• Keine Ergebnisse gefunden

Der Vorstandsvertrag

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Der Vorstandsvertrag"

Copied!
9
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Inhaltsverzeichnis

Vorwort der 2. Auflage . . . 5

Vorwort der 1. Auflage . . . 6

Abkürzungsverzeichnis . . . 17

Literaturverzeichnis. . . 23

Aufsätze und Festschriftbeiträge (Auswahl) . . . 23

Kommentare, Handbücher und Monographien . . . 38

Kapitel 1 Auswahl der Vorstandsmitglieder . . . 41

A. Anforderungen an das Auswahlverfahren . . . 41

I. Erstberufung in den Vorstand . . . 41

1. Vorauswahl der Kandidaten. . . 41

a) Einsetzung einer Findungskommission . . . 41

b) Nominierungsausschuss bei Kreditinstituten . . . . 43

c) Vorschlagsrecht des Vorstandsvorsitzenden. . . 44

d) Beauftragung eines Personalberaters . . . 45

e) Einbindung eines Vergütungsberaters . . . 46

2. Kandidatensuche im Unternehmen . . . 47

II. Entscheidung über Wiederbestellung . . . 47

1. Leistungsbeurteilung . . . 47

2. Nachfolgelösung . . . 48

III. Personalentscheidung als Business Judgment. . . 48

1. Orientierung am Unternehmenswohl . . . 48

2. Angemessener Informationsstand . . . 50

B. Anforderungsprofil des Kandidaten. . . 50

I. Fachliche Mindestvoraussetzungen . . . 50

II. Persönliche Eigenschaften. . . 52

Kapitel 2 Bestellung der Vorstandsmitglieder . . . 55

A. Bestellung zum Vorstandsmitglied . . . 55

I. Rechtsnatur der Bestellung . . . 55

II. Bestellungskompetenz . . . 56

1. Bestellung durch den Aufsichtsrat . . . 56

a) Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats . . . 56

b) Entschließungsfreiheit . . . 57

c) Beschlussfassung . . . 58

d) Zustimmung des Vorstandsmitglieds . . . 61

e) Form der Bestellung . . . 61

2. Bestellung durch das Gericht . . . 61

a) Voraussetzungen . . . 61

b) Rechtsfolgen der Ersatzbestellung . . . 63 20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(2)

