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Care Leaver - was nun? Bedarfserhebung aus der Perspektive von jungen Erwachsenen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Wien.

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„Care Leaver“- was nun?

Bedarfserhebung aus der Perspektive von jungen Erwachsenen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Wien

Masterarbeit

Zur Erlangung des akademischen Grades

Master of Arts in Social Sciences

der Fachhochschule Campus Wien im Rahmen des europäischen Joint-Degree- Masterprogrammes „Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit“

Vorgelegt von:

Claudia Wanke

Personenkennzeichen:

1510600006

Erstbegutachterin:

FH-Prof.in Mag.a Florentina Astleithner

Zweitbegutachter:

Dr. Sven Huber

Eingereicht am:

31. 08. 2017

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Erklärung:

Ich erkläre, dass die vorliegende Masterarbeit von mir selbst verfasst wurde und ich keine anderen als die angeführten Behelfe verwendet bzw. mich auch sonst keiner unerlaubter Hilfe bedient habe.

Ich versichere, dass ich diese Masterarbeit bisher weder im In- noch im Ausland (einer Beurteilerin/einem Beurteiler zur Begutachtung) in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt habe.

Weiters versichere ich, dass die von mir eingereichten Exemplare (ausgedruckt und elektronisch) identisch sind.

Datum: ... Unterschrift: ………

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Danksagung

Größter Dank gebührt in erster Linie allen jungen Erwachsenen, ohne deren Bereitschaft diese Arbeit nicht möglich gewesen wäre.

Ebenso möchte ich mich bei der Abteilung Forschung & Entwicklung der MAG ELF, bei allen ExpertInnen und vor allem bei Frau Magª. rer. nat. Tanja Kozak für ihr offenes Ohr bei all meinen Anliegen bedanken.

Danke den MitarbeiterInnen des Arbeitskreis Noah und der JUCA, durch welche der Zugang zu den Jugendlichen geschaffen werden konnte und meinen ArbeitskollegInnen für deren aufrichtiges Verständnis.

Besonderer Dank gilt Herrn Dr. Hubert Löffler für sein großes Interesse und seinen unermüdlichen Einsatz im Kampf um die Rechte der „Care Leaver“.

Vor allem möchte ich mich herzlich bei meiner Familie und meinen FreundInnen bedanken, ohne deren Unterstützung ich diese schwierige Zeit nicht geschafft hätte. Danke an die Kachaels, Marinus, Eva, Sarah, Lisi!

Mein Dank geht auch an meine lieben Studienkolleginnen Angelika, Johanna und Verena, für das fachliche Lektorieren und die gemeinsame Zeit!

Abschließend möchte ich mich bei meiner Masterbetreuerin, Frau Mag.ª Florentina Astleithner, für ihre konstruktive Kritik und ihre hilfreichen Inputs bedanken.

(4)

Kurzfassung

Der Zielgruppe der so genannten „Care Leaver“, Jugendliche kurz vor und nach Austritt aus der Kinder- und Jugendhilfe, wird in Österreich vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt. Die weitere Betreuung im Rahmen der MAG ELF, Amt für Jugend und Familie in Wien, ist an Bedingungen gebunden, welche die jungen Erwachsenen nur schwierig erfüllen können. Somit stehen sie vor strukturellen Herausforderungen.

Da in Wien bislang keine Untersuchungen über den Betreuungsbedarf von „Care Leaver“ existieren, soll die vorliegende Masterarbeit einen ersten Einblick über den Umgang mit der Zielgruppe bieten.

In Zusammenarbeit mit dem Verein „Arbeitskreis Noah“, einer privaten Trägereinrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und der Einrichtung „JUCA,“ einer Wohneinrichtung für wohnungslose Männer und Frauen zwischen 18 und 30 Jahren, wurden sechs problemzentrierte Interviews mit „Care Leaver“ geführt. Die qualitative Erhebung wurde um vier ExpertInneninterviews mit MitarbeiterInnen der MAG ELF sowie des „Arbeitskreis Noah“ ergänzt. Das Ziel der Arbeit bestand darin, den gegenwärtigen Umgang mit „Care Leaver“ in der Wiener Soziallandschaft sowie deren konkreten Bedarf an Betreuung zu erheben.

Die Auswertung mittels Inhaltsanalyse zeigte, dass die jungen Erwachsenen aufgrund ihres langjährigen Verbleibs in einer Einrichtung der Fremdunterbringung stark an die ehemaligen Betreuungspersonen gebunden sind und auch nach Betreuungsende die Einrichtung für die unterschiedlichsten Anliegen aufsuchen.

Dabei ergab sich, dass in den Bereichen Wohnen, Ausbildung und Arbeit sowie im Umgang mit Behörden der höchste Unterstützungsbedarf besteht.

Bezogen auf den Bedarf wurden Handlungsempfehlungen für die weitere Betreuung der jungen Erwachsenen formuliert.

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Abstract

The target group „Care Leaver“, young adults, who shortly left or will lieave the child and youth welfare service, get increased attention in Austria. Continuing care service within the MAG ELF, child and youth welfare service in Vienna, is based on strict conditions the young grown- ups often cannot comply with. Thus, they are confronted with structural challenges.

As no studies concerning the demand of care of „Care Leaver“ in Vienna have been performed so far, the present master thesis provides a first insight into the target group’s dealings.

In cooperation with the association „Arbeitskreis Noah“, a private provider institution of the child and youth welfare service and the institution „JUCA“, a living facility for homeless men and women between the age of 18 and 30 years, six problem- centered interviews were conducted. The qualitative survey was completed by four expert interviews with employees of MAG ELF and by the „Arbeitskreis Noah“. The study’s aim consists of the elicitation of the present dealings with „Care Leaver“ in Viennese social environment and their concrete demand of care.

The analysis of the interviews revealed that the young grown- ups are strongly bound to their former advisors, in relation to the period they have stayed within institutional care and frequent the institution also after their care has ended.

The highest demand of care revealed in areas like accommodation, education and work and dealing with government agencies.

As a result, progressions for continuous care of young grown-ups were recommended.

(6)

Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung

AKS Arbeitskreis Noah (Einrichtung)

DÖJ Dachverband österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen ebd. ebenda

FSW Fonds Soziales Wien

IGfH Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen

B-KJHG Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche

MAG ELF Magistratsabteilung Elf, Amt für Jugend und Familie in Wien WKJHG Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz

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Schlüsselbegriffe Care Leaver

Emerging Adulthood

Hilfen für junge Erwachsene Leaving Care

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Inhaltsverzeichnis

DANKSAGUNG ... III

KURZFASSUNG ...IV

ABSTRACT ... V

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ...VI

SCHLÜSSELBEGRIFFE ... VII

1. EINLEITUNG PROBLEMSTELLUNG ... 11

1.1 Überblick über den bisherigen Forschungsstand und Forschungsfrage ... 13

2. DAS JUNGE ERWACHSENENALTER ... 14

2.1 Jugendbegriff ... 14

2.2 Ausdehnung der Jugendphase ... 16

2.3 Herausforderungen im jungen Erwachsenenalter ... 19

2.4 Bedeutung von Ausbildung und Arbeit ... 20

2.5 Bedeutung von Familie und autonome Lebensführung ... 21

2.6 Resümee Jugend ... 23

3. DIE ÖSTERREICHISCHE KINDER- UND JUGENDHILFE ... 23

3.1 Fremdunterbringung im Rahmen der Vollen Erziehung ... 24

3.2 Sozialpädagogische Einrichtungen ... 25

3.3 Hilfen für junge Erwachsene ... 26

3.4 Zahlen und Fakten fremduntergebrachter Jugendlicher in Wien ... 27

3.5 Der Arbeitskreis Noah ... 30

3.6 Nachbetreuungsstellen des Fonds Soziales Wien ... 31

3.7 Darstellung Einrichtung „JUCA“ ... 32

4. „CARE LEAVER UND „LEAVING CARE” ... 34

4.1 „Care Leaver” ... 34

4.2 „Leaving Care” ... 34

4.3 Forschungsstand „Care Leaver“ im deutschsprachigen Raum ... 35

4.4 Internationale Perspektive „Leaving Care“ ... 37

4.5 Nachbetreuung ... 39

4.6 „Welcome to Life“- Möglichkeit von Nachbetreuung in Österreich ... 40

4.7 Herausforderungen für „Care Leaver“ ... 44

(9)

