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Dieses Mobility Pricing würde bedeuten, dass je nach Verkehrszeiten und Verkehrswegen unterschiedliche Tarife gelten würden

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Academic year: 2022

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M 317/2009 BVE 16. Dezember 2009 BVE C Motion

2140 Astier, Moutier (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 04.11.2009

Kanton muss Mobility Pricing verhindern!

1. Der Kanton Bern wird aufgefordert, beim Bund zu intervenieren, damit dieser auf die geplante Einführung eines Mobility Pricings verzichtet.

2. Der Kanton Bern wird beauftragt, den Bund aufzufordern, in den kommenden Jahren eine Erhöhung der Kapazitäten im öffentlichen Bahnverkehr vorzusehen und die dafür erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Bundesrat Moritz Leuenberger hat die Idee einer Mobilitäts- oder Pendlergebühr zur Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen lanciert. Geht es nach dem Bund, sollen Auto- und Bahnfahrer mehr bezahlen, wenn sie auf überlasteten Hauptachsen oder zu Stosszeiten unterwegs sind. In den nächsten 20 Jahren werden Ausbau und Unterhalt von Strasse und Schiene in der Schweiz bis zu 135 Milliarden Franken kosten.

Dieses Mobility Pricing würde bedeuten, dass je nach Verkehrszeiten und Verkehrswegen unterschiedliche Tarife gelten würden. Betroffen wäre der gesamte Verkehr: Strassen, Bahnen, Flughäfen, Busse, Trams und Parkplätze.

Unser Verkehrsminister zieht beispielsweise in Betracht, dass ein Zugbillet für die Strecke Bern-Zürich zwischen 7 und 9 Uhr mehr kosten würde als zwischen 11 und 12 Uhr. Im Strassenverkehr würden die Gebühren pro Kilometer erhoben, sie könnten aber je nach Fahrzeugtyp und Strassenart unterschiedlich ausfallen. Nebst der Finanzierung der Verkehrsnetze besteht das Ziel dieser Massnahme darin, den Verkehr ohne Kontingente oder Fahrverbote zu kanalisieren.

Laut Moritz Leuenberger ist das Verkehrswachstum unausweichlich. Bis 2030 ist im Personenverkehr mit einer Zunahme um 20 Prozent (Strasse) und 45 Prozent (Schiene) zu rechnen. Beim Güterverkehr erwartet man einen Mehrverkehr von 35 bzw. 85 Prozent.

Es ist aber nicht akzeptabel, dass die Pendler die Rechnung für die fehlenden Mittel (und Visionen) des Bundes bei den Verkehrsinvestitionen zahlen müssen. Es gibt andere Mittel und Wege als eine neue Gebühr zu Lasten der Pendler einzuführen, d.h. zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die nicht an ihrem Arbeitsort wohnen.

Diese neue Gebühr, die letztlich eine Pendlergebühr wäre, ist aber auch für die Randregionen inakzeptabel, da sie die zusätzlichen Kosten, die mit der Einführung dieses Mobility Pricings entstehen, vollständig zu trägen hätten.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 19.11.2009

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Antwort des Regierungsrates

Die Finanzierung von Unterhalt und Ausbau von Verkehrsinfrastrukturen stellt eine grosse Herausforderung dar. Auf der einen Seite steigt der Unterhaltsbedarf, auf der anderen Seite gibt es eine grosse Anzahl von Verkehrsvorhaben für Schiene und Strasse, die in den nächsten Jahren realisiert werden sollen – auch im Kanton Bern. Der Regierungsrat begrüsst deshalb, dass auf Bundesebene Überlegungen zu künftigen Finanzierungslösungen gemacht werden. Dabei ist es sinnvoll, Mobility Pricing als langfristige Option weiter zu vertiefen. Dies sieht auch die regierungsrätliche Gesamtmobilitätsstrategie vor. Klar ist allerdings, dass dabei nur ausgewogene Lösungen in Frage kommen, die auf einem Gesamtkonzept beruhen. Lösungen, die einseitig einzelne Verkehrsmittel beziehungsweise einzelne Gruppen von Verkehrsteilnehmenden übermässig belasten (wie zum Beispiel die Bahnpendlerinnen und -pendler), dürfen nicht im Vordergrund stehen. Im Weiteren setzt eine Einführung von Mobility Pricing- Massnahmen Anpassungen des Bundesrechts voraus.

Zu Punkt 1:

Mit dem vorliegenden Bericht stellt der Bund Mobility Pricing zur Diskussion. Eine unmittelbare Einführung ist nicht vorgesehen. In Anbetracht der knappen Finanzmittel befürwortet der Regierungsrat, dass Mobility Pricing als langfristige Option weiter vertieft werden soll.

Zu Punkt 2:

Für den Regierungsrat hat der Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Kanton Bern hohe Priorität. Er setzt sich deshalb bei jeder sich bietenden Gelegenheit dafür ein, dass der Bund genügend Finanzmittel zur Verfügung stellt.

Antrag: Punkt 1: Ablehnung

Punkt 2: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen

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