III. Anforderungen an die Vorstandsbesetzung . . . 65

1. Anzahl der Vorstandsmitglieder . . . 65

a) Gesetzliche und statutarische Vorgaben. . . 65

b) Rechtsfolgen bei Unter- oder Überbesetzung . . . 66

2. Besondere Mitglieder des Vorstands. . . 67

a) Vorstandsvorsitzender. . . 67

b) Chief Executive Officer . . . 69

c) Vorstandssprecher . . . 69

d) Arbeitsdirektor . . . 70

e) Stellvertretendes Vorstandsmitglied. . . 72

f) Aufsichtsratsmitglied als Interimsvorstand. . . 73

IV. Anforderungen an das Vorstandsmitglied . . . 75

1. Gesetzliche Anforderungen. . . 75

2. Statutarische Anforderungen . . . 77

a) Auswahlrichtlinien . . . 77

b) Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung . . . 79

4. Bestellungshindernisse und Tätigkeitsverbote . . . 79

a) Aktienrechtliche Ausschlussgründe. . . 79

b) Aufsichtsrechtliche Tätigkeitsverbote. . . 81

c) Sonstige Berufungshindernisse . . . 83

d) Rechtsfolgen bei verbotswidriger Bestellung . . . 83

5. Doppelmandate der Vorstandsmitglieder . . . 84

a) Vorstands-Doppelmandate . . . 84

b) Vorstands- und Aufsichtsratsmandat . . . 85

c) Doppelmandate bei Kreditinstituten und Ver- sicherungen . . . 87

V. Dauer der Bestellung . . . 88

1. Gesetzliche Höchstdauer . . . 88

2. Mindestdauer. . . 88

3. Beginn der Amtszeit . . . 89

VI. Wiederbestellung . . . 90

1. Beschluss des Aufsichtsrats . . . 90

2. Zeitpunkt der Beschlussfassung . . . 91

3. Vorzeitige Wiederbestellung . . . 92

3. Verlängerungsklauseln . . . 94

VII. Fehlerhafte Bestellung; faktisches Organ . . . 95

B. Beendigung der Bestellung . . . 97

I. Widerruf der Bestellung. . . 97

1. Verhältnis zur Kündigung der Anstellung . . . 97

2. Beschluss des Aufsichtsrats . . . 97

a) Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats . . . 97

b) Beschlussfassung . . . 98

c) Bekanntgabe an das Vorstandsmitglied . . . 99

d) Frist und Form . . . 100

e) Anhörung . . . 101 20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(3)

3. Wichtiger Grund . . . 101

a) Allgemeine Anforderungen . . . 101

b) Privilegierte Interessenabwägung. . . 103

c) Gesetzliche Regelbeispiele . . . 104

d) Ausübungsermessen . . . 110

4. Wirksamkeit der Abberufung und Rechtsschutz . . . . 111

a) Fehlen eines wichtigen Grundes . . . 111

b) Rechtsschutz des Vorstandsmitglieds . . . 112

5. Suspendierung und Dienstbefreiung . . . 115

a) Einseitige Suspendierung . . . 115

b) Einvernehmliche Suspendierung; Dienstbefreiung. 116 II. Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied . . . 117

1. Erklärung des Vorstandsmitglieds . . . 117

2. Wirksamkeit der Amtsniederlegung . . . 118

3. Unberechtigte Amtsniederlegung. . . 119

III. Einvernehmliche Aufhebung der Bestellung . . . 120

IV. Umstrukturierung der Aktiengesellschaft . . . 120

1. Umwandlung der Gesellschaft . . . 120

a) Auswirkung auf die Organstellung . . . 120

b) Beendigung bei Fortbestehen der Gesellschaft . . . 121

2. Unternehmenskauf, Beherrschung und Eingliederung . . . 122

V. Insolvenz und Liquidation der Aktiengesellschaft . . . 123

1. Insolvenz der Gesellschaft. . . 123

2. Abwicklung der Gesellschaft . . . 124

C. Behördliche Meldungen und Anzeigen. . . 125

I. Anmeldung zum Handelsregister. . . 125

II. Ad-hoc-Publizitätspflicht . . . 126

1. Anwendungsbereiche . . . 126

2. Befreiung von der Ad-hoc-Publizität . . . 128

III. Aufsichtsrechtliche Anzeigepflichten . . . 129

1. Geschäftsleiter von Kreditinstituten . . . 129

a) Absicht und Vollzug der Bestellung . . . 129

b) Ausscheiden eines Geschäftsleiters . . . 131

2. Geschäftsleiter von Versicherungsunternehmen . . . . 131

3. Inhaber bedeutender Beteiligungen; Holding- unternehmen . . . 131

Kapitel 3 Anstellungsvertrag der Vorstandsmitglieder . . . 133

A. Grundlagen des Anstellungsverhältnisses . . . 133

I. Rechtsnatur des Anstellungsvertrages . . . 133

1. Trennung zwischen Anstellung und Bestellung . . . . 133

2. Anstellungsvertrag als Dienstvertrag . . . 134

3. Anstellungsvertrag mit Dritten . . . 135

a) Gestaltungsformen . . . 135 20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(4)

