• Keine Ergebnisse gefunden

Der Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Der Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Autorenübersicht*. . . 5

Bearbeiterverzeichnis . . . 6

Abkürzungsverzeichnis . . . 13

Literaturverzeichnis. . . 15

I. Einführung. . . 29

II. Vertragsgestaltung. . . . 33

1. Einleitung . . . 33

a) Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten . . . 33

b) Ablauf . . . 35

c) Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz . . . 35

2. Übertragende Sanierung im Wege des Asset Deal . . . 36

a) Zeitliche Aspekte . . . 36

b) Besonderheiten im Unternehmenskaufvertrag . . . 37

3. Share Deal . . . 48

a) Überblick . . . 48

b) Zeitliche Aspekte und Verfahrensfragen . . . 48

c) Das Share Purchase Agreement . . . 49

4. Absicherung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen . . . 52

a) Garantieansprüche als Masseforderung. . . 52

b) Beschränkter Umfang vertraglicher Garantien . . . 53

c) Haftungsausschluss . . . 54

d) Absicherung von Garantie- und anderen Ansprüchen: Treuhandlösung . . . 55

5. Fortführungsgesellschaften. . . 56

a) Sanierungsgesellschaft . . . 56

b) Betriebsübernahmegesellschaft . . . 57

c) Auffanggesellschaft . . . 58

III. Due Diligence . . . 61

1. Überblick . . . 61

a) Begriff. . . 61

b) Notwendigkeit der käuferseitigen Due Diligence . . . . 61

c) Rechtliche Vorgaben für die Due Diligence . . . 62 20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(2)

2. Besonderheiten bei der Due Diligence-Prüfung

des Unternehmens in Krise und Insolvenz . . . 63

a) Überblick . . . 63

b) Einzelne Aspekte . . . 64

IV. Ausschluss der Übernehmerhaftung . . . 67

1. Erwerberhaftung nach § 25 HGB . . . 67

a) Allgemeines . . . 67

b) Haftungsausschluss - § 25 Abs. 2 HGB . . . 68

c) Erwerb aus der Insolvenz - Teleologische Reduktion. . . 68

d) Erwerb in der Krise und im Insolvenzeröffnungsverfahrens . . . 69

2. Haftung für Betriebssteuern nach § 75 AO. . . 70

a) Allgemeines . . . 70

b) Übereignung eines ganzen Unternehmens . . . 71

c) Umfang der Haftung . . . 73

d) Haftungsausschluss . . . 74

3. Haftung für die Rückzahlung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen . . . 75

a) Einführung . . . 75

b) Die Entscheidungspraxis der Kommission . . . 76

c) Stimmen aus dem Schrifttum . . . 81

d) Rechtsprechung. . . 83

e) Konsequenzen der Rechtsprechung für die Praxis . . . . 84

f) Höhe der Rückforderung. . . 85

g) Absicherungsmöglichkeiten des Erwerbers . . . 85

4. Umsatzsteuerliche Risiken . . . 87

a) Geschäftsveräußerung im Ganzen . . . 87

b) Umsatzsteuerliche Behandlung außerhalb einer Geschäftsveräußerung . . . 90

c) Irrtümliche Beurteilung durch die Parteien der Transaktion . . . 91

V. Arbeitsrechtliche Aspekte. . . 95

1. Haftung aufgrund Betriebsübergangs nach § 613a BGB . . . 95

a) Betriebsübergang nach § 613a BGB – Voraussetzungen . 95 b) Rechtsfolgen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB im Allgemeinen . . . 100

c) Rechtsfolgen des Betriebsübergangs im Besonderen: Haftung in der Krise . . . 107

d) Rechtsfolgen und Haftung beim Betriebsübergang in der Insolvenz . . . 109

e) Gestaltungsmöglichkeiten beim Betriebsübergang in der Insolvenz . . . 112

2. Die Chancen und Risiken einer Transfergesellschaft . . . 114

a) Ziel und Zweck einer Transfergesellschaft . . . 114 20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(3)

