• Keine Ergebnisse gefunden

Konsequenzen der IED-Umsetzung – am Beispiel des Betreibers einer Abfallverbrennungsanlage –

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "Konsequenzen der IED-Umsetzung – am Beispiel des Betreibers einer Abfallverbrennungsanlage –"

Copied!
15
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

15 Konsequenzen der IED-Umsetzung

Konsequenzen der IED-Umsetzung

– am Beispiel des Betreibers einer Abfallverbrennungsanlage –

Jens Peitan

1. Vorstellung der BSR und des Standorts Ruhleben ...15

2. Einführung IED...18

3. Auswirkung im Bereich Emissionsgrenzwerte...18

4. Neue Überwachungs- und Informationsanforderungen ...24

5. Ausblick auf die Überarbeitung der BVT-Merkblätter ...26

6. Zusammenfassung ...28

1. Vorstellung der BSR und des Standorts Ruhleben

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) zählt mit 5.300 Beschäftigten und einem Umsatz von 542 Millionen Euro (Angaben BSR-Konzern für 2012) europaweit zu den größten kom- munalen Unternehmen der Entsorgungsbranche. Die BSR gehört zu den Beteiligungen des Landes Berlin und ist seit 1994 in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts organisiert. Das Land Berlin hat mit dem Berliner Betriebegesetz zwei hoheitliche Schwerpunktaufgaben auf die BSR übertragen. Hierzu zählen die Sammlung und die Entsorgung von Siedlungsabfällen sowie die Straßenreinigung und die Gewährleis- tung der Verkehrssicherungspflicht (Winterdienst) im öffentlichen Straßenland und Grünflächen des Landes Berlin. Im Rahmen der Abfall- und Wertstoffwirtschaft und des Umweltschutzes können darüber hinaus weitere Geschäfte übernommen werden.

Als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen in Deutschland betreut die BSR eine Fläche von insgesamt etwa 890 km², auf der etwa 3,5 Millionen Einwohner leben.

Dies entspricht in etwa der Fläche von München, Frankfurt und Stuttgart zusammen.

Alleine 136 km² dieser Fläche stellen Verkehrsflächen (Straßen, Flugplätze, usw.) dar.

Als entsorgungspflichtige Körperschaft erbringt die BSR ihre Entsorgungsdienstleis- tungen für insgesamt etwa zwei Millionen Haushalte mit mehr als 420.000 ausgestellten Abfallbehältern.

Die im Jahr 2012 durch die Müllabfuhr gesammelten Mengen verteilten sich auf etwa 18,1 Millionen Entleerungen im Bereich Restabfall und auf etwa 3,2 Millionen Entleerungen im Bereich BIOGUT-Tonne. Hierzu sind im gesamten Stadtgebiet von Berlin für den Restabfall etwa 340.000 Abfallbehälter ausgestellt. Die Anzahl der für

(2)

Jens Peitan

16

die Bioabfallsammlung ausgestellten Behälter beträgt etwa 80.000 Stück. Über das Sperrmüll-Holsystem wurden etwa 11.000 Tonnen Sperrmüll gesammelt und der Verwertung zugeführt. Die Leistungserbringung erfolgte durch etwa 1.510 Mitarbeiter mit etwa 400 Fahrzeugen.

Für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Reinigung von Fahrbahnen und Gehwe- gen wurde eine Reinigungsleistung von etwa 1,5 Millionen Straßenkilometer erbracht.

Zusätzlich wurden etwa 5,7 Millionen Papierkorbentleerungen durchgeführt, etwa 200.000 Gullyreinigungen vorgenommen und etwa 100.000 m3 Laub eingesammelt.

Hierzu wurden etwa 2.120 Mitarbeiter und etwa 820 Fahrzeuge eingesetzt.

In einer modernen und zukunftsgerichteten Abfallwirtschaft, die zunehmend auf Klima- und Ressourcenschutz setzen wird, kommt den kommunalen Unternehmen eine besondere Bedeutung zur Gewährleistung einer hochwertigen Entsorgung zu. Die Schaffung einer langfristigen Entsorgungssicherheit durch vorausschauende Planung und verantwortungsbewusste Investitionen ist eine besondere Verpflichtung und Stär- ke der kommunalen Abfallwirtschaft. Die kommunale Abfallwirtschaft steht für eine geordnete, umweltgerechte Entsorgung auf hohem technischem Niveau und erfüllt damit eine wichtige Gewährleistungsfunktion der Daseinsvorsorge.

Eine der wesentlichen Säulen im Anlagenportfolio der BSR ist das Müllheizkraftwerk Berlin-Ruhleben (MHKW Berlin-Ruhleben). Hinzu kommen als zwei weitere bedeu- tende Komponenten die Mechanisch-Physikalischen-Stabilisierungs-Anlagen in Berlin Reinickendorf und in Berlin Pankow.

Aufgrund des Mauerbaus wurde 1961 mit der Planung der MHKW Ruhleben begon- nen. Bereits 1964 wurde der Grundstein gelegt und das erste Müllfeuer konnte 1967 gezündet werden. Aufgrund der damaligen Insellage von Westberlin wurde bei der Ausführung besonderer Wert auf Entsorgungssicherheit und Redundanz gelegt. Aus diesem Grund wurden acht relativ kleine Walzenrostkessel installiert.

In der Anlage wird hauptsächlich Hausabfall verbrannt, der durch BSR eigene Fahrzeu- ge im gesamten Stadtgebiet von Berlin eingesammelt wird. Mehr als die Hälfte des in Berlin von der BSR gesammelten Hausabfalls wird in Ruhleben thermisch behandelt.

