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Für das laufende Jahr dürfte die Abteilung Forensische Chemie einen Umsatz von ca

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I 268/2004 ERZ 2. Februar 2005 48C Interpellation

0405 Müller, Zäziwil (SVP) Friedli, Sumiswald (EDU) Schneiter, Thierachern (EDU)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 15.11.2004

Institut für Rechtsmedizin IRM - Abteilung für Forensische Chemie

Die erwähnte Abteilung im IRM führt für den Kanton Bern sowie für die Kantone Aargau und Solothurn die Blut- und Urinprobenauswertungen bei Fahrzeuglenkern durch. Dazu kommen noch die Betäubungsmittelanalysen (Strassendrogen) für die erwähnten Kantone sowie Freiburg. Für das laufende Jahr dürfte die Abteilung Forensische Chemie einen Umsatz von ca. Fr. 2.7 Mio. erzielen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Strassenverkehrsgesetzes per 1.1.2005 muss davon ausgegangen werden, dass solche Auswertungen zahlenmässig stark zunehmen. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern geht davon aus, dass vermehrt polizeiliche Führerausweisabnahmen stattfinden werden. Dasselbe Amt ist darauf angewiesen, möglichst rasch die Ergebnisse der toxikologischen Analysen als Entscheidungsgrundlagen zu erhalten, damit die direkt Betroffenen entweder den Ausweis zurück erhalten, ein Administrativverfahren zu eröffnen ist oder aber eine Abklärung der Fahreignung des Betroffenen wegen eventuellen Verdachts auf Trunk- oder Drogensucht zu erfolgen hat.

Um die anfallenden Verfahren innert rechtsstaatlich akzeptabler Frist bearbeiten zu können, gibt das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt folgende Fristen als Richtlinie an:

- Zwischenbericht FUD 5 Arbeitstage - Definitive Blutauswertung Drogen 10 Arbeitstage - Definitive Blutauswertung Alkohol 5 Arbeitstage - Zwischenbericht Alkohol/Drogen Fiaz/FUD 5 Arbeitstage - Definitive Blutauswertung Alkohol/Drogen 10 Arbeitstage

Ich hatte anlässlich einer Begehung der Räumlichkeiten der Forensischen Abteilung an der Bühlstrasse 20 in Bern Gelegenheit, einen persönlichen Eindruck der Arbeitsbedingungen zu gewinnen. Die Arbeitsbedingungen welche dort herrschen - vorab die Platz- und vor allem die Lichtverhältnisse - scheinen uns völlig ungenügend; bedenkt man den Umgang mit den hochsensiblen Daten welche in der Regel dem Richter als Grundlage für seinen Urteilsspruch dienen, scheint hier absolut dringender Handlungsbedarf. Das Bundesamt für Strassen hält in seinem positiven Inspektionsbericht vom 24.10.2002 unter Empfehlungen folgendes fest: “Wir möchten es dem Team gönnen, wenn es etwas mehr Labor- und Büroplatz erhalten würde, denn die Raum- und Platzverhältnisse erscheinen uns zu knapp und kaum als genügend“. Berücksichtigt man die Zunahme der Anzahl Fälle seit der Inspektion, den zu erwartenden zusätzlichen Arbeitsanfall, und den durch die

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Gesetzesänderung verursachten Termindruck, so wird das zuständige Amt seinen Auftrag ab 1.1.2005 kaum mehr erfüllen können.

Mit Schreiben vom 5.10.2004 erkundigt sich die Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Solothurn betr. der zunehmend langen Wartezeiten auf die Untersuchungsberichte und wie das IRM bzw. die zuständige Abteilung den steigenden Arbeitsanfall ab 1.1.2005 bewältigen will, um die Dienstleistung für den Kanton Solothurn zu gewährleisten. Diese Frage stellt sich auch bezüglich des Kantons Aargau, um den - meines Wissens - ungekündigten Vertrag mit diesem Kanton einzuhalten.

Nach dem Gesetz über die Universität (UniG) und der entsprechenden Verordnung (UniV) soll bei Freiwerden einer Professur aufgezeigt werden, ob und aus welchen Gründen diese unverändert wiederbesetzt, verändert oder aufgehoben werden soll. Dazu muss vorab ein entsprechender Strukturbericht erstellt werden.

Fragen

1. Wie war der Geldmittelfluss in den vergangenen Jahren zwischen der Uni und dem IRM einerseits, sowie dem IRM und den übrigen Abteilungen andererseits bzw. wohin flossen die von der Abteilung für Forensische Chemie erwirtschafteten Gelder von ca.

2.7 Mio. Franken?

2. Wie ist das Verhältnis der Investitionen in die Abteilung aus den Mitteln der Universität zu denjenigen aus den Drittmitteln?

3. Was hat der Regierungsrat bis heute unternommen, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand ab 1.1.2005 fristgerecht bewältigen zu können (organisatorisch, räumlich und personell)?

4. Besteht ein entsprechender Strukturbericht und wie ist die Entwicklung der Forensischen Chemie und Toxikologie darin berücksichtigt bzw. wie sollen künftig die Abteilungen im IRM geführt werden?

5. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Lösung der Strukturprobleme durch die Bildung einer organisatorisch selbständigen Abteilung Forensische Chemie und Toxikologie?

6. Bevorzugt der Regierungsrat allenfalls eine private Lösung; wenn ja, bestehen bereits entsprechende Kontakte oder Absichten (Trägerschaft, Standort, Personal etc.).

