derrisses. Der Benefit einer primär- funktionellen Behandlung ist für den Patienten vor allem in dem entfallen- den Narkose- und Operationsrisiko und in der früheren Arbeits- und Sportfähigkeit zu sehen. In der noch operativen Phase der eigenen Klinik waren die Patienten im Mittel ein bis zwei Tage stationär. Die in der Ar- beit erwähnten 12,6 Tage beziehen sich auf den Bundesdurchschnitt (BG und GUV) nach der Reha-Stati- stik 85. Ein Schwachpunkt der ambu- lanten Operation in Leitungsanästhe- sie ist sicher die Intoleranzbreite der unseres Erachtens notwendigen Blut- sperre, um eine subtile Bandrekon- struktion sicher durchführen zu kön- nen. Unzuverlässige Patienten sollten auch nach unserer Meinung eher ei- nen nicht abnehmbaren Verband (z. B. Gehgips in Pronation/Ever- sionsstellung) erhalten.
Zu 3:
Gerade mit der vorgelegten Stu- die sollte Klarheit darüber gewon- nen werden, ob grundsätzlich bei ei- ner fibularen Bandruptur (Erstver- letzung!) dem Patienten zur Opera- tion geraten werden sollte. Bei dem wissenschaftlich zugrundegelegten modifizierten 100-Punkte-Kontroll- schema und der exakten prospekti- ven und zufallsbedingten Auswahl von vier verschiedenen Therapie- gruppen ist nach biometrischen Prin- zipien eine n-Zahl von 50 in jeder Gruppe ausreichend (Prof. Schnei- der, Zentrum Biometrie, Medizini- sche Informatik und Medizintechnik der Medizinischen Hochschule Han- nover), um eine statistische Signifi- kanz-Analyse durchzuführen.
Zu 4:
Für den Erfahrenen ist die Dia- gnose „frische fibulare Bandruptur"
in der Regel immer klinisch feststell- bar. Für den weniger Erfahrenen ist die gehaltene Aufnahme unter Lei- tungsanästhesie des N. cutaneus dor- salis intermedius (Ast des N. perona- eus superficialis) und des N. cuta- neus dorsalis lateralis (Ast des N. su- ralis) handbreit oberhalb des Knö- chels ein hilfreiches diagnostisches Adjuvans. Aus forensischen, gutach- terlichen und klinischen Dokumen- tationsgründen erscheint auch heute
noch eine solche Aufnahme sinnvoll, und zwar möglichst in zwei Ebenen und im Seitenvergleich. Nach eige- nen Erfahrungen an über 1600 Pa- tienten mit apparativ gehaltenen Aufnahmen in Leistungsanästhesie (gelegentlich auch durch Blockade des Nervus peroneus communis im Wadenbeinköpfchenbereich) sind entweder Werte über 7° Taluskip- pung und über 7 mm Talusvorschub oder Werte von mehr als 5° und 5 mm im Vergleich zur Gegenseite bei
Toxische Organ- schädigungen
Der Mensch ist ständig aggressi- ven äußeren Einflüssen ausgesetzt, die zu toxischen Wirkungen im Or- ganismus führen können. Außerdem können sich mehrere Noxen in ihrer Wirkung potenzieren. Bei der Begut- achtung dieser toxischen Organschä- den spielt der pathohistologische Be- fund eine wichtige Rolle.
An der Spitze der anerkannten, toxisch bedingten Berufserkrankun- gen steht die Asbestose mit ihren Komplikationen. Im Trend zwischen 1965 und 1985 zeigt sich für Schäden durch Blei, Arsen, Kobalt und bis zu einem gewissen Grad auch für aro- matische Kohlenwasserstoffe eine abnehmende Häufigkeit, eine Sta- gnation wird für Quecksilber, Chrom, aromatische Amine und Benzol verzeichnet. Über Atemwe- ge, Magen-Darm-Trakt und Haut ge- langen die toxischen Substanzen in den Organismus und verteilen sich mit dem Blutstrom. Toxische Schä- den äußern sich an den Zellen in Form von Nekrosen (zum Beispiel bei alkoholbedingter akuter Pan- kreatitis), Funktionsstörungen (zum Beispiel bei alkoholtoxischer Fettle- ber), einer Proliferationshemmung (zum Beispiel durch Radiatio oder Zytostase) oder — als Spätkomplika- tion — einer malignen Transforma- tion (zum Beispiel Mesotheliome bei Asbestose oder Harnblasenkarzino- me bei anilinexponierten Personen);
an extrazellulären Strukturen zeigen
bestehender Instabilität der akut nicht verletzten Seite bei zusätz- licher klinischer eindeutiger Sympto- matik als Hinweis für eine frische fi- bulare Bandruptur zu werten.
Für die Verfassen
Privatdozent
Dr. med. Hans Zwipp Unfallchirurgische Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover
Konstanty-Gutschow-Straße 8 3000 Hannover 61
sich Degradationserscheinungen in der bindegewebigen Matrix.
Das Lysosomensystem ist an den intrazellulären Reparationsvorgän- gen beteiligt. Bei Nekrosen ist oft ei- ne Regeneration möglich, wenn das Bindegewebsgerüst erhalten bleibt.
Sonst erfolgt — wie zum Beispiel bei der alkoholbedingten Leberzirrhose
— häufig ein fibrotischer, also repara- tiver Umbau des Organs.
Wegen des meist unspezifischen Ablaufes kann pathohistologisch oft nicht auf die auslösende Noxe ge- schlossen werden. Einige Beispiele toxischer Schäden mit pathognomo- nisch-histologischem Befund sind die Asbestose („Asbestnadeln"), die Si- likose, die Chloroquinkardiomyopa- thie (zum Beispiel bei Patienten mit Malaria oder Kollagenosen), die Aluminiumosteopathie bei Langzeit- Dialyse-Patienten und die frühkind- liche — durch kupferhaltiges Trink- wasser bedingte — Leberzirrhose.
Zur Beurteilung toxischer Or- ganschäden setzen neue morphologi- sche Techniken an: der immunzyto- chemische C5b_9-Nachweis, die in-si- tu-Hybridisierung, die Entwicklung neuer Spezialfärbungen, die Rönt- genmikroanalyse, das elektronen- spektroskopische Imaging und die Laser-Mikrostrahl-Massenspektro- skopie. mle
Schäfer, H.: Toxische Organschädigungen.
Versicherungsmedizin 2/1989.
Prof. Dr. H. Schäfer, Martinistraße 52, 2000 Hamburg 20.
A-2556 (72) Dt. Ärztebi. 86, Heft 37, 14. September 1989