Somit wird die Anlage zu Recht als Herzstück der Abfallverwertung von Berlin bezeich- net. Richtungsweisend war die damalige Konzeption der Anlage mit einer separaten Schlackeaufbereitungsanlage. In dieser werden zu einem hohen Prozentsatz die in der Schlacke vorhandenen Eisen und NE-Metalle abgeschieden. Die Schlacke wird anschließenden für die Herstellung der gasgängigen Trag- und Ausgleichschicht für die BSR eigenen Deponien verwertet und gewährleistet somit die sichere Einbringung der Abdichtungsfolie gemäß Deponieverordnung.

Das MHKW verfügt über keine eigene Dampfturbinen- und Wasseraufbereitungsanla- gen. Der erzeugte Dampf mit den Parametern 65 bar und 460 °C wird durch eine etwa 900 m lange Leitung in das benachbarte Kraftwerk Reuter geliefert und dort in Strom und Fernwärme umgesetzt. Überschlägig versorgt das MHKW bis zu fünf Prozent der Berliner Bevölkerung mit Strom und Wärme.

(3)

17 Konsequenzen der IED-Umsetzung

Während seiner langen Betriebszeit wurde die Anlage ständig auf dem Stand der Technik gehalten. Hierzu gehören die Umrüstung nach TA-Luft in den Jahren 1986 bis 89 auf konditionierte Trockensorption (CDAS-System) und SCR, in den Jahren 1996 bis 1999 wurde die Anpassung auf die 17. BImSchV vollzogen und die Kessel teilweise erneuert. 2012 wurde die neue Linie A in Betrieb und vier Altkessel außer Betrieb genommen. Mit der neuen Linie A verfügt das MHKW über eine der größten Abfallverbrennungskessel weltweit. Zurzeit verfügt das MHKW somit über fünf Kes- selanlagen mit dahinter geschalteten Abgasreinigungsanlagen. Anlagenfotos und die verfahrenstechnische Schaltung der Gesamtanlage und Linie A sind in den folgenden Bildern dargestellt.

Bild 2: Verfahrenstechnische Schaltung der Gesamtanlage MHKW Berlin-Ruhleben Bild 1: Standort MHKW Berlin-Ruhleben

Kessel A

Abfallbunker neu

Ersatzlinie A Block West Richtung Schlacketransport Gewebe-

filter Sprüh- absorber

Schlacke- Aufbe- reitung

DeNOx 7 DeNOx 5 DeNOx 3 DeNOx 1

Ge- webe-

filter Ge- webe-

filter Ge- webe-

filter Ge- webe-

filter

Ge- webe-

filter Ge- webe-

filter

Ge- webe-

filter

Ge- webe-

filter

Reaktoren Reaktoren Reaktoren Reaktoren Reaktoren Reaktoren Reaktoren

Mittelbau Block Ost

Abfallbunker Bestand Kessel

8

Kessel 7

Kessel

6 Kessel

5

Kessel 4

Kessel 3

Kessel 2

Kessel 1

(4)

Jens Peitan

18

2. Einführung IED

Die Richtlinie 2010/75/EU, Industrieemissions-Richtlinie (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) kurz IED, wurde am 24.11.2010 vom Europäischen Parlament und des Rates in Kraft gesetzt. Überführt in nationales Recht wurde die Richtlinie durch Anpassung unterschiedlichster Gesetze und Verordnungen Anfang 2013.

Betroffen von dieser Richtlinie sind alle BImSchG-Anlagenbetreiber. Die Anwendung der IED auf thermische Abfallbehandlungsanlagen ergibt sich aus dem neuen Anhang 1 der 4. BImSchV. Unter der laufenden Nr. 8 werden Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen gelistet. Das MHKW fällt unter den Unterpunkt 8.1.1.3, Anlagen zur Verwertung und Beseitigung fester Abfälle durch thermi- sche Verfahren, insbesondere Verbrennung mit einer Durchsatzleistung von drei Tonnen nicht gefährlicher Abfälle oder mehr je Stunde. Anlagen mit dieser Bezeichnung sind in der betreffenden Tabelle mit E gekennzeichnet und werden somit als IED-Anlagen betrachtet.

Durch die IED-Umsetzung ergeben sich für Betreiber von thermischen Abfallbehand- lungsanlagen zwei wesentliche Handlungsfelder, die im Folgenden dargestellt werden.

3. Auswirkung im Bereich Emissionsgrenzwerte

Im Rahmen der IED-Umsetzung wurden fünf Schadstoffgruppen identifiziert, deren Grenzwerte modifizierte werden sollten. Es handelst sich hierbei um Stickoxide, Am- moniak, Quecksilber, Staub und Chlorwasserstoff. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der Änderungsvorschläge während des nationalen Gesetzgebungsprozesses.

Rot sind die Abweichungen zur alten 17. BImSchV gekennzeichnet.

Im Bereich Stickoxide wurde der Grenzwert für den Tagesmittelwert (TMW) für An- lagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW der Wert von 200 auf 150 mg/Nm3 ab 2019 verschärft.

Primär werden für die Entstickung von Abgasen aus Abfallverbrennungsanlagen zwei unterschiedliche Verfahren eingesetzt. Bei dem SCR-Verfahren (selektive katalytische Reduktion) wird Ammoniak bzw. Ammoniakwasser als Reduktionsmittel verwen- det. Mit Hilfe eines Katalysators, welcher in der Regel am Ende der Abgasreinigung geschaltet ist, werden dann die Sickoxide in Stickstoff und Wasser umgewandelt. Im MHKW Berlin-Ruhleben wird eine SCR-Anlage betrieben. Das Verfahrensfließbild der Linie A ist im Bild 3 dargestellt.

