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Dachsberg. Freitag, 07. August 2020 Nummer

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Academic year: 2022

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M M i i t t t t e e i i l l u u n n g g s s b b l l a a t t t t

d d e e r r G G e e m m e e i i n n d d e e n n

D D a a c c h h s s b b e e r r g g u u n n d d I I b b a a c c h h

Herausgeber und Herstellung:

Gemeindeverwaltung Dachsberg Gemeindeverwaltung Ibach

Verantwortlich für den redaktionellen Teil:

für die Gemeinde Dachsberg, Bürgermeister Stephan Bücheler für die Gemeinde Ibach, Bürgermeister Helmut Kaiser

oder der/die von ihm Beauftragte.

Wittenschwand, Rathausstraße 1 79875 Dachsberg (Südschwarzwald) Tel. 07672/9905-0, Fax 07672/9905-33

e-mail: gemeinde@dachsberg.de

Freitag, 07. August 2020 Nummer 31

www.dachsberg.de www.ibach-schwarzwald.de

Ausschreibung – Winterdienst ab Winter 2020/21

Vergabe des Schneeräum- und Streudienstes im Räumbezirk Wittenschwand

Die Gemeinde schreibt die Schneeräumung und das Streuen der Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde Dachsberg im Schneebahnbezirk Wittenschwand neu aus. Zum betreffenden Räum- u. Streubezirk gehören folgende Strecken:

Gemeindestraßen in Wittenschwand, Straße nach Ruchenschwand und Ortsstraße Ruchenschwand – Gemarkungsgrenze Ibach, Arnoldsloch – Oberbildstein, Wittenschwand – Ballenberg, Luchle teilweise Gehwegsbereiche, die Plätze um das Rathaus, Schule/Kindergarten und Halle. Dies mit den dazugehörenden Nebenstrecken, Kreuzungen und Plätzen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Durchführung des Winterdienstes geeignete Fahrzeuge und Gerät- schaften (wie z.B. Schneepflug, Streugerät, etwaige Ketten, etc.) einzusetzen. Die erforderlichen Zusatzgeräte haben dem Stand der Technik zu entsprechen. Die Vergütung erfolgt nach den von der Gemeinde festgelegten Stundensätzen und sind entsprechend auf einer Stundenliste nachzuweisen.

Interessenten reichen ihre Bewerbung für die Durchführung des Räum- und Streudienstes unter Angabe von Informationen über die Art der Einsatzfahrzeuge sowie einer Beschreibung der Geräte zum Räumen und Streuen, beim Bürgermeisteramt in Dachsberg-Wittenschwand, Rathausstraße 1, bis spätestens 24. August 2020 ein.

Zu Fragen steht Ihnen Herr Bürgermeister Bücheler jederzeit gerne zur Verfügung. Der Gemeinderat behält sich die Entscheidung über die Vergabe vor.

Breitbandausbau Dachsberg

Die Arbeiten in Ennersbach haben begonnen und schreiten gut voran. Danach geht es in der Mühlematt und im Fernblick weiter. Zusätzlich werden Restarbeiten in der Schmiedebachstraße durchgeführt. Wir bitten für eventuelle Verkehrsbehinderungen um Verständnis.

Durchführung von Straßensanierungsmaß- nahmen im Bereich „Rathausstraße“ und

„Kapellenstraße“ im Ortsteil Wittenschwand:

Auf Grund der anstehenden Arbeiten erfolgen folgende Einschränkungen und Beeinträchtigungen für die Anwohner:

- Gehwegsperrung

Im Verlauf der Kapellenstraße wird die Benutzung des Gehweges im Bereich zwischen der Abzweigung Kapellenstraße / Rathausstraße bis zur Einmündung in die Kreisstraße (Schmiedebachstraße), gesperrt. Wir bitten die Straßenverkehrsteilnehmer um Beachtung und Berücksichtigung.

- Schieberwechsel

Die Wasserschieber in der Rathaus- und Kapellenstraße werden je nach Baustand abschnittsweise ausgewechselt und erneuert. Dafür ist es notwendig, die Wasserver- sorgung zeitweise zu unterbrechen. Die hiervon betroffenen Haushalte werden zeitnah mittels Flugblätter informiert werden. Wir bitten um Kenntnisnahme und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit der

Fortsetzung auf Seite 3!

Der Spruch der Woche:

„Die Nacht ist ein Löschblatt für viele Sorgen.“

Sprichwort aus Litauen

§ § A A mt m tl li ic ch he e B B e e ka k an n nt n tm ma ac ch h u u n n ge g en n

Dachsberg

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Rathaus Dachsberg Tel. 07672/9905-0 Fax: 07672/9905-33 Öffnungszeiten:

Montag 08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag u. Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Rathaus Ibach Tel. 07672/842 Öffnungszeiten

Montag, 14.30 bis 18.00 Uhr u. Donnerstag 08.30 bis 12 Uhr Tourist-Information Tel. 07672/9905-11

Öffnungszeiten:Montag – Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Mineralienmuseum Dachsberg

Das Mineralienmuseum „Gottesehre“ in Urberg ist bis auf weiteres geschlossen.

Öffnungszeiten Bürstenmacherwerkstatt Ibach

Die Bürstenmacherwerkstatt ist bis auf weiteres geschlossen.

Bürger für Bürger Dachsberg e.V.

Telefonisch erreichbar unter 07672/9905-29 (AB) oder Mail:

kontakt@bfb-dachsberg-ibach.de

Landratsamt Waldshut 07751/86-0

Alle Verwaltungsdienststellen des Landratsamtes sind zu den bisherigen Telefonzeiten weiterhin erreichbar. Das Betreten der Gebäude ist jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung sollte aber nur in Ausnahme- fällen erfolgen. Auch bei den Zulassungsstellen sind Termine nur nach Vereinbarung unter 07751/86-2326 möglich.

Müllabfuhr: 07751/86-5401 Polizeiposten St. Blasien 07672 / 92228-0 Montag bis Freitag 07.30 bis 17.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag bis 20.00 Uhr

In der übrigen Zeit ist das Polizeirevier Bad Säckingen Tel.

07761/934-0 zuständig.

Feuerwehr/Rettungsdienst 112

Notruf 110

allgem.- augenärztlicher- und

kinderärztlicher Notfalldienst 116 117 (Anruf kostenlos)

zahnärztl.Bereitschaftsdienst: http://www.kzvbw.de Notfalldienst:

Spital Waldshut: 07751/85-0

Samstag, Sonntag und an Feiertagen, 9-13 und 15-19 Uhr Spital Bad Säckingen:

Samstag, Sonntag und an Feiertagen, 9-13 und 15-19 Uhr Gift-Notruf 0761 / 270-4361

Krankentransporte 07751/19222 EnergieDienst AG

Störungsnummer 07623/921818

Servicenummer 07623/921242

Sozialstation St. Blasien e.V.

Friedhofstr. 8, 79837 St. Blasien 07672/2145 Dorfhelferinnen-Einsatzleitung

Gertrud Steßl - 07751/91999-44 mobil: 015127654300 g.stessl@caritas-hochrhein.de

Caritasverband Hochrhein e.V., Waldshut-Tiengen Caritassozialdienst – Beratung in versch. sozialen Belangen (Petra Lohmann) Sprechstunde in St. Blasien in den Räumen der Sozialstation, Friedhofstraße 8, 1. Stock:

mittwochs, 13.30 bis 17.00 Uhr – : 07672/481882 Diakonisches Werk Hochrhein / Bad Säckingen Dienststelle Waldshut, 07751/8304-0

Dienststelle Bad Säckingen 07761/5535890 www.dw-hochrhein.de

Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Ehe- Familien- und Lebensberatung

DRK Servicestelle SeniorInnen Beratung rund um das Thema „Altern“

07761-920124 Lucia Woldert, Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säck.

www.drk-saeckingen.de Hospizdienst e.V.

Begleitung Schwerkranker und ihrer Angehörigen Waldtorstraße 1a, 79761 Waldshut-Tiengen

07751/802-333 blv. Fachstelle Sucht

Alkohol- und Medikamentenprobleme Kaiserstr. 17, 79761 Waldshut-Tiengen

07751/89668-0

Jugend- und Drogenberatung Waldshut Bogenstr. 4, 79761 Waldshut-Tiengen

07751/89677-0

eMail: drobs-waldshut@blv-suchthilfe.de Suchtprävention und Gesundheitsförderung Kaiserstr. 17, 79761 Waldshut-Tiengen

07751/89668-11

Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis Waldshut e.V.

