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Die Verunstaltung des Landschaftsbildes durch Tankstellenreklame

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VERMISCHTES

Die Verunstaltung des Landschaftsbildes durch Tankstellenreklame. Nach den baupolizeilichen Be­

stimmungen ist die Versagung der Genehmigung einer Zapfstellenreklame oder jeder Reklame im allgemeinen nur möglich, wenn ein Orts­ oder Land­

sdiaftsbild von besonderem Weile verunstaltet wird.

Durch orts­ oder bezirkspolizeiliche Vorschriften hat man diesen Begriff da und dort enger gefallt und nur allgemein von der Verunstaltung des l.and­

schaftsbildes gesprochen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um ein „wertvolles" oder ..besonders schönes" Bild handelt.

Die Bestrebungen des Deutschen lieinintsehuty.es gehen seit Jahren in derselben Richtung. Man sagt mit Recht, daß das Landschaftsbild vor jeder Ver­

unstaltung geschützt werden muß, gleichgültig ob es sich tun eine besonders schöne oder charakteristische

Landschaft bandelt oder nicht. Wer will über der­

artige Dinge Richter sein? Gerade die Landstriche, deren landschaftliche Reize verborgen liegen und höchstens gelegentlich durch das Auge des Malers entdeckt werden, bedürfen desselben Schutzes wie jene, die als Sehenswürdigkeiten anerkannt sind.

S e i t e t w a z w e i J a h r e n h a t n u n e i n f u r c h t b a r e s Z e r s t ö r u n g s w e r k a n u n ­ s e r e m L a n d s c h a f t s b i l d d a d u r c h e i n ­ g e s e t z t , daß die Großfirmen, die Betriebsstoff für den Autoverkehr liefern. rücksichtslos allerorts große emaillierte Blechschilder aufstellen, in denen sie ihre Betriebsstoffe anpreisen. Schilder von einer Größenabmessung, wie man sie bisher an der Land­

straße nicht kannte, lenken den Autofahrer von der Übersichtlichkeit des Weges ab und machen es un­

möglich, unser schönes deutsches l.andschaftsbihl in seiner vornehmen Farbengebung überhaupt noch ungestört genießen zu können.

Vor einiges Jahren bat man sich in Heimatschutz­

kreisen noch überlegt, ob man nicht verlangen soll, daß die Zapfständer der Tankstellen, wie es in der Schweiz meistens üblich ist, im unteren Teile grau oder graugrün gestrichen werden. Heute spricht darüber niemand mehr, man kann nur mit Entsetzen feststellen, wie diese Streckenreklame überhand nimmt.

D i e L a n d s t r a ß e i s t z u r P l a k a t s ä u l e f ü r d i e Z a p f s t e l l e n r e k l a m e g e w o r d e n .

Hier kann nur eine allgemeine Säuberungsaktion und eine entschiedene Stellungnahme der Reichs­ wie der Landesregierungen Abhilfe schaffen. In man­

chen Verordnungen oder Erlassen von Ländcrregie­

rungen (z. B. Baden) ist bereits ausgesprochen, daß eine Zapfstelle, deren Ständer farbig angestrichen ist, als Reklame f ü r Betriebsstoffe völlig genügt. Für die allgemeine Anwendung dieses Standpunkts muß eingetreten werden.

Es hat keinen Sinn, die Landschaft auf diese Weise zu verunstalten, wenn man weiß, daß in jedem kleinenO r t sich mindestense i n e ,meistens aber mehrere Zapfstellen befinden. Was nützt es dem

Autofahrer,w e n n er liest, daß in 1 0 0 0 , 5 0 0 oder2 0 ' » Entfernung der oderj e n e Betriebsstoff zu haben ist.

wenn er nicht mehr fahren kann? Hier muß er doch den Weg zu Fuß antreten, um zur nächsten Behau­

sung zu kommen, wo er sich befragen kann. Ebenso unsinnig ist es. vor und hinter jeder Zapfstelle im

Abstand von etwa 20—50m je ein hohes Schild in schreienden Farben anzubringen, das verkündet, daß jetzte i n e Zapfstelle kommt. Die mit ausländischen Geldern Finanzierten Firmen übertreffen sich in desem Zerstörungswerk.

Ein Volk, das noch Liebe zur Heimat hat und noch mit dem Boden verwurzelt ist, sollte diese Ver­

iirungen des Reklamewesens nicht dulden. Selbst im Lande der lauten Reklame, in Amerika, hat man aus diesem Gefühl heraus unter Schülern Stoßtrupps ge­

bildet, die diese Schilder wegnehmen.

Das Versagen des Wortlautes mancher Verord­

nungen hat folgende Gründe: Die Verunstaltung des l.andschaftsbildes hat heute einen anderen Sinn be­

kommen, als dies bei Abfassung der meisten Bau­

ordnungen vorzusehen war. Ein großer Teil der Be­

völkerung genießt das Landschaftsbild heute nicht mehr im Spazierengehen, sondern von der Kabine des Wagens aus im Spazierenfähren. Der Begriff des Landschaftsbildes war früher gewissermaßen an

e i n e n f e s t e n Standort gebunden, von dem aus man eine schöne Landschaft übersehen konnte. Heute er­

scheint dem Autofahrer das Landschaftsbild als eine Aufeinanderfolge von Eindrücken. Das einzige Bild ist ersetzt durch einen Bildstreifen. Durch diese Folge von Eindrücken wirkt die Benzin­ und Zapf­

stellenreklame in der Landschaft ungleich stärker und abstoßender als im Einzelbild. Aus diesen Gründen wird man dazu kommen müssen, den Be­

griff des Landschaftsbildes in diesem Sinne auszu­

legen und unsere Landschaft von jeder Strecken­

reklame freizuhalten.

Zweck dieser Zeilen ist. die Architektenschaft und die Behörden auf die Gefahr aufmerksam zu machen und sie zu gemeinsamem Vorgehen aufzurufen. — Ob.­Reg.­Baurut Dr. h. c. L. S c h m i e d e r, Heidelberg.

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V E R L A G : D E U T S C H E B A U Z E I T U N G G . M . B . H . , B E R L I N

F Ü R DIE R E D A K T I O N V E R A N T W O R T L I C H : FRITZ E I S E L E N , B E R L I N D R U C K : W . B Ü X E N S T E I N , B E R L I N S W 4 8

Originalveröffentlichung in: Deutsche Bauzeitung, 65 (1931), Nr. 16, S. 144

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