1.51 Neues Verbandszeichen
Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung vom 14. – 17. Mai 2009
Nach § 2, Absatz 4, Satz 1 der BDKJ-Bundesordnung legt die BDKJ-Hauptversammlung das Logo „Kreuz- segel“ als gemeinsames Verbandszeichen für den Bund der Deutschen Katholischen Jugend fest.
Die BDKJ-Hauptversammlung beauftragt den Bundesvorstand mit der Erarbeitung eines Corporate Designs inklusive eines Farbkonzeptes. Dieses wird zur Hauptversammlung 2010 kostenlos zur Verfü- gung gestellt.