Info: 07751/3553

Frauenberatungsstelle Courage

Info: 07741/8082277 (8.00 bis 16.00 Uhr)

Email: beratung@frauenhaus-wt.de www.frauenhaus–wt.de Lebenshilfe Südschwarzwald

FUD für Familien mit Kindern mit Behinderung

Zeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen 07741 / 965 72 77 Schwangerschaftsberatungsstelle Waldshut

donum vitae – Staatl. anerkannte Beratungsstelle in Schwangerschaftskonflikten und Schwangerschaftsberatung Waldshut, Rheinstr. 8 07751/898237 www.dv-hochrhein.de Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Info 0711/669110

Mo - Do 10 bis 18 Uhr, Fr 10 bis 14 Uhr Tierschutzverein Waldshut-Tiengen Tierheim Steinatal 2, 07741/684033 Handy Notruf-Nr. 0151/55414785

Kath. Pfarramt 07672 / 738 der Seelsorgeeinheit Dachsberg-Ibach

Ev. Pfarramt St. Blasien 07672 / 906009

Für den Verkehrsteilnehmer - TÜV 1a-Autoservice Thomas Ebi

Der nächste HU-Termin findet an folgendem Tag statt:

Dienstag, 18.08.2020 ab 15.00 Uhr Donnerstag, 20.08.2020 ab 10.00 Uhr

Abgasuntersuchungen sind jederzeit möglich!

um telefonische Voranmeldung wird gebeten 07755/580

W W ic i c ht h ti ig ge e T T el e le ef fo on nn nu um mm me er rn n u un nd d Ö Ö ff f fn nu un ng gs sz ze ei it te en n

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Fortsetzung von Seite 1: „Straßensanierungsmaßnahmen“

benötigte Wasserbedarf vorgehalten werden kann.

Für die anstehenden Schieberwechsel sind Arbeiten im Kreuzungsbereich der Rathaus- und Kapellenstraße notwendig. Dabei wird es zu weiteren Verkehrs- behinderungen kommen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Für die im Rahmen der Sanierungsmaßnahme erforderlichen kurzzeitigen Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis.

Das Bürgermeisteramt

Breitbandausbau Ibach

Der Bau der Strecke Parkplatz Schorrmättle Oberibach bis nach Mutterslehen hat in der Zwischenzeit Mutterslehen erreicht. Es wurde mit der Verlegung der Leitung von der Ibacher Säge bis nach Mutterslehen begonnen, dort geht es dann weiter bis zur Kapelle in Mutterslehen.

Die betroffenen Wege sind teilweise bzw. auch voll gesperrt und können nur teilweise oder nicht befahren werden.

Wir bitten um Verständnis.

Zahlungsaufforderung der Gemeindekasse

Folgende Forderungen werden zur Zahlung fällig:

15.08.2020 3. Rate Grundsteuer 2020 Konten bei der Sparkasse St. Blasien Gemeinde Dachsberg:

IBAN DE07680522300000000067 Gemeinde Ibach:

IBAN DE78680522300000001990 Wir bitten um Beachtung.

Durchführung von Mulcharbeiten

Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlich nutzbarer Grundstücke

Grundstücksbesitzer von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken sind gemäß § 26 des Landschafts- und Landeskulturgesetzes verpflichtet, für die Bewirtschaftung ihrer Grundstücke Sorge zu tragen, um eine Beeinträchtigungen der Landeskultur und der Landespflege zu verhindern. Landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke müssen mindestens einmal pro Jahr gemäht oder ordnungsgemäß beweidet werden. Falls die Grundstücksbesitzer ihrer Bewirtschaftungspflicht nicht nachkommen, lässt die Gemeinde die Bewirtschaftung im Rahmen einer Ersatzmaßnahme kostenpflichtig durchführen. Geplant ist so der Einsatz eines Mulchgerätes ab Ende August. Die Grundstücksbesitzer nicht bewirtschafteter Flächen werden nun aufgefordert und gebeten, ihrer Bewirtschaftungspflicht nach- zukommen oder die Grundstücke kostenpflichtig durch die Gemeinde mulchen zu lassen.

Anmeldungen für die Ersatzmaßnahme sind bis spätestens 15. August 2020 an die Gemeindever- waltung Dachsberg, Tel. 07672/9905-22 zu richten.

Bitte melden Sie sich unter Tel. 07672/9905-10.

§ § A A mt m tl li ic ch he e B B ek e ka an n nt n tm ma ac ch h un u n ge g en n Ibach

§ § A A m m t t l l i i c c h h e e B B e e k k a a n n n n t t m m a a c c h h u u n n g g e e n n

Die Gemeinde Dachsberg

sucht zum 01.09.2021

eine/n Auszubildende/n für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten.

Verwaltungsfachangestellte/r – Vielfalt und Verantwortung – Einfach mehr als ein Job.

Hinter dem Beruf des Verwaltungsfachangestellten verbirgt sich mehr, als Sie vielleicht denken.

Verwaltungsfachangestellte haben einen abwechs- lungsreichen Aufgabenbereich mit viel Kontakt zu Menschen, aussichtsreichen Perspektiven für die Zukunft.

Einstellungsvoraussetzungen:

- mittlere Reife von Vorteil,

- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucks- vermögen

- Interesse an gemeindlichen bzw. öffentlichen Aufgaben,

- gute Umgangsformen, Kontaktfähigkeit Gestaltung der Ausbildung:

Die dreijährige Ausbildung (Verkürzung auf 2,5 Jahre bei mittlerer Reife möglich) besteht aus einem praktischen Ausbildungsteil in der Verwaltung, einer theoretischen (schulischen) Ausbildung in Blockform in Freiburg und dem Abschlusslehrgang mit Ab- schlussprüfung in Karlsruhe.

In der praktischen Ausbildung lernen Sie die vielfältigen Aufgaben einer Kommunalverwaltung kennen. Sie erfolgt beispielsweise in folgenden Bereichen:

- Öffentliche Sicherheit und Ordnung, - Finanzbuchhaltung,

- Bürgerbüro, - Bauverwaltung - Personalverwaltung.

Haben wir Ihr Interesse an einer Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten geweckt?

Dann bewerben Sie sich bis zum 01.09.2020 bei der Gemeinde Dachsberg

Rathausstraße 1, 79875 Dachsberg

gemeinde@dachsberg.de, Telefon: 07672/9905-0 Dr. Stephan Bücheler

Bürgermeister

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CORONA: Wichtige Hinweise für die Rückkehr aus dem Ausland

Mit Blick auf die Ferien- und Reisezeit bitten wir nochmals ausdrücklich um Beachtung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ).

Diese bestimmt, dass Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern (häusliche Quarantäne). Die Liste der Risikogebiete wird in der jeweils gültigen Fassung auf der Webseite des Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht (www.sozialministerium.baden-wuerttem- berg.de).

Die betreffenden Personen sind weiter verpflichtet, unver- züglich das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Bürger- meisteramt zu kontaktieren und dieses über die erfolgte Einreise und die häusliche Quarantäne zu informieren.

Ebenso haben sie beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen, das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Bürgermeisteramt hierüber unverzüglich zu informieren.

Die häusliche Quarantäne kann entfallen, wenn ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem sonstigen vom Robert Koch Institut veröffentlichen Land (www.rki.de/covid-19) vorgelegt wird, das bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist. Die häusliche Quarantäne kann verkürzt werden, wenn auf eigene Kosten ein ärztliches Zeugnis (negativer Test) des Hausarztes vorgelegt wird. Bei telefonischer Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt ist von den betreffenden Personen auf die Reiserückkehrer-Situation und die häusliche Quarantäne hinzuweisen. Weitere Ausnahmen gelten für Beschäftigte in systemrelevanten Tätigkeiten mit entsprechendem Nachweis, für Aufenthalte aus bestimmten beruflichen oder medizinischen Gründen oder einer Aufenthaltsdauer im Ausland von weniger als 48 Stunden.

Doch auch bei Entfall oder Verkürzung der Quarantäne- pflicht empfehlen wir, in den folgenden 14 Tagen nach Einreise aufgrund der weiter bestehenden Inkubationszeit auf mögliche Symptome zu achten und die allgemeinen Hygieneregeln konsequent einzuhalten.

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.07.2020

1. Frageviertelstunde für Bürger Es werden keine Fragen gestellt.

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung

- Freizeitplatz „Burger Säge“

Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung eines Grundstücksüberlassungsvertrages mit der Schluchsee- werk AG im Gewann „Ibachmättle“, Gemarkung Wolpa-

dingen, zu. Der Vertrag berechtigt die Gemeinde, die Grundstücke der Schluchseewerk AG im Bereich der Burger Säge für touristische Zwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere die bereits bestehenden öffentlichen Freizeitanlagen weiterhin betreiben zu dürfen.

