19,3 + 17,6 44,5 44,0 - 0,5 1.5 gesetzliche, gesamt 36,9
Tabelle 1: Personalzusatzkosten der gewerblichen Wirtschaft (1966, 1991 in Prozent der Arbeitskosten)
Anteil in %, Gesamt = 100 Abw.
Punkte Rang 7
Art
1966
1 2
1991 3
1966 1991
5 6 8
1. gesetzliche 1.1 Sozialversicherung,
Arbeitgeber 1.2 bezahlte Feiertage,
Ausfallzeiten 1.3 Lohnfortzahlung 1.4 Sonstige
11,7 4,0 1,7 1,9
23,7 5,4 5,4 2,4
+ 12,0 + 1,4 + 3,7 + 0,5
27,0 9,2 3,9 4,4
28,3 6,4 6,4 2,9
+ 1,3 3.
- 2,8 8.
+ 2,5 1.
- 1,5 7.
2. tarifliche und betriebliche
2.1 Urlaub, Urlaubsgeld 2.2 Sonderzahlungen
(Gratifikationen, 13. Gehalt) 2.3 betriebliche
Altersversorgung 2.4 Vermögensbildung 2.5 Sonstige
9,8 5,0
4,1 0,2 4,9
20,6 10,0
9,0 1,4 5,9
+ 10,8 + 5,0
+ 4,9 + 1,2 + 1,0
22,6 11,5
9,6 0,5 11,3
24,6 11,9
10,7 1,7 7,0
+ 2,0 + 0,4
+ 1,2 - 4,3
2.
6.
5.
4.
9.
2.6 tarifliche, betrieb- liche gesamt 3. Gesamt
24,0 46,9 + 22,9 55,5 43,4 83,8 + 40,4 100
56,0 100
+ 0,5
±0
Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln ( = Spalten 1 bis 3); Vortrag Biersdorfer Krankenhausgespräche 1992
Abw.
Punkte 4
DEUTSCHES
ÄRZTEBLATT
KURZBERICHTE
Das Lohnnebenkostenargument:
Ein wahltaktisches Manöver
Ganz im Zeichen der „Reform- absichten" der Bundesregierung im Rahmen des „Gesundheits-Struktur- gesetzes" (GSG) 1993 standen die 12. „Biersdorfer Krankenhausge- spräche" (3. und 4. September 1992 in Biersdorf/Eifel). Nicht Auswir- kungen und Handlungshinweise zum GSG 1993 waren das Thema, son- dern vielmehr die Auseinanderset- zung mit den Argumenten, mit de- nen die Bundesregierung ihre Re- formabsichten untermauert. Das schon zum Dogma erhobene gesund- heitspolitische Ziel der Beitragssatz- stabilität der gesetzlichen Kranken- versicherung und dessen Begründun-
gen wurden vor allem aufs Korn ge- nommen
Argument Nr. 1: „Die Bela- stungsgrenze der Krankenversicher- ten ist durch die aktuellen Beitrags- sätze schon erreicht und droht durch die künftige Entwicklung überschrit- ten zu werden."
Ergebnis einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage des Instituts für Demoskopie, Allensbach, im Auftrag des Biersdorfer Kranken- hausgespräche e. V. (September 1992): 64,6 Prozent der Befragten konnten nicht angeben, wie hoch der Krankenversicherungsbeitrag in Pro- zent ist, 54,1 Prozent wußten nicht,
wie hoch der Arbeitgeberanteil an den Krankenversicherungsbeiträgen ist, oder hatten dessen Höhe falsch eingeschätzt. Zu den Ergebnissen der Allensbach-Umfrage paßt das Ergebnis der im Juli 1992 durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung in Auftrag gegebenen Emnid Umfra- ge: Danach wären mehr als 60 Pro- zent der Bevölkerung bereit, einen Anstieg der Beitragssätze um ein bis zwei Prozentpunkte zu akzeptieren, wenn dadurch die Qualität der Ge- sundheitsversorgung gehalten oder verbessert werden kann.
