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ich bedanke mich für die Beteiligung an oben genanntem Verfahren und nehme zu dem Vorhaben wie folgt Stellung:

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Academic year: 2022

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Landkreis Lüneburg Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg T 04131 26-0, F 04131 26-1466 www.landkreis-lueneburg.de

Sparkasse Lüneburg IBAN DE60 2405 0110 0000 0038 71 BIC NOLADE21LBG Volksbank Lüneburger Heide IBAN DE17 2406 0300 0199 9990 00 BIC GENODEF1NBU

B-Plan Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen"

Aktenzeichen: 62- 20H00705 / 19 (Bei Antwort angeben)

Anregungen zur Beteiligung nach

☐ § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitig)

☒ § 4 Abs. 2 BauGB (formell)

☐ § 4a Abs. 3 BauGB (erneut)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich für die Beteiligung an oben genanntem Verfahren und nehme zu dem Vorhaben wie folgt Stellung:

Anregungen

Brandschutz

Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vom 18.07.2012 ist die Gemeinde verpflichtet für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen (§ 2 Abs. 1 NBrandSchG). Der Löschwasserbedarf (m³/h) ist nach der Tabelle im Absatz 4 der Technischen Regel "Arbeitsblatt W 405" des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) festzulegen.

Aus brandschutztechnischer Sicht muss für die Grundversorgung des Gebietes eine Löschwassermenge von mindestens 96 m³/h über 2 Stunden vorhanden sein, die in einer Entfernung von höchstens 300 m zur Verfügung stehen muss.

Die erforderliche Löschwassermenge kann ggfs. nicht durch die zentrale Trinkwasserversorgung sichergestellt werden. Hier ist frühzeitig eine umfassende Planung unter Einbeziehung der zentralen Trinkwasserversorgung, möglicher Löschwasserbrunnen, Teiche oder Löschwasserbehälter erforderlich.

Regional- und Bauleitplanung Richard Kaatz

Auf dem Michaeliskloster 8 21335 Lüneburg

Gebäude 3, Zimmer 205 Telefon 04131 261298 Fax 04131 262298

richard.kaatz@landkreis-lueneburg.de Sprechzeiten Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Aktenzeichen 62 - 20H00705 Bei Antwort bitte unbedingt angeben.

Lüneburg, 30.11.2020

Landkreis Lüneburg · Postfach 20 80 · 21310 Lüneburg

Per Mail an Anja.Klang@stadt.lueneburg.de HANSESTADT LÜNEBURG

Der Oberbürgermeister - Stadtplanung-

Neue Sülze 35 21335 Lüneburg

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AZ: 62 - 20H00705

Seite 2 Die Abstände der Löschwasserentnahmestellen untereinander dürfen höchstens 140 m betragen. Bei der weiteren Ausführungsplanung der Löschwasserversorgung ist die örtliche Feuerwehr (Stadtbrandmeister) einzubinden.

Natur- und Landschaftsschutz

Laut einem Hinweis aus der Bevölkerung sollen die Bäume, die den Parkplatz des Freibades von der Wiese trennen (also am südlichen Rand des Geltungsbereiches) von Fledermäusen „genutzt“ werden und die Wiese soll ein Jagdhabitat darstellen. Nach dem B-Plan ist in dem südlichen Bereich eine „Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“

festgesetzt, die vorhandenen Bäume sind jedoch nicht als zum Erhalt eingetragen. Im Artenschutzbeitrag steht pauschal, der Baumbestand bleibt erhalten. Es ist zu beschreiben, inwieweit die vorhandenen Bäume Quartierpotenzial besitzen und ob diese tatsächlich erhalten bleiben (im B-Plan selber sieht es nicht so aus).