3. Bekanntgabe der letzten Untersuchungs- ergebnisse der Wasserversorgungsanlagen

Am 14.05.2020 wurden Proben aus den Wasserver- sorgungsanlagen der Gemeinde entnommen. In den Roh- und Quellwässern sind teilweise Belastungen durch coliforme Keime nachzuweisen. In den UV-desinfizierten Reinwässern der Hochbehälter sowie in allen Ortsnetz- proben kann eine mikrobiologisch einwandfreie Wasser- qualität festgestellt werden. Zusätzlich wurden die Proben auf chemische Untersuchungsparameter untersucht. Die Messergebnisse der routinemäßigen in allen Versor- gungsbereichen zu überprüfenden Parameter, erfüllen ebenfalls die Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte für den pH-Wert sind einheitlich eingehalten.

Die Gesamthärte mit Werten von 0,54 bis 0,64 mmol/l ist nieder und der „Härtebereich weich“ des Waschmittel- gesetzes in allen Versorgungsbereichen zutreffend.

Bürgermeister Bücheler weist darauf hin, dass der Härtegrad Einfluss auf die Dosierung von Waschmitteln habe und bei weichem Wasser nur in geringen Mengen erforderlich ist.

- Bekanntgabe Quellschüttungen der gemeindlichen Wasserversorgungsanlagen:

Bürgermeister Bücheler legt eine Übersicht der aktuellen Quellschüttungen dar. Konzentrierte nennenswerte Niederschläge konnten zuletzt im Februar/März verzeichnet werden. Das Schüttungsvermögen der Quellen leidet daher unter geringen Niederschlägen. Die Messergebnisse belegen so einen Rückgang der Schüttungen in den letzten Jahren. Derzeit liegen die Sommer-Messwerte teilweise sogar unter den Werten der Trockenjahre von 2003 und 2018. Aufgrund des Anschlusses an die überörtliche Wasserversorgung Höchenschwander Berg bestehen jedoch keine Versorgungsschwierigkeiten.

4. Beitritt der Gemeinde Dachsberg zum Förderverein Hospiz für den Landkreis Waldshut e.V., Beratung und Beschlussfassung

Im Landkreis Waldshut gibt es keine stationären Einrichtungen mit Sterbebegleitung. Betroffene müssen für die Aufnahme in einem Hospiz in den Landkreis Lörrach bzw. Konstanz ausweichen. Seitens des Landkreises wurde nun der Bau eines Hospizes am Standort Bahnhofstraße, WT-Tiengen angeregt. Investor ist das evangelische Sozialwerk Müllheim e.V. Die laufende Finanzierung erfolgt jährlich zu 95% von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse. 5% der Kosten werden durch das stationäre Hospiz bzw. den Träger oder durch Spenden erbracht. Um weitere Mittel und Spenden für das Hospiz zu akquirieren, ehrenamtliche Tätigkeiten zu fördern und wirksame Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Hospiz zu betreiben, wurde ein Förderverein für das Hospiz mit der Bezeichnung „Förderverein Hospiz für den Landkreis Waldshut e.V.“ gegründet. Um seine Aufgaben wahrzunehmen und seine Unabhängigkeit zu wahren, wird von allen Mitgliedern ein finanzieller Beitrag erhoben. Der pauschalierte Mitgliedsbeitrag für Kommunen orientiert sich hierbei an den Einwohner-

A A u u s s d de e m m G Ge em me ei i n n de d er ra at t

Dachsberg

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zahlen und beträgt für die Gemeinde Dachsberg 250,- €.

Der Landkreis bittet seine Städte und Gemeinden, dem Förderverein beizutreten, um so mitzuhelfen, die Finanzierung einer wichtigen Einrichtung auf eine gute Grundlage zu stellen. Es soll so gelingen, eine bestehende Lücke in der medizinischen Versorgung im Landkreis Waldshut, zu schließen.

Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Gemeinde Dachsberg zum Förderverein Hospiz für den Landkreis Waldshut e.V.

(Zustimmung einstimmig)

5. Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Oberbildstein nach § 35 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Nr. 2 und 3 BauGB a) Beschluss zur Aufstellung einer Satzung,

Aufstellungsbeschluss

b) Beschluss über Entwurf, Öffentliche Auslegung und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange, Billigungsbeschluss

Bürgermeister Bücheler erläutert die Ausgangslage für die Einleitung des Planverfahrens. Ermöglicht werden soll die Umnutzung und Aufstockung eines bestehenden Geräteschuppens zu einem Wohngebäude auf Grund- stück Flurst. Nr. 929/2. Im Weiteren soll eine vorhandene Baulast auf Grundstück Flurst. Nr. 939 im Rahmen einer Erbauseinandersetzung gelöscht werden.

Aufgrund der Gegebenheit, dass der Bereich Oberbildstein gem. § 35 BauGB als Außenbereich zu bewerten ist sowie der Lage im Landschaftsschutzgebiet, sieht das Baurechtsamt derzeit keine Möglichkeit, die Planungen ohne entsprechende planerische Grundlage zu genehmigen. Der Gemeinderat befürwortet und begrüßt die Schaffung von Wohnraum für junge einheimische Familien.

Frau Auzinger, Planungsbüro Stadtbau Lörrach führt aus, dass mit dem Baurechtsamt des Landratsamtes die Möglichkeiten einer bauleitplanerischen Unterstützung der genannten Vorhaben erörtert wurde. Zwischenzeitlich konnte mit dem Baurechtsamt sowie der unteren Naturschutzbehörde Einvernehmen über die Zulässigkeit des Erlasses einer Außenbereichssatzung erzielt werden, womit die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigungsfähigkeit der geplanten Vorhaben geschaffen werden können. Städtebaulich ist der Erlass der Satzung vertretbar, da schon eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. Mit der Satzung sollen unter Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gesichert und auch Nutzungen für kleinere Handwerks- oder Gewerbebetriebe ermöglicht werden.

Die Prüfung der Umweltbelange und des Artenschutzes wurden im Rahmen der Aufstellung durch das Büro Anne Pohla, Freiburg, erarbeitet. Durch die vorliegende Planung entstehen keine erheblichen zusätzlichen Belastungen, sofern entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung berücksichtigt werden. Dies betrifft die Versickerung von Regenwasser möglichst vor Ort, die Reinigung von potentiell verschmutztem Oberflächen- wasser vor unvermeidlicher Einleitung in den Urbach sowie Ersatzpflanzungen für evtl. zu fällende Bäume vorzunehmen sind. Im Ergebnis werden mit der vorliegenden Planung keine naturschutzrelevanten Eingriffe begründet.

Der Gemeinderat fasst hierzu folgende Beschlüsse:

a) Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der

„Außenbereichssatzung Oberbildstein“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

b) Der Gemeinderat billigt den Entwurf der

„Außenbereichssatzung Oberbildstein“ gemäß der beigefügten Unterlagen.

c) Der Gemeinderat beschließt weiterhin die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.

(Abstimmung einstimmig)

Gemeinderat Patrick Böhler hat wegen Befangenheit nicht an der Beratung und Abstimmung des Tages- ordnungspunktes teilgenommen.

6. Bauantrag Gemeinde Dachsberg, Aufstellung eines Schüttgutsilos als Mobilsilo für Steinauftausalz auf Grundstück Flurst. Nr. 937, Bebauungsplangebiet

„Felkenwies“, Gemarkung Wittenschwand, Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Bücheler erklärt, dass aufgrund der Überarbeitung der Streukonzeption für den gemeindlichen Winterdienstes die Neuanschaffung eines zusätzlichen Streusalzsilos erforderlich ist. Bisher wurde das gesamte Straßennetz der Gemeinde durch den Bauhof abgestreut. Künftig soll der Streudienst durch den jeweils örtlichen Schneebahner gleichzeitig mit der Schneeräumung durchgeführt werden. Das Straßennetz wurde bisher somit „doppelt“ abgefahren. Durch das neue Konzept können so Kostenvorteile genutzt werden.

Letztendlich kommt die Aufwandsreduzierung auch der Umwelt zugute.

Voraussetzung ist ein einsatztaktisch zentral gelegener Standort im nördlichen Gemeindegebiet zur Einlagerung von Streusalz als Feststoff über die Wintermonate. Hierzu wird die Aufstellung eines Salzsilos auf Grundstück Flurst. Nr. 937, Gemarkung Wittenschwand, im Bereich von Mehrzweckhalle, Grundschule und Kindergarten vorgeschlagen.