Im Vergleich hierzu wird beim SNCR-Verfahren (selektive nicht katalytische Reduktion) das Reduktionsmittel normalerweise direkt im 1. Zug der Kesselanlage eingedüst. Ein separater Katalysator ist für dieses Verfahren nicht notwendig.

Das SCR-Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass Stickoxidkonzentrationen im Rein- gas weit unter den geforderten Grenzwerten ohne Probleme erreicht werden könne.

Nachteile hat dieses Verfahren im Vergleich zum SNCR-Verfahren aufgrund der hohen Investitionskosten für den Katalysator und den höheren Energieverbrauch aufgrund

· SNCR-Anlagen

· SCR-Anlagen

· Kombi-Anlagen nach dem ERC-plus Verfahren

· ERC-Verfahrenshilfsstoffe zur optimalen Verbrennung mit geringen Emissionen

Unsere Technik – Ihre Wahl

NO

x

-Reduktion vom Profi

Lorem ipsum dolor

Lorem ipsum dolor

LowNOx- Ihr Partner

ERC als einer der Markt- und Technologieführer bei DeNO

x

-Anlagen in

Europa entwickelt und produziert hocheffiziente, individuell zugeschnittene

Entstickungssysteme für unterschiedliche Verbrennungsanlagen, Kraftwerks-

und Industrieanwendungen. Aus einem Bündel möglicher Maßnahmen

entwickeln wir für Sie die individuell effizienteste Lösung:

(5)

· SNCR-Anlagen

· SCR-Anlagen

· Kombi-Anlagen nach dem ERC-plus Verfahren

· ERC-Verfahrenshilfsstoffe zur optimalen Verbrennung mit geringen Emissionen

Unsere Technik – Ihre Wahl

NO

x

-Reduktion vom Profi

Lorem ipsum dolor

Lorem ipsum dolor

LowNOx- Ihr Partner

ERC als einer der Markt- und Technologieführer bei DeNO

x

-Anlagen in

Europa entwickelt und produziert hocheffiziente, individuell zugeschnittene

Entstickungssysteme für unterschiedliche Verbrennungsanlagen, Kraftwerks-

und Industrieanwendungen. Aus einem Bündel möglicher Maßnahmen

entwickeln wir für Sie die individuell effizienteste Lösung:

(6)

Dorfstraße 51

D-16816 Nietwerder-Neuruppin

Tel. +49.3391-45.45-0 • Fax +49.3391-45.45-10 E-Mail: tkverlag@vivis.de

Bestellungen unter www. .de

oder

TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Paketpreis

Energie aus Abfall

Energie aus Abfall, Band 11 (2014) ISBN: 978-3-944310-06-0 Hardcover: 977 Seiten mit

farbigen Abbildungen Energie aus Abfall, Band 10 (2013)

ISBN: 978-3-935317-92-4 Hardcover: 1096 Seiten mit

farbigen Abbildungen Energie aus Abfall, Band 1 (2006)

ISBN: 978-3-935317-24-5 Hardcover: 594 Seiten mit

farbigen Abbildungen

Energie aus Abfall, Band 2 (2007) ISBN: 978-3-935317-26-9 Hardcover: 713 Seiten mit

farbigen Abbildungen

Energie aus Abfall, Band 3 (2007) ISBN: 978-3-935317-30-6 Hardcover: 613 Seiten mit

farbigen Abbildungen

Energie aus Abfall, Band 4 (2008) ISBN: 978-3-935317-32-0 Hardcover: 649 Seiten mit

farbigen Abbildungen

Energie aus Abfall, Band 5 (2008) ISBN: 978-3-935317-34-4 Hardcover: 821 Seiten mit

farbigen Abbildungen

Energie aus Abfall, Band 6 (2009) ISBN: 978-3-935317-39-9 Hardcover: 846 Seiten mit

farbigen Abbildungen

Energie aus Abfall, Band 7 (2010) ISBN: 978-3-935317-46-7 Hardcover: 765 Seiten mit

farbigen Abbildungen

Energie aus Abfall, Band 8 (2011) ISBN: 978-3-935317-60-3 Hardcover: 806 Seiten mit

farbigen Abbildungen

Energie aus Abfall, Band 9 (2012) ISBN: 978-3-935317-78-8 Hardcover: 809 Seiten mit

farbigen Abbildungen

Energie aus Abfall, Band 1 bis 11

Einzelpreis: 50,00 EUR

300,00 EUR

statt 550,00 EUR

Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky und Michael Beckmann • Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 11Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 11 Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 10 Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 10 Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 9 Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 9

Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 8

Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 8

Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 7 Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 7

Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 6 Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 6

Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 5 Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 5

Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 4 Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 4

Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 3 Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 3

Thomé-Kozmiensky Beckmann Energie aus Abfall 2 Thomé-Kozmiensky Beckmann

Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann Thomé-Kozmiensky Beckmann

Thomé-Kozmiensky Beckmann Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2 Energie aus Abfall 2

Thomé-KozmienskyBeckmann Energie aus Abfall 1Thomé-KozmienskThomé-KozmienskThomé-KozmienskThomé-KozmienskThomé-KozmienskThomé-KozmienskThomé-KozmienskThomé-KozmienskThomé-KozmienskThomé-KozmienskThomé-KozmienskThomé-KozmienskThomé-KozmienskyBeckmannBeckmannBeckmannBeckmannBeckmannBeckmannBeckmann Energie aus Abfall 1 Energie aus Abfall 1 Energie aus Abfall 1 Energie aus Abfall 1 Energie aus Abfall 1 Energie aus Abfall 1 Energie aus Abfall 1 Energie aus Abfall 1 Energie aus Abfall 1 Energie aus Abfall 1 Energie aus Abfall 1 Energie aus Abfall 1 Energie aus Abfall 1 Energie aus Abfall 1

