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Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern Postfach 11 01 65 95420 Bayreuth

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Landesverband Bayern des Bundes für Umwelt- und Naturschutz

Deutschland e.V.

Landesfachgeschäfts- stelle Nürnberg Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 09 11/81 87 8-0 Fax 09 11/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern

Postfach 11 01 65 95420 Bayreuth

Unser Zeichen: SG-Mfr-Nea-NSG Sieben Buckel-Bergamt-0708 vom: 16.07.08

Gipsabbau der Firma Knauf am Naturschutzgebiet Sieben Buckel bei Markt Nordheim

Anzeige: Verstoß gegen die Auflagen der bergrechtlichen Genehmigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund Naturschutz fordert Sie auf, die im Folgenden beschriebenen Verstöße gegen Auflagen der Abbaugenehmigung zu ahnden.

1. Verstoß gegen Auflagen zum Grundwasseranschnitt

Der BN hat am 01.06.08 im Gipsbruch der Fa. KNAUF Markt Nordheim Süd-Ost eine Wasserpumpe vorgefunden. Diese war jedoch noch nicht in Betrieb. Als Zeuge be- nennen wir unseren Gebietsbetreuer Herrn Bruno Täufer, Heimgartenweg 5, 91438 Bad Windsheim. Anbei senden wir Ihnen Fotos von der Pumpe im Abbaugelände, die Herr Täufer am 1. Juli 2008 gemacht hat

Eine Nivellierung des Wasserstandes in der Abbaugrube mit dem Wasserstand un- seres Messpegels 1 durch unseren Gutachter Otto Heimbucher und Bruno Täufer am 03.06.08 ergab, dass der Wasserstand an der Abbausohle nur einen Abstand von 11 cm zum gemessenen Grundwasserstand im Pegel zeigt. Und zwar liegt der Wasserstand in der Grube unterhalb des Wasserstandes im Pegel! Es handelt sich damit eindeutig um Grundwasser, das in der Abbaustelle angeschnitten wurde.

Die Pumpe war zwischen 01.06.08 und 03.06.08 fortgeschafft worden.

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Bund Naturschutz in Bayern e.V.

2 Am 01.07.08 musste der BN feststellen, dass sich die Pumpe wieder im Gipsbruch befindet. Im Ablaufschlauch stand noch Wasser - ein Zeichen, dass Wasser abge- pumpt worden war. Als Zeugen benennen wir Herrn Bruno Täufer.

Dies widerspricht den Vorgaben des bergrechtlichen Genehmigungsbescheides und allen dem Bund Naturschutz und gegenüber dem Gericht gemachten Beteuerungen, dass das Grundwasser durch den Abbau nicht angeschnitten würde und eine Beein- trächtigung des Grundwassers nicht erfolge.

Der Bund Naturschutz befürchtet durch die Veränderung des Grundwasserspiegels Beeinträchtigungen der Vegetation und Fauna im NSG Sieben Buckel, Beeinträchti- gungen der Gipshöhle Höllern sowie Schäden an seinem Grund und Boden. Wir weisen darauf hin, dass das Gebiet nach der FFH-Richtlinie der EU unter Schutz steht und dem Verschlechterungsverbot unterliegt. In diesem Zusammenhang ver- weist der BN auf seine Ausführungen im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Der BN stellt hiermit fest, dass der Betreiber des Gipsbruches die Auflagen nicht einhält und fordert Sie auf, die Abbauarbeiten sofort einstellen zu lassen und die Verstöße rechtlich zu ahnden.

Nochmals weist der Bund Naturschutz darauf hin, dass es sich bei dem Wasser im Bereich der Abbausohle nicht um Niederschlagswasser handelt sondern um Grund- wasser. Dies geht schon daraus hervor, dass es in der Region in der 23. KW (An- fang Juni) bis zum 01.07.08 zum letzten Mal geregnet hat und dieses Wasser schon längst im karstigen Gipsboden versickert oder verdunstet wäre.

Anhand der bisherigen Grundwassermessungen geht hervor, dass der Grundwas- serstand im Laufe des Sommers noch weiter sinkt und im Winterhalbjahr wieder an- steigt. Das bedeutet, dass im Winter bei wieder ansteigenden Grundwasser die Ab- bausohle teilweise unter Wasser stehen könnte.

Anbei senden wir Ihnen die aktuellen Grundwassermessergebnisse zu.

2. Verstoß gegen weitere Auflagen

Auf den Fotos ist zu erkennen, dass die Dieselmotorpumpe im Wasser steht. Im Ge- nehmigungsbescheid vom 06.07.2001 wird im Punkt 3.5.1 der Umgang mit dem Grundwasser, und im Punkt 3.7 der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gere- gelt.

Auch dies stellt einen Verstoß gegen den Genehmigungsbescheid dar. Beim Betan- ken der Pumpe ist nicht auszuschließen, dass Treibstoff verschüttet wird.

Der BN fordert Sie auf, den Verstoß entsprechend zu ahnden.

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Bund Naturschutz in Bayern e.V.

3 3. Anschneiden von Höhlen

An der Grubenwand zum NSG wurde eine flache Höhle angeschnitten. Dieser Zu- gang wurde offensichtlich wieder einigermaßen zugeschüttet, ist aber noch deutlich zu erkennen.

Durch das Abschieben des Oberboden von dem großen Gipshügel wurde eine Doli- ne an der südöstlichsten Ecke der Abbaufläche freigelegt, auf deren Grund am 01.07.08 noch Grundwasser zu sehen war (Zeuge Bruno Täufer).

Angesichts des bisherigen öffentlichen Interesses am Thema erlauben wir uns, die- ses Schreiben an die Presse zugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Tom Konopka Regionalreferent

Anlagen

Referenzen

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