b) Möglichkeiten zur Finanzierung der

Transfergesellschaft . . . 115

c) Überführung der Arbeitnehmer in die Transfergesellschaft . . . 115

d) Vorteile einer Transfergesellschaft für den Arbeitgeber . 116 e) Vorteile einer Transfergesellschaft für den Arbeitnehmer . . . 116

f) Nachteile . . . 117

g) Anreize für den Eintritt in eine Transfergesellschaft . . 117

h) Fazit. . . 117

3. Krisenbewältigung durch Personalabbau . . . 118

a) Aufhebungsverträge . . . 118

b) Beendigung/keine Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen . . . 119

c) Abbau von Leiharbeitnehmern . . . 119

d) Ausgliederungsmaßnahmen/Outsourcing . . . 120

e) Betriebsbedingte Kündigungen . . . 120

f) Massenentlassungen . . . 123

g) Altersteilzeit . . . 124

4. Personalabbau in der Insolvenz . . . 125

a) Allgemein . . . 125

b) Insolvenzgeld . . . 125

c) Kündigung in der Insolvenz . . . 125

d) Betriebsrat und Insolvenz . . . 126

e) Sonderkündigungsrecht für Betriebsvereinbarungen . . 126

f) Interessenausgleich bei Betriebsänderungen in der Insolvenz . . . 126

g) Umfang des Sozialplans . . . 127

h) Betriebsveräußerung . . . 128

i) Fazit. . . 128

VI. Potentielle Haftung des Veräußerers und ihre Vermeidung. . 129

1. Krise und Insolvenz . . . 130

a) Insolvenzgründe . . . 130

b) Beseitigung der Insolvenzgründe . . . 141

c) Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens . . . 142

2. Zivilrechtliche Haftungsrisiken . . . 146

a) Insolvenzverschleppungshaftung . . . 146

b) Insolvenzverursachungshaftung . . . 150

c) Insolvenzvertiefungshaftung . . . 152

d) Sittenwidrige Schädigung . . . 153

3. Strafrechtliche Haftungsrisiken . . . 157

a) Insolvenzstraftatbestände. . . 158

b) Sonstige Straftatbestände . . . 162 20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(4)

VII. Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters . . . 163

1. Das Erfüllungswahlrecht. . . 163

a) Gegenseitiger Vertrag . . . 164

b) Beidseits keine vollständige Erfüllung . . . 165

c) Teilbare Leistungen. . . 165

d) Ausübung des Erfüllungswahlrechts . . . 166

e) Motive des Insolvenzverwalters bei der Ausübung des Erfüllungswahlrechts . . . 167

f) Auswirkung von Erfüllungswahl und -ablehnung . . . . 168

g) Keine Rückforderung von Vorleistungen durch den Insolvenzverwalter . . . 168

h) Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung . . . 169

i) Fristsetzung zur Ausübung des Erfüllungswahlrechts . . 169

j) Gesetzliche Sonderregelungen . . . 170

2. Das Erfüllungswahlrecht beim Unternehmenskauf . . . 170

a) Ausgangslage . . . 170

b) Insolvenz zwischen Signing und Closing . . . 172

c) Insolvenz nach Closing . . . 173

d) Risikominimierung – Möglichkeiten der Absicherung des Käufers . . . 176

3. Erfüllungswahlrecht bei Verträgen, die für die Fortführung des Unternehmens wesentlich sind . . . 181

a) Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters als Voraussetzung der Übertragung der Verträge . . . 182

b) Vereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter beim Unternehmenskauf aus der Insolvenz . . . 186

VIII. Anfechtungsrisiken . . . 187

1. Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung . . . 187

2. Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung . . . 189

a) Rechtshandlung und Gläubigerbenachteiligung . . . 189

b) Vorsatzanfechtung . . . 190

c) Anfechtung unentgeltlicher Leistungen . . . 192

d) Anfechtung unmittelbar nachteiliger Rechtshandlungen . . . 192

e) Anfechtung bei kongruenter und inkongruenter Deckung . . . 193

f) Keine Insolvenzanfechtung bei privilegiertem Bargeschäft . . . 196

3. Anfechtung nach Anfechtungsgesetz. . . 197

4. Anfechtungssichere Gestaltung . . . 198

IX. Zustimmungserfordernisse . . . 199

1. Zustimmungserfordernisse beim Kauf in der Krise. . . 199

a) Asset Deal . . . 199

b) Share Deal . . . 210 20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(5)