(7)

21 Konsequenzen der IED-Umsetzung

alte 17. BImSchVVerbändeversandKabinettsentwurfBundestagBundesratsbeschlussKabinettBundestag Veröffent- lichung 27.01.0917.04.1201.07.1205.09.1214.12.1223.01.1321.02.1302.05.13 Stickstoffdioxid NOxHMW400400 400 400 400 inTMW200 150< 3t/h: ab 2019200/150</> 50 MW, ab 2019200/150</> 50 MW, ab 2019200/150</> 50MW, ab 2019 mg/m³JMW100NEU+geänd. Linien (2013) 100ab 2019100ab 2019, nur NEU-Linien100ab 2019, nur NEU-Linien100ab 2019, nur NEU-Linien Ammoniak NH3HMW- 15ab 201615ab 2019- 15ab 2016, soweitMaßgaben des inTMW- 10< 3t/h: ab 201910ab 2019- 10für S(N)CR eingesetztBundesrates mg/m³JMW- 10ab 2019–/10</> 50 MW- - angenommen Quecksilber HgHMW0,05Ausnahme von0,03kont. Messung0,05kont. Messung0,05kont. Messung0,05Ausnahme von inTMW0,03kont. Messung möglich0,02ab 20160,03ab 2016zwingend0,03ab 2016 zwingend0,03kont. Messung möglich mg/m³JMW 0,01zwingend–/0,01< 50 MW/> u. NEU, ab 20190,01ab 20190,01ab 2019 Gesamtstaub StaubHMW30 20ab 201620ab 201620ab 201620ab 2016 inTMW10 5ab 20165ab 201610/5</> 50 MW10/5</> 50 MW mg/m³JMW- - - - Chlorwasserstoff HClHMW60 40ab 201660 6060 inTMW1010101010 mg/m³JMW- - - - -

Tabelle 1: Änderungshistorie Emissionsgrenzwerte 17. BImSchV

(8)

Jens Peitan

22

der Kompensation der Druckverluste des Katalysators (erhöhte Saugzugleistung) und die verfahrenstechnisch gegebene Notwendigkeit, die Abgase von dem Eintritt in den Katalysator aufzuheizen. Die Einhaltung der neunen NOx-Grenzwerte ist für SCR- Anlagen unproblematisch.

Das SNCR-Verfahren können Stickoxidkonzentration von um die 100 mg/Nm3 be- triebssicher erreicht werden, wenn die betreffenden Anlagen gewisse technische Vor- aussetzungen (optimale Feuerraumgeometrie, Eindüsung auf drei Ebenen, räumliche Temperaturmessung) erfüllen. Besonders bei älteren bzw. umgerüsteten Kesselanla- gen kann aber die Verschärfung des Grenzwertes um 50 mg/Nm3 auf 150 mg/Nm3 problematisch werden. In diesen Fällen müssen umfangreiche Optimierungs- und Nachrüstarbeiten erfolgen. Hierzu kann die Abgasrückführung gehören, welche aber nicht für alle Rosttypen möglich ist und neue Korrosionsprobleme mit sich bringt.

Im folgenden Bild 4 sind die Emissionswerte des MHKW Berlin-Ruhleben für das Jahr 2013 exemplarisch dargestellt. Im Genehmigungsbescheid wurden damals abweichend zur 17. BImSchV ein verschärfter Tagesmittelwert von 100 mg/Nm3 vorgeschrieben.

Betrieblich wird die Anlage mit einem Tagesmittelwert von um die 80 mg/Nm3 ge- fahren. Dieser kann durch das installierte SCR-Verfahren sicher eingehalten werden.

Als grundlegende Neuerung stellt sich die Einführung eines Grenzwertes für Ammoniak dar, der kontinuierlich gemessen wird. Hier wurden ein neuer Halbstundenmittelwert (HMW) und Tagesmittelwert (TMW) geschaffen von jeweils 15 bzw. 10 mg/Nm3. Ziel dieser neuen Grenzwerte ist es, den Ammoniakschlupf des Entstickungsverfahrens und somit die Güte der Ammoniakumsetzung kontinuierlich zu erfassen und zu be- grenzen. Im optimalen Fall wird exakt die Menge an Reduktionsmittel in den Abgas- strom eingedüst, welche notwendig ist, um die Stickoxide umzusetzen. Je besser das Verfahren arbeitet, desto gering ist der Ammoniakschlupf. Durch diese Neuerung sind die Anlagenbetreiber im Regelfall gezwungen, Emissionsmesstechnik nachzurüsten.

Bild 3: Verfahrensfließbild Linie A des MHKW Berlin-Ruhleben

(9)

23 Konsequenzen der IED-Umsetzung

Bei thermischen Abfallbehandlungsanlagen, die mit einem SCR-Verfahren ausgestallte sind, bewegt sich der Ammoniakschlupf bei normalen Betriebsbedingungen um die 1 mg/Nm3. Somit ist aus Betreibersicht der zusätzliche eignungsgeprüfte Messaufwand zu hinterfragen. Auf der anderen Seite kann durch eine Schlupfmessung relativ schnell festgestellt werden, ob die Anlage einwandfrei arbeitet. Betriebsstörungen wie z.B. Stö- rungen im Bereich der Eindüsung können umgehend detektiert und beseitigt werden.

