I 279/2009 BVE 20. Januar 2010 BVE C Interpellation
0068 Feller, Steffisburg (FDP) Staub, Thun (FDP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 31.08.2009
Realisierung der Agglomerationsprogramme
Den Agglomerationsprogrammen wird grosse Bedeutung beigemessen und hohe Priorität eingeräumt, insbesondere auch der Förderung des Langsamverkehrs.
Als Bedingung zur Ausrichtung von Beiträgen aus dem Infrastrukturfonds, verlangt der Bund von Kanton und Agglomerationen namhafte Vorleistungen wie:
• das Erarbeiten von Agglomerationsprogrammen
• die Bereitstellung von planerischen Grundlagen
• die Ausarbeitung der Projekte bis zur Baureife
Im Beispiel der Verkehrsmassnahmen in der Agglomeration Thun, mit dem Kernstück Bypass Thun Nord, ist das Agglomerationsprogramm abgeschlossen und genehmigt. Die planerischen Grundlagen sind vollständig vorhanden und die Aufbereitung des Projektes Bypass Thun Nord bis zur Baureife ist in Arbeit.
Einerseits verlangt der Bund als Voraussetzung für die Gewährung von Beiträgen, dass mit dem Bau der von ihm akzeptierten Projekte zwischen 2011 und 2014 begonnen wird.
Anderseits sollen seine entsprechenden Beiträge erst ab 2015 ausgerichtet werden.
Geplant ist, den Bypass Thun Nord in den Jahren 2013 – 2016 zu realisieren. Die Realisierung anderer Projekte des Programms ist bereits ab 2012 vorgesehen
Die zeitliche Differenz zwischen den Leistungen des Kantons und der Agglomeration und den Zahlungen des Bundes ist schwer einzusehen und finanziell nicht zumutbar.
Auf Grund dieser Ausgangslage wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie weit sind nach heutigem Stand die Bundesbeiträge zugesichert?
2. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, die Zahlungen des Bundes so zu erwirken, dass sie zeitlich mit der Realisierung der Projekte übereinstimmen?
3. Welche Folgen hat eine verzögerte Beitragszahlung des Bundes für die Realisierung der Agglomerationsprogramme, namentlich des Projekts Bypass Thun Nord?
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Antwort des Regierungsrates
Ende 2007 wurden die Berner Agglomerationsprogramme beim Bund eingereicht. Ende 2008 hat der Bundesrat seine Botschaft zum Infrastrukturfonds in Vernehmlassung geschickt. Darin hat er diejenigen Massnahmen aus den Agglomerationsprogrammen bezeichnet, die als A- beziehungsweise B-Projekte mit Mitteln aus dem Infrastrukturfonds unterstützt werden sollen. Gleichzeitig hat er darauf aufmerksam gemacht, dass es aufgrund mangelnder Liquidität des Infrastrukturfonds bei der Finanzierung zu Verzögerungen kommen könnte. In seiner Stellungnahme hat der Regierungsrat zusammen mit anderen Kantonen und Organisationen mit Nachdruck gefordert, dass der Bund die notwendigen Mittel rechtzeitig bereitstelle und sich so an die vorher kommunizierten Spielregeln halte. In seiner Botschaft zum Infrastrukturfonds hat der Bundesrat allerdings im November 2009 zu Handen der eidgenössischen Räte erneut festgehalten, die Mittel aus dem Infrastrukturfonds würden nur mit Verzögerung zur Verfügung stehen.
Der Regierungsrat ist nach wie vor der Ansicht, es gebe bundesseitig verschiedene geeignete Massnahmen, die Liquidität des Infrastrukturfonds sicherzustellen und damit eine planmässige Mitfinanzierung der Agglomerationsverkehrsvorhaben zu ermöglichen.
Er geht auch davon aus, dass solche Massnahmen in den eidgenössischen Räten nochmals erwogen werden. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wird der Regierungsrat auf die Entscheidfindung einwirken.
Bis der definitive Beschluss der eidgenössischen Räte vorliegt, darf entsprechend davon ausgegangen werden, dass der Bund die finanziellen Mittel aus dem Infrastrukturfonds gemäss ursprünglichem Fahrplan zur Verfügung stellen wird. Die Projekte aus den Agglomerationsprogrammen werden deshalb wie geplant vorangetrieben. Eine Vorfinanzierung einzelner oder aller Agglomerationsverkehrsprojekte steht für den Kanton angesichts der aktuellen Finanzsituation zurzeit nicht zur Diskussion.
Zu Frage 1
Die Bundesbeiträge können erst als gesichert gelten, wenn die eidgenössischen Räte der Infrastrukturfondsvorlage zugestimmt haben. Der Parlamentsbeschluss sollte spätestens Ende 2010 vorliegen.
Zu Frage 2
Der Regierungsrat wird seine Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidfindung insbesondere bei den Berner Parlamentarierinnen und Parlamentariern und via Regierungskonferenzen geltend machen.
Zu Frage 3
Eine verzögerte Beitragszahlung des Bundes an die Projekte des Agglomerationsverkehrs hätte massive Auswirkungen. Der Infrastrukturfonds wurde geschaffen, um diejenigen Probleme im Agglomerationsverkehr zu lösen, die Kantone und Gemeinden alleine nicht lösen können. Notwendige Infrastrukturmassnahmen könnten ohne Bundesmittel nicht oder nur mit grosser Verzögerung realisiert werden. Davon betroffen wären auch weitere Vorhaben der Agglomerationsprogramme auf kommunaler und kantonaler Ebene im Bereich Siedlung und Verkehr. Es ist davon auszugehen, dass auch der Bypass Thun Nord betroffen wäre.
An den Grossen Rat
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