b) Drittanstellung im Konzern. . . 135

c) Vorstands-Doppelmandate . . . 136

II. Stellung der Vorstandsmitglieder . . . 137

1. Arbeitnehmerschutzvorschriften. . . 137

a) Kein Arbeitnehmerstatus . . . 137

b) Anwendbare Regelungen . . . 138

2. Sozialversicherungsrecht . . . 140

3. Treue- und Fürsorgeverhältnis . . . 142

B. Abschluss des Anstellungsvertrages . . . 143

I. Anstellungskompetenz des Aufsichtsrats . . . 143

1. Ausschließliche Zuständigkeit . . . 143

2. Entschließungsfreiheit; Zustimmung der Haupt- versammlung . . . 144

3. Delegation an Ausschuss . . . 148

a) Bedeutung des Plenarvorbehalts . . . 148

b) Ausschussbesetzung. . . 150

c) Vergütungskontrollausschuss bei Kreditinstituten. . 151

4. Beschlussfassung . . . 152

5. Abschluss des Vertrages. . . 154

6. Fehlende Ermächtigung . . . 156

7. Form des Vertrages . . . 156

II. Dauer des Anstellungsvertrages . . . 158

1. Gesetzliche Höchstdauer . . . 158

2. Vertragsverlängerung . . . 158

3. Kopplungs- und Gleichlaufklauseln . . . 160

4. Mitteilungspflichten . . . 161

III. Fehlerhafter Anstellungsvertrag . . . 162

C. Inhalt des Anstellungsvertrages. . . 164

I. Rechte des Vorstandsmitglieds . . . 164

1. Vorstandsvergütung . . . 164

a) Gebot der Angemessenheit . . . 164

b) Herabsetzung der Bezüge . . . 179

c) Gleichbehandlung im Vorstand . . . 186

d) Leistungsstörungen . . . 187

e) Abtretung und Pfändung . . . 190

f) Insolvenz der Gesellschaft . . . 190

g) Verjährung . . . 193

h) Offenlegung . . . 193

i) Besteuerung . . . 195

2. Vergütungsverordnung für Kreditinstitute und Versicherungen . . . 197

a) Anwendbarkeit der Vergütungsverordnungen . . . . 198

b) Allgemeine Anforderungen an die Vergütungs- systeme . . . 200 20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(5)

c) Vergütungssysteme bedeutender Institute und

Versicherungen . . . 207

d) Anpassung laufender Anstellungsverträge . . . 215

3. Aktienoptionsprogramme . . . 218

a) Gestaltungsformen . . . 219

b) Zuständigkeit des Aufsichtsrats . . . 220

c) Inhaltliche Anforderungen . . . 221

d) Nachvertragliche Bindungsregeln . . . 227

e) Publizitätspflichten. . . 229

f) Besteuerung . . . 231

g) Auswirkungen von Umstrukturierungen . . . 233

4. Tantieme . . . 234

a) Rechtsgrundlage . . . 234

b) Höhe der Tantieme . . . 236

c) Inhaltliche Ausgestaltung . . . 237

5. Einmalige Anerkennungsprämien . . . 240

a) Regelungsmöglichkeiten . . . 240

b) Inhaltliche Anforderungen . . . 241

6. Abfindungszusagen. . . 243

a) Gewöhnliche Abfindung. . . 243

b) Change-of-Control-Klausel . . . 244

c) Abgrenzung zu Take-over-Boni . . . 246

7. Betriebliche Altersversorgung. . . 247

a) Zuständigkeit des Aufsichtsrats-/ausschusses . . . 248

b) Ausdrückliche Regelung. . . 248

c) Anwendbarkeit des BetrAVG . . . 249

d) Ausgestaltung des Ruhegeldvertrages . . . 254

e) Invaliditätsbedingtes Ruhegeld . . . 259

f) Angemessenes Übergangsgeld . . . 260

g) Wertsicherung und Anpassung . . . 262

h) Widerruf der Versorgungszusage . . . 265

i) Herabsetzung laufender Versorgungsleistungen . . 268

j) Fehlerhafte Versorgungszusage . . . 270

k) Insolvenzsicherung. . . 270

l) Verjährung. . . 272

8. Hinterbliebenenversorgung . . . 272

a) Versorgung des Ehegatten . . . 272

b) Waisenversorgung . . . 274

9. Auslagenersatz . . . 275

a) Allgemeine Voraussetzungen . . . 275

b) Regress und Freistellung. . . 276

9. D & O-Versicherung. . . 279

a) Versicherungsgegenstand . . . 279

b) Versicherungszeitraum. . . 281

c) Abschlusspflicht . . . 282 20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(6)