Aus diesem Grund ist eine betriebliche Messung zu befürworten. Die jetzt geforderte eignungsgeprüfte Emissionsmesstechnik ist erheblich teuer und aufwendiger zu betrei- ben als eine Betriebsmesstechnik. Für das MHKW werden kurzfristig hierdurch Kosten im mittleren sechsstelligen Euro-Bereich entstehen. Darüber hinaus fällt langfristig ein nicht zu vernachlässigter Kostenblock für Instandhaltung und Kalibrierung an.

Für Anlagen mit einem SNCR-Verfahren liegt der Ammoniakschlupf verfahrensbedingt in einem Bereich bei Normalbetrieb von um die 5 mg/Nm3, bei einzelnen Anlagen auch darüber. Auch hier gelten die Einschränkungen, welche beim Thema Einhaltung Grenzwerte NOx geäußert wurden. Hinzu kommt, dass ein hoher Ammoniakschlupf auch zu Beeinträchtigungen der Reststoffprodukte führen kann.

Im Bereich Quecksilber wurde ein Jahresmittelwert von 0,01 mg/Nm3 neu eingeführt.

Für das MHKW ist dieser Wert unproblematisch. Für das Jahr 2013 lag dieser Wert bei 0,0009 mg/Nm3. Gerade für Quecksilber ist ein Jahresmittelwert sinnvoll. Die un-

46,6 % 26,3 %

3,0 % 2,1 % 7,2 %

3,0 % 2,0 %

10,7 % 11,4 %

3,0 % 1,4 % 80,6 %

HCI SO2 CO C NO2 Staub Hg Cd,Tl SM* SM+BaP HF** Dioxine Grenzwerte gemäß 17. BlmSchV und Genehmigungsbescheide

mg/Nm3

10 50 50 10 100 10 0,03 0,05 0,5 0,05 1 0,1 Messwerte in 2013

mg/Nm3

4,64 13,13 1,48 0,21 80,64 0,72 0,0009 0,0011 0,0536 0,0057 0,03 0,0014

SM * Summe aus Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn SM+BaP Summe aus As, Cd, Cr, Co, Benzo(a)pyren HF ** Linie A.

Die Werte beziehen sich auf die verbrannten Abfallmengen.

Bild 4: Emissionswerte des MHKW Berlin-Ruhleben

(10)

Jens Peitan

24

zulässige Quecksilbereinbringung kann von dem Betreiber einer thermischen Abfall- behandlungsanlage im Regelfall nicht unterbunden werden. Dieses stellt immer einen Verstoß durch den Anlieferer gegen die Annahmebedingungen der betreffenden Anlage dar. Aufgrund der hochentwickelten Abgasreinigungstechnologie kann ein Großteil der eingetragenen Quecksilbermengen abgeschieden und der sicheren Endlagerung außerhalb der Biosphäre zugeführt werden.

Abhängig von der Größenordnung der eingebrachten Quecksilbermenge führt dieses zu Grenzwertverletzungen bei Halb- und Tagesmittelwerten auch wenn geeignete Gegenmaßnahmen wie z.B. die Eindüsung von Aktivkohle zeitnah ergriffen wurden sind. In der Öffentlichkeit wird hierfür dann regelmäßig der Betreiber der Anlage ver- antwortlich gemacht, obwohl die Verantwortung bei dem Abfallanlieferer liegt. Durch die Einführung eines alleinigen Jahresmittelwerts müsste man diese nicht zielführende Diskussion nicht führen.

Auch die Reduzierung des Grenzwertes für Staub ist als unproblematisch einzustufen.

4. Neue Überwachungs- und Informationsanforderungen

Durch die Umsetzung des IED ergeben sich umfangreiche neue Anforderungen im Bereich Überwachung und Information.

Zukünftig sind Genehmigungsbescheide mit Bezeichnung des maßgeblichen BVT- Merkblattes (beste verfügbare Technik) ausdrücklich im Internet zu veröffentlichen.

Hierzu wurde der § 10 Abs. 8a BImSchG modifiziert. Die Überwachungsberichte zu den geforderten jährlich durchzuführenden Umweltinspektionen sind der Öffentlichkeit unter Verweis auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) zugänglich zu machen. Unter

§ 3 UIG wird der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen definiert. Jede Per- son soll hiernach freien Zugang zu relevanten Umweltinformationen erhalten. Durch diesen weitgehenden Anspruch soll für den Bürger die Transparenz erhöht werden.

Auch in der Vergangenheit wurden für das MHKW jährliche anlassunabhängige Vor-Ort-Besichtigungen durch die Genehmigungsbehörde durchgeführt. Die hierzu erstellen Überwachungsberichte wurden aber nicht veröffentlicht. Allerdings wurde die Öffentlichkeit über ein Internetportal informiert, ob sich im Ergebnis der Vor-Ort- Anlagenüberwachung Handlungsbedarf ergab. Die Informationsseite der für Berlin zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist in der Tabelle 2 dargestellt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, betreffende Unterlagen direkt bei der Senats- verwaltung einzusehen. Zurzeit wird unter den betroffenen Fachbehörden abgestimmt, im welchen Umfang und Tiefe dieses zukünftig im Internet passieren soll.

Gemäß § 31 BImSchG sind darüber hinaus für IED-Anlagenbetreiber nun jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung und sonstige Daten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen zu über- prüfen vorzulegen. Dieses erfolgt bisher durch Vorlage eines Jahresemissionsberichtes

(11)

25 Konsequenzen der IED-Umsetzung

einschließlich Abfalljahresübersicht bei der Genehmigungsbehörde. Die Öffentlichkeit wurde durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt über die Emissionswerte des Vorjahres des MHKW informiert. Aus dem Emmissionsbericht für 2013 können die Ergebnisse der kontinuierlichen und diskontinuierlichen Messungen in Bezug auf die genehmigten Grenzwerte abgelesen werden. Ferner wird die betreffende Behörde zeitnah über jede Grenzwertverletzung informiert.

