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Archiv "Krankenhäuser: Klinik der Zukunft hat mehr „arztfreie Zonen“" (29.09.2006)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 39⏐⏐29. September 2006 A2583

S T A T U S

Effizienz sieht an- ders aus:Arzt beim Wechseln einer Infusi- onsflasche

W

arum man sechs Jahre lang Medizin studieren muss, um Viggos zu legen, Untersuchungster- mine zu organisieren oder Diagno- sen zu verschlüsseln, wird sich wohl jeder Krankenhausarzt schon einmal gefragt haben. In den Kli- nikverwaltungen jedoch hat sich lange Zeit kaum jemand daran ge- stört, dass hoch qualifizierte Akade- miker viele Stunden am Tag mit vergleichsweise unspektakulären Routinetätigkeiten verbringen. Denn gerade junge Ärzte wurden schlecht bezahlt.

Doch spätestens nach den jüng- sten Tarifabschlüssen mit der Klinikärztegewerkschaft Marburger Bund müssen die Universitätsklini- ken und auch die kommunalen Krankenhäuser umdenken. Denn für die Ärzte ergeben sich zum Teil deutliche Gehaltssteigerungen.

„Warum sollen hoch bezahlte Ärzte Blutdruck messen, Blut ab- nehmen und Infusionsflaschen wechseln?“, gibt Dr. Jörg Blatt- mann, kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Köln, zu be- denken. Als weiteres Beispiel von Tätigkeiten, die auch von nichtärzt- lichen Mitarbeitern erledigt werden könnten, nennt er die Organisations- arbeit. Die Universitätsklinik Köln habe mittlerweile 28 Case-Manager, meist erfahrene Pflegekräfte. „Das deutsche Modell der Arbeitsteilung zwischen Pflegekräften und Ärzten ist dabei, sich zu verabschieden“, prognostiziert Blattmann. Künftig müssten die Personalressourcen in- telligenter eingesetzt werden. Dann wird es nicht mehr heißen: „Ach wenn du sowieso in das Zimmer gehst, dann kannst du doch eben die Infusion anhängen.“ Manche Tätig-

keiten, wie etwa die Blutentnah- men, dürften künftig ganz aus dem Arbeitsfeld der Ärztinnen und Ärzte verschwinden. In vielen anderen Ländern ist das übrigens längst Nor- malität.

Die Idee, Arbeitskräfte effizien- ter einzusetzen, sei freilich nicht neu, räumt Blattmann ein. Durch die mit dem aktuellen Tarifabschluss KRANKENHÄUSER

Klinik der Zukunft hat mehr „arztfreie Zonen“

Durch den Tarifabschluss mit dem Marburger Bund wird die Berufsgruppe der Ärzte für die kommunalen Kran- kenhäuser und Unikliniken teurer. Um Geld zu sparen, will man die Arbeitsabläufe nun effizienter gestalten.

RECHTSREPORT

Teilnahme am Notdienst

Beschränkung auf niedergelassene Ärzte ist rechtens.

Die Berechtigung und Verpflichtung zur Teilnah- me am organisierten ärztlichen Notfalldienst betrifft nur niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einschließlich der in ihren Praxen angestellten Kollegen. Das hat das Bundessozialgericht klar- gestellt.

Es hatte über die Revision eines Arztes zu entscheiden, dem die Zulassung entzogen worden war und der darauf hin geltend ge- macht hatte, er habe Anspruch auf Teilnahme am Notfalldienst. Zwar sei richtig, dass der

Notdienst- beziehungsweise die Notfalldienst- ordnung unterschiedlichen Modellen folgen.

Die hier maßgebliche Notfalldienstordnung der Ärztekammer Nordrhein und der Kassenärztli- chen Vereinigung Nordrhein, die die berufs- rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme auf nie- dergelassene Ärzte beschränkt, sei aber rechtmäßig. Sie schließe zugleich den An- spruch nicht niedergelassener oder angestell- ter Ärzte auf Teilnahme aus.

Für die Begrenzung des Kreises der teilneh- menden Ärzte sprechen nach Ansicht des Bun- dessozialgerichts gewichtige Gründe. Abgese- hen von eigens – vor allem in Großstädten – eingerichteten Notdienstpraxen sei der Not-

dienst als „Sitzdienst“ ausgestaltet. Er werde vom diensthabenden Arzt von einer Praxis aus wahrgenommen. So könnten Notdienste in der gebotenen Qualität und im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Not- wendigkeit gewährleistet werden.

Ein Arzt, der den Notdienst ohne Infrastruk- tur einer Praxis versieht, müsste nach Meinung des Bundessozialgerichts wegen fehlender dia- gnostischer Möglichkeiten Patienten vermehrt zur stationärer Behandlung einweisen oder an eine Krankenhausambulanz weiterleiten. Letz- teres entspreche nicht der Entscheidung des Bundesgesetzgebers. (BSG, Urteil vom 28. Sep- tember 2005, Az.: B 6 KA 73/04 R) BE

Foto:Peter Wirtz

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A2584 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 39⏐⏐29. September 2006

S T A T U S

verbundenen steigenden Kosten für die Ärztegehälter haben sie jedoch offenbar an Fahrt gewonnen.

Auch Dr. med. Andreas Tecklen- burg, Vizepräsident der Medizini- schen Hochschule Hannover (MHH), ist davon überzeugt, dass die Ge- haltssteigerungen für Ärzte zu deutli- chen Änderungen in der klinik- internen Organisation führen werden.

Viele Aufgaben könnten von anderen Berufsgruppen übernommen wer- den, meint Tecklenburg. So gebe es an der MHH bereits heute 40 Doku- mentations-Assistenten. „Das Kran- kenhaus der Zukunft hat viele arzt- freie Zonen“, prognostiziert auch Dr.

med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Zugleich kritisiert er jedoch, die Krankenhäuser würden durch den Druck und die Vorgaben der Politik in die Insolvenz getrieben.