d) Vergütungscharakter. . . 284

e) Angemessener Selbstbehalt. . . 286

f) Besteuerung . . . 288

11. Urlaub . . . 289

a) Urlaubsanspruch. . . 289

b) Abgeltungsanspruch. . . 289

12. Betriebliche Nebenleistungen . . . 290

a) Dienstwagen und -wohnung . . . 290

b) Sonstige Leistungen und Ansprüche . . . 291

13. Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder . . . 292

a) Anwendungsbereich des § 89 AktG . . . 292

b) Beschluss des Aufsichtsrats . . . 293

c) Rechtsfolgen unzulässiger Kreditvergabe . . . 294

II. Pflichten des Vorstandsmitglieds . . . 295

1. Wahrnehmung des Vorstandsmandats . . . 295

a) Geschäftsführung und Vertretung . . . 295

b) Geschäftsverteilung und Ressortzuweisung . . . 296

c) Übernahme anderweitiger Tätigkeiten . . . 299

2. Pflichtenbindung und Haftung . . . 299

a) Unzulässige Haftungsklauseln . . . 300

b) Haftung aus Vertragsverletzung . . . 301

3. Gesetzliches Wettbewerbsverbot . . . 303

a) Gegenstand und Anwendungsbereich. . . 303

b) Abgrenzung zu Corporate Opportunities . . . 305

4. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot . . . 307

a) Anwendbarkeit der §§ 74 ff. HGB . . . 307

b) Berechtigtes Interesse der Gesellschaft . . . 308

c) Umfang des Wettbewerbsverbots . . . 309

d) Höhe der Karenzentschädigung . . . 312

e) Bedingtes Verbot und späterer Verzicht . . . 313

f) Lossagen vom Wettbewerbsverbot . . . 315

g) Geltungserhaltende Reduktion . . . 315

h) Rechtsfolgen bei unzulässigem Wettbewerb . . . 316

5. Dienstzeiten, Nebentätigkeit und Umsetzung . . . 317

a) Dienstzeiten . . . 317

b) Nebentätigkeit . . . 318

c) Umsetzung . . . 320

6. Auskunfts- und Herausgabepflichten . . . 321

a) Auskunftspflichten . . . 321

b) Herausgabepflichten. . . 322

7. Überlassung von Erfindungen . . . 323

8. Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex . . . 323 20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(7)

