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Archiv "Stammzellforschung: Ein anderes ethisches Problem" (14.03.2008)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 1114. März 2008 A577

B R I E F E

zelle reprogrammiert wird. Die Gleichstellung von Stammzellen mit Embryonen und den Forschern ein Tötungsgeschäft zu unterstellen, welches in Wirklichkeit die Gesell- schaft an den Embryonen begeht, sind absurd. Aufgabe der Medizin ist seit Tausenden an Jahren nicht nur die Anwendung, sondern auch die Schaffung bestmöglichen Wissens.

An der Mauer der Stammzellfor- schung soll damit Schluss sein . . .

Dr. med. Rolf Klimm,Bach 2, 83093 Bad Endorf

Noch viele Fragen offen

In dem Artikel wird die anstehende Entscheidung als Dilemma zwi- schen Forschungsfreiheit und Hoff- nung auf Heilung beziehungsweise Embryonenschutz erwähnt. Ist es denn wirklich so? Wird da nicht ein Dilemma konstruiert? Nehmen Geg- ner der embryonalen Stammzellfor- schung die Hoffnung auf Heilung?

Verhindern sie Heilungschancen für Leidende? Stellt die Möglichkeit der adulten Stammzellforschung nicht ebenso eine Hoffnung auf Heilung dar? Und das ohne das Dilemma mit dem Embryonenschutz? Der Aussa- ge von Bundesforschungsministerin Annette Schavan, dass ein Durch- bruch bei adulten Stammzellen nur möglich sei, wenn zuvor an embryo- nalen Stammzellen geforscht wer- den könne, dürften Forscher adulter Stammzellen widersprechen (wie auch Prof. M. Spieker) und die Er- gebnisse von Shinya Yamanaka und Jungying Yu aus dem vergangenen Jahr ein gegenteiliger Beweis sein.

Die Wegeslänge zur klinischen An- wendung ist zweifellos in beiden Forschungssparten noch nicht ab- sehbar. Im Kasten „Embryonen aus Hautzell-DNA geklont“ wird dann auch von „diesem Zellhaufen“ ge- sprochen, bei dem es sich nun doch um einen Embryo handelt! Warum diskutiert man eigentlich eine Ver- schiebung des Datums? Warum dann 1. Januar 2007 und nicht we- nigstens 2008? Dann sollte man doch ehrlich sein und eine weitere Verschiebung in x-Jahren gleich offenlassen. Ein Argument gegen weitere Verschiebungen wird nur schwer zu finden sein. Entscheidend sollte bleiben, dass menschliches

Leben nicht zur Disposition steht.

Wie Frau Klinkhammer darstellt, gibt es keine überzeugenden Argu- mente, die zeigen, dass nach Ver- schmelzung von Ei- und Samenzelle noch nicht menschliches Leben be- steht. Aus dieser Zelle kann sich der Mensch entwickeln . . . Dieses Le- ben kann nicht zur Disposition ge- stellt werden, wenn es um mögli- cherweise irgendwann realisierbare Heilung geht, die noch keineswegs gewiss ist.

Dr. med. Birgitta Stuebben,

Lech-Mangfall-Kliniken gGmbH am Klinikum Landsberg, Bürgermeister-Dr.-Hartmann-Straße 50, 86899 Landsberg am Lech

Ein anderes ethisches Problem

. . . In der öffentlichen Debatte über die ethischen Probleme der For- schung an menschlichen embryona- len Stammzellen (hESZ) ist seit Jah- ren zwar dem Problem des Embryo- nenverbrauchs eine zentrale Bedeu- tung beigemessen worden, aber dies ist nicht das einzige Problem, das es hier gibt. Wie sich jetzt zeigt, ist es noch nicht einmal das ernsteste und schwierigste der Probleme, die diese Forschung aufwirft. Ich habe seit Jahren, seit Beginn der Stammzell- debatte, darauf hingewiesen, dass die Potenzialität, die die Stammzellen gegenüber anderen Zellen auszeich- net, Probleme eigener Art aufwirft, und habe darüber auch des Öfteren (u. a. im DÄ und kürzlich im Journal of Medical Ethics) veröffentlicht . . . Mein Hauptargument und die zentra- le Besorgnis, die sich daran knüpft, ist, dass hESZ aufgrund ihrer beson- deren Differenzierungspotenz („Plu- ripotenz“ oder, wie ich als Alterna- tivterminus vorgeschlagen habe, Omnipotenz) totipotenten Zellen früher Embryonen so nahe stehen, dass man aus ihnen relativ leicht und mit guter Erfolgsquote lebensfähige Individuen klonen kann, und zwar mit dem Verfahren der tetraploiden Komplementierung. Das ist nach heutigem Kenntnisstand nur mit frühembryonalen Zellen (Blastome- ren) und eben ESZ möglich. Dies wird in vielen Labors weltweit bei der Maus exerziert, und kein ein- schlägig tätiger Forscher zweifelt

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daran, dass es auch mit menschlichen ESZ erfolgreich durchführbar wäre.

