In den meisten Fällen ist es Un- wissenheit oder Gedankenlo- sigkeit, bei manchen Autofah- rern steckt aber auch Kalkül dahinter. Viele Verkehrsteil- nehmer, die einen Schaden ver- ursacht haben, verhalten sich nicht regelgerecht und erfüllen sogar den Tatbestand der Fah- rerflucht. Dies kann schwerwie- gende Folgen haben: Neben den strafrechtlichen Konse- quenzen droht auch der Verlust des Versicherungsschutzes.
Beispiel: Ein Autofahrer streift beim Ausparken mit sei- nem Wagen den Kotflügel eines anderen Fahrzeuges. Nur ein Blechschaden, denkt er sich, klemmt einen Zettel mit An- schrift und Telefonnummer hin- ter den Scheibenwischer des be- schädigten Autos und fährt wei- ter. Laut Gesetz ist das bereits Fahrerflucht und somit strafbar.
Die Strafen bei nachgewie- sener Fahrerflucht sind rigide.
Es drohen bis zu drei Jahren Gefängnis, in minder schweren Fällen ist zumindest mit einer Geldstrafe zu rechnen. Neben
den strafrechtlichen Konse- quenzen droht zusätzlich der Verlust des Versicherungsschut- zes, warnt die Versicherungs- wirtschaft. Die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung regu- liert zwar den Schaden am Au- to des Unfallgegners, kann den Unfallverursacher aber in Re- gress nehmen.
Wer einen Schaden verur- sacht, ohne dass der Geschä-
digte vor Ort ist, sollte rund 30 Minuten am Unfallort warten oder die Polizei benachrichti- gen. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen. Kei- ne Regel ohne Ausnahme: Bei reinen Bagatellschäden lassen Staatsanwaltschaft und Versi- cherung Gnade vor Recht erge- hen, wenn der Schaden binnen 24 Stunden bei der Polizei ge-
meldet wird. rco
Kfz-Haftpflicht
Manipulierte Schäden
„Die deutschen Versicherungen gehen davon aus, dass zwischen acht und zehn Prozent aller gemeldeten Schäden in der Kraftfahr- zeug-Haftpflichtversicherung manipuliert sind“, sagt der Betrugsexperte des Gesamtverban- des der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Thomas Staubach. Umgerechnet ent- spricht dies einer Summe in Höhe von einer Milliarde Euro im Jahr. Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, wollen Poli-
zei und Versicherungen enger zusammenar- beiten.
Die Polizei hat ihre Aktivitäten im Zusam- menhang mit Versicherungsbetrug verstärkt.
So richtete die Polizeidirektion Hannover eine ständige Ermittlungstruppe „Versicherungsbe- trug“ ein. Mit ersten Erfolgen: Zwischen 70 und 80 Prozent der verfolgten Fälle führten zu Verurteilungen. Nach Auskunft von Gert Girod, Kriminalhauptkommissar bei der Poli- zeidirektion, legt die Gruppe einen Schwer- punkt auf manipulierte Unfälle. Dabei gilt das besondere Interesse den provozierten Unfäl- len, weil dadurch auch andere Verkehrsteilneh-
mer gefährdet werden. rco
Fahrerflucht
Strafrechtlich relevant
Versicherungen