Bei der Suche nach einem Standort hat die Gemeinde mehrere Alternativstandorte geprüft. Letztendlich bietet der genannte Standort jedoch folgende Vorteile, die für einen reibungslosen Betrieb der Anlage wichtig und erforderlich sind:

- Für die Aufstellung des Silos ist die Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich. Der Standort befindet sich im Bereich des Bebauungs-plangebietes

„Felkenwies“ und ist somit baurechtlich realisierbar.

- Der Standort befindet sich in einem Bereich, an welchem fast keine Anwohner beeinträchtigt werden.

Die An- und Abfahrt der Räumfahrzeuge, welche oftmals in den frühen Morgenstunden erfolgt, wäre so problemlos möglich. Der Bereich bietet mit dem anliegenden Wendeplatz auch genügend Rangier- fläche für die Anlieferung des Streumittels per LKW- Lastzug. Die direkte Lage an der Straße hat zudem enorme Vorteile was die Nutzbarkeit und Zugänglich- keit gerade im Winter anbelangt.

- Der Standort befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes, jedoch sind mit Schule, Kindergarten und Halle bereits Vorbelastungen gegeben. Für Standorte im Außenbereich besteht ein grundsätzliches Bauverbot. Durch diese Faktoren wird eine geeignete Standortauswahl erheblich eingeschränkt.

(6)

- Einzige mögliche Alternative ohne baurechtliche und naturschutzrelevante Belange stellen die Ortsbereiche dar, entsprechende Konflikte in Bezug auf die Wohnnutzung sind hier jedoch vorprogrammiert.

- Am vorgesehenen Standort lässt sich ein Standort ohne Bodeneingriffe realisieren. Hierzu ist eine geringfügige Erweiterung des asphaltierten Bereiches der Durchgangsstraße als befestigte Aufstellfläche ausreichend.

- Es handelt sich um eine Anlage, die dem öffentlichen Wohl dient, insbesondere für den Unterhalt und Betrieb öffentlicher Infrastruktureinrichtungen notwendig ist. Der vorgeschlagene Standort ist daher zweckmäßig und sinnvoll.

Gleichzeitig werden mit dem Bauantrag folgende Befreiungsanträge gestellt:

- Bebauungsplangebiet „Felkenwies“

Damit der Standort die Nutzung von Schule und Kindergarten nicht beeinträchtigt, ist die Aufstellung des Silos im Randbereich erforderlich. Dieser befindet sich im Bereich einer privat genutzten Grünfläche außerhalb des Baufensters. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht tangiert, im Gegenteil, das Vorhaben entspricht dem Grundgedanken des Plangebietes hinsichtlich der vorhandenen Festsetzung für den

„Gemeinbedarf“.

- Landschaftsschutzgebiet „Dachsberg“

Der geplante Baukörper ist im Anschluss an die bestehende Bebauung durch Mehrzweckhalle, Grundschule, Kindergarten und Sportplatz vorgesehen.

Der Standort befindet sich nicht in freier Landschaft.

Vorbelastungen sind somit gegeben. Das Vorhaben verstößt nicht gegen die genannte Schutzvorschrift.

- Wasserschutzgebietsverordnung der Stadt St. Blasien

„Ballenbergquellen“

Die geplante Anlage befindet sich derzeit in Zone III des Wasserschutzgebietes der Ballenbergquellen sowie in der fachtechnisch abgegrenzten Zone III des Wasserschutzgebietes für die TB I-III der GWV Höchen- schwander Berg. Zudem existiert eine fachtechnische Neuabgrenzung der Schutzgebietsgrenzen sowie ein Entwurf einer neuen Schutzgebietsverordnung aus dem Jahre 2016, wonach das Grundstück künftig in Zone II der Ballenbergquellen liegen soll.

Die in Rede stehende Anlage wird zur Einlagerung von Streusalz als „Feststoff“ verwendet. Gemäß § 39 AwSV handelt es sich somit um eine Anlage der Gefähr- dungsstufe A.

Folgende bauliche Vorkehrungen werden daher zum Schutz des Grundwassers bzw. des Wasserschutz- gebietes durchgeführt:

- Ein minimaler Austritt von Salz ist max. bei der Abfüllung möglich.

- Der Standort des geplanten Standortes wird asphaltiert, sodass durch Niederschlag keine schädlichen Flüssigkeiten in den Untergrund gelangen können.

- Ableitung des Niederschlagswassers in die naheliegende Straßenentwässerungseinrichtung, die außerhalb des Wasserschutzgebietes entwässert.

- Die eingesetzte Anlage verfügt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartgenehmi- gung, speziell zur Lagerung von körnigen und staub- förmigen Schüttgütern.

- Eine Verunreinigung des Grundwassers oder sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften

kann mit vorgenannten Vorkehrungen ausgeschlossen werden.

Gemeinderat Daniel Bücheler weist darauf hin, dass eine Freihaltung der Zufahrt aufgrund der vorgelagerten Stellplätze erforderlich ist.

Zusammenfassend sieht der Gemeinderat in dem genannten Standort die geringste Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die Anlage dient der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und somit dem Gemeinwohl.

Zudem bietet der Standort durch die zentrale Lage die Voraussetzungen für eine effiziente und wirtschaftliche Umsetzung der gemeindlichen Streukonzeption. Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung des Silos und Beantragung der Baugenehmigung wie dargelegt zu.

(Abstimmung einstimmig)

7. Bauantrag Abbruch und Neuaufbau eines estehenden Wohngebäudes auf Grundstück Flurst.

Nr. 49/1, Gemarkung Wittenschwand, Beratung und Beschlussfassung über das Einvernehmen der Gemeinde

Bürgermeister Bücheler erläutert die vorliegende Planung. Der Eigentümer beabsichtigt, das bestehende Einfamilienwohnhaus, welches um 1950 errichtet wurde, mit Ausnahme des Untergeschosses abzubrechen und an gleicher Stelle neu aufzubauen. Nach statischer und energetischer Prüfung kommt die Bauherrschaft zum Ergebnis, dass nur ein Abriss und Neuaufbau zur Verwirklichung künftiger Wohnbedürfnisse infrage kommt.

Nach vorliegenden Plänen ist die Errichtung eines wie bisher 2-geschossigen Gebäudes in Holzständerbau- weise und Satteldach, bzw. zur Nutzung als Einfamilien- wohnhaus vorgesehen. Es wird nur eine Wohneinheit geplant. Gleichzeitig wird das neue Gebäude durch den Neubau eines separaten Treppenhauses sowie in süd- westlicher Richtung gegenüber dem Bestand entsprechend erweitert.

Auf Grundlage des geringen Umfangs der vorhandenen Bebauung im Ortsteil Horbach ist von einer komplett baurechtlichen Außenbereichslage des Grundstückes auszugehen und nach § 35 BauGB, zu beurteilen.

§ 35 BauGB sieht für die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen vor, sofern diese im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen sind. Entsprechende Missstände und Mängel sowie der Bedarf der Erweiterung sind jedoch gegenüber der Baurechtsbehörde zu begründen.

Bauweise und Größe treten nicht nachteilig in Erscheinung. Die Erschließung des Grundstückes ist durch die vorhandenen Anschlüsse des Grundstückes an die öffentlichen Versorgungseinrichtungen gesichert. Mit Hinweis auf den Schutzgebietsstatus des Landschafts- schutzgebietes werden seitens der Gemeinde keine öffentlichen Belange gesehen, die dem Vorhaben entgegenstehen. Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung ohne Einwendungen.

(Abstimmung einstimmig)

8. Verschiedenes und Bekanntgaben, Wünsche und Anträge

- Baugenehmigungen:

Seit der letzten Gemeinderatsitzung wurden durch das Baurechtsamt folgende Baugenehmigungen erteilt:

- Nachträgliche Genehmigung Neubau Terrassen- überdachung, Windfang, Holzlager, Gartenhaus und

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Containerschopf, Grundstück Flurst. Nr. 83/4 in Wittenschwand

- Anbau einer Garage an eine bestehende Garage, Grundstück Flurst. Nr. 910 in Wittenschwand

Bericht über aktuelle Gemeindebaustellen:

- Breitbandausbau:

Die Bauarbeiten im Bereich der Rathaus- u.

Kapellenstraße sind so gut wie abgeschlossen. Aktuell werden letzte Straßenquerungen in der Schmiede- bachstraße hergestellt. Im weiteren Ablauf sind zunächst Bauarbeiten im Bereich von Ennersbach vorgesehen, danach erfolgt der Abschluss der Arbeiten in Wittenschwand in den Bereichen „Mühlemattstraße“ und

„Fernblick“.