4.7.1 Herkunftssystem ... 45

4.7.2 Hilfesystem ... 45

4.7.3 HelferInnensystem ... 46

4.7.4 Auszug aus Elternhaus ... 47

4.7.5 Psychische und physische Gesundheit ... 48

4.7.6 Ausbildung/ Arbeit ... 48

4.7.7 Wohnen ... 49

4.8 Forderungen für „Care Leaver“ ... 50

4.9 Resümee „Care Leaver“ ... 52

5. FORSCHUNGSZUGANG UND METHODIK ... 52

5.1 Forschungsfrage ... 53

5.2 Erkenntnisinteresse ... 53

5.3 Forschung aus Perspektive von AdressatInnen ... 54

5.4 Sampling ... 55

5.5 Zugang zum Feld ... 58

5.6 Die Rolle der Autorin ... 60

5.7 Erhebungsmethoden ... 60

5.7.1 Durchführung der Interviews und Inhalt ... 60

5.7.2 Erhebungsinstrument problemzentriertes Interview ... 61

5.7.3 Leitfadenkonstruktion... 64

5.7.4 Erhebungsinstrument leitfadengestütztes ExpertInneninterview ... 65

5.8 Auswertungsmethode ... 66

6. ERGEBNISDARSTELLUNG ... 68

6.1 Ergebnisse Lebenssituation der „Care Leaver“ ... 69

6.1.1 Bezug zur ehemaligen Fremdunterbringungseinrichtung ... 69

6.1.2 Beziehung zu HelferInnensystem ... 71

6.1.3 Betreuungsende und nachfolgende Hilfen ... 72

6.1.4 Wohnsituation ... 75

6.1.5 Soziales Netzwerk ... 77

6.1.6 Herkunftssystem ... 78

6.2 Ergebnisse Unterstützungsbedarf ... 79

6.2.1 Wohnen und Alltagsbewältigung ... 80

6.2.2 Bedeutung von Ausbildung und Arbeit ... 81

6.2.3 Materielle Grundsicherung ... 84

6.2.4 Bürokratische und rechtliche Angelegenheiten ... 85

6.2.5 Gesundheit ... 86

6.3 Ergebnisse ExpertInneninterviews ... 87

(10)

6.3.1 Verlängerung im Rahmen der Hilfen für junge Erwachsene ... 87

6.3.2 Unterstützungsbedarf von „Care Leaver“ ... 90

6.3.3 Nachbetreuung und mögliche Nachbetreuungsformen ... 92

7. BEANTWORTUNG DER FORSCHUNGSFRAGE UND EMPFEHLUNGEN FÜR SOZIALE ARBEIT MIT „CARE LEAVER“ ... 95

7.1 Bedarf an Unterstützung von „Care Leaver“ in Wien ... 95

7.2 Unterstützungsangebote in Wien ... 97

7.3 Nutzen der Fremdunterbringung ... 98

8. AUSBLICK ... 99

LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS ... 101

TABELLENVERZEICHNIS ... 106

ABBILDUNGSVERZEICHNIS ... 107

ANHANG ... 108

(11)

1. EINLEITUNG PROBLEMSTELLUNG

Volljährige Jugendliche, die die volle Erziehung der Kinder- und Jugendhilfe verlassen, können auf weniger Ressourcen zurückgreifen, als jene, die in ihren Herkunftsfamilien aufgewachsen sind. Ihnen fehlt oftmals ein stabiles soziales Netzwerk, finanzielle Unterstützung, Zugang zu Arbeitsmarkt sowie Bildung und Wohnraum (vgl. Sievers et al. 2016: 9). Die Autorin ist sich aufgrund ihrer langjährigen beruflichen Erfahrung in der Fremdunterbringung von Jugendlichen in Wien bewusst, dass diese nach Verlassen der Einrichtung aufgrund diverser Problemlagen auf die Hilfe ihrer ehemaligen BetreuerInnen zurückgreifen, da die jungen Erwachsenen ungenügende familiäre beziehungsweise soziale Ressourcen zur Verfügung haben. Obwohl Nachbetreuung zumeist nicht im Konzept der Einrichtungen verankert ist, werden die Jugendlichen von den zuvor zuständigen SozialpädagogInnen weiterhin unterstützt. Die Gründe für die Kontaktaufnahme der jungen Erwachsenen sind unterschiedlich. Sie werden mittlerweile international als

„Care Leaver“ bezeichnet. Laut Linda Maack (2013: 47) sind „Care Leaver“ junge Erwachsene, die in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgewachsen sind und diese demnächst verlassen oder bereits verlassen haben.

Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe stehen den „Care Leaver“ für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Volle Erziehung der Kinder und Jugendlichen muss laut Bundes-, Kinder- und Jugendhilfegesetz des Jahres 2013 dann erfolgen, wenn im Fall der Kindeswohlgefährdung der Verbleib in der familiären Umgebung nicht mehr möglich ist und „die Gefährdung nur durch Betreuung außerhalb der Familie oder des sonstigen bisherigen Wohnumfeldes abgewendet werden kann“ (B-KJHG 2013: § 26 Abs. 1 B). Die Volle Erziehung erfolgt durch- zumeist dauerhaft geleistete, „Betreuung bei nahen Angehörigen, bei Pflegepersonen und in sozialpädagogischen Einrichtungen“ (ebd.: § 26 Abs. 2 B).

Sozialpädagogische Einrichtungen sind entweder teilstationäre oder stationäre Betreuungseinrichtungen beziehungsweise Wohnformen (ebd.: § 17 Abs. 2 und 3).

Die beforschte Zielgruppe der vorliegenden Masterarbeit wird als „junge Erwachsene“ laut Bundes-, Kinder- und Jugendhilfegesetz bezeichnet, womit junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren gemeint sind. Im Rahmen der Kinder- und

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Jugendhilfe können die jungen Erwachsenen über die Volljährigkeit nach dem 18.

Lebensjahr hinaus bis zur Beendigung des 21. durch Betreuung bei nahen Angehörigen, bei Pflegepersonen oder in sozialpädagogischen Einrichtungen weiter unterstützt werden, wenn „zum Zeitpunkt der Vollendung des 18.

Lebensjahres bereits Erziehungshilfen gewährt wurden und dies zur Erreichung der im Hilfeplan [wird mit betreuenden SozialpädagogInnen, fallhabender/

fallhabendem SozialarbeiterIn und KlientIn erstellt, Anm. d. Verf.] definierten Ziele dringlich notwendig ist“ (ebd.: § 29 Abs. 1 B). Die Entscheidung dafür liegt im Ermessen des Kinder- und Jugendhilfeträgers, wobei kein Rechtsanspruch auf diese Hilfen besteht (vgl. Statistik Austria 2015: 16).

2015 wurde im Forschungsraum Wien Hilfen für junge Erwachsene für insgesamt 461 betroffene Personen gewährt (vgl. Bundesministerium für Familien und Jugend 2016: 17), für 185 wurde die Betreuung im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe aufgrund ihrer Volljährigkeit beendet.1 Es stellt sich somit die Frage, inwiefern diese

„Care Leaver“ weiterhin Unterstützung benötigt hätten und aus welchen Gründen ihnen diese nicht gewährt wurde.

Zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr der Heranwachsenden kann somit die Verantwortlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe enden und weiterführende Unterstützungsstrukturen für diese Personengruppe, die sogenannten „Care Leaver“ beansprucht werden. Diese stehen allerdings nur in geringem Ausmaß zur Verfügung. Verlängerung der weiteren Unterstützung kann erfolgen. Jedoch ist nicht eindeutig definiert, unter welchen Voraussetzungen diese Verlängerungen gewährt werden und um welche Zeiträume es sich dabei handelt. In Österreich existieren wenige Einrichtungen, die Jugendliche nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin begleiten. Diese Angebote sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Der Untersuchungsraum dieser Masterarbeit ist das Bundesland Wien. In Wien gibt es wenige Unterstützungsangebote, welche auf junge Erwachsene ab Volljährigkeit hinsichtlich der Bereiche Wohnsicherung, Ausbildung, Arbeit und Gesundheit zugeschnitten sind.

1Die Zahl wurde der Autorin von der MAG ELF – Sozialpädagogische Einrichtungen, Dezernat 6, zur Verfügung gestellt.

(13)

Die Einrichtung „JUCA“ ist die einzige Nachbetreuungseinrichtung für junge Erwachsene, welche Wohnraum speziell für diese Zielgruppe bietet. „JUCA“ stellt jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 30 Jahren Wohnraum für eine Dauer von bis zu zwei Jahren zuzüglich Beratung bereit (vgl. Juca- Haus für junge Erwachsene 2015). Eine Auflistung des Angebots von „Juca“ und von Beratungseinrichtungen für „Care Leaver“ in Wien wird im weiteren Verlauf der Arbeit erfolgen.

Das seit April 2016 in vier österreichischen Bundesländern initiierte Projekt

„Welcome to Life“, soll „Care Leaver“ auch nach Verlassen der jeweiligen Unterbringungseinrichtungen unterstützen. Nachbetreuung soll durch das ehemalige Bezugs- und BetreuerInnensystem der verlassenen Einrichtung erfolgen. Soziale Vernetzung, Entwicklung von Alltagskompetenzen und Empowerment sowie der Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen sollen durch "Welcome to Life" erreicht werden (vgl. Löffler 2015: 1).