III. Schiedsvereinbarung und Gerichtsstandsklausel . . . 325

1. Vereinbarung eines Schiedsgerichts . . . 325

a) Gesetzliche Anforderungen . . . 325

b) Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag . . . 326

c) Streitigkeiten aus der Organstellung . . . 327

d) Persönliche Reichweite der Schiedsklausel . . . 330

e) D & O-Versicherung. . . 330

2. Gerichtsstandsklausel . . . 331

a) Internationaler Gerichtsstand . . . 331

b) Besonderheiten bei Drittanstellung. . . 333

IV. Sonstige Schlussbestimmungen . . . 334

1. Aufhebung bestehender Vereinbarungen . . . 334

2. Schriftformklausel . . . 334

3. Salvatorische Klausel . . . 334

4. Ausschlussfristen. . . 335

D. Beendigung des Anstellungsvertrages . . . 335

I. Bedeutung der Abberufung . . . 335

II. Kündigung durch die Aktiengesellschaft . . . 336

1. Beschluss des Aufsichtsrats . . . 336

a) Zuständigkeit des Aufsichtsrats/-ausschusses . . . 336

b) Beschlussfassung . . . 338

c) Form der Kündigung . . . 339

2. Außerordentliche Kündigung . . . 340

a) Wichtiger Grund . . . 340

b) Kündigungsfrist. . . 344

c) Darlegungs- und Beweislast . . . 346

d) Abmahnung, Anhörung . . . 347

e) Verschulden . . . 348

f) Rechtsschutz des Vorstandsmitglieds . . . 348

3. Ordentliche Kündigung . . . 349

a) Ausdrückliche Regelung. . . 349

b) Kündigungsfristen . . . 350

III. Kündigung durch das Vorstandsmitglied . . . 351

1. Außerordentliche Kündigung . . . 351

a) Wichtiger Grund . . . 351

b) Anspruch auf Schadensersatz. . . 353

2. Ordentliche Kündigung . . . 354

IV. Einvernehmliche Aufhebung des Anstellungsvertrages . . 355

1. Beschluss des Aufsichtsrats . . . 355

a) Zuständigkeit des Plenums . . . 355

b) Beschlussfassung; Stimmenthaltung . . . 356

c) Form des Aufhebungsvertrages . . . 357

2. Zahlung einer Abfindung . . . 358

a) Gestaltungsformen . . . 358

b) Abgeltung der Vergütungsansprüche. . . 358 20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(8)

c) Zusätzliche Abfindungszahlung . . . 363

d) Besteuerung . . . 366

3. Sonstige nachvertragliche Regelungen . . . 369

4. Ausgleichs- und Erledigungsklausel. . . 370

a) Umfang und Wirkung . . . 370

b) Vereinbarungen mit Dritten. . . 372

5. Einvernehmliche Freistellung . . . 373

V. Fortsetzung als gewöhnliches Arbeitsverhältnis . . . 374

1. Änderung der Vertragsbedingungen . . . 374

a) Widerruf der Bestellung. . . 374

b) Umstrukturierung der Gesellschaft . . . 375

c) Wiederaufleben eines Arbeitsvertrages . . . 375

2. Rechtsfolgen . . . 376

VI. Umstrukturierung der Aktiengesellschaft. . . 376

1. Umwandlung der Gesellschaft . . . 376

a) Auswirkung auf den Anstellungsvertrag . . . 376

b) Änderung der Leistungspflichten . . . 378

c) Möglichkeiten der Vertragsbeendigung . . . 381

2. Unternehmenskauf, Beherrschung und Eingliederung . 384 VII. Insolvenz und Liquidation der Aktiengesellschaft. . . 386

1. Insolvenz der Gesellschaft . . . 386

a) Kündigung durch die Gesellschaft. . . 386

b) Kündigung durch das Vorstandsmitglied . . . 387

2. Abwicklung der Gesellschaft . . . 388

Anhang . . . 389

A. Muster zur Bestellung und Abberufung . . . 389

I. Bestellung eines Vorstandsmitglieds . . . 389

II. Widerruf unter gleichzeitiger Neubestellung . . . 390

III. Übermittlung des Widerrufs- und Kündigungsbeschlusses . 391 IV. Anmeldung zum Handelsregister . . . 392

B. Muster zum Anstellungsvertrag. . . 394

I. Anstellungsvertrag einschließlich Pensionsvereinbarung . 394 II. Richtlinie des Aufsichtsrats für die Festsetzung der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder eines Kreditinstituts (Vergütungsrichtlinie) . . . 415

III. Aktienoptionsvereinbarung. . . 419

IV. Übertragung von Pensionsanwartschaften . . . 426

V. Einvernehmliche Freistellung . . . 427

C. Muster zum Aufhebungsvertrag. . . 429

I. Aufhebungsvertrag. . . 429

II. Haftungsfreistellung und Stimmbindungsvereinbarung (Auszug) . . . 435

D. Muster zur Geschäftsordnung für den Vorstand . . . 436 20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(9)

E. Muster zur Geschäftsordnung für den Präsidialausschuss des Aufsichtsrats . . . 446 F. Checkliste zu den Anforderungen des Deutschen Corporate

Governance Kodex . . . 448 I. Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance

Kodex . . . 448 II. Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 460

Autorenvitae . . . 463 Sachregister . . . 465

20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

bestellt, als sie gerade einmal drei Künstler für das kommende Jahr kannten. Das ist ein riesiger Ver- trauensbeweis, auf den wir sehr stolz sind. Jetzt lösen wir nach und

Entsprechend verteilen die Tafeln in über 3.000 Ausgabestellen qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können,

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir

Maßnahmen zur Anpassung werden anlassbezogen und laufend ausgearbeitet, aber nicht im Rahmen eines strategi- schen Dokuments; Arbeitskreis für Anpassung 2009 gegründet; weitere