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M 114/2004 STA 19. Mai 2004 42C
Motion
1469 Fässler-Schärer, Konolfingen (FDP)
Weitere Unterschriften: 12 Eingereicht am: 28.04.2004
Wirkungsorientierte Kommissionen
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Anzahl der Kommissionen (Fach-, Aufsichts-, Prüfungs-, Konsultations-, Überführungs- und Schulkommissionen) der Zentralverwaltung (über 100 Kommissionen mit insgesamt über 1’500 involvierten Personen) auf deren Notwendigkeit, Zielsetzung und Bedeutung für die Aufgabenerfüllung, sowie Anzahl und Zusammensetzung der Mitglieder zu überprüfen und die Zahl zu reduzieren.
Begründung:
Es ist zu hinterfragen, ob die Vielzahl von Kommission der Zentralverwaltung (S. 267 bis 329 des Staatskalenders 03/04) alle noch denjenigen Zweck erfüllen, für den sie seinerzeit ins Leben gerufen worden sind und ob die vorgeschriebene Aufgabe nicht in einer anderen Form erfüllt werden kann (Round Table, Fachtagung, etc.). Viele dieser Kommissionen binden unverhältnismässig grosse personelle Ressourcen in- und ausserhalb der Verwaltung, aber auch bei Grossrätinnen und Grossräten.
Antwort des Regierungsrates
Regierung und Verwaltung lassen sich bei der Wahrnehmung einzelner öffentlicher Aufgaben seit jeher von sachverständigen Einzelpersonen und von Kommissionen beraten.
Die Nutzung dieses externen Fachwissens ist ein sachgerechtes und grundsätzlich unbestrittenes Element der Führungsunterstützung. Gemäss Artikel 37 Absatz 1 des Organisationsgesetzes (OrG) können der Regierungsrat, die Direktionen und die Staatskanzlei Sachverständige beiziehen, die nicht der kantonalen Verwaltung angehören.
Sie können überdies Kommissionen mit Sachverständigen oder Vertretungen bestimmter Bevölkerungsgruppen einsetzen (Art. 37 Abs. 2 OrG). In jeder Kommission sind beide Geschlechter wenn möglich zu mindestens 30 Prozent vertreten. Die spezifischen Bedürfnisse der französischsprachigen Minderheit werden ebenfalls berücksichtigt (Art. 37 Abs. 3 OrG).
Die vorliegende Motion verlangt eine Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen mit dem Ziel einer Reduktion der Zahl der Kommissionen.
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Die Optimierung der Regierungsarbeit und der Führungsunterstützung ist eine Daueraufgabe des Regierungsrates. Im Bereich der Verwaltungsorganisation besitzt der Regierungsrat eine gewisse Organisationsautonomie. Gemäss Artikel 87 Absatz 2 der Kantonsverfassung bestimmt der Regierungsrat im Rahmen von Verfassung und Gesetz die zweckmässige Organisation und sorgt für eine rechtmässige, bürgernahe und wirkungsvolle Verwaltungstätigkeit. Der Regierungsrat und seine Mitglieder schaffen und unterhalten moderne Führungs- und Organisationsinstrumente (Art. 24 Bst. a OrG).
Die ausserparlamentarischen Kommissionen sind ein Element der Führungsunterstützung.
Auf den gezielt vorzunehmenden Beizug von externem Fachwissen soll auch in Zukunft nicht verzichtet werden. Der Regierungsrat ist allerdings bereit, diese Kommissionen zu überprüfen. Er wird im Rahmen des Geschäftsberichts über die Ergebnisse der Überprüfung informieren. Der Regierungsrat kann im jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht sagen, ob die Anzahl der ausserparlamentarischen Kommissionen nach der erfolgten Überprüfung reduziert werden muss. Dies hängt vom Ergebnis der Überprüfung ab. Aus diesem Grunde kann der Regierungsrat die Motion nur als Postulat annehmen.
Antrag: Annahme als Postulat
An den Grossen Rat