1.1 Überblick über den bisherigen Forschungsstand und Forschungsfrage

Über den Wandel der Jugendkulturen und die Verschiebung der Adoleszenz in eine verlängerte Jugendphase wird bereits in der Fachliteratur berichtet (vgl. Schenk- Danzinger 2006: 251). Vor diesem Hintergrund agiert die österreichische Kinder- und Jugendhilfe, deren Aufgabenbereiche und Zuständigkeit ab dem 21.

Lebensjahr unter speziellen Bedingungen für die jungen Erwachsenen endet.

Das Projekt “Welcome to Life” und die internationale Befassung mit “Leaving Care”

nehmen vermehrt einen größeren Stellenwert in der Forschung und der Sozialen Arbeit ein. In Österreich wurde 2016 eine Masterarbeit zum Thema der “Leaving Care” in Kärnten verfasst. Der Fokus der Arbeit richtet sich auf die Repräsentation der “Leaving Care”, den Umgang der Kinder- und Jugendhilfe mit diesen und erhebt die Bedürfnisse der baldigen “Care Leaver” (vgl. Groinig 2016: 10 ff.).

Im Zuge der beruflichen Tätigkeit der Autorin mit fremduntergebrachten Jugendlichen und deren Auseinandersetzung mit dem Projekt „Welcome to Life“

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ergab sich somit die Frage, welchen Bedarf an Unterstützung die Zielgruppe der

„Care Leaver“ benötigt.

Die Masterarbeit untersucht den Bedarf nach Nachbetreuung von „Care Leaver“

vor und nach Beendigung der Unterstützungsmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe im Forschungsraum Wien hinsichtlich Wohnraum, Ausbildung und Arbeit sowie nach Unterstützungsnetzwerken. Aufgezeigt werden soll ebenso, inwiefern der Bedarf mit dem Projekt „Welcome to Life“ abgedeckt werden kann und welche Nachbetreuungsangebote in Wien für Jugendliche existieren.

Konkret wurden folgende Fragestellungen behandelt:

• Welchen Bedarf an Unterstützung benötigen „Care Leaver“ in Wien?

• Welche Form der Unterstützung erhalten „Care Leaver“ in Wien?

• Wie konnten „Care Leaver“ die Fremdunterbringung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe für deren Weg in die Selbstständigkeit nutzen?

2. DAS JUNGE ERWACHSENENALTER

Um in die Thematik „Care Leaver“ einzuführen, erfolgt im nachfolgenden Kapitel eine Übersicht über das gegenwärtige junge Erwachsenenalter. Dies beinhaltet die Definition des Jugendbegriffs, die Ausdehnung der Jugendphase in der gegenwärtigen Gesellschaft inklusive Darstellung von Altersgruppen, sowie Herausforderungen im jungen Erwachsenenalter. Im Besonderen werden die Bedeutung von Ausbildung und Arbeit, sowie von Familie und autonomer Lebensführung veranschaulicht.

2.1 Jugendbegriff

In der Literatur existieren zahllose Definitionen des Jugendbegriffs, welcher sich historisch wandelte. Die gängigsten werden im folgenden Kapitel beschrieben.

Traditionell wurde Jugend als zeitlich klar abgegrenzte Lebensphase verstanden, welche mit Einsetzen der Pubertät beginnt und mit Eintritt in die Erwerbstätigkeit, der Gründung einer eigenen Familie und der Festlegung eines individuellen Lebensweges endet. Diese Eingrenzung hat laut Angabe des Soziologen Albert Scherr (vgl. 2009: 23) keine Gültigkeit mehr. Da die genannten sozialen Ereignisse

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keinem genauen Zeitplan mehr in der gegenwärtigen Gesellschaft folgen, wird von Jugend als soziales Phänomen gesprochen.

Scherrs soziologische Definition des Jugendbegriffs versteht Jugend als

„eine gesellschaftlich institutionalisierte und intern differenzierte Lebensphase, deren Abgrenzung und Ausdehnung sowie deren Verlauf und Ausprägung wesentlich durch soziale (sozialstrukturelle, ökonomische, politische, kulturelle, rechtliche, institutionelle) Bedingungen und Einflüsse bestimmt ist“ (ebd.: 24f.).

Beate Großegger (vgl. 2003: 1), Mitbegründerin und stellvertretende Vorsitzende des Instituts für Jugendkulturforschung, spricht von Jugend als „eine Lebensphase am Übergang vom Kind zum Erwachsenen, in der Heranwachsende ihre Persönlichkeit entwickeln müssen“. Zudem meint der Begriff Jugend auch eine Altersgruppe, die durch jugendliche Einstellungen und Verhaltensweisen von anderen Altersgruppen unterschieden wird. Ebenso wie Scherr (vgl. 2009: 23 f.) definiert Großegger (vgl. 2003: 1) Jugend als sozial und kulturell überformte Lebensphase, in welcher sich die jungen Erwachsenen vom Herkunftssystem loslösen und an Autonomie gewinnen.

Die Findung der eigenen Identität und die damit zusammenhängende Erlangung der Selbstständigkeit sind zentrale Aufgaben im Jugendalter. Die Identitätsfindung ist jedoch nicht nach der Jugendphase abgeschlossen, sondern kann aufgrund sozialer Wandlungsprozesse, brüchiger Beziehungs- und Familienkonstellationen, sowie geforderter beruflicher Flexibilität im Erwachsenenalter wiederkehren (vgl.

Scherr 2009: 125). Selbstständigkeit gilt als wesentliche Entwicklungsaufgabe im Jugendalter (vgl. Großegger 2003: 1).

Entwicklungspsychologisch wird das Jugendalter folgendermaßen eingeteilt (vgl.

Mienert 2008: 22):

- Biologische Veränderungen, die Fortpflanzungsfähigkeit betreffend - Juristische Kriterien

- Umweltveränderungen

- Entwicklungsziele der Jugendlichen

(16)

2.2 Ausdehnung der Jugendphase

Laut Großegger (vgl. ebd.: 2) wird Jugend in der heutigen Generation anders erlebt, als in deren Eltern- und Großelterngenerationen. Dies ist auf gesellschaftliche Indvidualisierungs- und Pluralisierungsprozesse zurückzuführen. Nach Angabe der Psychologinnen Eva Dreher, Ulrike Sirsch, Sabine Strobl und Siegrid Muck (vgl.

2012: 136) fühlen sich circa 30-40% der 18- Jährigen nach Selbsteinschätzung erwachsen, circa 60% als teilweise erwachsen und circa 5-10% als nicht erwachsen.

Der Soziologe und Bildungswissenschaftler Klaus Hurrelmann (vgl. 1994: 11) konstatiert, dass die Grenzen zwischen Kindheit und Jugend, beziehungsweise zwischen Jugend- und Erwachsenenalter fließend sind und eine klare Abgrenzung zwischen den Statuspassagen Kindheit- Jugend- und Erwachsenenalter nicht möglich ist.

Die Bezeichnung der gesellschaftlichen Gruppe als „die heutige Jugend“ ist nicht mehr gültig. „Jugend gibt es nur im Plural“ (Gudjons 2001: 126) und bezeichnet den Personenkreis Jugend.

Im Zuge des kulturellen und gesellschaftlichen Wandels in Europa und Nordamerika wird eine genaue zeitliche Bestimmung des Jugendalters immer problematischer- die Grenzen verschieben sich stetig in beide Richtungen (vgl.

Schenk-Danzinger 2006: 251). Malte Mienert (vgl. 2008: 20) gibt in diesem Zusammenhang die Eingrenzung der Lebensphasen bis in die 1950er Jahre an.

Die Jugendphase war im Vergleich zum heutigen Verständnis davon relativ kurz.

Diese dauerte vom 14. oder 15. Lebensjahr, der Geschlechtsreife, bis zum 18. oder 19. Lebensjahr, der Heiratsfähigkeit, an.

Zuzüglich zu gesellschaftlichen Veränderungen wird die Ausdehnung der Jugendphase auch durch die frühere körperliche Reifung bedingt. In der gegenwärtigen Zeit setzen diese Merkmale, die traditionell als Beginn des Jugendalters galten, früher ein. Im Gegenzug verzögern sich Entwicklungsaufgaben, wie Abschluss der beruflichen und/oder schulischen beziehungsweise akademischen Bildung ebenso wie die Familiengründung (vgl.

Schenk-Danzinger 2006: 251). Der Entwicklungspsychologe Malte Mienert (vgl.

2008: 21) bezeichnet den Prozess der frühen körperlichen Reifung als

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Entwicklungsbeschleunigung. Zudem stellt der Autor fest, dass sich aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen, das Alter für wirtschaftliche und familiäre Unabhängigkeit sehr viel weiter nach hinten verlagert. Bis zum Alter von 30 Jahren bleiben Jugendliche, welche sich in keiner Ausbildung oder einem Arbeitsverhältnis befinden, von ihrem familiären Herkunftssystem wirtschaftlich abhängig. Für den Autor erstreckt sich somit die heutige Jugendphase zwischen dem 12. und 30.

