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Mit Verwunderung haben viele Arbeitgeber im Berner Jura festgestellt, dass das an die französischsprachigen Arbeitnehmenden gerichtete Begleitschreiben auf Deutsch verfasst war

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I 007/2009 JGK 25. Februar 2009 JGK C Interpellation

0295 Vaquin, Moutier (CVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 08.01.2009

Warum missachtet die Ausgleichskasse des Kantons Bern die Sprachenterritorialität?

Die Ausgleichskasse des Kantons Bern hat Ende 2008 den Arbeitgebern, die ihr angeschlossen sind, die neuen 13-stelligen AVH/IV-Ausweise zugestellt und sie gebeten, diese ihren Angestellten abzugeben.

Mit den Ausweisen wurde auch ein Begleitschreiben mit Erläuterungen zuhanden der Angestellten verschickt.

Mit Verwunderung haben viele Arbeitgeber im Berner Jura festgestellt, dass das an die französischsprachigen Arbeitnehmenden gerichtete Begleitschreiben auf Deutsch verfasst war. Anscheinend erfolgte der gesamte Versand in die drei bernjurassischen Amtsbezirke auf Deutsch.

Mehrere Arbeitgeber haben das ganze Material zu Recht an den Absender zurückgeschickt und die Ausgleichskasse gebeten, die Unterlagen auf Französisch zuzustellen.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie erklärt sich der Regierungsrat die oben dargestellte Verletzung von Artikel 6 der Kantonsverfassung?

2. Haben alle Arbeitgeber, die der kantonalen Ausgleichskasse angeschlossen sind und ihren Betrieb in einem der drei französischsprachigen Amtsbezirke haben, die Unterlagen auf Deutsch erhalten?

3. Hat die kantonale Ausgleichskasse von sich aus etwas unternommen, um sich bei allen betroffenen Adressaten für die Umtriebe zu entschuldigen und ihnen neue Unterlagen anzubieten? Wenn nein, warum wurde nichts unternommen?

4. Ist der Regierungsrat bereit, die Ausgleichskasse daran zu erinnern, dass der Kanton Bern zweisprachig ist und dass die Amtssprache im Berner Jura Französisch ist?

Antwort des Regierungsrates

Die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) ist als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit Durchführungsorgan der Ersten Säule der sozialen Sicherheit (AHV/IV/EO/EL). Ihre Aufgabenerfüllung richtet sich nach Bundesrecht.

Geschäftsführendes Organ ist der Direktor, der die AKB auch nach aussen vertritt.

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Gestützt auf Artikel 76 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) sowie Artikel 49, 71 und 72 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) wird die AKB vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in fachlichen und von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in Belangen der Rechnungsführung beaufsichtigt.

Administrative Aufsichtsbehörde ist gemäss Artikel 12 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG; BSG 841.11) der Aufsichtsrat der Ausgleichskasse und der IV-Stelle Bern.

Die vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen fallen somit weder in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats noch in denjenigen des Grossen Rats. Der Regierungsrat kann den Interpellanten gestützt auf die Auskünfte der AKB jedoch wie folgt orientieren:

Frage 1

Ende November 2008 bediente die AKB über 30'000 Arbeitgeber mit den neuen Versicherungsausweisen für ihre Arbeitnehmenden. 1'394 Arbeitgeber sind im Berner Jura domiziliert und als französischsprachig registriert. Die grosse Mehrheit davon erhielt die Briefe samt Versicherungsausweis für ihre Arbeitnehmenden wegen einer fehlerhaften Programmvorgabe in deutscher Sprache. Betroffen waren etwa 10'000 von insgesamt rund 255'000 Arbeitnehmenden.

Zuerst erschien es, dass es sich um einen Fehler in isolierten Einzelfällen handle. In der Folge versuchte die AKB, die EDV-gestützte Verarbeitung zu korrigieren und alle Unterlagen in der korrekten Amtssprache aufzubereiten. Die Korrekturbemühungen scheiterten jedoch aus technischen Gründen und wurden am 5. Januar 2009 schliesslich abgebrochen. Die AKB richtete daraufhin eine Hotline ein und entschuldigte sich mit Brief vom 13. Januar 2009 bei den betroffenen Arbeitgebern für die Panne.

Es sei erwähnt, dass die über 120'000 Rentner und Rentnerinnen sowie die knapp 70'000 persönlich Beitragspflichtigen in allen Landesteilen sprachlich korrekt bedient wurden.

Insgesamt erstellte und versandte die AKB fast 450'000 neue Versicherungsausweise.

Eine ähnliche Grossaktion zu AHV-Nummer und -Ausweis fand letztmals 1972 statt.

Frage 2

Die AKB geht davon aus, dass rund 85 Prozent der 1’394 französischsprachigen Arbeitgeber in den Amtsbezirken des Berner Jura von der Panne betroffen waren.

Frage 3

Wie bereits erwähnt, entschuldigte sich die AKB mit Brief vom 13. Januar 2009 bei den Arbeitgebern im Berner Jura und bot ihnen an, die Korrespondenz von Ende November 2008 auf Wunsch in französischer Sprache nochmals zuzustellen. Die Arbeitgeber wurden gebeten, sich in diesem Fall an die eingerichtete Hotline zu wenden.

Frage 4

Die AKB ist sich der verfassungsrechtlichen Sprachengarantie bewusst und setzt diese auch täglich um. Jährlich werden rund 1,5 Millionen Postsendungen von der AKB verschickt, davon sind 1,25 Millionen Massensendungen. Bisher gaben diese Sendungen hinsichtlich der Sprache zu keinen Beanstandungen Anlass. Umso mehr bedauert die AKB die Panne.

An den Grossen Rat

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