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Das ermöglicht die Beibehaltung der bisherigen Grundstrukturen für die Bergbauern- Ausgleichszulage und die ÖPUL-Almförderung

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Academic year: 2022

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Resolution der Vollversammlung am 16. Dezember:

Flächendeckender Ansatz auch für künftiges Agrarumweltprogramm unverzichtbar

Im Rahmen des nationalen Strategieplanes zur GAP-Umsetzung wird derzeit auch ein neues Agrarumweltprogramm ÖPUL erarbeitet.

Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich begrüßt ausdrücklich, dass Bundesministerin Elisabeth Köstinger auf Ebene der EU-Agrarminister eine Beibehaltung der bestehenden Differenzierung von Direktzahlungen zwischen Almflächen und sonstigen landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie eine Anrechnung der in Österreich hohen ÖPUL- Zahlungen auf das Ausmaß der Ökoregelung in der 1. Säule der GAP durchsetzen konnte.

Das ermöglicht die Beibehaltung der bisherigen Grundstrukturen für die Bergbauern- Ausgleichszulage und die ÖPUL-Almförderung.

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer fordert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus mit Nachdruck auf, bei der Neukonzeption des Agrarumweltprogrammes ÖPUL wieder auf einen möglichst flächendeckenden Ansatz für die Programmteilnahme zu setzen. Dabei ist insbesondere sicher zu stellen, dass künftige ÖPUL-Maßnahmen auch für flächenknappere und daher intensiver geführte Futterbau- und Veredelungsbetriebe sowie für Ackerbaubetriebe mit höheren Ertragsniveaus wirtschaftlich machbar und damit attraktiv bleiben. In Nachfolge für das derzeitige Grundwasservorsorgeprogramm auf Grünland muss auch künftig eine attraktive Maßnahme für tendenziell intensiver geführtes Grünland ohne Kombinationsverpflichtung mit der neuen UBBB-Einstiegsmaßnahme angeboten werden. Für bewährte Maßnahmen zur Förderung der extensiven Bewirtschaftung wird eine Verbesserung der Anreizkomponente zur Attraktivierung gefordert.

Zudem fordert die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer bei der neu konzipierten UBBB-Maßnahme eine Einstiegsvariante mit einem deutlich niedrigeren Biodiversitätsflächenanteil anzubieten, um eine möglichst flächendeckende Teilnahme sicherzustellen und den betroffenen Betrieben auch einen Zugang zu den darauf aufbauenden Maßnahmen zu ermöglichen. Für die Umsetzung der Ökoregelung muss ebenfalls eine Maßnahme konzipiert werden, die eine möglichst flächendeckende Teilnahme ermöglicht.

Im Hinblick auf die in den kommenden Jahren anstehenden Ammoniak- Reduktionsverpflichtungen im Rahmen der NEC-Richtlinie fordert die Vollversammlung eine wesentlich attraktivere Gestaltung der Maßnahme „Bodennahe Ausbringung von Wirtschaftsdüngern“. Konkret werden je nach Ausbringungstechnik entsprechend höhere Prämiensätze, eine deutliche Erhöhung der förderbaren Kubikmetergrenze für die Ausbringung von Rindergülle und eine gesonderte Unterstützung der Gülleseparierung als weitere Beiträge für die Ammoniakreduktion gefordert. Zudem ist die künftige Unterstützung für den Biolandbau so zu gestalten, dass eine marktkonforme kontinuierliche positive Weiterentwicklung des Biolandbaus ermöglicht wird.

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