Zudem ist eine Bewertung der Lebensraumfunktion der halbruderalen Gras und Staudenflur für Fledermäuse in den Artenschutzbeitrag aufzunehmen. Um dem Lebensraumverlust positive Effekte entgegenzusetzen, schlage ich vor, eine Installation von mehreren Fledermausflachkästen entweder am fertigen Gebäude oder, falls möglich, am vorhandenen Baumbestand anzubringen. Gerade in einer Kita kann somit auch ein

Umweltbildungseffekt erzielt werden. Bei der Beleuchtung ist darauf zu achten, dass diese nur im unbedingt nötigen Maße erfolgt, da nächtliche Lichtquellen in den meisten Fällen (außer für die Jagd bei einigen Arten) zu negativen Effekten führen. Insbesondere die Fledermauskästen sind zwingend im Dunkeln zu

positionieren. Falls nachts gebaut wird, sollte ebenfalls Bezug auf nächtliche Beleuchtung genommen werden und Maßnahmen zur Minimierung von weitreichenden, abstrahlenden Lichtkegeln getroffen werden.

In Bezug auf Stellplätze, die Fläche verbrauchen, wäre zu hinterfragen, ob langfristig weiterhin ein Bedarf wie in der Vergangenheit besteht oder ob neue Mobilitätskonzepte nicht die Anzahl an erforderlichen Stellplätzen reduzieren werden. Dadurch könnte mehr Habitatfläche erhalten werden. Die bereits festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft werden begrüßt.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

Richard Kaatz

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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

Friends of the Earth Germany

Regionalverband Elbe-Heide

Tel: 0 41 31 – 40 28 77 Fax: 0 41 31 – 4 75 12 E-Mail:

bund.lueneburg@bund.net Internet

www.bund-elbe-heide.de

Lüneburg, 11.11.2020

Hansestadt Lüneburg

Fachbereich Stadtentwicklung Neue Sülze 35

21335 Lüneburg

Per Mail an: Anja.Klang@Stadt.Lueneburg.de

Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 181 „Kindertagesstätte Neu-Hagen“

Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der BUND Regionalverband Elbe-Heide nimmt zu o.g. Vorhaben wie folgt Stellung und macht folgende Einwendungen geltend. Die Stellungnahme wird aufgrund von § 10 Buchstabe f Satz 2 der „Satzung für den Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Niedersachsen e.V. (Teil A)“ auch im Namen des BUND Landesverbandes Niedersachsen e.V.

abgegeben.

Nachdem der Bedarf an Kindertagesstättenplätzen nachgewiesen wurde, begrüßt der BUND RV Elbe-Heide die Schaffung von weiteren Kindergartenplätzen im Bereich Kaltenmoor und Neu-Ha- gen. Wir sehen allerdings den Bedarf im unmittelbaren Umkreis von Neu-Hagen nach wie vor nicht zwingend erforderlich. Erkennen jedoch einen großen Bedarf an Plätzen im unmittelbaren

Zweigstelle Heinrich-Böll-Haus Geschäftskonto: 600 22 99 Der BUND ist einanerkannter Naturschutz- Katzen- str. 2 BLZ: 240 501 10 verband nach § 59Bundesnaturschutzgesetz.

21335 Lüneburg Bank: Sparkasse Lüneburg Spenden sind steuerabzugsfähig.

Erbschaften und Vermächtnisse an den BUND sind von der Erbschaftssteuer befreit.

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Bereich von Kaltenmoor. Der BUND erachtet daher den wenig genutzten Parkplatz an der Kurve der Wilhelm-Leuschner-Str. (s. Bildschirmfoto aus google-maps, 29.11.2020) für geeigneter und würde eine Nutzung dieses Platzes begrüßen.

Das hohe Gewicht, dass bei der Planung in Bezug auf Klima- und Umweltschutz gelegt wird, möchte der BUND noch vertiefen, indem der Bebauungsplan durch textliche Festsetzungen er- weitert werden sollte:

• Artenschutz am Gebäude, um innerhalb der Stadt wichtige Lebens- und Rückzugsräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten, wie Vogel- und Fledermausarten zu schaffen

1

. Gerade auch aus pädagogischen Gründen ist dies zwingend erforderlich.