Lebensjahr. Beschrieben wird eine Zeitspanne von 18 Jahren, „in der sich die Heranwachsenden in einem unklaren Status befinden, in dem sie ‚noch nicht erwachsen‘ sind“ (ebd.: 21).

Die österreichische Jugendforschung unterteilt dennoch in folgende drei Altersgruppen, welche am österreichischen Bildungssystem orientiert sind:

- 10- bis 14- jährige: Übergangsphase von Kindheit bis Jugend - 14- bis 19- jährige: klassisches Jugendsegment

- 20- bis 24- jährige: junge Erwachsene (vgl. Großegger 2003: 4)

Gerade die letzte Phase der 20- bis 24- Jährigen ist besonders herausfordernd, da im Gegensatz zur relativ langen wirtschaftlichen Abhängigkeit vom familiären Herkunftssystem deren gesellschaftlichen stehen Rechte, welche sie mit dem Erreichen der Volljährigkeit erfahren. Entwicklungspsychologisch wird die neue Lebensphase als sogenanntes „auftauchendes Erwachsenenalter“, „emerging Adulthood“ (Arnett 2000: 469) bezeichnet.

„Emerging Adulthood“ kennzeichnet den Zeitabschnitt zwischen 18 und 25 Jahren.

Der Begriff wurde von Jeffrey Jensen Arnett geprägt (vgl. ebd.: 470). Er beschreibt als entwicklungsrelevante Merkmale dieser Lebensphase die sich verändernden Lebensumstände, wie Beziehungen, Ausbildung, finanzielle Situation, das Erkunden von selbst gewählten Möglichkeiten der Lebensführung, sowie das Umgehen mit Entscheidungsmöglichkeiten. Die jungen Erwachsenen erleben diese Zeit zum einen als Zeit der Exploration, der Fokussierung auf die eigene Person gemeinsam mit dem ambivalenten Gefühl, noch jugendlich oder schon erwachsen zu sein. Zum anderen wird diese Zeitspanne auch als Phase erlebt, in der objektive Kriterien, wie ökonomische Unabhängigkeit und Selbstständigkeit erfüllt werden sollen (vgl. Arnett 2006: 5).

Im 14. Deutschen Kinder und Jugendbericht (vgl. 2013: 44) wird die Zwischenzeit

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zwischen Kindheit und Erwachsenenleben als „Moratorium“ beschrieben. Der Übergang ins Erwachsenenalter mit Ende der Ausbildung und Beginn der Erwerbstätigkeit variiert stark je nach dem jeweiligen biographischen Verlauf.

Oftmals ist die Erlangung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit und finanziellen Unabhängigkeit vom Herkunftssystem jedoch instabil (vgl. ebd. 2013: 186).

Lebensläufe entsprechen keinem standardisierten Schema mehr und weisen Teilübergänge in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Partnerschaft und Familie auf.

Die jungen Erwachsenen können einen Teilbereich bereits erreicht haben, wohingegen sich ein anderer noch nicht vollzogen hat. Zwischen den Bereichen sind ebenso biografische Sprünge möglich. Die beschriebene Zwischenzeit wird von Barbara Stauber et al. (vgl. 2007) auch als „Yoyo- Übergänge“ bezeichnet.

Folgende Einteilung des Jugendalters ist laut Eva Dreher et al. (vgl. 2012: 130) international weit verbreitet, wurde von den AutorInnen nach Lawrence Steinberg (2008) ins Deutsche übernommen und von der Autorin nachgebaut:

Abbildung 1: Periodisierung des Jugend- und frühen Erwachsenenalters, eigene Rekonstruktion der Darstellung nach Steinberg 2008, zit.n. Dreher et al 2012: 130

Zusammengefasst sind die Merkmale der ausgedehnten Lebensphase Jugend, auch als „emerging Adulthood“ oder „Yoyo- Übergänge“ bezeichnet, die späte

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Familiengründung, die lange wirtschaftliche Abhängigkeit und die dazu im Gegensatz stehende frühe ideelle Ablösung vom familiären Herkunftssystem.

2.3 Herausforderungen im jungen Erwachsenenalter

Um ein umfassendes Verständnis von Jugend zu erlangen, muss dieses von einer systemischen Perspektive aus gesehen werden (vgl. Dreher et al. 2012: 125 f.).

Das Jugendalter und dessen Beschreibung ist vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und Kontexten, in welchen die jungen Erwachsenen aufwachsen, zu betrachten. Die Kontexte, womit Familie, Peergroup, Schule, Arbeit und Freizeit gemeint sind, beeinflussen die Lebenswelt der Jugendlichen. Durch die systemische Vernetzung des Individuums mit Entwicklungskontexten wird unterstrichen, dass Entwicklungsprozesse zum einen von externen Faktoren beeinflusst werden und zum anderen sich das Individuum selbst interne „Entwicklungsnischen“ schaffen kann.

Andreas Kruse und Eric Schmitt (vgl. 2014: 117 f.) konstatieren, dass das Jugendalter in Zusammenhang mit der Modernisierung steht. Die moderne Gesellschaft wird charakterisiert von Arbeitsteilung, das für die Arbeitswelt notwendige Wissen wird nicht mehr durch die Familie weitergegeben. Infolge von verlängerten Schul- und Ausbildungszeiten treten junge Erwachsene später in den Beruf ein und sind länger von ihrem Herkunftssystem ökonomisch abhängig.

Ebenso gewinnen die jungen Erwachsenen mehr Freiheit hinsichtlich ihres Erwerbslebens und einer angestrebten Karriere.

Zudem bewegt sich laut Hurrelmann (vgl. 1994: 121) das Jugendalter, im Gegensatz zu anderen Lebensphasen, weitaus stärker in einem Spannungsverhältnis zwischen persönlicher Individuation und sozialer Integration.

„Dabei ist gerade die Selbstfindung die zentrale Entwicklungsaufgabe um eine eigene Identität herzustellen und auch aufrechtzuerhalten. (vgl. Kruse, Schmitt 2014: 111). Am Weg zur Individuation können sich die Jugendlichen nicht mehr an Rollenmodellen orientieren, da diese in der modernen Gesellschaft nicht mehr vorherrschend sind. Somit tritt an die Stelle einer vorgeprägten Statuspassage eine individualisierte Jugendbiographie (vgl. Hurrelmann 1994: 121 f.).

(20)

Speziell soziale Ungleichheiten etablieren sich aufgrund der homogenisierten Schul- und Jugendkultur. Selektions- und Differenzierungsprozesse sind aufgrund der gegenwärtig sich verstärkenden gesellschaftlichen Polarisierung deutlich sichtbar. Mathias Albert, Hurrelmann Klaus und Gudrun Quenzel (vgl. 2010: 16ff.) führen dies in der 16. Shell-Jugendstudie näher aus. In dieser wird sichtbar, dass sich die Diskrepanzen in Selbsteinschätzung, Lebensgefühl und Zukunftsorientierung zwischen der Mehrheit der Jugendlichen und den Jugendlichen aus sozial schwierigen Lebenslagen vermehrt unterscheiden.

Jugendliche aus sozial benachteiligten Lebenssituationen stehen vor denselben Herausforderungen wie ihre Peers, verfügen jedoch über weniger soziale Ressourcen und sind mit anderen Lebenswelten konfrontiert. Herkunftsbedingte Ungleichheiten verhärten sich im Übergang Schule- Ausbildung- Beruf, wodurch sozial benachteiligte Jugendliche weniger Möglichkeiten der Lebensgestaltung besitzen.

2.4 Bedeutung von Ausbildung und Arbeit

Beate Großegger und Manfred Zentner, ebenso wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Jugendkulturforschung, geben im vierten Bericht zur Lage der Jugend in Österreich (2003) an, dass Beruf und Arbeit zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Laut den AutorInnen ist die „heutige Jugend- und Jungerwachsenengeneration erstaunlich leistungsorientiert“ (Großegger, Zentner 2013: 172). Für die jungen Erwachsenen stellen Arbeit und Beruf zum einen Sicherheit und zum anderen Pflicht dar. Erwerbslosigkeit, die Angst davor keinen Arbeitsplatz zu finden oder diesen zu verlieren, sind omnipräsent. Im vierten Bericht zur Lage der Jugend in Österreich wird angegeben, dass 38% der 14- bis 24- jährigen Mädchen und 34%

der 14- bis 24- jährigen Jungen Angst vor Arbeitslosigkeit haben. In dem Zusammenhang wird angegeben, dass das Bedürfnis nach Existenzsicherung steigt, je schwieriger es für die jungen Erwachsenen ist, sich am Arbeitsmarkt zu behaupten (vgl. Großegger, Zentner 2003: 172).