- Ausbau Backbonenetz des Landkreises:

Derzeit werden durch den Landkreis Leitungs- verlegearbeiten im Bereich Fröhnd sowie vom „Hierholzer Feld“ in Richtung „Burger Säge“ durchgeführt. Die Verlegearbeiten im Bereich der Gemeinde Dachsberg sind damit größtenteils fertiggestellt.

- Straßensanierung im Ortsteil Hierholz:

In den letzten Tagen wurden die Asphaltierarbeiten im Bereich der „Weiherhalde“ planmäßig durchgeführt.

Weitere Restarbeiten stehen aus.

- Straßensanierung im Ortsteil Wittenschwand:

Die Bauarbeiten zur Sanierung der Rathaus- und Kapellenstraße wurde in der vergangenen Woche begonnen. Derzeit werden abschnittsweise die Wasser- versorgungseinrichtungen der Gemeinde im Straßen- bereich erneuert. Dies erfordert eine zeitweise Unter- brechung der Wasserzufuhr. Die Anwohner werden entsprechend zeitnah informiert. Zudem wird die Energiedienst AG die Stromanschlüsse der anliegenden Straßengrundstücke verkabeln, gleichzeitig wird eine teilweise Neuverlegung von Straßenbeleuchtungskabeln mit durchgeführt.

- Erschließung Neubaugebiet Hölzle II in Wittenschwand:

Gemeinderat Willi Büchele erkundigt sich nach dem Stand der Erschließungsarbeiten. Bürgermeister Bücheler informiert, dass die Arbeiten planmäßig voran gehen.

Aktuell werden die Randbegrenzungen für die neue Erschließungsstraße verlegt, in Kürze auch die Arbeiten zur Erweiterung des Sickerbeckens sowie des Verbindungsweges der Bereiche Hölzle I und II, begonnen.

- Spendenübergabe an die Freiwillige Feuerwehr Dachsberg

Der Badische Gemeindeversicherungsverband übergibt eine Spende in Höhe von 10.000 € zur Anschaffung eines Rettungssatzes. Die Gemeinde hatte bereits im Jahr 2018 einen Spendenantrag gestellt und konnte nun berücksichtigt werden.

- Trekking-Camp „Felshalde“

Das in der Gemeinde angelegte Camp ist sehr gut ausgelastet, dies gilt ebenso für die beiden weiteren Camps in St. Blasien und Bernau.

- Freizeitplatz an der Burger Säge

Gemeinderätin Martina Schäuble weist darauf hin, dass eine Feuerstelle teilweise abgebaut wurde. Eine Überprüfung und Ausbesserung ist erforderlich.

- Verkehrsschau

Gemeinderat Norbert Schäuble regt an, im Ortsteil Wolpadingen, in der Ortseinfahrt aus Richtung Vogelbach im Bereich vor den Einmündungen „Am Geisberg“ und

„Einungsweg“, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70

km/h zu prüfen. Bürgermeister Bücheler sagt zu, die Anregung im Rahmen der bereits geplanten Verkehrsschau zu thematisieren.

Restmüllentsorgung

Dachsberg: Montag, 10. August 2020 Ibach: Montag, 10. August 2020 jeweils ab 6.00 Uhr

BIO-Tonne

D

achsberg: Montag, 17. August 2020 Ibach: Montag, 17. August 2020 jeweils ab 6.00 Uhr

Nächster Abfuhrtag für die BLAUE TONNE des Landkreises

Dachsberg: Freitag, 14. August 2020 Ibach: Montag, 24. August 2020

Die Abfuhr beginnt um 6.00 Uhr

Nächster Abholtermin für den „Gelben Sack“

Dachsberg: Donnerstag. 20. August 2020 Ibach: Montag, 31. August 2020 Die Abfuhr beginnt um 6:00 Uhr.

Bei Fragen oder Reklamationen:

Hotline der Fa. Remondis 0800 122 32 55.

Recyclinghof St. Blasien (auch Sperrmüll)

Geöffnet: Mittwoch: 14.00 – 17.00 Uhr

Samstag: 10.00 – 14.00 Uhr

Die letzte Einfahrt ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Forstminister Peter Hauk MdL: „Unser Ziel ist es, die Waldbesitzer in Zeiten von Dürre, Sturm und Schädlingen bestmöglich zu unterstützen“

Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Waldbesitzern veröffentlicht / Land stellt für die Schadensbewältigung jährlich nahezu 30 Millionen Euro bereit / Antragstellung auch rück-wirkend ab heute möglich

„Die Wälder in Baden-Württemberg befinden sich in einer Ausnahmesituation. Extremwetterereignisse haben den Wäldern mit Dürre, Sturm und Schädlingen stark zugesetzt. Klimaprognosen zeigen, dass sich die gegenwärtige Situation in Zukunft häufiger wiederholen

Was sonst noch interessiert

M ü llentsorgung

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wird. In dieser Lage ist es ein zentrales Ziel der Landesregierung, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten und damit die vielfältigen Waldfunktionen langfristig sicherzustellen. Für die Waldbesitzer sind in diesen Zeiten die Fördermaß- nahmen der neu aufgestellten Verwaltungsvorschrift

‚Nachhaltige Waldwirtschaft‘ eine wirksame, passgenaue und schnell abrufbare Unterstützung“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (17. Juli) in Stuttgart.

Die Verwaltungsvorschrift sei in den vergangenen Monaten unter breiter Beteiligung von Verbänden und Interessensvertretern neu ausgerichtet worden und trete heute in Kraft. „Waldbesitzer können ab sofort die benötigten Förderanträge auf unserem Förderwegweiser abrufen und entsprechende Anträge stellen. Dabei stehen die Förster vor Ort beratend zur Seite“, erklärte Minister Hauk.

Die Unterlagen finden sich unter dem Link http://www.foerderung.landwirtschaft-bw.de.

Neben dem Antragsformular finden Waldbesitzer dort beim Förderwegweiser unter der Rubrik ‚Forstwirt- schaftliche Fördermaßnahmen‘ auch alle weiteren Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden.

Aufarbeitung von Schadholz und Wiederbewaldung im Fokus

Im Zentrum der neuen Fördermaßnahmen steht die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Aufarbeitung von Schadholz. Der Fördersatz des letzten Jahres konnte auf nunmehr sechs Euro je Festmeter verdoppelt werden. Die Maßnahme ist Teil des neu in die Verwaltungsvorschrift aufgenommenen Förderpakets zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald. Daneben werden weitere Maßnahmen gefördert, die mit der Aufarbeitung kombiniert werden können. Dazu gehören unter anderem die Entrindung von Schadholz, das Hacken von befallsgefährdetem Holz, die Anlage von Nass- und Trockenlagern sowie der Transport dorthin.

Die genannten Fördermaßnahmen stehen im Jahr 2020 auch für eine rückwirkende Beantragung bereit. „Damit können Waldbesitzer auch für bereits abgeschlossenen Maßnahmen eine Förderung erhalten“, betonte Minister Hauk. Ein weiterer Schwerpunkt des Förderpakets ist die Wiederbewaldung der von Sturm, Dürre und Käfer betroffenen Flächen. „Für das gesamte Förderpaket zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald wurde uns pünktlich zum Start eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission zugestellt“, erklärte der Minister.

Weitergehende Maßnahmen werden gefördert

Im Zuge der Überarbeitung wurde auch der neu entwickelte Förderbereich ‚Vertragsnaturschutz im Wald‘

in die Verwaltungsvorschrift integriert. „Damit steht ein komplett neues und richtungsweisendes Maßnahmen- paket zur Förderung des Waldnaturschutzes zur Verfügung“, sagte Minister Hauk. Förderfähig seien der Erhalt und die Entwicklung von Altbäumen, die Erhaltung von Habitatbaumgruppen sowie umfangreiche weitere Pflegemaßnahmen zum Schutz wertvoller Waldlebens- räume und Waldarten.

Das Land setzte mit der neuen Verwaltungsvorschrift

‚Nachhaltige Waldwirtschaft‘ ein starkes Signal, das die Betroffenen mit ihren erheblichen Schäden nicht alleine lässt und die Waldbesitzer dazu motiviert die zukunftsweisenden Maßnahmen im Wald weiterhin

entschlossen anzugehen. „Wir sind überzeugt davon, dass mit der neuen Verwaltungsvorschrift in der derzeitigen Krisensituation die Weichen richtig gestellt wurden, um die Waldbesitzer umfassend zu unterstützen und damit auch der Verantwortung der Gesellschaft für den Wald gerecht zu werden“, betonte Minister Hauk.

