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Academic year: 2022

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Sind Ärzte korrupt?

In den letzten Wochen häuften sich die Vorwürfe gegen Ärzte, sie wür- den rechtswidrig Krankenhausein- weisungen von Patienten gegen Ent- gelt vornehmen. Diese Vorwürfe sind schwerwiegend, stellen sie doch eine gesamte Berufsgruppe unter Gene- ralverdacht. Jedoch gibt es bisher nur Verdächtigungen und keine belast- baren Beweise. Und in Sachsen gibt es laut Kassenärztlicher Vereinigung aktuell keine konkreten Hinweise darauf, dass Überweisungsprämien für Einweisungen in spezielle Kran- kenhäuser geboten oder gezahlt wur den.

Wenn nun Ärzte pauschal von der Bundesgesundheitsministerin dennoch als bezahlte Vermittler dargestellt werden, so diente das sicher gut als Wahlkampfthema. Übersehen wird dabei, dass es gesetzliche Be stim- mungen sind, nach denen Ärzte und Krankenhäuser aufgefordert werden, den Behandlungsprozess gemeinsam zu organisieren und dazu Vergü- tungsvereinbarungen zu treffen. Die- se Verhandlungsergebnisse jetzt pau- schal zu skandalisieren, fällt direkt auf die Urheber dieser Gesetze zu - rück. Kommerzialisierung und über- triebene Wettbewerbsorientierung im Gesundheitswesen so wie die deutliche Unterfinanzierung des nie- dergelassenen Bereichs sind aus mei- ner Sicht die eigentlichen Ursachen des Problems. Unsere Be schlüsse beim Sächsischen Ärztetag 2009 spre chen dazu eine deutliche Sprache.

Seit langer Zeit schon engagieren sich Krankenhäuser und niedergelas- sene Ärzte in Kooperation, um

Schnittstellen zu überwinden, die Versorgung zu verbessern und Ein- sparungen zu erzielen. Diese so genannte Integrierte Versorgung ist nicht nur politisch gewollt, sondern auch sinnvoll und muss selbstver- ständlich mit Leistungen für den Pati- enten hinterlegt sein. Dass dabei der Grundsatz „ambulant vor stationär“

Leistungen zu den niedergelassenen Ärzten verlagert, schlägt sich natür- lich auch in der Honorierung nieder.

Dies grundsätzlich dann in den Bereich von Bestechlichkeit und Kri- minalität zu rücken ist verantwor- tungslos. Die mit der Integrierten Versorgung mühsam erzielten Fort- schritte werden damit in Frage ge - stellt.

Ich bin der Meinung, dass wir Ärzte nicht korrupt oder bestechlich sind!

Aber „Schwarze Schafe“ gibt es immer und überall. Sollte es tatsäch- lich Fälle von Bestechlichkeit in der sächsischen Ärzteschaft geben, so werden die bestehenden straf- und berufsrechtlichen Möglichkeiten zur Anwendung kommen, um diese Kol- legen zur Verantwortung zu ziehen.

Geldwerte Vorteilsname für die Zuweisung von Patienten zur statio- nären Versorgung ohne entspre- chende Gegenleistung ist illegal. Im Mittelpunkt der medizinischen Be - mühungen muss der Patient stehen und keine Honorarfrage darf dies verzerren. Weiterhin ist es laut § 31 der Berufsordnung Ärzten nicht gestattet, „für die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmate- rial ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren.“ Zugleich müs- sen bei Verträgen wettbewerbsrecht- liche Fragestellungen mit berücksich- tigt werden. Ist die Kooperation nämlich nur vorgeschoben, greift nicht nur das Berufsrecht, vielmehr sind auch Verträge wegen Verstoßes gegen § 134 BGB (Rechtsgeschäfte) nichtig. Diese eindeutige Vorgabe wird allerdings durch legale „finanzi- elle Belohnungen“ im Rahmen der Integrierten Versorgungsverträge konterkariert.

Dennoch dürfen wir Ärzte Patienten niemals als „lukrative Policenträger“

ansehen, um mit ihnen Handel zu

treiben. Als Ärzte sind wir keine Manager im System der Gewinnma- ximierung. Für uns muss die medizi- nische Versorgung des Patienten im Vordergrund stehen. Nur so schaffen wir das notwendige Vertrauen zu unseren Patienten. Krankenhäuser, die Zuweisungsvergütungen anbie- ten oder bezahlen und niedergelas- sene Ärzte, die solche Vergütungen fordern oder vereinnahmen, handeln in absolut nicht akzeptabler Weise.

Es wird derzeit geprüft, ob parietä- tisch besetzte Clearingstellen geeig- net sind, laufende und künftige Ver- träge einer rechtlichen Bewertung und gegebenenfalls Sanktionierung zu unterziehen sowie das Berufsrecht zu verschärfen.

Zuvor sollten alle Beteiligten jedoch zu einer sachlichen Diskussion zu - rückkehren und eine nachhaltige Be - schädigung des Vertrauensverhältnis- ses zwischen Ärzten und Patienten vermeiden. Dies wünsche ich mir ins- besondere auch von der neuen Bundes regierung aus CDU und FDP.

Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident

Sozialministerin bestätigt

Der sächsische Ministerpräsident Sta- nislaw Tillich hat am 30. September 2009 ein neues Kabinett ernannt.

Staatsministerin für Soziales und Ver- braucherschutz ist Frau Christine Clauß (CDU). Bereits 2008 wurde sie durch den Ministerpräsidenten zur Staatsministerin für Soziales als Nach- folgerin von Helma Orosz berufen.

Frau Clauß war unter anderem zwan- zig Jahre als leitende Schwes ter einer Intensivstation in Leipzig tätig.

Knut Köhler M.A.

Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Editorial

516 Ärzteblatt Sachsen 10 / 2009

516 Ärzteblatt Sachsen 10 / 2009

Berufspolitik

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