Dass dies Implikationen für einen Informed Consent (bei der Embryo- nenspende und dem anschließenden Einsatz der hESZ) und für Patentie- rungsfragen hat, haben wir in unse- ren Veröffentlichungen schon her- vorgehoben. Und nun kommt im Hinblick auf Ihren Artikel der Clou:

Diese Überlegungen und diese Be- denken greifen natürlich in vollem Umfang auch für die durch Repro- grammierung aus somatischen Zel- len (Fibroblasten) erzeugten pluripo- tenten/omnipotenten Zellen! Dass auch diese „biologischen Artefakte“

(um einen Terminus des US-ameri- kanischen President’s Council on Bioethics zu benutzen) ein direktes Klonen von lebensfähigen Individu- en per tetraploider Komplementie- rung möglich machen, ist bereits von der Jaenisch-Gruppe an der Maus ge- zeigt worden (Wernig, M. et al.: Na- ture 448, 318–24, 2007). Dieses ethische Problem ist also durch Be- schreiten des Alternativwegs zur Er- zeugung von ESZ-ähnlichen Zellen nicht beseitigt worden; vielmehr wird es eine viel größere Dimension einnehmen, sobald die angestrebten verbesserten Verfahren der Repro- grammierung (die u. a. das Tumorri- siko eliminieren sollen) entwickelt worden sind und zu einer breiten An- wendung dieser Technologie geführt haben werden. Man bedenke nur, dass es ja doch schon etwas Tiefgrei- fendes für den Zellspender bedeuten muss, dass aus seinen Zellen nach der Reprogrammierung zumindest theoretisch (nach Kryokonservierung auch noch nach seinem Tod) ihm ge- netisch in wesentlichen Merkmalen gleiche Individuen geklont werden könnten, sollte das zu irgendeinem Zeitpunkt irgendwer intendieren. Ich bin überzeugt, dass es an der Zeit ist, die mit der Potenzialität der embryo- nalen Stammzellen zusammenhän- genden ethischen Bedenken nun end- lich ernsthaft in die Erörterungen einzubeziehen. Hier liegt die wahre Dimension der ethischen Herausfor- derungen, vor die uns die Forschung an pluripotenten/omnipotenten Stammzellen stellt!

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Hans-Werner Denker, Lürsweg 20, 45239 Essen

GESUNDHEITSPOLITIK

Die nötige Korrektur im Grundsätzlichen ist ausgeblieben, aber es gibt positive Ansätze (DÄ 51–

52/2007: „Grund zur Zuversicht“ von Heinz Stüwe).

Demnächst wird alles besser

Es liegt mir fern, Chefredakteur Stüwe Naivität vorzuwerfen, auch will ich ihm keine Absicht unterstel- len, wider besseres Wissen den nie- dergelassenen Ärzten dieses Landes eine rosige Zukunft vorauszusagen.

Umso erstaunter bin ich angesichts seiner Aussagen, reihen diese sich doch nahtlos in die Versprechen der letzten Jahre ein! Dabei reicht zur Realitätserfassung ein Blick in das

„Deutsche Ärzteblatt“. Ich habe die Schlagzeilen und Aussagen der letz- ten zehn Jahre zum Thema „Dem- nächst wird alles besser“ zusammen- getragen und sehe nichts als Lügen, Schall und Rauch. Ein Beispiel ge- fälligst? Bitte schön: „Schorre sieht Chancen für eine bessere Zukunft“

(DÄ, Heft 23/1997). „Köhler sieht gute Chancen für mehr Honorar“

(DÄ, Heft 8/2007). „Die Ärzte sollen eine angemessene Vergütung erhal- ten“ (H. Kohl, Deutscher Ärztetag 1998). „Der einzelne Arzt wird mit festen Preisen vergütet“ (M. Richter- Reichhelm, 2003). Und diese Reihe, liebe Freunde, lässt sich mühelos fortsetzen . . . Das Maß ist voll, die Ärzteschaft wird langsam wach, und ihre Wut ist groß. Ich wünsche der verlogenen Politik ein fröhliches Jahr 2008.

Dr. med. Pawel Mora,Hauptstraße 178, 42579 Heiligenhaus

PEG

Das individuelle Nut- zen-Schaden-Ver- hältnis soll die Ent- scheidung bestim- men (DÄ 49/2007:

„Perkutane endo- skopische Gastro- stomie: Ernährung bis zuletzt?“ von Mat- this Synofzik und Prof. Dr. med. Georg Marckmann).

Nicht unsere Aufgabe

Als Palliativmediziner verfolge ich schon seit Jahren die Diskussion über ethische Fragen der PEG-Son- denernährung. Unstrittig ist, dass nach dem erklärten oder mutmaßli- chen Patientenwillen entschieden werden muss. Kann bei einem nicht einwilligungsfähigen Patienten der mutmaßliche Patientenwille nicht ermittelt werden, sollte sich die Ent- scheidung an allgemeinen Wertvor- stellungen orientieren. Unstrittig ist auch, dass die Behandlung dem Pati- enten mehr nutzen als schaden soll- te. Die PEG ermöglicht bei Patien- ten, die nicht mehr zur oralen Nah- rungsaufnahme in der Lage sind, auf Dauer eine ausreichende Ernährung.

Der Verzicht auf die PEG-Sonden-

anlage führt wegen fehlender ausrei- chender Ernährung innerhalb relativ kurzer Zeit zum Tod. Mit der Ernäh- rung über die PEG-Sonde wird daher, mit Ausnahme bereits sterbender Pa- tienten, ein Weiterleben ermöglicht.

Das trifft auch auf Patienten mit fortgeschrittener Demenz zu. Das Weiterleben ist grundsätzlich ein ho- her Nutzen. Der Beitrag von Marck- mann vermittelt den Eindruck, dass aus ethischer Sicht nur ein Weiterle- ben bei ausreichender Lebensqua- lität ermöglicht werden sollte. Das bedeutet, dass wir Ärzte zwischen noch lebenswertem und nicht mehr lebenswertem Leben für den Patien- ten entscheiden und davon unsere Behandlung zur Lebenserhaltung abhängig machen sollen. Genau das sollte aus ethischen Gründen nicht

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden auf- merksam gelesen. Sie können jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“ bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht nur die E-Mail-Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail-Nachrich- ten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu kürzen.

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