Das Gesamtpaket der Verwaltungsvorschrift belaufe sich derzeit auf insgesamt 34,1 Millionen Euro. Davon seien 28,6 Millionen Euro für die Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen vorgesehen.

Weitergehende Informationen zum Thema Wald finden sich unter www.mlr-bw.de/Wald sowie unter www.landesforstverwaltung-bw.de.

Klinikum Hochrhein GmbH

Die chirurgische/orthopädische Praxis des Medicums Waldshut bietet an folgenden Tagen eine offene Sprechstunde (ohne Termin) an:

Montag 08.30-11:00 Uhr und 13.30-16.30 Uhr Mittwoch 14.00-17.00 Uhr

Freitag 08.30-11:00 Uhr

Dienstags und donnerstags - nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Dr. med. Wolf-Dieter Nagel

Facharzt Orthopädie, Orthopädie und Unfallchirurgie, spezielle orthopädische Chirurgie

Terminvergabe: Sekretärin Fr. Rzepka Tel.: 07751- 854401

Dr. med. Johannes Zeller

Facharzt Chirurgie, Viszeral- und Thoraxchirurgie, Proktologie

Dr. med. Peter Teufel

Facharzt Chirurgie, Gefäßchirurgie

Terminvergabe: Sekretärin Fr. Maric Tel.: 07751/854371

Samariterlager-Bernau

Wir haben Betriebsferien vom 18. August bis zum 08.

September. Am 9. September ist der Laden sowie das Lager wieder geöffnet und wir nehmen gerne Ihre Spenden entgegen.

Das Samariter- Team Karola Mühlbach und die Mädels.

Todtmooser Strasse 90 – Bernau, Tel.:07675/9299388

Kindergeld nach Schulabgang frühzeitig beantragen und Unterlagen einreichen

Über 18-Jährige können noch Kindergeld erhalten Das aktuelle Schuljahr ist zu Ende. Viele Eltern sind nun unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18.

Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absol- viert. Ebenso kann während des Bundesfreiwilligen- dienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte

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Freiwilligendienste im Ausland) Kindergeld gezahlt werden.

Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gib es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Auch für volljährige Kinder kann das komfortable Online- Angebot unter www.familienkasse.de genutzt werden.

Hier können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem elektronisch an die Familienkasse übermittelt werden.

Über den Internetauftritt sind neben weiteren Online- Angeboten zusätzlich weiterführende Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar.

U:DO unterstützt bei der Anzeige und dem Antrag von Kurzarbeitergeld

Der Chatbot U:DO führt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber digital durch den Anzeigen- und Antragsprozess zur Kurzarbeit. Er hilft, unkompliziert und einfach Kurzarbeitergeld zu erhalten.

Der Chatbot U:DO bietet Unternehmen, die Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen, Unterstützung beim Ausfüllen und dem Versand ihrer Unterlagen. U:DO ist ein technisches Dialogsystem, mit dem seine Nutzerinnen und Nutzer per Texteingabe in Echtzeit kommunizieren können: Es führt sie durch einen vereinfachten Fragenkatalog, der auf den Fragen des Antragsformulars zur Kurzarbeit basiert.

Die abgefragten Informationen werden dann direkt in das offizielle Formular der Bundesagentur für Arbeit übertragen und können direkt an die zuständige Arbeitsagentur übermittelt werden.

Die Möglichkeit für Unternehmen, Arbeitsausfälle über das Dialogsystem U:DO anzuzeigen, besteht bereits seit März 2020. Neu ist, dass es nun auch bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes und der monatlichen Dokumentation des Arbeitsausfalls Unterstützung leisten kann.

Interessierte finden den Link zu U:DO auf der Seite der

Bundesagentur für Arbeit unter

https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/.

Deutsche Rentenversicherung B.-W.

Einnahmen aus Photovoltaik-Anlagen:

Haben Solarzellen Einfluss auf die Rente?

Der Sommer ist da, die Sonne scheint: Dies freut die Besitzer von Photovoltaikanlagen. Vielen ist jedoch nicht bewusst: Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente, einer

vorgezogenen Altersrente, einer Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente gelten auch Einkünfte aus Solarstrom- oder Windkraftanlagen als Hinzuverdienst beziehungs- weise Einkommen. Das ist dann der Fall, wenn diese Einnahmen im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit aufgeführt sind. Die Rentnerinnen und Rentner müssen ihrem Rentenver- sicherungsträger diese Einnahmen bekannt geben.

In diesem Jahr wird es dennoch für Bezieher vorgezogener Altersrenten in den meisten Fällen nicht zu einer Rentenkürzung kommen. Der Freibetrag wurde aufgrund der Corona-Pandemie deutlich angehoben. Erst wenn die Einnahmen, gegebenenfalls durch Zusammen- rechnung mit einer Beschäftigung, 44.590 Euro jährlich übersteigen, wird die Rente gekürzt. Ab 2021 gilt wieder der alte Freibetrag von 6.300 Euro. Diese besondere Corona-Regelung gilt allerdings nicht für Erwerbs- minderungs-, Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrenten.

Hier bleibt es bei der bisherigen Ermittlung des Freibetrags.

Neue Weiterbildung zum Gästeführer startet im Herbst

Feldberg/Titisee-Neustadt/Müllheim – Ab Herbst 2020 startet erneut die Weiterbildung zum „Gästeführer im Naturpark Südschwarzwald“. Für alle Interessierten findet am 23. September 2020 eine Infoveranstaltung in den Räumen der VHS in Neustadt statt.

Um den Besuchern der Region gut geschulte Gästeführer zur Seite stellen zu können, die mit ihnen in der Region auf Entdeckungsreise gehen, bilden die Volkshoch- schulen Hochschwarzwald und Markgräflerland in Zusammenarbeit mit dem Naturpark Südschwarzwald, dem Gästeführerverein Südschwarzwald und der Schwarzwald Tourismus GmbH seit über 20 Jahren Gästeführer aus.

Im Herbst besteht nun für alle Interessierten wieder die Möglichkeit, die Weiterbildung zum Gästeführer in den Naturparkregionen Markgräflerland und Hochschwarz- wald zu absolvieren. Die Teilnehmenden erwartet ein Lehrgang mit 240 Unterrichtsstunden, die sich in Präsenz- und Selbstlernphasen aufgliedern. Der Lehrgang bildet den ersten Baustein zur Gästeführer- zertifizierung nach DIN EN.

Mit einer unverwechselbaren Mischung aus intakter Natur und traditionellem Kulturgut zieht der Naturpark Südschwarzwald Besucher wie Einheimische in seinen Bann und bietet einzigartige Natur- und Kulturerlebnisse.

Im touristischen Serviceangebot nehmen dabei vor allem auch Gästeführungen einen immer größeren Stellenwert ein. Die Gäste möchten Informationen über die Landschaft und die Sehenswürdigkeiten ihres Urlaubs- ziels. Ob Busführung, Kostümführung oder geführte Wanderung – mit den Gästeführern kann man auf unterschiedlichste Weise Land und Leute entdecken. Die hohe Qualität des Führungsangebots wird durch die Ausbildung von der Volkshochschule Hochschwarzwald, durch die Zertifizierungen nach BVGD- und BANU- Richtlinien sowie regelmäßige verpflichtende Weiter- bildungsmaßnahmen gewährleistet.

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Professionelles Wissen über die Gestaltung von Gästeführungen wird in dieser Weiterbildung beispielhaft u.a. auf dem Heimatpfad Hochschwarzwald vermittelt.

Wald- und Forstwirtschaft, Siedlungsentwicklung im Hochschwarzwald sowie Glasbläser und Uhrenträger geben Einblicke in die Entwicklung der Kulturlandschaft.

Die Eisenbahn und deren Bedeutung für den Tourismus, Natur und Landschaft im Hirschenmoor und die Großjockenmühle bieten ein ideales Themenfeld für die Gästeführer. Im Markgräflerland werden anhand der diversen Ausstellungen im Markgräfler Museum die Orts- und Regionalgeschichte sowie die Kunst- und Kulturgeschichte erarbeitet und erlebbar gemacht. Rund um das Thema Wein und Geologie gehen die Teilnehmenden auf Exkursion durch die Markgräfler Reben und lernen bei einer Weinprobe die verschiedenen Rebsorten auch im Glas kennen.