Tabelle 2: Umweltinformationen über IED-Anlagen nach § § 4 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz Bezirk Spandau, 01.09.2014

Betreiber, Name Anlage- PlZ Anlagen- Anhang 1 der 4. Letzte **) Handlungs- standort bezeichnung BImSchV*) Überwachung bedarf Motoryachtver- Alt-Gatow 5-7 14089 Schlauchboot- 10.17.2 01.08.2012 N

band Berlin e.v. salomstrecke

Auto Schaefer Am Juliusturm 13599 Autowrackplatz 8.9.2V 02.03.2011 J 33-35

Bayerische Motoren Am Juliusturm 13599 Bau- u. Montage 3.24G 18.10.2013 N Werke AG, UX-T-6A 14-38 von Kraftfahrzeugen

DEUTAG Am Schlangen- 13597 Bitumenmischanlage 2.15V 22.05.2012 N GmbH & Co. KG graben 15

Kampffmeyer Am Schlangen- Anlage zum Mahlen

Mühlen GmbH Werk graben 7 13597 von Getreide 7.21EG 07.01.2014 N Schüttmühle Berlin

Berliner Stadt- Hausmüll-Ver-

reinigungsbetriebe Freiheit 24-25 13597 brennungsanlage 8.1.1.3EG 15.11.2013 N (MVA Ruhlben)

*) G Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 10 BLMSchG)

*) V Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 19 BImSchG)

*) E Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EG (IED-Anlagen) Quelle: Homepage Senatsverwaltung

Auch können relevante Daten jetzt schon aus dem PRTR Schadstoffregister (Pollutant Release and Transfer Register) entnommen werden. Diese vom Betreiber erhobenen Daten werden vom Umweltbundesamt jährlich zusammengefasst, geprüft und an die EU-Kommission weitergeleitet. Diese sind im Internet über das Portal www.thru.de abrufbar. Der Anlagenstandort wird in einer Karte grafisch dargestellt. Durch klicken auf den Standort können Schadstoffe gegliedert nach Schadstoff Luft (60 Schadstoffe), Gewässer (71 Schadstoffe) und Boden (61 Schadstoffe) abgerufen werden. Ferner wird dargestellt, wieviel Tonnen die Anlage gefährliche und nicht gefährliche Abfälle erzeugt und ob diese Abfälle verwertet oder beseitigt werden.

Es ist vorstellbar, dass dieses Tool auch für die angesprochenen weiterführenden Infor- mationen genutzt wird. Ein großer Vorteil dieser Lösung wäre es, dass diese europaweit genutzt werden kann und der interessierte Bürger schnell und einfach einen Überblick über Anlagen im seinem Wohnumfeld verschaffen kann. Aktuell sind für das MHKW die CO2 -Fracht gesamt, CO2 -Fracht aus nicht-biogenem Anteil, Stickoxide und Kupfer und Verbindungen, Menge der zu verbringenden gefährlichen und nichtgefährlichen Abfällen zur Beseitigung und Verwertung (Schlacken, Abgasrückstände, Kesselasche) aufgeführt.

(12)

Jens Peitan

26

Bezüglich der sonstigen Daten zur Überprüfung der Genehmigungsanforderungen wird in Berlin die Genehmigungsbehörde bei der nächsten Überwachungsmaßnahme zusammen mit dem Betreiber festlegen, welche Beurteilungen erforderlich sind. Die Anforderungen sind in § 6 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 und § 7 BImSchG umfangreich definiert. Von Seiten des verantwortlichen Betreibers ist dieses Vorgehen zu begrü- ßen. Hierdurch könne eine gemeinsame Plattform geschaffen und klare Definitionen vereinbart werden, um den vorhandenen Interpretationsspielraum einzugrenzen. Es wird interessant sein zu sehen, wie dieses in der Praxis gelebt wird.

Ferner wird in § 31 BImSchG in Absatz 3 und 4 gefordert, dass ein Nichteinhaltung der Anforderungen gemäß § 6 der zuständigen Behörde durch den Betreiber unver- züglich mitzuteilen und die zuständige Behörde über alle Ereignisse mit schädlichen Umwelteinwirkungen ebenfalls unverzüglich zu unterrichten ist. Etwas Vergleichbares findet man in § 18 der Betriebssicherheitsverordnung, wo die zuständige Behörde unverzüglich bei schweren Unfällen und Schäden an Bauteilen oder sicherheitstech- nischen Einrichtungen zu informieren ist. Es obliegt dem verantwortlichen Betreiber diese Fälle zusammen mit den betroffenen Behörden zu definieren, die Mitarbeiter zu sensibilisieren und eine geeignete Meldekette aufzubauen. Eine besondere Heraus- forderung hierbei ist es, dieses auch nachts, an Sonn- und Feiertagen sicherzustellen.

Zukünftig wird bei Neugenehmigungen gemäß § 10 (1a) BImSchG die Erstellung eines Ausgangszustandsbericht (AZB) gefordert. Der Ausgangszustandsbericht ist notwendig, wenn eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers möglich ist. Die Möglichkeit einer Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers besteht nicht, wenn auf Grund der tatsächlichen Umstände ein Eintrag ausgeschlossen werden kann. Es ist vorgesehen, die Menge an gefährlichen Stoffen und Zubereitungen gemäß CLP-Richtlinie (Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) heranzuziehen, um die Relevanzschwelle für den AZB zu definieren. Diese wird zukünftig besonders die Lagerung von Heizöl EL, Reststoffen und Ammoniak betreffen.

