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Die Validierung der Methoden zur Bestimmung von Cannabinoiden und Amphetaminen im Serum

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Academic year: 2022

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Zusammenfassung

Dr. rer. nat Grit Kießling, Die Validierung der Methoden zur Bestimmung von Cannabinoiden und Amphetaminen im Serum

Die toxikologisch-chemischen Analysen von biologischem Untersuchungsmaterial sind das zentrale Hilfsmittel bei der Begutachtung der akuten Fahrsicherheit wie auch der generellen Fahreignung. Gerade im Hinblick auf die rechtlichen Folgen sind bei forensisch-toxikologischen Analysen höchste Anforderungen an die Qualitätssiche- rung zu stellen.

Ziel der hier vorliegenden Arbeit war es nun, Methoden zum Nachweis der Aufnahme von Cannabinoiden und Amphetaminen bei lebenden Personen nach den Richtlinien der GTFCh zu validieren und dabei deren analytische Grenzenwerte und Anwend- barkeit in der Praxis zu diskutieren.

Für die Analyten THC und 11-OH-THC kann in dem geprüften Arbeitsbereich von 0 – 100 µg/L von einer Linearität ausgegangen werden. Der lineare Zusammenhang des Analyten THC-COOH ist für den Konzentrationsbereich von 0 – 25 µg/L, der für die Berechnung der analytischen Grenzwerte angewendet wird, gegeben. Unter Einbe- ziehung der hohen Konzentrationen (bis 500 µg/L) wurde aber richtigerweise ein ex- ponentieller Zusammenhang zur Beschreibung der Kalibrationskurve verwendet, da es ansonsten zu einer Unterschätzung der Konzentration von THC-COOH kommt.

Die Bestimmungsgrenze für THC liegt bei 0,94 µg/L, ein Wert, der zwar unter 1 µg/L (erlaubte Nachweisgrenze in den Richtlinien der GTFCh) liegt, aber dennoch nicht befriedigend ist, wenn man die niedrige Nachweisgrenze von 0,12 µg/L in Betracht zieht. Die Bestimmungsgrenze des Analyten 11-OH-THC liegt bei 0,50 µg/L, die des Analyten THC-COOH bei 2,19 µg/L.

Für die 6 Analyten bei der Bestimmung der Amphetamine gilt übereinstimmend, dass der verwendete Arbeitsbereich von 0 – 1000 µg/L linear verläuft. Die höchsten Nachweisgrenzen weisen die Analyten Methamphetamin (6,58 µg/L) und MDA (6,53 µg/L) auf. Werte unterhalb von 6,5 µg/L gelten als „nicht eindeutig nachgewiesen“

und müssen im Befundbericht als „negativ“ angegeben werden. Die Nachweisgren- zen der anderen Amphetamine liegen weit unterhalb der erlaubten 15 µg/L und spie- geln die analytische „Ist-Situation“ gut wider (1,18 – 3,04 µg/L). Die Bestimmungs- grenzen der Amphetamine variieren sehr stark (7,95 – 28,5 µg/L). Dabei weist das MDEA die höchste Bestimmungsgrenze von 28,5 µg/L auf.

Die veröffentlichten Grenzwerte der Grenzwertkommission korrelieren mit den Er- gebnissen. Werte unterhalb 25 µg/L können bei den Amphetaminen (Ausnahme MDEA) mit der nötigen Sicherheit bestimmt werden, ebenso wie die 1µg/L-Grenze von THC.

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