Wie also kommt die Bundesre- gierung zu der Annahme, die Bela- stung der Versicherten sei zu hoch, wenn diese selbst nicht einmal wis- sen, wieviel sie tatsächlich zu zahlen haben? Es besteht der Verdacht, daß dieses durch die Regierung vorgetra- gene Argument in erster Linie ein wahltaktisches Manöver ist. Zuerst redet man der Bevölkerung ein, das Gesundheitswesen sei zu teuer, spä- testens im Jahr 1994 wird man voller Stolz die Einsparungseffekte verkün- den, voraussichtlich aber nicht den Preis nennen, der dafür gezahlt wer- den mußte (Leistungsabbau!).
Argument Nr. 2: „Steigende Bei- tragssätze in der gesetzlichen Kran- kenversicherung sind Gift für die Volkswirtschaft." (Seehofer)
Einige Wirtschaftsverbände, u. a. das Institut der deutschen Wirt- schaft (IW), Köln, und die Bundes- vereinigung der Deutschen Arbeit- geberverbände (BDA), Köln, haben dieses Argument aufgegriffen und die Bundesregierung aufgefordert, auch im Gesundheitswesen dafür zu sorgen, daß die Leistungsanbieter sparen; die „Lohnnebenkosten" wür- den die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu sehr beeinträchtigen.
Achim Seifen vom Institut der deutschen Wirtschaft machte sich zwar auch Sorgen wegen der aktuel- len Höhe der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung, die- se betrugen im Jahre 1991 = 23,7 Prozent der Arbeitskosten. (Die ge- samten Personalzusatzkosten betra- gen im Jahr 1991 = 83,8 Prozent der Arbeitskosten.) In erster Linie störte ihn jedoch die Dynamik dieser Auf- wandsart. In der Tat sind im Zeit- raum 1966 bis 1991 die Arbeitgeber- A1-4184 (32) Dt. Ärztebl. 89, Heft 49, 4. Dezember 1992
1966
11,7
Anteil in Prozent, gesamt = 100
1991 1991
Sozialversicherung, gesamt davon Rentenversicherung, 47,6 Prozent
davon Arbeitslosenversicherung, 21,7 Prozent
davon Krankenversicherung, 30,7 Prozent
Anteil der Krankenhauskosten an den Kosten der Krankenversi- cherung (ermittelt nach dem An- teil der GKV-Angaben, rund 30 Prozent
23,7 11,3 1)
5,1 1) 7,3 1) 1) 2,2
28,3 13,5 1)
6,1 1) 8 ,71) 2,6' )
»ermittelt nach der Lohn- und Gehaltsabrechnung eines enhauses, 1992
Tabelle 2: Personalzusatzkosten der gewerblichen Wirtschaft (1966, 1991 in Prozent der Arbeitskosten)
— Differenzierung der Sozialversicherung, Arbeitgeberanteile —
anteile zur gesetzlichen Sozialversi- cherung, verglichen mit den weiteren Aufwandsarten der Personalzusatz- kosten, mit 12 Prozent-Punkten am stärksten gestiegen. Eine Differen- zierung ist jedoch notwendig:
Gliedert man die Sozialversiche- rungsbeiträge der Arbeitgeber in ih- re einzelnen Bestandteile, so entfal- len auf die gesetzliche Rentenversi- cherung 11,3 Prozent, auf die Ar- beitslosenversicherung 5,1 Prozent und auf die gesetzliche Krankenver- sicherung nur noch 7,3 Prozent der Personalzusatzkosten an den Ar- beitskosten. Das Krankenhauswesen ist an diesen 7,3 Prozent nur mit ei- nem Drittel, also mit 2,2 Prozent be- teiligt. (Tabellen 1 und 2)
Gemessen an den gesamten Per- sonalzusatzkosten ( = 100 Prozent), betragen die Arbeitgeberleistungen zur gesetzlichen Krankenversiche- rung nur 8,7 Prozent, der Anteil der Krankenhäuser liegt sogar nur bei 2,6 Prozent. Angesichts dieser Er- gebnisse ist die Aussage, wonach die Krankenhauskosten zu Wettbe- werbsnachteilen der deutschen Wirt- schaft beitragen, in keiner Weise nachvollziehbar.
