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Archiv "Akupunktur: Anwärter für den Leistungskatalog" (29.04.2005)

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Feinstaub

Europa stark belastet

Neue WHO-Studie belegt erhöhte Mortalität.

D

ie durchschnittliche Le- benserwartung der Euro- päer verkürze sich durch die Feinstaubbelastung der Luft um 8,6 und die der Deut- schen um 10,2 Monate, rech- nete die Weltgesundheitsor- ganisation (WHO) jüngst in Berlin vor. Dabei bezieht sie sich auf eine 2004 abge- schlossene Studie des Euro- päischen WHO-Zentrums in Bonn. Diese belegt, dass fein- ster Staub die Gesundheit ernsthaft beeinträchtigt und die Todesraten durch Herz- Kreislauf- sowie Atemwegs- erkrankungen und Lungen- krebs ansteigen lässt. Auch das Risiko für Akuteinwei- sungen ins Krankenhaus auf- grund dieser Erkrankungen nehme zu. Für Säuglinge er- höhe sich darüber hinaus das Atemtodrisiko.

Von den politischen Maß- nahmen zur Minderung des Schadstoffausstoßes erhofft sich die WHO eine für Euro- pa um 2,3 und für Deutsch- land um 2,7 Monate verlän- gerte Lebenserwartung. Er- forderlich sei jedoch, dass sich alle Länder engagierten, da die Feinstaubbelastung grenz- überschreitend sei. Deutsch- land trägt derzeit mit 14 Pro- zent zur gesamten Primär- emission in Europa bei. Haupt- verursacher des Feinstaubs seien der Verkehr und die Verbrennung fossiler Energie- quellen. Die Dieselverbren- nung verursache ein Drittel der Belastung. ER

Kostenerstattung

Auch außerhalb der EU

Spanische Versicherung muss Behandlung in der Schweiz bezahlen.

D

ie Krankenversicherungen in der EU müssen eine Krankenhausbehandlung in einem Nicht-EU-Staat dann bezahlen, wenn diese medizi- nisch zwingend erforderlich ist. Das entschied der Euro- päische Gerichtshof (EuGH)

im Fall einer deutschen Krebs- patientin (Az.: C-145/03).

Geklagt hatten die Erben der Patientin, die sich zuletzt dauerhaft in Spanien aufgehal- ten hatte und deshalb auch dort krankenversichert war. 1994 reiste sie für einige Zeit nach Deutschland und erhielt von der spanischen Versicherung die Formblätter für Auslands- behandlungen. In Deutschland wurde ein bösartiger Tumor diagnostiziert. Die deutschen Ärzte entschieden, dass allein hoch spezialisierte Kollegen in Zürich die Frau mit Erfolg operieren konnten. Die Kosten für die Operation bezahlte die Patientin zunächst selbst. Der EuGH-Entscheidung zufolge muss die spanische Versiche- rung das Geld nun den Erben erstatten. Dass die Behandlung außerhalb der EU vorgenom- men wurde, sei in einem sol- chen medizinischen Spezialfall

„ohne Bedeutung“.

Auch habe die Patientin zunächst nicht nach Spanien zurückkehren müssen. Viel- mehr sei die dortige Kranken- versicherung an die Entschei- dung der von den deutschen Krankenkassen autorisierten Ärzte gebunden. afp A K T U E L L

Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 1729. April 2005 AA1169

Akupunktur

Anwärter für den Leistungskatalog

A

kupunktur kann bei Patienten si- gnifikant und nachhaltig Migräne, Spannungskopfschmerzen, HWS-, LWS- und Arthroseschmerzen sowie Sympto- me der Allergischen Rhinitis und des Asthmas lindern. Zu diesem Ergebnis kamen die Wissenschaftler der Charité- Universitätsmedizin Berlin, die im Auf- trag der Techniker Krankenkasse (TK) in den vergangenen vier Jahren mehr als drei Millionen Akupunktur-Be- handlungen auswerteten. Als „Neben- ergebnis“ dieser weltweit größten ran- domisierten Akupunkturstudie zeigte sich aber auch, dass Patienten, die an Nicht-Akupunkturpunkten gena- delt wurden, ebenso von der zusätz- lichen Behandlung profitierten. Eine

spezifische Akupunkturwirkung konn- te lediglich bei Arthrosepatienten nachgewiesen werden. Trotzdem er- hofft sich die TK eine Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Den Abschlussbericht der Stu- die will sie jetzt dem Gemeinsamen Bundesausschuss übergeben, der noch in diesem Jahr über die Aufnahme ent- scheiden soll.

R

und 10 000 auf dem Gebeit der Aku- punktur qualifizierte Ärzte behan- delten im Rahmen der dreiarmig ange- legten Studie mehr als 360 000 Patien- ten; zwei Drittel davon Frauen. Wäh- rend im Studienteil B bei einer großen Anzahl von Patienten die Therapiesi- cherheit und Wirtschaftlichkeit der Akupunktur untersucht wurde, bewer- tete der randomisierte und kontrollier- te Studienteil C die Wirksamkeit der Nadelung an den spezifischen Aku- punkturpunkten bei etwa 1 000 Teil-

nehmern. Der teilrandomisierte Studi- enteil A untersuchte bei etwa 50 000 Patienten die Wirksamkeit der Aku- punktur in der Routineversorgung. Er- gebnis: Zwischen 70 und 90 Prozent der Patienten berichteten über eine Linde- rung ihrer Beschwerden und eine ver- besserte Lebensqualität durch die An- wendung der Akupunktur im Vergleich zur ausschließlichen Behandlung mit der „normalen Schulmedizin“.

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berrascht über den als relativ gering nachgewiesenen Benefit der Schul- medizin zeigte sich Prof. Dr. med. Ste- fan Willich, Direktor des Instituts für Sozialmedizin, Epidemiologie und Ge- sundheitsökonomie der Charité. Durch Studienteil B wisse man zwar jetzt, dass man mit Akupunktur in der Regelver- sorgung kein Geld sparen könne. Den- noch rechtfertige der Nutzen die zu- sätzlichen Kosten. Nebenwirkungen seien selten und nie lebensbedrohlich gewesen. Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann Akut

Der Verkehr und die Verbrennung fossiler Energiequellen sind die Hauptverursacher von Feinstaub.

Foto:dpa

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