Die jungen Erwachsenen stehen laut Erziehungs- und Sozialwissenschaftler Stephan Sting (vgl. 2012: 168f.) vor der Herausforderung, zwischen einem unüberschaubaren Angebot ans Ausbildungen zu wählen, in welchem sie nur

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scheinbar Wahlmöglichkeiten haben. Großegger und Zentner (vgl. 2003: 191) sehen ebenso eine massive Herausforderung für junge Erwachsene darin, dass sich die Arbeitswelt der Gegenwart massiv verändert. Kontinuierliche Berufsbiographien mit langfristigen Arbeitsplätzen sind selten. Von den jungen Erwachsenen wird Bereitschaft zum lebenslangen Lernen in der Arbeitswelt gefordert.

Es zeichnen sich latente Benachteiligungen ab, welche Ungleichheitsstrukturen verhärten. Die Verantwortung, den passenden Ausbildungsweg zu finden, wird ihnen selbst in die Hände gelegt. Somit sind junge Erwachsene besonders vom gegenwärtigen Strukturwandel der Arbeitsgesellschaft betroffen. Ausbildung und Arbeit sind in keinen kontinuierlichen Prozess mehr eingebunden, sondern werden durch Arbeitslosigkeit, Umorientierung und Weiterbildung verlängert. Dies bedarf vor allem bei sozial benachteiligten Jugendlichen die Notwendigkeit nach Berufsorientierung und Kompetenzerwerb.

2.5 Bedeutung von Familie und autonome Lebensführung

Neben den im vorherigen Kapitel beschriebenen existenzsichernden und identitätssichernden Faktoren, wie eine Beschäftigung und der Wertigkeit von Arbeit, sind für junge Erwachsene soziale Beziehungen und Zugehörigkeiten wichtig. Der Familie wird laut Grossegger (vgl. 2011: 200) in der gegenwärtigen Gesellschaft eine vielfältige Unterstützungsfunktion zugeschrieben. Der Eltern- Kind-Beziehung wird als „unaufkündbare Primärbeziehung“ (Grossegger 2011:

200) eine spezielle Beziehungsbedeutung zugeschrieben, welche sich von anderen Sozialbeziehungen wie zu jener der Peers unterscheidet.

Für Heranwachsende stellt die Familie Existenzsicherungs- und Versorgungsinstanz dar und hat vor allem auch eine Unterstützungsfunktion in schwierigen Lebenssituationen. Der Rat der Eltern ist trotz der Peergroup beispielsweise bei finanziellen Problemen, bei Bildung und Beruf, sowie bei Konflikten mit Gesetz und Institutionen relevant.

Die familiale Unterstützung prägt auch die Zuversicht der Jugendlichen in die Zukunft. Sichtbar wird dies am Beitrag von Fuchs- Heinritz in der 13. Shell- Jugendstudie aus dem Jahr 2000 (vgl. 2000: 75). Gerade Jugendliche aus sozial

(22)

benachteiligten Herkunftssystemen mit wenig elterlicher Unterstützung sind eher gegenwartsorientiert, haben Angst vor Herausforderungen und stehen der Zukunft negativ gegenüber.

„Gegenwartsorientierung, schwere Herausforderungen in der Zukunft, Rückwärtsgewandtheit und ‚Commitment‘ auf Widerruf haben jeweils die höchsten Koeffizienten bei elterlichem Zutrauen (negativ) und bei ängstlicher Besorgtheit (positiv). Alle vier Einstellungen also sind mitbestimmt durch ein Erziehungsklima, dass das Bewusstsein des Kindes […] nicht nur fördert, sondern seine problematischen Seiten und seine Entwicklungsgefahren betont hat“ (Fuchs- Heinritz 2000: 90).

Schwieriger gestaltet sich die Eltern-Kind-Beziehung in sozial benachteiligten Familien. Grundsätzlich werden familiäre Konflikte von Jugendlichen als Belastung erlebt, somit wird die Familie nicht als Ressource, sondern als Überforderung empfunden. In bildungsfernen Schichten werden die Eltern beziehungsweise das Herkunftssystem als ungerecht und weniger verständnisvoll erlebt, ebenso erfahren diese Jugendlichen weniger Geborgenheit. Bezüglich Ausbildung bedeutet dies für die Heranwachsenden, dass aufgrund mangelnder Unterstützung Bildungserwartung als Leistungsdruck wahrgenommen wird (vgl. Grossegger 2011: 206).

Jugendliche orientieren sich sowohl an ihrem Herkunftssystem, als auch an Gleichaltrigen, womit auch der Peergroup eine hohe Bedeutung zugeschrieben werden kann. Diese spielen vor allem bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und dem Erwerb von Weltanschauung eine große Rolle. Grossegger (vgl. 2011:

217) spricht in diesem Zusammenhang von „Selbstsozialisation“.

Die Peergroup übernimmt eine relevante Integrationsfunktion. Die Beziehung unterscheidet sich, im Gegensatz zu jener des Herkunftssystems, durch Freiwilligkeit, Symmetrie und einer nicht- hierarchischen Bindung. Gleichaltrige unterstützen in der Identitätsbildung, der Fähigkeit zur Selbstreflexion und der Erfahrung von Selbstwirksamkeit. Des Weiteren fördert die Beziehung mit Gleichaltrigen durch Gruppeninteraktionen mit eigenen Gruppenregeln die Aneignung gesellschaftlicher Normen, Werte und Handlungsmuster (vgl. Sting 2006: 185).

(23)

2.6 Resümee Jugend

Der Übergang ins Erwachsenenleben wird in der gegenwärtigen Gesellschaft aufgrund der dargestellten Bedeutung von Arbeit, Ausbildung und Familie sowie Peergroup zunehmend unsicherer und widersprüchlicher erlebt. Junge Erwachsene stehen vor Herausforderungen in Entwicklungsprozessen, welche bislang nicht gegeben waren. Biographische Übergänge sind nicht mehr von Kontinuität, sondern von Abbrüchen und Flexibilität gekennzeichnet. Somit kann die Jugendphase nicht mehr als eigenständige und abgegrenzte Phase beschrieben werden. Besonders sozial benachteiligte Jugendliche stehen vor großen Herausforderungen, da sie auf nur wenige Ressourcen von Seiten ihres Herkunftssystems zurückgreifen können.

3. DIE ÖSTERREICHISCHE KINDER- UND JUGENDHILFE

Im folgenden Abschnitt werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für stationäre Fremdunterbringung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe in Wien auf Grundlage des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetztes (WKJHG) erläutert. Anschließend erfolgt eine Darstellung der Anzahl an fremduntergebrachten Kindern und Jugendlichen in Wien im Jahr 2015 und eine Übersicht über die Gewährung der Hilfen für junge Erwachsene. In weiterer Folge wird die sozialpädagogische Einrichtung AKS Noah als private Vertragseinrichtung der MAG ELF, Magistratsabteilung 11, Amt für Jugend und Familie in Wien, vorgestellt, in welchem die Autorin tätig ist. Daran anschließend folgt die Darstellung von Nachbetreuung über den Fonds Soziales Wien und der Einrichtung „JUCA“ für junge Erwachsene.

Die MAG ELF bietet Angebote an Information, Beratung, Förderung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien. Der Auftrag der MAG ELF besteht darin, individuelle Hilfe für Kinder und Familien, Kinderschutz und Beratung in rechtlichen Belangen anzubieten (vgl. MAG ELF 2009: 4). Das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes (WKJHG) von 2013 bildet die rechtliche Grundlage für die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Umgesetzt wurde das Gesetz auf den grundsatzgesetzlichen Vorschriften des Bundes- Kinder und Jugendhilfegesetzes (B-KJHG) von 2013. Die Leistungen der MAG ELF umfassen:

• soziale Dienste

(24)

• Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung

• Erziehungshilfen

• Pflegekinder und Pflegepersonen

• Unterbringung im Rahmen der Vollen Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen

• Mitwirkung an Adoption

3.1 Fremdunterbringung im Rahmen der Vollen Erziehung

Wenn Kinder und Jugendliche aufgrund von vielschichtigen Problemen nicht mehr in ihrem Herkunftssystem leben können, ist die Wiener Kinder- und Jugendhilfe dazu verpflichtet, deren Pflege und Erziehung zu übernehmen.

„Ergibt sich insbesondere auf Grund von Mitteilungen über den Verdacht der Gefährdung des Kindeswohls gemäß § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013, BGBl. I Nr. 69/2013, oder auf Grund einer berufsrechtlichen Verpflichtung sowie auf Grund glaubhafter Mitteilungen Dritter der konkrete Verdacht der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, ist die Gefährdungsabklärung unter Berücksichtigung der Dringlichkeit umgehend einzuleiten, um das Gefährdungsrisiko einzuschätzen“ (WKJHG 2013: § 24. (1)).

Werden in weiterer Folge der Gefährdungsabklärung erzieherische Hilfen gewährt, ist als Grundlage ein Hilfeplan zu erstellen. Es muss in angemessenen Abständen überprüft werden, inwiefern die gewählte Erziehungshilfe nach wie vor notwendig und geeignet ist (vgl. ebd.: §25. (1)).

