Mit dem Boot an den dampfenden Klippen des Lake Rotoma- hana, Rotorua Foto: New Zealand T.O.
Febrü PRAXISMOBEL
D-4900 HERFORD
Heidestr. 50 • Tei. (0 52 21) *53030
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Leserdienst:
Hinweise • Anregungen
REISE
Im Sportflugzeug über Neuseeland
Sportfliegen ist in Neusee- land nicht nur Einheimi- schen vorbehalten. Auch
der Tourist kann eine Ma- schine chartern und „über das Land stromern". Deut-
sche, die eine Privatpilo- tenlizenz besitzen, brau- chen vor ihrem Start im
„Land am schönsten Ende der Welt" nur eine kurze schriftliche Prüfung zu ab- solvieren. Die Flugregeln sind ähnlich wie bei uns.
Die Miete für Charterma- schinen vom Typ Cessna oder Piper ist billiger als in Mitteleuropa. Wer das Land aus der Vogelper- spektive kennenlernt, dürf- te kaum weniger fasziniert sein, als alle übrigen Neu- seeland-Besucher. Subtro- pische Strände, Fjorde, ganzjährig schneebedeck- te Hochgebirge, dichte Re- genwälder, eisige Glet- scher, kochende Geysire, riesige Weideflächen — das sind nur ein paar Aus-
schnitte aus dem Szena- rium neuseeländischer Na- turvielfalt. Zu den Beson- derheiten dieses Landes gehört das Gletscherflie- gen. Mit Spezialmaschinen kann man auf den Schnee- flächen am Mount Cook landen, um anschließend die 15 Kilometer lange Pi- ste auf dem Tasmanglet- scher auszuprobieren.
Auch Wasserfliegen ist
„in". Nach zehn Starts und Landungen mit Fluglehrer bekommt man eine ent- sprechende Lizenz. Flüsse, Seen und Meeresbuchten sind dann ganz private Rast- stationen. Nähere Informa- tionen erteilt das Fremden- verkehrsamt von Neusee- land, Rathenauplatz la, 6000 Frankfurt, Telefon 06 11-28 81 89. a/H
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96 Heft 36 vom 10. September 1982 79. Jahrgang