungsfähigen ÖGD" will, dann muß man auch zur Kenntnis neh- men, daß jeder ÖGD wann und wo auch immer nur so gut sein kann, wie es die Qualität der Ärzte ist, die darin ihre Lebensaufgabe finden, weil sie sich in diesem ÖGD ärztlich verwirklichen können. Das heißt aber, es muß Schluß sein mit dem Abzug ärztlicher Aufgaben aus dem ÖGD, und das heißt weiter, daß die ärztlichen Aufgaben, die heute noch im ÖGD wahrgenommen werden, dort verbleiben müssen, denn sonst ist qualifizierter ärztlicher Nach- wuchs für den ÖGD auch dann nicht zu gewinnen und nicht zu behal- ten, wenn die viel berufene Ärzte- schwemme auf uns zurollt. Die Ze- che für einen insuffizienten ÖGD zahlen nicht nur die von uns ge- meinsam betreuten Patienten, es zahlt sie unser Gemeinwesen und es zahlt sie letztendlich auch die ge- samte Ärzteschaft, womit ich wieder bei dem aus dem „Blauen Papier"

zitierten Satz bin!

Dr. Eberhard Pfau 2. Vorsitzender

Bundesverband der Ärzte des ÖGD Seminarstr. 11, 5960 Olpe

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 44 vom 30. Oktober 1980 2635

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