Ein erfahrenes Dozententeam mit Feldberg-Ranger Achim Laber, der Gästeführerin Dr. Anke Wittek, dem Historiker Dr. Detlef Herbner, der Rechtsanwältin Franziska Stadelmann, dem Kulturdezernenten Dr. Jan Merk, Valerie Bässler vom Naturpark Südschwarzwald, dem Dipl.-Agrar-Biologen Werner Krause und Winzer- meister Martin Schmidt, den Rangern vom Biosphären- gebiet Schwarzwald sowie Julian Semet und Wolfgang Weiler von der Schwarzwald Tourismus GmbH garantieren einen abwechslungsreichen Kursverlauf.

Vom Oberrhein bis zur Baar und dem Kaiserstuhl reicht das Einzugsgebiet der Weiterbildung zum Gästeführer.

Hoteliers, Angestellte von Tourist-Informationen, Wander- führer/innen, aber auch interessierte Privatpersonen können die Ausbildung zum Gästeführer absolvieren.

Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden das befristete Zertifikat „Gästeführer im Naturpark Südschwarzwald“.

Im Jahr 2005 wurde der Verein Gästeführer im Naturpark Südschwarzwald gegründet. Er vertritt die Interessen des Naturparks Südschwarzwald und kümmert sich um die Steigerung der nachhaltigen touristischen Attraktivität dieser Region durch qualifizierte Gästeführer. Als Mitver- anstalter unterstützt der Verein aktiv die Weiterbildung zum Gästeführer.

Im Rahmen des Informationstermins am Mittwoch, 23.09.2020, um 17 Uhr im Seminarraum 2 der VHS in Neustadt (Sebastian-Kneipp-Anlage 2) wird das Lehrgangskonzept ausführlich erläutert. Informationsflyer und Zeitplan sind bei der VHS Hochschwarzwald, Tel.

07651 1363, und bei der VHS Markgräflerland, Tel:

07631 16686, erhältlich. Dieses Projekt wird gefördert mit Mitteln des Landes B.-W. und der Lotterie Glücksspirale.

Mitgliederversammlung des Naturparks Südschwarzwald

Wichtiger Impulsgeber im ländlichen Raum – auch zu Corona-Zeiten

Die diesjährige Mitgliederversammlung des Naturpark Südschwarzwald e. V. konnte aufgrund der Corona- Pandemie und des in diesem Zusammenhang erlassenen Versammlungsverbots nicht wie üblich stattfinden. Erstmalig wurden die Entscheidungen mittels Umlaufbeschluss herbeigeführt. Unverändert

geht die Arbeit des Naturparks für die Entwicklung des ländlichen Raumes dagegen weiter.

Zwei Drittel der Mitglieder hatten an dem Umlauf- beschluss teilgenommen. Über sämtliche Tagesord- nungspunkte wurde positiv abgestimmt. Während der Corona-Pandemie arbeitete das Naturpark-Team vorwiegend im Homeoffice, wichtige Besprechungen wurden per Videokonferenz abgehalten und zahlreiche Veranstaltungen im Naturpark-Jahr mussten abgesagt werden. Die Arbeit des Naturpark-Teams ging unvermindert weiter.

2020 werden 53 Projekte im Wert von über 1,8 Mio. Euro auf den Weg gebracht. „Dank unserer engagierten Mitglieder und Partner wie Landkreise, Gemeinden, Vereine und Verbände entstehen seit über 20 Jahren konkret fassbare und für die Menschen der Region wahrnehmbare Projekte. Besonders zu erwähnen ist der große Einsatz der ehrenamtlich Aktiven, die sich mit ihrem Wissen und ihren Ideen einsetzen“, so die Vorsitzende, Landrätin Marion Dammann. Besonders bedankte sich Dammann beim Land Baden-Württemberg, der Lotterie Glücksspirale und der Europäischen Union, von denen 2020 zusammen rund 1,2 Mio. Euro Fördermittel kommen. Nur durch diese Unterstützung sei es möglich, den vielfältigen Herausforderungen zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Region gerecht zu werden.

Seitens der Mitlieder des Naturparkvereins werden rund 30 Projekte beantragt. Darunter finden sich Besucher- lenkungsmaßnahmen, Pflege von Auerhuhn-Habitaten, Neuauflagen von Infoflyern, Einrichtung von Trekking- Camps oder Ausstellungserweiterungen. Die Antrag- steller liegen in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarz- wald, Lörrach, Emmendingen, Schwarzwald-Baar-Kreis und Waldshut.

Die Naturpark-Geschäftsstelle entwickelt darüber hinaus eigene Projekte, Kampagnen und Initiativen, die Pilotcharakter haben sollen.

Zu nennen ist die Initiative „bewusstWild“, die Naturnutzerinnen und -nutzer für wildtierfreundliches Verhalten in der Natur sensibilisieren will. Die Initiative hätte sich für ihre Botschaft keinen besseren Zeitpunkt aussuchen können: Zelten außerhalb von Camping- und Trekkingplätzen nimmt ebenso zu wie Joggen in der Dämmerung, illegal angelegte Mountainbike-Trails und Hunde, die – unangeleint im Wald unterwegs – Wildtiere jagen oder deren Junge reißen. Die Projektpartner Naturpark Südschwarzwald und der Verein Auerhuhn im Schwarzwald sind der Auffassung, dass ein Miteinander in der Natur sehr gut funktionieren kann, solange die Menschen sich bewusst sind, dass ihre Freizeitaktivitäten Auswirkungen auf das Leben und Überleben von Wildtieren haben und sich entsprechend rücksichtsvoll verhalten. Hierfür soll Öffentlichkeitsarbeit betrieben und besonders Schulungen von Wander-Guides, Verbänden und touristischen Anbietern als Multiplikatoren angeboten werden.

Daneben wird die erfolgreiche Kampagne „Blühender Naturpark“ weiterentwickelt. In einem nächsten Schritt sollen „Blühende Unternehmen“ gewonnen werden.

Hierfür wird eine neue Projektstelle eingerichtet.

Neu ist das Projekt „Trekking Schwarzwald“, das das Übernachten im Zelt an ausgewählten Plätzen im Wald möglich macht. Im Südschwarzwald wurden drei Camps entlang des Schluchtensteigs eröffnet. Antragsteller ist

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das Landratsamt Waldshut/Abteilung Tourismus. Bereits seit 2017 gibt es das Projekt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord und im Nationalpark Schwarzwald, wo es sich einer sehr großen Nachfrage und Beliebtheit erfreut.

Auch im Südschwarzwald ist die Nachfrage bereits in der ersten Saison groß.

Darüber hinaus erarbeitet die Naturpark-Geschäftsstelle mit der Agentur followred aus Stuttgart ein Kommu- nikationskonzept für die kommenden Jahre. Auch die Konzeption der Naturpark-Kindergärten, als Erweiterung zum Programm Naturpark-Schulen, schreitet weiter voran.

Die schon traditionellen Naturpark-Veranstaltungen

„Brunch auf dem Bauernhof“, „Naturpark-Märkte“ und

„Naturpark-Wiesenmeisterschaft“ fielen dieses Jahr teilweise der Corona-Pandemie zum Opfer. Auch das neue und bereits sehr beliebte Angebot der Naturpark- Kochschule muss einstweilen pausieren. Sämtliche Angebote laufen aber wieder an, sobald dies möglich ist, denn der Bereich Regionalvermarktung ist eine wichtige Säule in der Entwicklung des ländlichen Raumes:

„Gerade in Zeiten von Corona ist die Bedeutung von heimischen Nahrungsmitteln besonders deutlich geworden. Die Menschen greifen verstärkt auf regionale Produkte zurück, was wiederum unsere Landwirtschaft stärkt“, freut sich Roland Schöttle, Geschäftsführer des Naturparks Südschwarzwald.

In Sachen Baukultur Schwarzwald geht es weiter voran.

Der Naturpark Südschwarzwald unterstützt die Gründung von Bauwerk Schwarzwald, einer Organisation, die als Kompetenzzentrum für Baukultur und Handwerk im Schwarzwald folgende Aufgaben haben wird: Förderung der regionsspezifischen Bau- und Handwerkskultur und durch die Verbindung von Tradition und Moderne, Architektur, Handwerk und Design, Ausbildung und Forschung, Experiment und Praxis wichtiger Impulsgeber.

Die Gründungsversammlung wird in Kürze stattfinden.

Motorradlärm ist ein zunehmendes Problem in vielen Gemeinden Baden-Württembergs, insbesondere in den landschaftlich reizvollen, bergigen und touristischen Gebieten, darunter der Südschwarzwald, stellte der Naturpark die „Initiative Motorradlärm“ vor. Diese hatte sich im Juli 2019 mit anfangs 29 Mitgliedern gegründet.

