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Gibt es bei der Kantonspolizei eine Liste von Persönlichkeiten, welche im Falle eines Vergehens oder einer Straftat besonders geschützt werden müssen, z.B

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I 135/2009 POM 6. Mai 2009 POM C

Interpellation

0822 Masshardt, Langenthal (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 30.03.2009

Werden prominente Unfallverursacher von der Polizei mit Samthandschuhen angefasst?

FIFA-Präsident Sepp Blatter hatte Mitte Oktober 2008 auf der Heimfahrt ins Wallis zwischen Spiez und Kandersteg bei einem Überholmanöver ein Fahrzeug touchiert und war anschliessend frontal mit einem korrekt entgegenkommenden Wagen kollidiert. Der Lenker des entgegenkommenden Wagens wurde dabei verletzt. Beide Fahrzeuge wurden stark beschädigt und das Fahrzeug von Sepp Blatter auf die Strassenböschung katapultiert.

Wie den Medien später zu entnehmen war, haben die ausgerückten Polizisten, nachdem sie auf dem Unfallort den FIFA-Präsidenten erkannten, die Kontrollschilder an dessen Wagen abmontiert. Auch sonst wurde der Fall seitens der Polizei äusserst diskret behandelt: die Medienmitteilung enthielt kein Wort über den prominenten Unfallverursacher.

Ich ersuche den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Gibt es bei der Kantonspolizei eine Liste von Persönlichkeiten, welche im Falle eines Vergehens oder einer Straftat besonders geschützt werden müssen, z.B. durch Entfernen der Kontrollschilder?

2a. Wenn ja, wer legt diese Liste fest und wo kann man einen Eintrag beantragen oder kann dieser Eintrag käuflich erworben werden?

2b. Wenn nein, nach welchen Kriterien entscheiden die ausrückenden Polizisten, welche Personen durch Entfernen von Nummernschildern und dergleichen vor neugierigen Journalistenaugen geschützt werden müssen?

3. Werden die Polizisten der Kantonspolizei von der vorgesetzten Stelle angewiesen, mit prominenten Unfallverursachern besonders diskret zu verfahren und bei Bedarf auch die Kontrollschilder zu entfernen?

Es wird Dringlichkeit beantragt. Gewährt: 02.04.2009

Antwort des Regierungsrats:

Zu Frage 1

Nein. Das verfassungsmässige Grundrecht der Rechtsgleichheit wird von der Kantonspolizei ausnahmslos respektiert.

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Zu Frage 2b

In der konkreten Situation hat der mit der unfalltechnischen Untersuchung beauftragte Mitarbeiter der Kantonspolizei eigenverantwortlich entschieden, die Kontrollschilder am betreffenden Fahrzeug abzumontieren. Dies, um seine Untersuchungen möglichst ungestört von Medienvertretern, die bereits auf dem Weg zur Unfallstelle waren, durchführen zu können.

Zu Frage 3 Nein.

An den Grossen Rat

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