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Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung vom 14. – 17. Mai 2009

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1.51 Neues Verbandszeichen

Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung vom 14. – 17. Mai 2009

Nach § 2, Absatz 4, Satz 1 der BDKJ-Bundesordnung legt die BDKJ-Hauptversammlung das Logo „Kreuz- segel“ als gemeinsames Verbandszeichen für den Bund der Deutschen Katholischen Jugend fest.

Die BDKJ-Hauptversammlung beauftragt den Bundesvorstand mit der Erarbeitung eines Corporate Designs inklusive eines Farbkonzeptes. Dieses wird zur Hauptversammlung 2010 kostenlos zur Verfü- gung gestellt.

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1. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend 1.51

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