Zurzeit wird eine Arbeitshilfe für den Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften für den Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der IED-Richtlinie erarbeitet, um die offenen Fragestellungen zu klären. Diese soll im Oktober 2014 der Umweltmi- nisterkonferenz zur Beschlussfassung und Veröffentlichung vorgelegt werden.

5. Ausblick auf die Überarbeitung der BVT-Merkblätter

Gemäß § 3 Abs. 6a BImSchG werden BVT-Merkblätter als Dokumente bezeichnet, welche auf Grund des Informationsaustauschs nach Art. 13 IED für bestimmte Tä- tigkeiten erstellt werden und insbesondere die angewendeten Techniken, die derzei- tigen Emissions- und Verbrauchswerte, alle Zukunftstechniken sowie die Techniken beschreiben, die für die Festlegung der besten verfügbaren Techniken sowie der BVT Schlussfolgerungen berücksichtigt wurden.

Der Verbindlichkeitsgrad der BVT-Merkblätter hat sich gravierend geändert. Bisher waren die von der EU-Kommission veröffentlichten BVT-Merkblätter, englisch BAT bzw. BREF (Best Available Techniques Reference) zu berücksichtigen. Jetzt erhalten die

(13)

27 Konsequenzen der IED-Umsetzung

BVT-Merkblätter mehr Gewicht. Sie sind von den nationalen Behörden umzusetzen und erhalten quasi Gesetzescharakter. Abweichungen sind umfangreich zu begründen.

Aus diesem Grund ist es von Seiten der Betreiber und Anlagenbauer notwendig, frühzeitig in den Überarbeitsprozess des BVT-Merkblattes Abfallverbrennungsanla- gen/waste incineration (WI) von Juli 2005 eingebunden zu werden, um Einfluss zu nehmen. Von Seiten der Betreiber sind mehrere Verbände involviert. Primär beschäf- tigen sich der Fachgremien zur thermischen Abfallbehandlung vom VGB (Verband der Großkraftwerksbetreiber), VKU (Verband der kommunalen Unternehmen), BDE (Bund Deutscher Industrie) sowie die ITAD (Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlung in Deutschland) mit der Überarbeitung des Merkblattes.

Gebündelt werden diese Aktivitäten durch das Bundesumweltamt. Hierzu wurden 4 nationale Arbeitsgruppen ins Leben gerufen. Diese sind wie folgt aufgeteilt:

• AG-Luft/Wasser mit den Aufgabenfeldern Emissionsdaten, Abgas- und Abwasser- reinigung usw.

• AG-Rückstände (Rückstandsbehandlung)

• AG-Effizienz (Kesselart, Stromerzeugung usw.)

• AG-andere Verfahren (Pyrolyse, Vergasung, Wirbelschicht usw.)

Nach Erarbeitung einer nationalen Position wird diese dann mit den anderen EU- Mitgliedstaaten im Rahmen des sogenannten Sevilla Prozess abgestimmt. Der nationale Abstimmungsprozess ist abgeschlossen. Ein Kick-Off Treffen in Sevilla ist für Dezember 2014 vorgesehen. Es ist geplant, dass die Arbeiten zu BVT-Merkblatt Abfallverbren- nungssanlagen Ende 2017 vollständig abgeschlossen werden. Die Umsetzung soll dann 2020 erfolgen.

Von Seiten der Betreiber sollen die folgenden Kernpunkte (Wish list) mit aufgenom- men werden:

• Einbeziehung der Mitverbrennung.

Analog zur 17. BImSchV sollten Anlage bei Mitverbrennung von Abfall über 25 %, z.B. Zementherstellungsanlagen, mit in das BVT-Merkblattes thermische Abfallbe- handlungsanlagen aufgenommen werden.

• Beibehaltung der Ausnahmeregelungen zur kontinuierlichen Quecksilber-Mes- sung.

Diese ist sinnvoll für Anlagen mit einer besonders ausgerüsteten Abgasreinigungs- anlage (z.B. Aktivkohlefiltern). Durch den verfahrenstechnischen Aufbau dieser Anlagen wird sichergestellt, dass eine erhöhte Quecksilberemission unterbunden wird.

• Keine verpflichtende kontinuierliche Dioxin- und Furanprobenahme.

In den meisten Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland werden Dioxine und Furane diskontinuierlich gemessen. Die zusätzliche Bildung von Dioxinen und Furanen aus thermischen Abfallbehandlungsanlagen ist im Vergleich zu anderen Emittenten (Verkehr, private Heizungsanlagen, Holzöfen) als vernachlässigbar ein- zustufen.

(14)

Jens Peitan

28

• Lockerung der 850 °C/2 sec Regelung.

Ein erheblicher Anteil der in Deutschland betrieben Anlagen verfügen über Ausnah- meregelungen. Entweder wurden die Temperatur und/oder die Verweilzeit herun- tergesetzt. Eine strikte Einhaltung dieses Kriteriums bedeutet im Normalfall erhöhte Stützfeuerbetriebsstunden und damit verbunden ein erhöhter Einsatz von Primär- energie mit den damit verbundenen CO2-Emissionen. Auch könne dieses bedeuten, dass umfangreiche Anlagenumbauten notwendig werden. Darüber hinaus haben um- fangreiche Messungen gezeigt, dass die Bildung von Dioxin und Furan auch bei nied- rigeren Temperaturen und kürzeren Verweilzeiten sicher beherrscht werden kann.

• Emissionsberechnung auf Basis eines europaweit einheitlichen parameterunabhängi- gen Bezugssauerstoffes.

