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I 156/2000

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I 156/2000 ERZ 20. Dezember 2000 48C

Interpellation

4033 Houriet, Courtelary (FDP)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 15.06.2000

Fragen bezüglich des Sparbeitrages der Erziehungsdirektion

Es wird in der Politik immer wieder darauf hingewiesen, dass die Bildung kommender Generationen der Rohstoff der Schweiz sei. Trotz dieser richtigen Feststellung wird immer weniger in den Ausbildungssektor investiert. Seit 1991 haben zum Beispiel die Gymnasien Bern Kirchenfeld sieben Sparaufträge erhalten - und erfüllt. Sie haben die durchschnittlichen Gruppengrössen erhöht, Fakultativfächer und Optionsunterricht abgebaut, das Angebot an Wahlpflichtfächern eingeschränkt und die neue, um ein Jahr verkürzte Ausbildung eingeführt. Alle Sparmassnahmen wirkten und wirken sich nachteilig auf die Ausbildung unserer Jugend aus.

Die eigentliche Ausbildung der Jugend erfolgt in den Schulzimmern. Beim Unterricht sollte daher möglichst wenig gespart werden, sicher aber nicht mehr als in der externen Verwaltung der Schulen. Da den Schulen vorgeschrieben wird, wie viel sie einsparen müssen und da sie genau angeben müssen, wie diese Einsparungen erreicht werden sollen, interessieren die entsprechenden Fragen auch hinsichtlich des externen Verwaltungsapparates der Schulen, der Erziehungsdirektion (ED):

• Welche absoluten Beträge bzw. wie viele Prozente hat die ED bei ihren internen Kosten in den letzten Jahren eingespart?

• Durch welche Massnahmen wurden die Kosten der ED tatsächlich gesenkt, bzw.

welche Tätigkeiten der ED wurden nur ausgelagert und werden jetzt über Sonderkredite finanziert?

• Müssen die Angestellten der ED ab dem August 2000 auch 4,5 Prozent länger für den gleichen Lohn arbeiten? Wenn nein, weshalb nicht?

• Wurde schon mal geprüft, ob sich eine Verkleinerung der ED nachteilig auf die Ausbildung der Jugend in den Schulen auswirken würde?

Antwort des Regierungsrates

Die Anstrengungen zur Sanierung des Kantonshaushaltes haben in den letzten Jahren alle Bereiche der KantonsverwaItung stark gefordert. Dies galt im besonderen Masse auch für den BiIdungssektor.

Die Erziehungsdirektion musste sich deshalb sehr intensiv damit auseinandersetzen, notwendige von wünschbaren Aufgaben zu trennen, um die zur Verfügung stehenden

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Mittel gezielt einzusetzen. Nicht jeder in der Bildung eingesparte Franken führt zwingend zu einem Qualitätsabbau.

Die im Verwaltungsbericht 1999 der Erziehungsdirektion ausgewiesenen 646 Personen lassen sich wie folgt aufteilen:

1) In der Zentralverwaltung (Sulgeneckstrasse 19 und 70):

Kaderpersonal 35

Projektmitarbeiter 16

Übriges Verwaltungspersonal 205 Total in der Zentralverwaltung 256 2) In Aussenstellen:

(Beratungsdienste,

Lehrfortbildung, Inspektorate etc) 390

Total Personal der ERZ 646 (entsprechend 447 Vollzeitstellen)

Bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass von den als Verwaltungspersonal aufgeführten Personen zu einem grossen Teil Dienstleistungen (Rechnungsführung, Personal- und Informatikdienste) für die Schulen und Aussenstellen erbracht, oder Vollzugsaufgaben (Ausbildungsbeiträge, Verwaltungsrechtspflege) wahrgenommen werden. Der Regierungsrat ist nicht der Ansicht, dass die ERZ über einen aufgeblähten Verwaltungsapparat verfügt und weist darauf hin, dass mit diesem Personal ein Bereich geführt wird, in dem rund 20 000 Personen arbeiten und jährlich 2.1 Mia. Fr. umgesetzt werden.

Die vom Interpellanten gestellten Fragen beantwortet der Regierungsrat wie folgt:

Frage 1

Mit der Annahme der Motion Schmid vom 19. August 1991 erhielt die Verwaltung den Auftrag, den Personalbestand um 5% zu verkleinern. Die Erziehungsdirektion hat diese Motion umgesetzt. Die Reduktion des Personalbestandes in den Jahren 1992 bis 1997 betrug 5.56%. In diesem Zusammenhang muss gIeichzeitig darauf hingewiesen werden, dass die Erziehungsdirektion in derselben Zeitspanne eine Vielzahl von neuen Aufgaben (Schaffung der Fachhochschulen, Planung der neuen Lehrerinnen- und Lehrerbildung, Kantonalisierung der Gymnasien und der Berufschulen usw.) zu übernehmen hatte.

Frage 2

Ausgelagert wurde einzig die Reinigung. Gegenwärtig wird zudem die EDV ausgelagert.

Die Ausgaben im Bereich des Kontos 3180 "Entschädigungen für Dienstleistungen Dritter"

wurden in den vergangenen Jahren stabilisiert.

Frage 3

Nein. Die Arbeitszeit für das Kantonspersonal im Bereiche der Erziehungsdirektion richtet sich nach den im Gesetz über das öffentliche Dienstrecht (PG) festgehaltenen Bestimmungen. Dementsprechend bleibt die Arbeitszeit des Kantonspersonals mit 42 Stunden pro Woche unverändert.

Frage 4

Nein. Der Regierungsrat ist jedoch der Auffassung, dass der Kanton Bern im Bereiche der Erziehungsdirektion bereits heute über effiziente und keineswegs zu aufwändige Strukturen verfügt.

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Ein interkantonaler Vergleich zeigt zum Beispiel, dass das Amt für Berufsbildung des Kantons Bern bei 24'000 Lehrverhältnissen über 34 Vollstellen verfügt, im Kanton Waadt für 14'000 Lehrverhältnisse jedoch 43 Vollstellen zur Verfügung stehen.

Aehnliches lässt sich auch in anderen Aufgabengebieten der Erziehungsdirektion belegen.

Der Kanton Bern wendet für Verwaltungskosten pro auszubildende Lehrkraft 382 Franken auf. Zum Vergleich: Die VerwaItungskosten des Kanton St. Gallen belaufen sich im selben Bereich auf 1008 Franken. Ein ähnliches Bild zeigt sich in Bezug auf die Hochschulen:

Dort fallen die Kosten mit 169 Franken pro studierende Person verhältnismässig gering aus. Der Kanton Solothurn wendet im selben Bereich pro studierende Person 275 Franken auf.

An den Grossen Rat

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