Ziel der Initiative ist es, dass jeder in seiner Verantwortung und Zuständigkeit dazu beiträgt, dass Motorräder leiser werden, dass sie leiser gefahren werden und rücksichtsloses Fahren deutliche Folgen hat.

Dazu gehört auch, dass das Land und die Kommunen mehr rechtliche Möglichkeiten bekommen, den Motorradlärm einzudämmen. Die Mitgliederversammlung des Naturpark Südschwarzwald e. V. begrüßte mit klarer Mehrheit die Initiative.

Das Land Baden-Württemberg hat in seinem Doppelhaushalt 2020/21 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro für die Planungskosten der dringend erforderlichen Erweiterung des Hauses der Natur am Feldberg bereitgestellt. Die Hochbauverwaltung Freiburg wurde zwischenzeitlich vom Finanzministerium beauftragt, mit den Planungsarbeiten zu beginnen. Das bereits vorliegende Raumkonzept wird nun im Wege eines Architekturwettbewerbs in eine funktionale und angemessene Architektur überführt. Parallel zu der gebäudlichen Planungsphase erfolgt auch eine Überprüfung und Anpassung der inhaltlichen Ausrichtung des Hauses der Natur.

Rentensprechtage in St. Blasien

Der nächste Rentensprechtag findet am 18. August 2020 im Rathaus St. Blasien statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer: 07672/414-24.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Hygienevorschriften im Rathaus einzuhalten sind. Ebenso verweisen wir auf das Tragen eines Mundschutzes beim Betreten des Rathauses.

Landratsamt Waldshut – Pflegestützpunkt –

Informationen und individuelle Beratung rund um das Thema Pflege

Außensprechstunde im Rathaus St. Blasien:

Mittwoch, den 12.08./23.09.2020 jeweils von 09.00 Uhr – 11.00 Uhr

Außensprechstunde im Rathaus Görwihl:

Mittwoch, den 09.09.2020 von 09.00 Uhr – 11.00 Uhr Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung stattfinden

Die zuständige Beraterin ist Frau S. Hiob.

Terminvereinbarung unter Tel. Nr.: 07751/86-4290 oder per E-Mail: simone.hiob@landkreis-waldshut.de

Frühstückstreff für seelisch belastete Menschen- ein Angebot des Caritasverbandes Hochrhein

Der Frühstückstreff ist ein Treffpunkt für psychisch belastete Menschen sowie alle interessierten Personen.

Die Treffen finden 14-tägig, jeweils mittwochs, von 9.00 bis 11.30 Uhr statt im Theophil-Lamy Haus, Im Frongarten 2, 79837 St. Blasien.

Aufgrund der Corona- Verordnung und dem damit zusammenhängenden Mindestabstand müssen wir die Anzahl der Besucher und Helfer begrenzen.

Wer sich angesprochen fühlt, kann sich gerne unter der Telefonnummer 07751/801133, b.scholz@caritas- hochrhein.de (B. Scholz) anmelden. Ohne Anmeldung können wir aktuell leider niemanden aufnehmen.

Sprechstunden des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Caritasverbandes Hochrhein

Ort: Räumlichkeiten der Sozialstation St. Blasien e.V.,

Friedhofstraße 8, 79837 St. Blasien

Zeit: Jeden zweiten Donnerstag im Monat von 14:00- 16:00 Uhr

Nächster Termin: 13.08.2020

Telefonische Voranmeldung unter 07751/ 801133 oder 07751/801143 ist erwünscht.

Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen

Wir dürfen wieder persönlich beraten!

Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen hat die nächste Sprechstunde am Montag, 07.09.2020, von

Sp S pr re e ch c h ta t ag g e e

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14:30 bis 16:30 im Landratsamt Waldshut, Zimmer 267, Kaiserstraße 110, in Waldshut. Beratungsgespräche können aber nur nach Terminabsprache und unter bestimmten Verhaltensmaßnahmen durchgeführt werden. Diese teilen wir Ihnen bei der Anmeldung mit. Anmeldung unter "Neu" Telefon 07751 / 9151110 (AB) 24 Stunden täglich erreichbar oder zu Bürozeiten unter Telefon 07751 / 86-4254 ist erwünscht. In Ausnahmefällen machen wir auch Hausbesuche oder treffen uns an einem neutralen Ort (z.B. Café).

Selbsthilfegruppe für Jugendliche

mit einer depressiven Erkrankung und / oder Angst- erkrankung im Landkreis Waldshut

Altersgruppe: 16–20 - Jährige

Unsere Gruppe ermöglicht einen Erfahrungsaustausch in einem geschützten Rahmen.

- Menschen, die an einer Depression erkrankt sind, werden auf vielfältige Weise von ihrer Erkrankung belastet und beeinflusst.

- Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Alltags- situationen und Erfahrungen mit anderen Betroffenen zu teilen und zu besprechen.

- Die Gruppe kann durch regelmäßige Kontakte und den gegenseitigen Austausch Unterstützung bieten.

Treffen: finden jeweils am zweiten und vierten Montag im Monat um 19:00 Uhr statt.

Ort: Erdgeschoss des Caritasverbandes Hochrhein, Poststraße 1, 79761 Waldshut-Tiengen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email an:

Du-bist-nicht-alleine@mail.de

Notruf 112 -

Notruf 112 –

Ihre Verbindung zu DRK-Rettungsdienst und Feuerwehr bei Gefahr

Die Notrufnummer 112 ohne Vorwahl ist in ganz Deutsch- land und vielen weiteren europäischen Ländern Ihre direkte Verbindung zur Integrierten Leitstelle. Bei Feuer, bei Unfall mit Verletzten oder bei plötzlichen schweren gesundheitlichen Problemen erreichen Sie mit der Telefonnummer 112 am Tag und in der Nacht die Integrierte Leitstelle, welche sofort Hilfe zu Ihnen schickt.

Missbrauch des Notrufes, etwa für Scherze, wird bestraft.

Wenn Sie nicht in direkter Gefahr sind, aber eine Fahrt mit dem Krankenwagen anfordern wollen, wählen Sie bitte die Nummer 19222. Vom Mobilfunknetz aus sollten Sie in diesem Fall davor die Vorwahl der integrierten Leitstelle wählen, im Kreis Waldshut ist das die Vorwahl 07751. Informationen erhalten Sie über den kassenärztlichen Notdienst im Landkreis Waldshut:

Telefon 01805-19292430.

An allen Tagen ist der ärztliche 24-Stunden- Notfalldienst über die Telefonnummer des DRK – 116 117 – zu erfragen. Der zahnärztliche Notfalldienst ist an den Wochenenden über 0180 3 222 555-30 zu erfragen.

Apothekenbereitschaft

Freitag, 07.08.2020

Apotheke im Laufenpark Laufenburg 07763/9277750 Samstag, 08.08.2020

Engel-Apotheke im E-Center Tiengen 07741/8099700 Sonntag, 09.08.2020

Bären-Apotheke Waldshut 07751/9184233 Montag 10.08.2020

Klettgau-Apotheke Lauchringen 07741/2703 Dienstag, 11.08.2020

Markt-Apotheke Tiengen 07741/4686 Mittwoch, 12.08.2020

Apotheke Dr. Kammerer St. Blasien 07672/515 Donnerstag, 13.08.2020

Löwen-Apotheke Waldshut 07751/3443 Freitag, 14.08.2020

Kur-Apotheke Todtmoos 07674/922014 Samstag, 15.08.2020

Albtal-Apotheke Albbruck 07753/5319

Kohlenmeiler 2020

Am vergangenen Sonntag, den 02. August, konnte der Kohlenmeiler feierlich entzündet werden.

Das Wetter hielt so lange stand, bis Köhlermeister Karl Stoll, gemeinsam mit dem Köhlergehilfen Marc Schäuble und dem angehenden Köhlergehilfen Markus Haselwander, den Meiler in Glut gesetzt hatte. Die Brauchtumsköhler hatten einen Unterstand errichtet, wohin sich die Anwesenden aufgrund des plötzlich einsetzenden Regens flüchten konnten. Der Meiler wird nun weiter glühen, bis dann voraussichtlich am 14./15.

August die Kohle geerntet werden kann.

Unsere Köhler sind Tag und Nacht vor Ort, freuen sich über interessierte Gäste und Besucher und geben gerne Auskunft zu diesem alten Brauchtum.

Dafür ein herzliches Dankeschön an unsere Brauchtums- köhler, die mit Herz und Hand bei der Sache sind!

Ä Ä rz r z tl t li ic ch he er r No N ot tf fa al ll ld di ie e ns n st t

di d ie e Tourist-Information

Referenzen

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