Im Zentrum des Hilfeplans stehen die psychische und physische Entwicklung des Kindes:

„Der Hilfeplan ist mit dem Ziel der Gewährleistung der angemessenen sozialen, psychischen und körperlichen Entwicklung und Ausbildung der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu erstellen. Dabei sind die im individuellen Fall im Hinblick auf die Kindeswohlgefährdung aussichtsreichsten Erziehungshilfen einzusetzen, wobei darauf zu achten ist, dass in familiäre Verhältnisse möglichst wenig eingegriffen wird“ (ebd.: §25. (2)).

Die Leistungen der MAG ELF können freiwillig, mittels Vereinbarung der Kinder- und Jugendhilfe und der Obsorge berechtigten Personen oder auf gerichtlichen Beschluss gegen den Willen der Obsorge Berechtigten beansprucht werden.

(25)

„Ist das Kindeswohl gefährdet und ist zu erwarten, dass die Gefährdung nur durch Betreuung außerhalb der Familie oder des sonstigen bisherigen Wohnumfeldes abgewendet werden kann, ist Kindern und Jugendlichen volle Erziehung zu gewähren, sofern der Kinder- und Jugendhilfeträger mit der Pflege und Erziehung zur Gänze betraut ist“

(ebd.: § 30. (1)).

Unter Voller Erziehung wird die Pflege und Erziehung von Minderjährigen verstanden. Mit der Vollen Erziehung können Pflegefamilie, sozialpädagogische Einrichtungen oder nicht ortsfeste Formen der Sozialpädagogik beauftragt werden, sofern andere Hilfsmaßnahmen den Schutz der Minderjährigen nicht gewährleisten können (vgl. ebd.: § 30. (2)). Im Qualitätshandbuch der MAG ELF - „Soziale Arbeit mit Familien“-, wird die Maßnahme Volle Erziehung folgendermaßen definiert:

„Die Betreuung des Kindes außerhalb seiner Familie im Rahmen der Vollen Erziehung ist dann notwendig, wenn ambulante Maßnahmen zur Beendigung der Gefährdungssituation nicht oder nicht mehr ausreichen.

Ziel der Vollen Erziehung ist es, das Kind zu schützen und zu fördern und Voraussetzungen in seiner Familie zu schaffen, die seine Rückkehr dorthin ermöglichen. Bis dieses Ziel erreicht ist, wird das Kind in einer Wohngemeinschaft oder einer anderen sozialpädagogischen Einrichtung versorgt und betreut“ (MAG ELF 2014: 68).

3.2 Sozialpädagogische Einrichtungen

Sozialpädagogische Einrichtungen sind mit der Übernahme von Minderjährigen im Rahmen der Vollen Erziehung betraut. Diese können sowohl stationär- als auch teilstationär sein.

Die Einrichtungen benötigen eine Bewilligung des Magistrats und stellen für Kinder und Jugendliche eine vorübergehende oder langfristige Unterbringung unter Beachtung des Kindeswohls dar (vgl. WKJHG 2013: §46. (2) (3)).

Folgende Dienste werden von sozialpädagogischen Einrichtungen angeboten:

• Betreuungseinrichtungen für Notsituationen

• Betreuungseinrichtungen für die dauerhafte Betreuung von Kindern und Jugendlichen

• betreute Wohnformen für Jugendliche

• nicht ortsfeste Formen der Sozialpädagogik (ebd.: §46. (1))

Die Ziele der MAG ELF in sozialpädagogischen Einrichtungen bestehen in der Reintegration der Kinder- und Jugendlichen in die Herkunftsfamilie oder in der

(26)

Verselbstständigung von Jugendlichen bei Erhaltung alltäglicher Beziehungssystemen. Mögliche Lebensperspektiven für die Kinder und Jugendlichen werden mit der/dem fallführenden SozialarbeiterIn unter Einbeziehung des Herkunftssystems der Minderjährigen erarbeitet (vgl. MAG ELF 2009: 8f.). Im österreichischen Bundes Kinder- und Jugendhilfegesetz ist festgehalten, dass die „Reintegration von Kindern und Jugendlichen in die Familie im Interesse des Kindeswohles“ (B-KJHG 2013: § 2/5.) als Ziel der Kinder- und Jugendhilfe gilt.

3.3 Hilfen für junge Erwachsene

Die Hilfen für junge Erwachsene werden im dritten Abschnitt des WKJHG unter

„Erziehungshilfen“ angeführt. Diese werden gewährleistet, wenn zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres bereits Erziehungshilfen gewährleistet wurden und die Verlängerung zur Erreichung der im Hilfeplan festgelegten Ziele notwendig ist. Die Hilfen für junge Erwachsene können über „ambulante Hilfen und Hilfen durch Betreuung bei bis zu drittem Grad Verwandten oder Verschwägerten, bei Pflegepersonen oder in sozialpädagogischen Einrichtungen gewährt werden“

(WKJHG 2013: §33. (1)).

Die Hilfe basiert auf Freiwilligkeit der jungen Erwachsenen und kann bis Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt werden, wenn Notwendigkeit aufgrund der individuellen Lebenssituation besteht (vgl. ebd.: §33. (2)). In Form einer Vereinbarung zwischen den jungen Erwachsenen und SozialpädagogInnen der Vollen Erziehung sowie der/ dem fallführenden SozialarbeiterIn und der zuständigen Regionalleitung kann laut Qualitätshandbuch der MAG ELF (vgl. 2014:

76) ein Weiterverbleib in der Einrichtung ermöglicht werden. Die Entscheidung dafür liegt im Ermessen des Kinder- und Jugendhilfeträgers, wobei kein Rechtsanspruch auf diese Form der Unterstützung besteht (vgl. Statistik Austria 2015: 16).

Im Anschluss an die sozialpädagogische Unterbringung können die jungen Erwachsenen eine Wiener Gemeindewohnung beziehen. Im Rahmen der „sozialen Wohnungsvergabe“ können SozialarbeiterInnen Einzelpersonen und Jugendliche aus Voller Erziehung mittels Ansuchen einer Gemeindewohnung über die

(27)

Magistratsabteilung 50- „Soziale Wohnungsvergabe“- unterstützen. Voraussetzung dafür ist das vollendete 17. Lebensjahr, geringes Einkommen und ein durchgehend zweijähriger Hauptwohnsitz an der aktuellen Einreichadresse in Wien. Dazu wird von der stationär betreuenden Einrichtung die aktuelle Situation (selbstständige Wohnfähigkeit) sowie die Perspektive des jungen Erwachsenen hinsichtlich längerfristiger Finanzierbarkeit einer Wohnung, beruflicher Integration, Organisation regelmäßiger Zahlungen und ausreichende Sozialkompetenzen eingeschätzt. Die/der fallführende SozialarbeiterIn leitet die Informationen an die Magistratsabteilung 50 weiter (vgl. MAG ELF 2014: 38 ff).

Unklar bleibt aufgrund der dargestellten Bedingungen der Hilfen für junge Erwachsene unklar jedoch, inwiefern Hilfe gewährt wird, wenn die Ziele des jungen Erwachsenen nicht im Hilfeplan verankert wurden beziehungsweise die jungen Erwachsenen zum Zeitpunkt der Beendigung der Hilfen keine Notwendigkeit in weiterer Unterstützung sehen und diese zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurückgreifen wollen.

Ebenso bleibt offen, inwiefern die Perspektive der jungen Erwachsenen bezüglich Finanzierbarkeit der Gemeindewohnung und beruflicher Integration bei der Vergabe einer Gemeindewohnung hinderlich sein können, da keine eindeutig festgelegten Kriterien dafür festgelegt sind. Aufgrund langjähriger Arbeitserfahrung in der Fremdunterbringung von jungen Erwachsenen durch die Autorin konnte beobachtet werden, dass die Gewährung einer weiteren Betreuung sehr oft von der Entscheidung und Einschätzung der jeweiligen Regionalleitung der MAG ELF bezüglich des Ausbildungswillens der jungen Erwachsenen abhängt.

3.4 Zahlen und Fakten fremduntergebrachter Jugendlicher in Wien Zum Zeitraum der Verfassung der Masterarbeit wurde auf Statistiken des Bundesministeriums für Familie und Jugend über Fremdunterbringung im Rahmen der Vollen Erziehung und Hilfe für junge Erwachsene aus dem Jahr 2015 zurückgegriffen, da die Kinder- und Jugendhilfestatistik von 2016 noch nicht eingesehen werden konnte.

Im Jahr 2015 wurden in Österreich insgesamt 13.126 Kinder und Jugendliche im Rahmen der vollen Erziehung betreut. In Wien betrug die Anzahl der betreuten

(28)

Kinder und Jugendlichen 3.-836, womit Wien als Bundesland mit 29% den größten Anteil an Voller Erziehung hat. 60,7% der im Rahmen der Vollen Erziehung untergebrachten Kinder und Jugendlichen wurden in sozialpädagogischen Einrichtungen betreut (vgl. Bundesministerium für Familien und Jugend 2016: 13 ff.).