• Energieeffizientes Bauen

• Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Gründächern

• Verwendung von ökologischen und nachhaltigen Baumaterialien

Wir bitten Sie, den Belangen von Natur- und Umweltschutz in der Abwägung das ihnen gebüh- rende hohe Gewicht beizumessen. Bitte beteiligen Sie uns im weiteren Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen,

BUND, Regionalverband Elbe-Heide i.A. Franziska Hapke

1 BfN, Schutz gebäudebewohnender Tierarten vor dem Hintergrund energetischer Gebäudesanierung in Städten und Gemein- den, sept. 2016

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Lüneburg

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04.12.2020

Bebauungsplan Nr. 181„Kindertagesstätte Neu

-

Hagen“

Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Klang,

wir bedanken uns für die Beteiligung und nehmen wie folgt Stellung:

Wir begrüßen es, dass „ auf dem Kita-Gelände die Herstellung einer bedarfsgerechten Anzahl an Fahrradstellplätzen “ mit Überdachung vorgesehen ist und auch Stellplätze für Lastenfahrräder, Fahrräder mit Anhängern und ausreichender Platz für das Auf-und Absteigen der Kinder geschaffen werden sollen.

Die Mobilitätsuntersuchung geht davon aus, dass aufgrund der verkehrlichen Randbedingungen das Bringen und Abholen der Kita-Kinder insbesondere mit dem Fahrrad und zu Fuß bzw. mit dem Bus erfolgen wird. Leider wurde es versäumt, neben dem Kfz.-Verkehr auch die Radfahrenden zu erfassen.

Auch wenn die verkehrlichen Randbedingungen nicht Gegenstand des Bebauungsplans sind, weisen wir darauf hin, dass diese so gestaltet sein müssen, dass möglichst viele Eltern ihre Kinder gern mit dem Fahrrad zur Kita bringen und sich dabei sicher fühlen.

Die in der Mobilitätsuntersuchung auf S. 6 genannten Rad- und Ge hwege „i n beiden Seitenräumen “ der Schützenstraße sind lediglich sonstige Radwege und nicht benutzungspflichtig, zudem in schlechtem Zustand und sehr schmal. Auf der Südseite verläuft der Weg z.T. hinter den längs parkenden Autos, auf beiden Seiten sind zahlreiche Hansestadt Lüneburg

Stadtplanung Neue Sülze 35 21335 Lüneburg

ADFC Lüneburg | Katzenstraße 2 | 21335 Lüneburg

ADFC Niedersachsen e.V.

Kreisverband Lüneburg Katzenstraße 2 21335 Lüneburg

Tel. 04131 - 47823 info@adfc-lueneburg.de www.adfc-lueneburg.de

Bankverbindung ADFC Niedersachsen e.V.

BIC: GENODEF1NBU

IBAN: DE33 240603000147890700

Steuernummer 25 206 35589

Vorstand Konrad Bäumer

Susanne Franz-Bäumer - Schatzmeisterin Erwin Habisch

Burkhard von Roeder Christian Schaper

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Lüneburg

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Grundstücksein- und Ausfahrten vorhanden, so dass die Benutzung dieser Wege objektiv gefährlicher ist als das Fahren auf der Fahrbahn im Blickfeld der Autofahrer.

Wir halten es für ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander von Kfz.- und Radverkehr und „im Hinblick auf die angestrebte Mobilitätswende“ (Mobilitätsuntersuchung S. 8) für geboten, das Einzugsgebiet der Kita Neu Hagen zum Anlass zu nehmen, die Schützenstraße als Fahrradstraße auszuweisen und in der Richard-Brauer-Straße mit den angrenzenden Straßen sowie in Neu Hagen zwischen Dahlenburger und Bleckeder Landstraße Fahrrad-Zonen einzurichten.

Der Verbindungsweg aus dem Einzugsgebiet Kaltenmoor (in der Präsentation Dez. V, S. 7 als Fußverbindung dargestellt) ist als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert.

Damit er wirklich als Zubringer-Radweg angenommen wird, halten wir es für erforderlich, diesen Weg, soweit er noch nicht gepflastert ist, so herzurichten, dass er für alle Arten von Fahrrädern, mit und ohne Anhänger, ganzjährig sicher und komfortabel befahrbar ist. Dabei sind auf dem westlich des Freibades entlang führenden Weg unübersichtliche, schmale Kurven (Büsche) und die Steigung zur Schützenstraße zu „ entschärfen “ . Im südlichen Abschnitt dieses Weges ist neben dem Hauptweg ein fester Pfad entstanden, auf dem die Matsch- und Schotterstrecke umfahren wird.

Mit freundlichen Grüßen

Referenzen

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