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Bereits im Februar 2002 hat der Regierungsrat in seinem Protokoll unter „0651 Subventionsverträge

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I 293/2004 ERZ 11. Mai 2005 48C Interpellation

1489 Oesch, Eriz (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 23.11.2004

Finanzierung Kulturinstitutionen in der Stadt Bern ab 2004

Seit dem Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes werden im Kanton Bern kulturelle Institutionen durch Kanton und Gemeinden finanziell unterstützt. Bei der Gesetzes Revision 1995 wurden wesentliche Änderungen vorgenommen die zu einer Kostensteigerung geführt haben. Gestützt auf dieses Gesetz werden auch die Kulturinstitutionen in der Stadt Bern finanziell unterstützt.

Bereits im Februar 2002 hat der Regierungsrat in seinem Protokoll unter „0651 Subventionsverträge ;“ seinen Standpunkt festgehalten. Unter Punkt 5 erklärt er sich bereit ab 2004 insgesamt 24,48 Mio. Franken zu übernehmen. Er begründet dies unter anderem mit einer „gewissen Lücke“ die die Abgeltung im Bereich Kultur beim Ausgleich der Zentrumslasten hinterlassen habe. Er nimmt dabei in Kauf, dass wie unter Punkt 6 ausgeführt ein Mehraufwand von 6,3 Mio. Franken im Jahr 2004 und 3,8 Mio. Franken im Jahr 2005 entsteht. Die Erziehungsdirektion wird ermächtigt die Differenzen im Umfang von 4,8 Mio. Franken bzw. 2,3 Mio. Franken in den Finanzplan aufzunehmen. Die Erziehungsdirektion wird zudem beauftragt, den Betrag von 1,5 Mio. Franken innerhalb des bestehenden Finanzplanes zu kompensieren.

Seither ist viel Wasser die Aare hinab geflossen und es stellt sich die berechtigte Frage was mit den damaligen Absichtserklärungen passiert ist. Das Jahr 2004 ist bald vorbei und ich erlaube mir folgende Fragen zu stellen:

1. Sind die Beträge im oben beschriebenen Umfang angefallen und werden sie ausbezahlt.

2. Wenn ja wie erklärt der Regierungsrat die massive Verteuerung in einer Zeit wo überall gespart werden muss.

3. Wer hat die definitiven Kredite gesprochen und waren sie innerhalb der Kompetenz des Regierungsrates.

4. Wo in der Erziehungsdirektion wurden die Kompensationen vorgenommen.

5. Wie waren die Gesamtkosten des Kantons für die Kultur im Jahr 1996 und wie hoch sind sie heute. (Alle RKK)

6. Was muss unternommen werden um die Kostensteigerungen im Bereich Kultur zu plafonieren oder auf die Teuerung einzuschränken.

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat bekräftigt an dieser Stelle die im RRB Nr. 0651 gefassten Beschlüsse und die darin angeführten Argumente, möchte jedoch in Anlehnung an den RRB-Wortlaut präzisieren, dass er die Lücken im Bereich Kultur aufgrund der Rolle der Stadt Bern als Kantonshauptort und Bundesstadt erkannt hat. Der Regierungsrat kann die Fragen des Interpellanten wie folgt beantworten:

Frage 1

Die Gesamtbeiträge, die den grossen kulturellen Einrichtungen Berns gewährt werden, belaufen sich auf CHF 24 370 000.—. Die Differenz von CHF 110 000.— erklärt sich dadurch, dass der Beitrag an das Kunstmuseum reduziert wurde, nachdem die Stiftung «Im Obersteg» nicht in seinen Mauern errichtet werden konnte, was zu neuen Kosten geführt hätte.

Frage 2

Die Erhöhung um CHF 6 261 000.— beruht auf mehreren Faktoren. Da der Regierungsrat die besondere Rolle Berns als Kantonshauptort und Bundesstadt anerkannt hat, hat er sich einerseits damit einverstanden erklärt, 50 Prozent der Beiträge an das Stadttheater und an das Berner Symphonie-Orchester (BSO) zu übernehmen. Andererseits kam zu den vier Einrichtungen, die bis 2003 durch die Regionale Kulturkonferenz Bern (RKK) finanziert wurden, ab 2004 das Zentrum Paul Klee (ZPK) hinzu. Das ZPK geniesst dieselbe Behandlung wie das Kunstmuseum, d.h. eine 50-prozentige Übernahme des Beitrags durch den Kanton. Schliesslich haben die kulturellen Einrichtungen einen vor allem teuerungsbedingten Neubedarf angemeldet, dem die in der RKK vereinigten Gemeinwesen teilweise zugestimmt haben. Die kulturelle Ausstrahlung der Stadt Bern sowie ihre Bedeutung für die Entwicklung der Region und des Kantons haben den Regierungsrat dazu veranlasst, diese Beitragserhöhung zu gewähren.

Frage 3

Der Regierungsrat hat die definitiven Kredite mit RRB 2543 vom 17. September 2003 in Übereinstimmung mit Artikel 13e Absatz 2 des Kulturförderungsgesetzes bewilligt. Artikel 13e KFG schreibt vor, dass diese Kompetenz dem Regierungsrat zukommt, wenn zwei Drittel der beitragspflichtigen Gemeinden, die mindestens drei Viertel der Bevölkerung aller RKK-Gemeinden repräsentieren, den entsprechenden Subventionsverträgen zugestimmt haben. Diese Bedingung wurde anlässlich der letzten Verhandlung erfüllt.

Frage 4

Die ERZ hat im Jahr 2004 den Voranschlag im Bereich der Volksschule um 6 Mio. Franken unterschritten. Auch in den Planungsjahren 2005 bis 2008 liegen die geplanten Ausgaben in diesem Bereich ein Mehrfaches unter den ursprünglich angenommenen Planwerten von 1,5 Mio. Franken. Die Finanzplanung wird entsprechend angepasst werden.

Frage 5

1996 wurde keine RKK errichtet. An die Kultur (ohne Musikschulen und Konservatorien) wurden Beiträge von insgesamt CHF 29 394 900.— entrichtet. 2005 beträgt dieser Gesamtbetrag CHF 36 370 000.—. Davon werden über die Regionalen Kulturkonferenzen CHF 28 836 890.— auf die grossen Einrichtungen verteilt (Bern CHF 24 370 000.—, Biel CHF 3 706 965.—, Langenthal CHF 261 725.—, Thun CHF 498 200.—).

Frage 6

Der Regierungsrat muss von Fall zu Fall die Entwicklungen in der Welt der Kultur analysieren und versuchen, den neu auftretenden Bedürfnissen gerecht zu werden, da

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diese eine kreative Kulturlandschaft garantieren und letztlich auch die Kreativität des ganzen Kantons symbolisieren. Die Kultur darf somit nicht nur unter dem Aspekt der Kosten, die sie generiert, betrachtet werden, sondern man muss auch dem materiellen und immateriellen Ertrag, den sie der ganzen Gesellschaft bringt, Rechnung tragen. Alle diese Elemente werden vom Regierungsrat bei seinen Beschlüssen im Bereich der Kultur berücksichtigt.

Der Regierungsrat will im Übrigen eine Revision des Kulturförderungsgesetzes. Es ist sein Wunsch, dass diese Revision selbst zu keiner Erhöhung der Kosten führt.

An den Grossen Rat

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