Zum Beispiel wird in den Niederlanden der NOx-Wert auf 11 Vol.% Sauerstoff bezo- gen, in Deutschland auf Betriebssauerstoff (etwa 6 bis 8 Vol.%). Hierdurch ergibt sich eine Verdünnung und die betreffenden Emissionswerte sind europaweit nicht mehr vergleichbar.

• Ausnahmemöglichkeiten für CO-Überschreitungen.

CO-Überschreitungen resultieren hauptsächlich aus der Abfallzusammensetzung und sind auch unter optimalen Randbedingungen vom Betreiber nicht vollständig zu un- terbinden.

• Verzicht auf den Halbstundenmittelwert bzw. nur als Tendenz zur Einhaltung des Ta- gesmittelwertes, ggf. Einführung von Jahres- oder Monatsmittelwerten. Halbstun- den- und Tagesmittelwerte sollten nur betrieblich erfasst werden und als Reglungs- größe zum optimalen Betrieb der Abgasreinigung dienen. Für diese Messaufgabe sich dann auch keine eignungsgeprüften Messgeräte mit dem damit verbundenen hohen Inversions- und Wartungskosten mehr notwendig.

6. Zusammenfassung

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Umsetzung der Industrieemissions- Richtlinie für die meisten Betreiber von thermischen Abfallverwertungsanlagen einen überschaubaren Anpassungsaufwand mit sich bringt.

Bei älteren Kesselanlagen mit SNCR-Verfahren bzw. Kesselanlagen in denen das SNCR-Verfahren nachgerüstet wurde, können aber gravierende Optimierungs- und Nachrüstungen notwendig werden. Ferner ist in den meisten Fällen eine Ammoniak- schlupfmessung nachzurüsten

Die neuen Überwachungspflichten sind eine neue Behördenaufgabe, der nunmehr jähr- lich vorzulegende Bericht nach § 31 BImSchG eine neue Betreiberaufgabe. Bezüglich Form, Inhalt und Abgabefrist der Berichte wird sich die jeweilige Genehmigungsbehör- de mit dem Betreiber abstimmen, wobei zu erwarten ist, dass sich der diesbezügliche Zusatzaufwand für Betreiber und Behörde in Grenzen halten wird.

Aufgrund der hohen technischen Standards und es vorhandenen Knowhows in Deutschland beim Betrieb und Bau von thermischen Abfallbehandlungsanlagen sollten auch zukünftige Forderungen aus dem neu erstellten BVT-Merkblatt erfüllbar sein.

(15)

Vorwort

4

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar

Karl J. Thomé-Kozmiensky, Margit Löschau (Hrsg.):

Immissionsschutz, Band 4

– Recht – Anlagenbetrieb und -optimierung – Emission – ISBN 978-3-944310-16-9 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Copyright: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky Alle Rechte vorbehalten

Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky • Neuruppin 2014

Redaktion und Lektorat: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky, Dr.-Ing. Stephanie Thiel, M.Sc. Elisabeth Thomé-Kozmiensky

Erfassung und Layout: Ginette Teske, Sandra Peters, Berenice Gellhorn, Carolin Bienert, Cordula Müller

Druck: Mediengruppe Universal Grafische Betriebe München GmbH, München

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur aus- zugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhand- lungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Sollte in diesem Werk direkt oder indirekt auf Gesetze, Vorschriften oder Richtlinien, z.B. DIN, VDI, VDE, VGB Bezug genommen oder aus ihnen zitiert worden sein, so kann der Verlag keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernehmen. Es empfiehlt sich, gegebenenfalls für die eigenen Arbeiten die vollständigen Vorschriften oder Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung hinzuzuziehen.

Abbildung

Tabelle 1: Änderungshistorie Emissionsgrenzwerte 17. BImSchV
Tabelle 2:   Umweltinformationen über IED-Anlagen nach § § 4 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz  Bezirk Spandau, 01.09.2014

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Fortgang der Kontrolle stießen die Einsatzkräfte gegen 21 Uhr in einem angemeldeten Beherbergungsbetrieb in Friesenheim auf zwei Frauen, die in der Pension illegal der

Das Reinigungs- und Desinfektionsmittel muss lebensmittelgeeignet und leicht ausspülbar sein Bei Geräten mit Wasserfilter sind diese entsprechend Herstellerangabe zu wechseln. Dabei

So ist die Europäische Union heute nicht mehr nur für Fragen des Binnenmarktes zuständig, ihre Kompetenz ist nach dem Vertrag von Lissabon – einschließlich des Rechtes

Die Institution Kirche, die durch Kreuzzüge, Hexen- verbrennung und heute noch aktiven religiösen Fanatismus für den Tod von Millionen Menschen verantwortlich ist, sie erhebt sich

Der Beitrag zur Ren- tenversicherung muß 1994 von der- zeit 17,5 Prozent auf 19,3 Prozent an- gehoben werden; die Mehreinnah- men sind mit annähernd 24 Milliar- den Mark

Juli 2012 (5 V 979/12) aus, der Aussetzungsbescheid beruhe auf einer unzulässigen weil ermessensfehlerhaften planerischen Grundlage. Die beantragte Behandlungsanlage

Die Feststellung, dass die Stadtgemeinde Laa an der Thaya am 12.12.2011 zwischen 18:00 und 20:00 Uhr keine Aufzeichnungen ihrer Sendungen hergestellt hat, ergibt sich aus dem

die Schüler selbst mit dem Kontrollblatt kontrolliert haben, kleben sie die Wort- und Bild- kärtchen auf das farbige Papier auf?. Die fertigen „Tabellen“ werden an der Tafel