Die Hilfen für junge Erwachsene setzen sich aus ambulanten und stationären Diensten zusammen. Im Falle von ambulanten Diensten sind unterstützende Maßnahmen im bisherigen Wohnumfeld gemeint. Mithilfe von stationären Diensten werden junge Erwachsene außerhalb ihres bisherigen Wohnumfeldes oder ihres Herkunftssystems untergebracht (vgl. ebd.: 17).

Bei der Gruppe der jungen Erwachsenen (18 bis 21- Jährige) wurden 2015 österreichweit insgesamt 629 ambulant und 2.015 stationär betreut (vgl. ebd.: 17).

Wie in der unten angeführten Tabelle ersichtlich, stellt Wien mit insgesamt 16 betreuten jungen Erwachsenen im Bereich der ambulanten Betreuung den geringsten Anteil dar. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass nur wenige junge Erwachsene in Wien die Kriterien für die Gewährung von Hilfen nach der Vollen Erziehung erfüllen, beziehungsweise Hilfen für junge Erwachsene in den restlichen Bundesländern mit vergleichsweise weniger Kriterien verbunden sind. Eine weitere Erklärung für diese geringe Anzahl könnte auch sein, dass die Kinder- und Jugendhilfe in Wien den Bedarf an Hilfe durch das vorhandene Nachbetreuungsangebot des Fonds Soziales Wien abgedeckt sieht. Auf das Nachbetreuungsangebot wird im weiteren Verlauf des Kapitels noch eingegangen.

(29)

Bundesland Anzahl Anteil (%)

insgesamt Männlich Weiblich männlich weiblich

Burgenland 26 15 11 57,7 42,3

Kärnten 52 31 21 59,6 40,4

Niederösterreich 23 16 7 69,6 30,4

Oberösterreich 128 64 64 50,0 50,0

Salzburg 58 32 26 55,2 44,8

Steiermark 60 27 33 45,0 55,0

Tirol 138 75 63 54,3 45,7

Vorarlberg 128 87 41 68,0 32,0

Wien 16 7 9 43,8 56,3

Österreich 629 354 275 56,3 43,7

Tabelle 1: „Betreute junge Erwachsene (18- bis unter 21-Jährige) im Rahmen der Hilfen für junge Erwachsene im Jahr 2015 – ambulante Hilfen“ (Statistik Austria 2015: 17)

Die nachfolgend angeführte Tabelle zeigt die Anzahl der stationär betreuten jungen Erwachsenen. 2015 wurden insgesamt 2.015 und in Wien 445 junge Erwachsene betreut.

Bundesland Anzahl Anteil (%)

insgesamt Männlich Weiblich männlich weiblich

Burgenland 42 15 27 35,7 64,3

Kärnten 154 83 71 53,9 46,1

Niederösterreich 187 103 84 55,1 44,9

Oberösterreich 200 96 104 48,0 52,0

Salzburg 130 63 67 48,5 51,5

Steiermark 596 293 303 49,2 50,8

Tirol 183 97 86 53,0 47,0

Vorarlberg 78 35 43 44,9 55,1

Wien 445 204 241 45,8 54,2

Österreich 2.015 989 1.026 49,1 50,9

Tabelle 2: „Betreute junge Erwachsene (18- bis unter 21-Jährige) im Rahmen der Hilfen für junge Erwachsene im Jahr 2015 – stationäre Hilfen“ (Statistik Austria 2015: 18)

(30)

Im Jahr 2015 verließen 185 Jugendliche aufgrund ihrer Volljährigkeit die bereitgestellten betreuten Wohneinrichtungen der MAG ELF sowie deren privater Trägereinrichtungen. Die Zahlen wurden der Autorin von der MAG ELF - Sozialpädagogische Einrichtungen, Dezernat 6, zur Verfügung gestellt (vgl. E- Mail Auskunft am 24.03.2017).

Es stellt sich die Frage, aus welchen Gründen die volljährigen Jugendlichen keine weitere Betreuung im Rahmen der stationären beziehungsweise ambulanten Hilfen annahmen beziehungsweise erhielten. Dies kann zum einen auf die freiwillige Annahme der Leistung zurückzuführen sein und zum anderen auf die Nicht- Erfüllung der Kriterien für die Hilfen junger Erwachsener. In den Forschungsergebnissen der Arbeit wird auf die Gründe für Gewährung der weiterfolgenden Hilfen näher eingegangen.

3.5 Der Arbeitskreis Noah

Die Autorin selbst arbeitet im Bereich Jugendwohnbegleitung als Sozialpädagogin in einer Wohngemeinschaft des privaten Vereins Arbeitskreis Noah (AKS Noah).

Der Verein arbeitet im Auftrag der MAG ELF und wird über Tagsätze finanziert. Der AKS Noah bietet vier Wohngemeinschaften mit jeweils acht Betreuungsplätzen für Kinder zwischen vier und 14 Jahren an. Als weiterführende Maßnahme existieren vier betreute Wohneinrichtungen für Jugendliche ab 14 Jahren, welche als

„Yougendwohnbegleitung“ [sic!] bezeichnet werden (vgl. AKS Noah 2017:

Betreutes Wohnen 14+). Daneben werden zusätzliche Angebote in folgenden Bereichen zur Verfügung gestellt:

• Erlebnispädagogik

• Individualpädagogik

• Sozialpädagogische Familienvernetzung

• Psychologischer Dienst

• Musiktherapie

• Hof Strengberg: Ferien-, Auszeit und Arbeitstrainingshaus

• „Workflow“: Arbeitsprogramm für Jugendliche

• Schiff „Die Noah“: sozialpädagogisches Langzeitprojekt für Jugendliche

(31)

In der Wohngemeinschaft, in der die Autorin tätig ist, leben vier Jugendliche im Alter von 14- 16 Jahren. Darüber hinaus gibt es sechs externe Wohnungen, in denen jeweils ein/e Jugendliche/ Jugendlicher bis zum Auszug mit Erreichen der Volljährigkeit, bzw. bei Bedarf bis Erreichen des 21. Lebensjahres zwei Mal pro Woche mittels Besuchskontakten betreut werden. Sozialpädagogische Ansprechpersonen der Wohngemeinschaft stehen den Jugendlichen jederzeit zur Verfügung.

Die Jugendwohnbegleitung fördert die Jugendlichen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und soll dazu beitragen, sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln. Das Ziel der Jugendwohnbegleitung besteht darin, eine weitere Ausgrenzung der Jugendlichen aus alltäglichen und gesellschaftlichen Lebenszusammenhängen zu verhindern, sowie eine Eingliederung in das Erwerbs- und Gesellschaftsleben zu ermöglichen.

Hauptziel der Jugendwohnbegleitung liegt in der Existenzsicherung nach ihrem Auszug durch Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Ausbildung und psychosoziale Gesundheit.

Das Klientel der Einrichtung besteht aus weiblichen und männlichen Jugendlichen mit einem Mindestalter von 14 Jahren. Die Unterbringung endet mit Wegfall des gesetzlichen Anspruchs auf Unterbringung durch die Jugendwohlfahrt, welches im Regelfall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehungsweise in Ausnahmefällen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gegeben ist (vgl.

Arbeitskreis Noah 2017).

3.6 Nachbetreuungsstellen des Fonds Soziales Wien

Jugendliche, welche die Voraussetzungen für weitere Betreuung im Rahmen der MAG ELF nicht erfüllen, müssen auf Angebote der Wiener Soziallandschaft in den Bereichen Wohnen und Betreuung zurückgreifen. Im späteren Teil der Arbeit erfolgt im Unterkapitel „Hilfesystem“ eine Darstellung der damit einhergehenden Herausforderungen für junge Erwachsene.

Ein zentraler Anbieter von Betreuung nach Erreichen der Volljährigkeit und Kooperationspartner der MAG ELF ist der Fonds Soziales Wien (FSW). Das Angebot des FSW umfasst Leitungen der Pflege und Betreuung, Behindertenhilfe,

(32)

Wohnungslosenhilfe und Grundversorgung für Flüchtlinge (vgl. Fonds Soziales Wien 2017).

Junge Erwachsene, welche mit Erreichen der Volljährigkeit durch die MAG ELF eine Gemeindewohnung zu Verfügung gestellt bekamen, können im Rahmen der Leistung „Teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung“ individuell unterstützt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung ist das Vorliegen einer Behinderung. Laut Definition des FSW in der Darstellung der spezifischen Förderrichtlinie für die Leistung Teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung (Fonds Soziales Wien 2015: 1) sind dies Personen:

„die auf Grund nicht altersbedingter körperlicher, intellektueller oder psychischer Beeinträchtigungen oder auf Grund von Sinnesbeeinträchtigungen in ihrer Entwicklung oder in wichtigen Lebensbereichen, insbesondere bei der Berufsausbildung, der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dauernd wesentlich benachteiligt sind.“

Für diese Form der Betreuung muss somit ein Nachweis über eine Behinderung vorliegen, wie beispielsweise Befunde der Entwicklungsdiagnostik oder psychiatrische Gutachten über eine psychische Störung. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung der Autorin im Fremdunterbringung von Jugendlichen, bedeutet für manche junge Erwachsene die Einstufung zu einer Behinderung eine Stigmatisierung und ein Grund, nicht durch den “FSW” betreut werden zu wollen.