Dass die Krankenhausverwaltun- gen nun die Forderungen der Ärzte nach weniger Organisations- und Dokumentationsaufgaben aufgrei- fen, ist vor dem Hintergrund der Gehaltssteigerungen nicht überra-

schend. Durch die Tarifabschlüsse mit dem Marburger Bund, aber auch mit der Vereinten Dienstleistungs- gewerkschaft Verdi für die Pflege- kräfte, rechnet die Kölner Uniklinik mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 15,3 Millionen Euro, die sich auf die Jahre 2006 bis 2008 ver- teilen. Diese Mehrausgaben müssen irgendwie geschultert werden.

Ohnehin haben viele Kranken- häuser noch mit den Folgen des Streiks zu kämpfen: Nach eigenen Angaben hat das Kölner Univer- sitätsklinikum durch den Streik ei- nen Einnahmeverlust von rund zwölf Millionen Euro erlitten. Zum jetzigen Zeitpunkt rechnet man für das Jahr 2006 mit einem Minus von etwa 8,5 Millionen Euro. Doch wo- her nehmen, wenn nicht stehlen?

Blattmann sieht hier kaum Chancen, die Kosten durch mehr Erlöse „weg- zupuffern“. Es müssten nun noch mehr Bereiche des Klinikums auf den Prüfstand gestellt werden.

Betriebsbedingte Kündigungen soll es in Köln trotz der angespann- ten Lage nicht geben. Wohl aber sei

eine weitere Auslagerung von be- stimmten Berufsgruppen geplant.

Die Physiotherapeuten an der Köl- ner Uni sind beispielsweise nicht mehr bei der Klinik, sondern bei der Tochtergesellschaft medifitreha GmbH angestellt. Ähnliches kann sich Blattmann zunächst mit Lo- gopäden und Ergotherapeuten vor- stellen. Viele andere Mitarbeiter, et- wa Reinigungskräfte, sind ohnehin bei externen Dienstleistern unterge- bracht. Stellen im ärztlichen Be- reich wolle man nicht streichen.

Doch jeder weiß, wie viele Ärzte be- fristete Verträge haben und wie ein- fach es ist, diese nicht zu verlän- gern. Außerdem: Wäre ein Stellen- abbau dann nicht die logische Folge einer Neuorganisation? Schließlich will man Kosten sparen.

Für Tecklenburg ist die Antwort simpel: Die Zahl der beschäftigten Ärzte hängt von der zu leistenden Arbeit ab. „Wenn durch die freien Ressourcen der Ärzte die Fallzahl gesteigert werden kann, dann bleibt die Zahl konstant.“ Wenn die Arbeit gleich bleibe, aber von anderen Be- rufsgruppen übernommen werden könne, dann sinke die Arztzahl, so- fern nicht beispielsweise die Reduk- tion von Überstunden damit kom-

pensiert werde. I

Dr. med. Birgit Hibbeler

EBM-RATGEBER

Wann können die Leistungen des Abschnit- tes 1.1 des EBM – Besondere Inanspruch- nahme des Vertragsarztes durch einen Pa- tienten – berechnet werden, wann nicht?

(Teil 1)

Für die Leistungen „Unvorhergesehene In- anspruchnahme des Vertragsarztes durch ei- nen Patienten“ nach den Nummern 01100 und 01101 des EBM bestehen eine Reihe von Ein- schränkungen.

So können die Leistungen nach den Num- mern 01100 und 01101 bei den folgenden Sachverhalten nniicchhtt berechnet werden:

1

1..Im organisierten ärztlichen Not(fall)dienst (Nebeneinanderberechnungsausschluss neben den Leistungen nach den Nummern 01210, 01215 bis 01218)

2

2..Bei Erbringung durch einen Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teil-

nimmt, oder durch ärztliche Mitarbeiter von In- stituten und Krankenhäusern (Ausnahme: un- vorhergesehene Inanspruchnahme eines Krankenhauses im Zusammenhang mit einer am Krankenhaus durchgeführten Leistung nach § 115b SGB V; vgl. § 7 Abs. 4 AOP- Vertrag)

3

3..Im Zusammenhang mit Besuchen und/oder Mitbesuchen nach den Nummern 01410 bis 01413 (Im Gegenzug sind die bere- chenbaren Besuche deutlich höher bewertet)

4. Neben der Substitutionsbehandlung der Drogenabhängigkeit nach den Nummern 01950 und 01951

5

5..Bei ausschließlicher Erbringung von präventiven Leistungen (die Leistungen nach den Nummern 01100 und 01101 sind aus- schließlich bei kurativer Behandlung berech- nungsfähig)

6

6..Bei Abhaltung von allgemeinen Sprech- stunden oder bei Einbestellung von Patienten zu fest vereinbarten Terminen innerhalb der in den Leistungen angegebenen Zeiträume

7. Bei Durchführung von routinemäßigen Nachkontrollterminen nach ambulanten Operationen

8

8..Bei Gruppenbehandlungen für einen zweiten und jeden weiteren Patienten

9

9..Für die Inanspruchnahme eines Arztes in Zeiten außerhalb der genannten Zeiträume, auch wenn dort zum Beispiel während einer Mittagsruhe keine Sprechstunde stattfindet

1

100.. Neben anderen Leistungen des Ab- schnittes 1.1

In der nächsten Folge nennen wir einige Beispiele, die besondere Konstellationen

verdeutlichen sollen. KBV

Warum sollen hoch bezahlte Ärzte Blutdruck messen, Blut abnehmen und Infusionsflaschen wechseln?

Dr. Jörg Blattmann, kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Köln

Referenzen

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