Mit Kredit finanzieren oder leasen? Foto: Archiv
LESERDIENST
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Leasing:
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L
easing — als Finanzie- rungsform — ist inzwi- schen auch im Medizin- bereich weit verbreitet.Wichtig für den Arzt als Lea- singnehmer ist hierbei, daß der Leasingvertrag genau auf seine individuellen Bedürf- nisse und seine finanzielle Si- tuation zugeschnitten sein sollte. Um diese Vorausset- zungen zu erfüllen, sollte ei- nem Leasingvertrag eine qua- lifizierte Beratung vorausge- hen.
Im folgenden werden eini- ge Punkte des Leasing darge- stellt, die bei der Beurteilung von Leasingangeboten helfen sollen.
Vorteile des Leasing Leasing erfordert, von Ausnahmen abgesehen, kei- nen Kapitaleinsatz. Die Kre- ditlinie bleibt erhalten, bank- mäßige Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Da- durch wird eine Kapitalbin- dung umgangen, und der un- ternehmerische Handlungs- spielraum des Arztes bleibt er- halten. Bei Geräten, die einer raschen technischen Wand- lung unterliegen, kann man davon ausgehen, daß Leasing günstiger ist als kaufen. Die unterschiedliche Gestaltung von Leasingverträgen bietet im Grundsatz zwei Wahlmög- lichkeiten, die jedoch Kennt- nis über die entsprechenden Konsequenzen beim Leasing- nehmer voraussetzen.
Der Vertragstyp Voll- amortisation sollte dann ge- wählt werden, wenn fort- schreitende Innovation per- manente Flexibilität verlangt.
Nach Ablauf der Vertragszeit hat hierbei der Arzt, neben einer Kauf- oder Mietverlän- gerungsoption, grundsätzlich das Recht zur Rückgabe des Leasinggegenstandes. Eine zwanghafte Bindung an tech- nisch überholte Gerätschaf- ten ist also nicht gegeben, und ein Gerät mit dem neu- esten Standard kann einge- setzt werden (zum Beispiel Ultraschall).
Der Vertragstyp Teil- amortisation sollte in jedem Fall gewählt werden, wenn
schon bei Vertragsabschluß fest steht, daß die zur Investi- tion anstehenden Leasingob- jekte nach Ablauf der Ver- tragsdauer weiter genutzt werden, also nach Beendi- gung des Leasingsvertrages in das Eigentum des Arztes übergehen sollen (Andie- nungsrecht der Leasinggesell- schaft). Diese Garantie der Übernahme durch den Lea- singnehmer wird durch ent- sprechend günstigere Kondi- tionen honoriert (zum Bei- spiel Praxiseinrichtungen).
Teilweise besteht die Möglichkeit, daß in der Lea- singrate eine Versicherung enthalten ist, die während der gesamten Leasingzeit die Reparaturkosten im Rahmen einer Schwachstromversiche- rung (Elektronikversiche- rung) übernimmt. In be- stimmten Fällen kann auch der Abschluß einer Ausfall- versicherung bei Tod oder In- validität durch Unfall emp- fehlenswert sein.
Die Leasingraten für me- dizinisch-technische Geräte (gegebenenfalls einschließ- lich der Versicherungsbeiträ- ge) sind, wenn der Leasing- vertrag den Vorschriften der Leasingerlasse des Bundes- ministers der Finanzen ent- spricht, voll als Praxiskosten absetzbar.
Zwei Punkte sind hier hervorzuheben:
• Die Laufzeit darf maxi- mal 90 Prozent, minimal 40 Prozent der betriebsgewöhn- lichen Nutzungsdauer (AfA) betragen.
• Ein Kauf nach Ablauf des Vertrages darf nicht fest vereinbart sein, daher auch Andienungsrecht nicht An- dienungspflicht der Leasing- gesellschaft.
Um den individuellen Be- dürfnissen im Einzelfall Rechnung tragen zu können, haben sich drei Verlaufsfor- men bei Leasing bewährt.
Der lineare Verlauf Gleichbleibende Leasing- raten über die gesamte Ver- tragsdauer. Auswirkungen auf die Steuersituation hat hier die Wahl einer kurzen Laufzeit.
Der degressive Verlauf Hohe Leasingraten zu Be- ginn des Vertrages, die dann periodisch geringer werden.
Interessant ist diese Verlaufs- form für Ärzte, die
• über ein hohen Ein- kommen verfügen und kurz- fristig steuersenkende Maß- nahmen ergreifen wollen, oder
• einem Nachfolger eine technisch auf den neuesten Stand gebrachte Praxis mit einer geringen finanziellen
Belastung übergeben und gleichzeitig die Steuervorteile voll für sich in Anspruch neh- men wollen.
Der progressive Verlauf Geringe Leasingraten zu Beginn des Vertrages, die dann, in periodischen Ab- ständen, höher werden. In- teressant ist diese Verlaufs- form für Ärzte, die
• eine Praxis neu etablie- ren wollen, da die steigenden Leasingraten durch das stei- gene Einkommen getragen und die steuerlichen Vorteile dadurch voll genutzt werden können,
• zur Zeit alle Steuervor- teile genutzt haben und die steuerliche Wirksamkeit des Leasing auf einen späteren Zeitpunkt verschieben wol- len.
Der Arzt, als Leasingneh- mer, hat dadurch den Vor- teil, daß die Kosten parallel zur Nutzung, beziehungswei- se zur steuerlichen Wirksam- keit oder einkommensmäßi- ger Tragbarkeit anfallen.
Da Leasing unabhängig von Zinsschwankungen ist, bleibt die einmal vereinbarte Leasingrate (auch in den un- terschiedlichen Verlaufsfor- men) über die gesamte Lauf- zeit unverändert. Die Liqui- ditäts- und Kostensituation ist für den Arzt also kalku- lierbar, wichtig als Voraus- setzung für das wirtschaft- liche Führen einer Praxis.
Da der Markt der Lea- singanbieter (speziell im Be- reich Medizin) inzwischen stark gewachsen ist, wird al- lein schon aus reinem Zeit- mangel oft auf eine Gegen- überstellung von verschiede- nen Alternativen verzichtet.
In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine unabhängige Leasingberatung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für eine solche Beratung dürften sich auf etwa DM 100,— be- laufen.
Anschrift der Verfasserin:
Dipl.-Soz. Wiss.
Erdmut Ebertz Traj anstraße 33, 5000 Köln 1
Dt. Ärztebl. 84, Heft 42, 15. Oktober 1987 (81) A-2805