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Erläuterungen zur Änderung Verordnung des BLV über Einfuhrbe-schränkungen für bestimmte, nicht sichere Lebens-mittel

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte, 1/2 nicht sichere Lebensmittel

Erläuterungen zur

Änderung Verordnung des BLV über Einfuhrbe-

schränkungen für bestimmte, nicht sichere Lebens- mittel

1. August 2021

I. Ausgangslage

Die Verordnung regelt die Einfuhrbeschränkungen für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel. Die Bestimmungen stützen sich auf den Anhang IIa der Durchführungsverordnung (EU) 2019/17931 über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmassnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/6082 werden Einfuhrbeschränkungen aufgehoben. Diese Änderung wird in der vorliegenden Re- vision aufgenommen.

II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

Anhang

Lebensmittel aus Bangladesch, die Betelblätter («Piper betle») enthalten oder aus solchen bestehen, waren aufgrund des Risikos einer Kontamination durch Salmonellen im Anhang dieser Verordnung aufgeführt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/608 berücksichtigt die von Bangladesch abgege- benen schriftlichen Garantien. Deshalb werden die Lebensmittel aus Bangladesch, die Betelblätter enthalten oder aus solchen bestehen, aus dem Anhang gestrichen und in Anhang 3 der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV)3 mit einer Kontrollfrequenz von 50% aufge- nommen. Aktuell befinden sich nur noch Lebensmittel, die aus getrockneten Bohnen bestehen mit Herkunft Nigeria auf der Liste.

III. Auswirkungen

1. Auswirkungen auf den Bund Keine Auswirkungen.

2. Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden Keine Auswirkungen.

1 Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 vom 22. Oktober 2019 über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmassnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2017/625 und (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 669/2009, (EU) Nr. 884/2014, (EU) 2015/175, (EU) 2017/186 und (EU) 2018/1660 der Kommission, ABl. L 277 vom 29.10.2019, S. 89.

2 Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 vom 22. Oktober 2019 über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmassnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2017/625 und (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 669/2009, (EU) Nr. 884/2014, (EU) 2015/175, (EU) 2017/186 und (EU) 2018/1660 der Kommission, ABl. L 277 vom 29.10.2019, S. 89, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/608, ABl. L 129 vom 15.04.2021, S. 119

3 817.042

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2/2

3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft Keine Auswirkungen

IV. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die vorgeschlagenen Bestimmungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz verein- bar.

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