Fazit: Die durch die Bundesre- gierung vorgebrachten Argumente zugunsten des „Gesundheits-Struk- turgesetzes 1993" sind sachlich nicht
nachvollziehbar. Von einer zu hohen Belastung der Versicherten kann keine Rede sein, da diese überwie- gend nicht wissen, wieviel sie für ihre Krankenversicherung zu zahlen ha- ben. Von Wettbewerbsnachteilen der Wirtschaft kann ebenfalls nicht die Rede sein — angesichts der sehr niedrigen Anteile der Krankenversi- cherung bzw. des Krankenhauswe- sens an den Arbeitskosten.
Klaus Elfes, Krefeld-Uerdingen
NRW: Krumsiek fordert
„häusliches Sterbegeleit"
Die Tabuisierung von Sterben und Tod in der Gesellschaft hat der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Dr.
Rolf Krumsiek, kritisiert. Zur Eröff- nung der von seinem Ressort ausge- richteten Fachtagung „Sterbebeglei- tung" in den Düsseldorfer Rheinter- rassen forderte der Minister die Öf- fentlichkeit auf, sich mit dem Thema stärker als bisher auseinanderzuset- zen. Nur so könne kranken und alten
Menschen die Angst vor dem Tod genommen werden, sagte Krumsiek vor knapp 600 Teilnehmern der Kon- ferenz.
Schuld an der immer stärker werdenden Anonymisierung von Krankheit und Tod ist nach Meinung des Ministers neben den „Fetischen unserer Zeit" wie „Jugend" und
„Gesundheit" der tiefgreifende Wandel der Familienstruktur. Auch die Gesellschafts- und Sozialpolitik müsse sich fragen, ob sie diesen Trends bislang nicht allzu bedenken- los gefolgt sei. Obwohl die meisten Menschen gerne zu Hause sterben würden, sei dies nur wenigen ver- gönnt. Gemäß einer Studie der Uni- versität Dortmund unter Leitung von Prof. Dr. Franco Rest starben in Nordrhein-Westfalen zwischen 1990 und 1992 in ländlichen Regionen 60 Prozent, in städtischen Ballungsräu- men sogar 90 Prozent in Kranken- häusern oder Heimen.
Um diesem Trend entgegenzu- wirken, sprach sich Krumsiek dafür aus, die Altenpflege auf häuslicher Basis deutlich auszubauen. Viele Menschen seien bereit, ihre Angehö- rigen zu betreuen, fürchteten sich aber vor den damit verbundenen Schwierigkeiten. Es sei deshalb not- wendig, ehren- wie hauptamtlichen
Mitarbeitern der Selbsthilfe sowie ambulanten Diensten und Einrich- tungen — etwa den Wohlfahrtsver- bänden und den Kirchen — spezielle Qualifizierungsmaßnahmen anzu- bieten.
Die Politik, so der Minister, kön- ne dafür jedoch nur die Vorausset- zungen schaffen. In Nordrhein- Westfalen wurden dementsprechend eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten der unterschiedlichen ambulanten und stationären Bereiche sowie eine Arbeitsgemeinschaft der Träger und Einrichtungen der Hospizarbeit ge- schaffen. Beide Gruppen sollen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beratend zur Seite ste- hen.
Bislang gibt es in Nordrhein- Westfalen 40 Hospizvereine und In- itiativen. Sechs Hospize verfügen über stationäre Einheiten, fünf Palli- ativstationen nehmen sich in Klini- ken der Versorgung Schwerstkran- ker an. ch Dt. Ärztebl. 89, Heft 49, 4. Dezember 1992 (33) A1-4185