Es wird Dringlichkeit verlangt Gewährt: 18.11.2004

Antwort des Regierungsrates

Die Arbeitsbedingungen am IRM, welche durch die ungenügenden Platz- und Lichtverhältnisse geprägt sind, die kommenden Arbeitsbelastungen durch die neue Gesetzgebung sowie der Umgang des IRM mit hochsensiblen Daten sind dem

Regierungsrat bekannt. Für den Umgang mit hochsensiblen Daten wurden im Jahr 2000 Weisungen der Erziehungsdirektion erlassen. Zur Lösung der räumlichen Probleme müssen die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, die Erziehungsdirektion und die Universität gemeinsam eine befriedigende und finanziell tragbare Lösung suchen. Im Einzelnen beantwortet der Regierungsrat die Fragen des Interpellanten wie folgt:

1. Vom Saldobeitrag des Kantons an die Universität kamen dem Institut für Rechtsmedizin in den Jahren 2000 bis 2003 jährlich durchschnittlich rund CHF 1.95 Millionen zu. Mit diesen Mitteln wurden Forschung und Lehre sowie derjenige Anteil der Dienstleistungen

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abgegolten, der für Forschung und Lehre notwendig ist. In der gleichen Periode erwirtschaftete die Abteilung Forensische Chemie im Durchschnitt einen jährlichen Umsatz von CHF 2 Millionen. Dieses Geld wurde zu rund 90% in der Abteilung Forensische Chemie selbst eingesetzt. Nach Abzug des direkten Personal- und Sachaufwandes verblieb ein positiver Saldo von durchschnittlich CHF 218'260.- pro Jahr. Die Investitionen in die Abteilung Forensische Chemie beliefen sich in den Jahren 2000-2003 auf durchschnittlich CHF 121'453.-. Davon kamen CHF 106'050.- aus Staatsmitteln und CHF 15'403.- aus eingeworbenen Drittmitteln (vgl. Tabelle in Ziffer 2).

Die Abteilung Forensische Chemie leistet, nach Abzug aller eigenen Kosten, einen Beitrag zur Deckung des übrigen Aufwandes des Instituts für Rechtsmedizin von rund CHF 100'000.-.

2. Im Durchschnitt der Jahre 2000 – 2003 sind 87% der Investitionen aus Staatsmitteln und 13% der Investitionen aus Drittmitteln bezahlt worden. Investitionen fallen nicht in jedem Jahr gleichmässig an. Im Jahr 2000 wurden viele Investitionen getätigt, im Jahr 2004 fielen mit CHF 190'000 (nicht in der nachfolgenden Tabelle erfasst) wiederum hohe Investitionen an. Im Einzelnen können die Investitionen für die Jahre 2000-2003 folgendermassen auf Staats- und Drittmitel unterteilt werden:

Jahr Investitions- und Extrakredite:

Staatsmittel

Investitions- und Extrakredite:

Drittmittel

2000 101’000 52’943

2001 141’000 4’530

2002 80’000 4’137

2003 102’200 0

Durchschnitt 106'050 (87%) 15'403 (13%)

3. Die Direktion des IRM hat organisatorische, personelle und räumliche Massnahmen ergriffen. Der chemischen Abteilung wurden zusätzliche Mittel in der Höhe von CHF 45'000.- zur Anschaffung von Apparaten zur Verfügung gestellt. Es wurden

verschiedene externe Räume organisiert und angemietet und vor dem IRM ein Pavillon errichtet, welcher der Abteilung Chemie zusätzliche Büroarbeitsplätze bietet. Um für eine Zunahme der Untersuchungen gewappnet zu sein, soll eine zusätzliche Laborantin angestellt werden. Eine Umfrage unter den führenden Rechtsmedizinischen Instituten der Schweiz (ZH, BS, SG) hat ergeben, dass mit einer ad-hoc-Überbelastung ab dem 1.1.2005 nicht zu rechnen ist. Vor dem Hintergrund des ständig steigenden

Kostendrucks hat die Direktion des Instituts für Rechtsmedizin ein Audit in Auftrag gegeben, um die Verhältnismässigkeit der bisher eingesetzten Mittel am IRM zu überprüfen und einen Vergleich mit anderen Kantonen vorzunehmen. Die

unbefriedigende räumliche Situation des IRM soll in Zusammenarbeit zwischen BVE, Erziehungsdirektion und Universität in den nächsten zwei Jahren gelöst werden. Unter dieser Prämisse ist die Direktion des IRM zuversichtlich, die gesteigerten

Anforderungen in der Übergangsphase meistern zu können.

4. Der Strukturbericht vom 9. Juni 2004 wurde im August 2004 von der Fakultät

genehmigt. Er sieht vor, dass die Organisationsstruktur des IRM unverändert bestehen bleibt. Die Universitätsleitung hat den Bericht am 17. August 2004 intensiv diskutiert und die Anträge der Fakultät gutgeheissen.

5. Der Regierungsrat befasst sich mit den Strukturberichten und damit mit der Frage der Organisation universitärer Einheiten im Rahmen seiner Entscheide über die Besetzung von Professuren. Mit dem Strukturbericht vom 9. Juni 2004 wurde er noch nicht befasst.

Der Regierungsrat kann daher zu der in Erwägung gezogenen Umstrukturierung noch nicht Stellung nehmen.

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6. Eine Privatisierung der Rechtsmedizin ist nicht sinnvoll. Die Abteilung Forensische Chemie hat neben den speziellen Aufgaben wie Blutalkohol- und Drogen-Tests einen umfassenden Auftrag für Forschung und Lehre zu erfüllen. Die Regierung wird die nötigen Massnahmen aber so bald wie möglich einleiten, damit die gewünschten Dienstleistungen nicht nur für den Kanton Bern, sondern auch für die Kantone Aargau, Solothurn und Freiburg erbracht werden können. Es handelt sich um eine bedeutende Aufgabe im Bereich der Verkehrssicherheit, bei welcher eine vollständige

Kostendeckung sichergestellt werden kann.

An den Grossen Rat

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