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4. Mädchen- und Frauenarbeit und -politik 4.15

4.15 Stellungnahme der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz zu den

„Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen

Bischofskonferenz“

Beschluss der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz 2003

Die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz begrüßt die Be- schlussfassung der Leitlinien durch die Deutsche Bi- schofskonferenz. Dies ist ein wesentlicher Schritt der deutschen Bischöfe zur Enttabuisierung sexualisier- ter Gewalt. Die Leitlinien tragen dazu bei, gegen se- xualisierte Gewalt innerhalb der katholischen Kirche Stellung zu beziehen.

Die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz begrüßt auch, dass die Leitlinien in einigen Diözesen bereits erste Umsetzungsschritte erfahren haben. Sie fordert die restlichen Diözesen auf, die Leitlinien in ihren Bistü- mer ebenfalls umzusetzen.

Jedoch muss es aus Sicht der BDKJ-Bundesfrauen- konferenz in einigen Punkten entscheidende Weiter- entwicklungen der Leitlinien durch die Deutsche Bi- schofskonferenz geben. Auf Grundlage der Beschlüs- se der Bundesfrauenkonferenz „Nicht sexuelle Ge- walt gegen Mädchen und Frauen ist ein Tabu in der Kirche – sondern das Reden darüber“ (1993) und

„Grenzen setzen – Grenzen akzeptieren“ (1995) for- dert die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz die Bischöfe auf, die folgenden Aspekte in die Leitlinien aufzuneh- men:

❑ Die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz fordert, sexuel- len Missbrauch deutlich als Gewalt und Macht- missbrauch gegen Kinder und Jugendliche zu be- nennen. Pädophilie und Ephebophilie auf Seiten der Täter sind nicht alleinige Ursache. Die Leitli- nien sprechen zwar von einer staatlichen und kir- chenrechtlichen Straftat, entlassen den Täter aber durch die häufige Benennung als Krankheit aus der Verantwortung für das eigene Handeln. Be- reits 1995 formulierte die BDKJ-Bundesfrauen- konferenz in ihrem Beschluss „Grenzen setzen – Grenzen akzeptieren“ folgende Forderung: „Ziel- richtung ist die Verhinderung sexueller Gewalt im kirchlichen Kontext, das Schärfen des Unrechtsbe- wusstseins gegenüber sexueller Gewalt und damit verbunden das Eintreten gegen Versuche, Täter und deren Übergriffe zu entschuldigen und zu de- cken.“

❑ Die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz stellt fest, dass die Leitlinien eine geschlechtsdifferenzierte Per- spektive sexualisierter Gewalt durch Priester und durch im kirchlichen Dienst Beschäftigte vermis- sen lassen. Mädchen und Frauen kommen in den Leitlinien als Betroffene und Opfer nicht vor. Die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz fordert die Deut- sche Bischofskonferenz auf, aufgrund der Kennt- nis sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige in der Katholischen Kirche eine geschlechtsdifferen- zierte Analyse durch zu führen und deren Ergeb- nisse und Konsequenzen in die Leitlinien einflie- ßen zu lassen. Zu diesem Zwecke sollten auch die Erfahrungen und Aussagen des BDKJ der vergan- genen Jahre sowie die Ergebnisse der Aktion Ka- tholischer Frauen im Rahmen der „Ökumenischen Dekade – Solidarität der Kirchen mit den Frauen (1988-1998): Mädchen und Frauen – Gewalt – Kir- che“ aufgegriffen und einbezogen werden.

❑ Die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz fordert einen stärkeren Schutz für die Opfer. Für dieses Anlie- gen ist das Konzept der diözesanen Beauftragten unter den Gesichtspunkten der Unparteilichkeit und Transparenz zu verbessern. Es ist kein geeig- neter Weg und aus Sicht der Betroffenen eine Zu- mutung, dass sich Opfer dort Hilfe holen sollen, wo die Täter herkommen.

❑ Zur Analyse gemeldeter Fälle sieht die BDKJ-Bun- desfrauenkonferenz die Notwendigkeit, dass den diözesanen Beauftragten ein Beratungsgremium zur Seite gestellt wird, das paritätisch aus Män- nern und Frauen, innerkirchlichen und außer- kirchlichen Fachkräften besetzt ist. Die Mitglie- der müssen der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

❑ Darüber hinaus fordert die Bundesfrauenkonfe- renz folgende Maßstäbe an die Anlauf- und Bera- tungsstellen anzulegen:

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4.15 4. Mädchen- und Frauenarbeit und -politik

1. Die diözesanen Beauftragten sollen über fachli- che Kenntnisse der Gewaltdynamik und sexuel- lem Missbrauch verfügen

2. Die Hilfsangebote sind nach juristisch/finanzi- eller und seelsorglicher/ therapeutischer Hilfe zu trennen. Im Beschluss „Grenzen setzen - Grenzen akzeptieren“ fordert die BDKJ- Bun- desfrauenkonferenz die Diözesanbischöfe auf:

„…Qualifikationsmerkmale für katholische Be- ratungs- und Anlaufstellen für Betroffene sexu- eller Gewalt (zu) entwickeln. Dabei muss die strikte Trennung von Einrichtungen, die sich an Opfer sexueller Gewalt wenden, von solchen Einrichtungen gewährleistet werden, die sich an Täter richten.“

3. Betroffene Mädchen und Frauen müssen als Ansprechpersonen Frauen vorfinden. Die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz kritisiert, dass in den meisten Diözesen fast ausschließlich Männer und davon überwiegend Priester als Beauftragte durch die Diözesanbischöfe er- nannt wurden.

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