c) Sonstige Beschränkungen und

Zustimmungserfordernisse . . . 212

2. Zustimmungserfordernisse beim Kauf in der Insolvenz . . 213

a) Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters . . . 213

b) Beschränkung auf die Insolvenzmasse . . . 213

c) Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss . . . . 214

d) Zustimmungserfordernisse vor dem Berichtstermin . . 221

e) Zustimmungserfordernisse nach dem Berichtstermin . 222 f) Sonderfall: Übertragende Sanierung aufgrund Insolvenzplans . . . 231

g) Zustimmung des Insolvenzschuldners oder seiner Organe . . . 232

3. Zustimmungserfordernisse bei der Fortführung der Firma. 234 a) Fortführung der Firma in der Krise . . . 234

b) Fortführung der Firma in der Insolvenz . . . 235

X. Besonderheiten beim Kauf vom vorläufigen Insolvenz- verwalter . . . 241

1. Berechtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Unternehmensveräußerung . . . 242

a) Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters . . 242

b) Berechtigung zur Unternehmensveräußerung . . . 243

2. Erwerberrisiken . . . 248

a) Anfechtung. . . 248

b) Risiko der Erfüllungsablehnung (§ 103 InsO) . . . 251

3. Empfehlung für die Praxis . . . 254

XI. Regulatorische Erfordernisse . . . 255

1. Kapitalmarktrechtliche Erfordernisse . . . 255

a) Kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungspflichten bei Beteiligung börsennotierter Unternehmen . . . 255

b) Insiderrechtliche Aspekte bei Beteiligung börsennotierter Unternehmen . . . 260

c) Übernahmerechtliche Verpflichtungen . . . 262

d) Börsennotierung in Krise und Insolvenz . . . 266

2. Fusionskontrolle . . . 268

a) Zielsetzung und Anwendungsbereich der Fusionskontrolle . . . 268

b) Deutsche Fusionskontrolle . . . 268

c) EU-Fusionskontrolle und sanierungsspezifische Besonderheiten . . . 281

XII. Steuerliche Überlegungen . . . 287

1. Allgemeine Überlegungen . . . 287

2. Unbegrenzte Verlustverrechnung bei übertragender Sanierung (?) . . . 288 20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(6)

3. Wegfall von steuerlichen Verlustvorträgen bei

Kapitalgesellschaften und Sanierungsprivileg . . . 289

a) Einleitung . . . 289

b) Mantelkauf nach § 8 Abs. 4 KStG . . . 291

c) Verlustabzugsbegrenzung nach § 8c KStG . . . 298

d) Resümee . . . 311

4. Grunderwerbsteuerliche Aspekte des Unternehmenskaufs . 311 a) Übertragende Sanierung . . . 311

b) Grunderwerbsteuer beim Share Deal . . . 311

XIII. Strategische Überlegungen . . . 319

1. Die Wahl der richtigen Übertragungsform: Asset- oder Share Deal . . . 319

2. Kauf vor oder in der Insolvenz . . . 320

3. Erkennen der Krise als Unternehmenskäufer . . . 322

Autorenvitae. . . 323

Stichwortverzeichnis . . . 339

20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir

c) Umsatzsteuerkorrektur bei Anordnung von Sicherungs­ maßnahmen ... Sonstige Steuerarten ... Problemfelder aus dem Zeitraum zwischen Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bis

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir

anspruchs ... 216 b) Folgen der insolvenzrechtlichen Qualifikation ... Materielle Insolvenz ... Konflikt mit der organschaftlichen Unternehmenseinheit ... Störung des

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir

Auftragserteilung (Art und Umfang) ... Überprüfung des erteilten Rats auf Plausibilität ... Handeln gemäß Beratungsempfehlung ... Abdingbarkeit von Haftungsansprüchen

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir