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Wie hoch sind die Kosten, die die beiden Bildungsanbieter für die Durchführung der jeweiligen Ausbildungsgänge offeriert haben? 2

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I 030/2003 GEF 12. März 2003 44C

Interpellation

0615 Leuenberger, Trubschachen (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 10.02.2003

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 7. Februar 2003 betreffend „neue Ausbildungsaufträge für Physiotherapie und medizinisches Labor“.

Die beiden Bildungsanbieter Ausbildungszentrum Insel und Feusi Bildungszentrum haben sich je für die Durchführung beider Ausbildungslehrgänge beworben. Beide Institute sind durch das SRK anerkannt, was heisst, dass beide qualitativ gleichwertig sind.

In der SAR-Debatte des Grossen Rates vom letzten November ist klar hervorgegangen, dass die Mehrheit des Rates in Zukunft eine haushälterische Verwendung der vorhandenen Finanzmittel erwartet. Dazu gehört, und das ging aus den Diskussionen auch hervor, dass für sämtliche Aufgaben, die der Kanton zu vergeben hat, eine möglichst qualitativ hoch stehende aber auch kostengünstige Lösung zu suchen sei.

Ich habe begründete Zweifel, ob dieses Credo bei vorerwähntem Entscheid gebührend berücksichtigt wurde und ersuche deshalb den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch sind die Kosten, die die beiden Bildungsanbieter für die Durchführung der jeweiligen Ausbildungsgänge offeriert haben?

2. Was versteht der Regierungsrat in seiner Medienmitteilung unter „bildungspolitischer Aspekte“?

3. Was hat den Regierungsrat dazu bewogen, den Zuschlag für die Ausbildung der Physiotherapeuten dem Ausbildungszentrum Insel zu erteilen?

4. Welche Grundlagen hat der Regierungsrat bei seinem Entscheid höher gewichtet – der Kosteneinsparungsauftrag des Grossen Rates aus der SAR-Debatte oder die bildungspolitischen Aspekte?

5. Könnte der Entscheid des Regierungsrates, die Ausbildung der Physiotherapeuten dem Ausbildungszentrum Insel zuzuschlagen, irgendeine Grundlage in der Tatsache haben, dass einige Regierungsmitglieder Mitglied des Stiftungsrates der Insel sind?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 13.02.2003

Antwort des Regierungsrats

Ausgangslage

Der Interpellant fordert, dass für sämtliche Aufgaben, die der Kanton zu vergeben hat, möglichst qualitativ hochstehende aber auch kostengünstige Lösungen zu suchen seien.

Mit dem Entscheid des Regierungsrates, dass Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten am Ausbildungszentrum Insel ausgebildet werden und medizinische

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Laborantinnen und Laboranten am Feusi Bildungszentrum werden diese Forderungen erfüllt. Beide Ausbildungsanbieter sind seit Jahren als qualitativ hochstehende Ausbildungsinstitutionen bekannt. Mit dem durch die Regierung beschlossenen Vergabeentscheid werden ab 2006 Fr. 835‘000.-- eingespart, was einer Verdoppelung des im SAR-Bericht vorgegebenen Sparziels entspricht.

Antworten:

1. Der Interpellant verlangt die Bekanntgabe der Kosten, welche die beiden Bildungsanbieter für die Durchführung der jeweiligen Ausbildungsgänge offeriert haben. Die in den Offerten der beiden Anbieter kalkulierten Zahlen fallen unter das strafrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnis. Nach Art. 29 Abs. 2 Bst. c des Informationsgesetzes gehört das Geschäftsgeheimnis zu den überwiegenden privaten Interessen, die einer Information der Öffentlichkeit entgegensteht, so dass eine Auskunft über die genauen Zahlen nicht möglich ist.

2. Für die Vergabe der Leistungsaufträge für die Ausbildungsprogramme Physiotherapie und medizinisches Labor müssen auch die Entwicklungen im Rahmen der neuen Bildungssystematik (NBS) berücksichtigt werden. Die mit der NBS verbundene Situierung der einzelnen Studiengänge auf tertiärer Stufe ist auf nationaler Ebene noch nicht abgeschlossen. Bildungspolitisch wird davon ausgegangen, dass die Physiotherapie auf der Fachhochschul-Stufe positioniert wird und das medizinische Labor auf der Stufe Höhere Fachschule. In der Westschweiz wurde dies mit der Fachhochschule Gesundheit (HES-S2) bereits praktisch umgesetzt. Die Regierung geht davon aus, dass diese Situierung früher oder später auch in der deutschsprachigen Schweiz nachvollzogen wird.

Diese Einschätzung der Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die zukünftigen Standorte der Ausbildungsanbieter. Mit dem Vergabe-Entscheid werden im MTT- Bereich jetzt Optionen geschaffen, die es erlauben sowohl ein Zentrum für FH- Studiengänge als auch für Studiengänge an Höheren Fachschulen zu errichten. Diese Einschätzung der künftigen Bildungslandschaft hat den Vergabe-Entscheid der Regierung massgeblich mitgeprägt. Sie stellt die Nachhaltigkeit der realisierten Einsparung sicher.

3. Wie unter Ziffer 2 festgehalten ist es unabdingbar, den Vergabe-Entscheid für die Physiotherapieausbildung auch unter Berücksichtigung von zukünftigen Entwicklungen im Ausbildungsbereich des Gesundheitswesens zu treffen. Mit der Übertragung der Physiotherapieausbildung an das Ausbildungszentrum Insel wird die Möglichkeit geschaffen, ein Fachhochschul-Zentrum für medizinisch-therapeutische und medizinisch-technische Berufe einzurichten. Die bestehenden Vorgaben der Berner Fachhochschule namentlich in den Bereichen Kostenrechnung und Informatik, die Forderung nach einer effizienten Führung wie auch die Möglichkeit zur Nutzung von Synergien lassen sich nur durch die Bildung eines einzigen FH-Zentrums einlösen.

Das AZI bietet hierzu in verschiedener Hinsicht (Personal, Organisation, Erfahrung, Vernetzung) optimale Voraussetzungen. Dazu gehören nicht zuletzt auch die Infrastrukturen, die ausdrücklich für den Betrieb eines Ausbildungszentrums in Gesundheitsberufen ausgerichtet und erstellt wurden und deren intensive Weiternutzung eine vorteilhafte Raumbewirtschaftung sichert. Aus Sicht der Regierung sind damit hinreichende Gründe gegeben, um die Übertragung der Physiotherapieausbildung auf einen zukünftigen Fachhochschulstudiengang auszurichten und diese Ausbildung in derjenigen Struktur anzusiedeln, die das optimale Potential für die Bildung eines effizienten und kostengünstigen FH-Zentrums bietet.

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4. Wie bereits oben erwähnt, wird durch den Vergabe-Entscheid eine Einsparung von Fr.

835'000.--realisiert. Die Berücksichtigung der bildungspolitischen Entwicklung erlaubt auch nach erfolgter Tertialisierung der Ausbildungen effiziente und kostengünstige Lösungen anbieten zu können und die erzielten Einsparungen nachhaltig zu sichern.

5. Der Regierungsrat hat den Vergabe-Entscheid auf Grund sorgfältiger sachlicher Erwägungen gemäss der oben beschriebenen Ausganglage getroffen.

An den Grossen Rat

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