3.7 Darstellung Einrichtung „JUCA“

Nach Angabe einer Mitarbeiterin des FSW im Fachbereich Wohnungslosenhilfe (vgl. E- Mail Auskunft am 05.05.2017) zufolge, ist als einzige Einrichtung, welche explizit für die Zielgruppe junge Erwachsene ab 18 für die (Nach-) Betreuung im Rahmen der Wiener Wohnungslosenhilfe existiert, nur die Einrichtung „JUCA- Haus für junge Erwachsene“ der Caritas in Wien zu nennen. Die Autorin musste nach telefonischer Kontaktaufnahme mit MitarbeiterInnen des FSW in den Bereichen mobile Wohnbetreuung und betreutes Wohnen, sowie aufgrund ihrer eigenen Erfahrung im Fremdunterbringungsbereich ebenfalls feststellen, dass die

„JUCA“ als einzige Einrichtung existiert, welche auf die Bedürfnisse von ehemals fremduntergebrachten jungen Erwachsenen zugeschnitten ist.

Die Zielgruppe der „JUCA“ sind wohnungslose Frauen und Männer zwischen 18

(33)

und 30 Jahren, die laut Konzept (vgl. Caritas 2014: 9) „bereit sind, an ihren Zielen und Perspektiven zu arbeiten.“ Voraussetzung dafür sind Veränderungswille, Betreuungsbereitschaft beziehungsweise ein respektvoller Umgang miteinander.

Eine weitere Zielgruppe der „JUCA“ sind Jugendliche kurz vor Erreichen der Volljährigkeit, welche nach Betreuung durch die MAG ELF von Obdachlosigkeit bedroht wären. Die Kooperation zwischen MAG ELF und „JUCA“ besteht seit 2010 und gilt als „Pilotversuch“. Von der MAG ELF betreute Jugendliche können bereits vor ihrem vollendeten 18. Lebensjahr die Einrichtung kennenlernen um nach Beendigung der Betreuung der Kinder- und Jugendhilfe in eine Übergangswohnform der „JUCA“ zu ziehen. Sollten längere Wartezeiten gegeben sein, ist es auch möglich, dass die jungen Erwachsenen bis zum Einzug weiterhin in ihrer Einrichtung der MAG ELF betreut werden.

Die „JUCA“ bietet folgendes Platzangebot:

• 16 Notquartiersplätze: 12 Männer, 4 Frauen

• 12 Probewohnplätze: 8 Männer, 4 Frauen

• 55 Zielgruppenwohnplätze: 32 Männer, 15 Frauen, 8 Paarplätze, flexible Belegung, entweder als Einzelplatz oder als Paarplatz zu vergeben

• 12 Außen-WG Plätze: WG Rax, flexible Belegung, geschlechterausgewogene Belegung wird angestrebt

Die Übergangseinrichtung kann maximal zwei Jahre als Wohneinrichtung mit Betreuung genutzt werden. Für BewohnerInnen mit entsprechenden Fähigkeiten, einer entsprechenden Ansparung und einem geregelten Einkommen erfolgt eine Direktbefürwortung in eine Gemeindewohnung beziehungsweise eine eigene private Wohnung (vgl. Caritas 2014: 9f.).

Der erhöhte Bedarf an weiterer Betreuung von jungen Erwachsenen nach Beendigung durch die Kinder- und Jugendhilfe in Wien kann jedoch nicht allein durch eine zielgruppenspezifische Einrichtung abgedeckt werden. Im folgenden Kapitel werden die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen von „Care Leaver“ aufgezeigt.

(34)

4. „CARE LEAVER“ UND „LEAVING CARE”

Der Thematik „Care Leaver” und „Leaving Care” widmet sich das nächste Kapitel.

Zu Beginn erfolgt eine Definition der beiden Begriffe. Anschließend erfolgt der diesbezügliche Forschungsstand, sowie eine internationale Perspektive auf die Statuspassage „Leaving Care“. Bezugnehmend auf die Relevanz von Nachbetreuung wird das Projekt „Welcome to Life“ vorgestellt.

Den Kern des Kapitels bildet die Aufbereitung der Herausforderungen für „Care Leaver“ in den Bereichen Herkunfts- und Hilfesystem, Auszug aus dem Elternhaus, psychische und physische Gesundheit sowie die zentralen Bereiche Ausbildung, Arbeit und Wohnen. Das Kapitel schließt mit politischen Forderungen für die Zielgruppe „Care Leaver.

4.1 „Care Leaver”

Der englische Begriff „care“ bedeutet in das Deutsche übersetzt: Pflege, Sorgfalt, Fürsorge, Zuwendung, Sorge, Achtsamkeit, Betreuung, Obhut oder Mühe. „Leaver“

entstammt dem Begriff „leaving“ und bedeutet: Abgang, Weggang, Austritt, Ausreise, Gehen oder Vererbung. Die Autorin versteht hinsichtlich der Betreuung junger Erwachsener unter „Care Leaver“: Austritt, Weggang, Abgang aus der Pflege, Fürsorge, Zuwendung, Betreuung oder Obhut.

Britta Sievers et al. (vgl. 2016: 9) zufolge stammt der Begriff „Care Leaver“ aus den angelsächsischen Fachdiskussionen (vor allem aus dem britischen und irischen) und bezeichnet junge Menschen, die sich in öffentlicher stationärer Erziehung befinden und denen der Übergang in ein selbstständiges Leben unmittelbar bevorsteht. Außerdem umfasst der Begriff den AutorInnen zufolge auch Jugendliche oder junge Erwachsene, die diese Hilfemaßnahmen bereits verlassen haben und ohne Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe leben.

4.2 „Leaving Care”

So wie im vorherigen Kapitel „Das junge Erwachsenenalter“ beschrieben, muss auch der Übergang junger Erwachsener aus der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Zusammenhang mit gesellschaftlichen Entwicklungen behandelt

(35)

werden. Den Autorinnen und Sozialarbeiterinnen beziehungsweise Sozialpädagoginnen Britta Sievers, Severine Thomas und Maren Zeller (vgl. 2016:

18) stellen sich die Frage, wie sich das junge Erwachsenenalter als eigenständige Phase auf die Situation von „Care Leaver“ auswirkt. Es wird ersichtlich, dass der Übergang ins Erwachsenenalter von „Care Leaver“ wesentlich anders erlebt wird, im Vergleich zu ihren Peers, welche nicht in der Kinder- und Jugendhilfe aufgewachsen sind. Die Autorinnen Sievers et al. (vgl. ebd.: 18) betonen, dass dauerhaft angelegte familiäre Beziehungen und Unterstützungsmöglichkeiten die Grundlage für ein selbstständiges Leben bilden, wohingegen diese Strukturen für

„Care Leaver“ nicht gegeben sind.

Aufgrund der wie im vorherigen Kapitels dargestellten ausgedehnten Jugendphase unter Berücksichtigung von „emerging Adulthood“ und von „Yoyo- Übergängen“, muss auch die Zeit nach Verlassen der Kinder- und Jugendhilfe als eine längere Statuspassage in der Biografie verstanden werden. Die Lebensphase wird von Sievers et al. (vgl. 2016: 20f.) als „Leaving Care“ bezeichnet. Zum einen erstreckt sich diese über das Erreichen des Erwachsenenstatus, zum anderen auch über die Beendigung von Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Autorinnen halten auf Grundlage internationaler Daten fest, dass die Statuspassage an eine starke Altersnormierung gebunden ist, trotz unterschiedlicher Biografien von „Care Leaver“, welche sich auf deren Übergang ins Erwachsenenalter auswirken. Die ausgedehnte Jugendphase wird in den Erziehungsmaßnahmen kaum berücksichtigt.

4.3 Forschungsstand „Care Leaver“ im deutschsprachigen Raum In Österreich existieren bislang kaum Studien, die den Übergang von „Care Leaver“

aus der stationären Kinder- und Jugendhilfe in die Selbstständigkeit beforschen.

Wie bereits angeführt, wurden in Österreich bereits Forschungen über „Care Leaver“ im SOS- Kinderdorf durgeführt. Im deutschsprachigen Raum sind vor allem in Deutschland Studien zu dieser Thematik zu finden. Das vorliegende Kapitel soll einen Überblick über ausgewählte Forschungsarbeiten über „Care Leaver“, deren Übergang und mögliche Unterstützungsmöglichkeiten in Deutschland und Österreich verschaffen.

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