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Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH - Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Ergebnisverwendung

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Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe

Az.: 43.12001; 43.12002; 43.12003-729.902-3480700

Sitzungsvorlage KT/29/2017

Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH - Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und

Ergebnisverwendung

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

5 Kreistag 20.07.2017 öffentlich

1 Anlage

Testatsexemplar des Wirtschaftsprüfers mit Jahresabschluss 2016 (wurde bereits als Anlage 1 zur Vorlage Nr. 18/2017 an den Betriebsausschuss vom 01.06.2017 versandt)

Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt:

Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH (BRLK) wie folgt zu entscheiden:

1. Der Jahresabschluss der BRLK für 2016 wird wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme 2.406.842,29 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen 391.407,00 € - das Umlaufvermögen 2.015.435,29 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

- das Eigenkapital 1.774.964,49 € - die Rückstellungen 76.766,04 € - die Verbindlichkeiten 555.111,76 €

Jahresgewinn 59.650,74 €

Summe der Erträge 2.291.965,31 €

Summe der Aufwendungen 2.232,314,57 €

2. Der Jahresüberschuss aus dem Berichtsjahr 2016 in Höhe von 59.650,74 € wird ausgeschüttet und fließt dem Abfallwirtschaftsbetrieb zu. Der Gewinnvortrag aus Vorjahren von 181.438,11 € wird weiter auf neue Rechnung vorgetragen.

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Az.: 43.12001; 43.12002; 43.12003-729.902-

Seite 2 3. Die Geschäftsführung und der Verwaltungsrat werden für das Jahr 2016 entlastet.

4. Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2017 wird die Pricewaterhouse- Coopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) aus Stuttgart bestimmt.

I.Sachverhalt

Im Dezember 2004 hat der Landkreis Karlsruhe die Geschäftsanteile der U-plus Um- weltservice AG (70 %) erworben und wurde damit alleiniger Gesellschafter der Gesell- schaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH (BRLK). Das gezeichnete Kapital des Landkreises an der Gesellschaft beträgt 1.533.875,64 €.

Die Gesellschaft ist in seinem Auftrag für den gesamten Betrieb der Kreismülldeponie in Bruchsal zuständig und betreibt dort eine Deponiegasverwertungsanlage. Seit 2005 liegt ihr Aufgabenschwerpunkt in der Abfallumladung auf die Bahn und dem Zugtrans- port der Abfallcontainer von der Deponie Bruchsal zur Müllverbrennungsanlage in Mannheim. Verladearbeiten werden nicht nur für den Landkreis, sondern auch in gerin- gem Umfang im Auftrag der SUEZ Süd GmbH durchgeführt. Seit dem Jahr 2009 hat die Gesellschaft ihre Aufgabenfelder erweitert. Mit der Übernahme der Abfalleinsammlung von den Städten und Gemeinden hat der Landkreis die BRLK mit der Betriebsführung von inzwischen sieben Sammelstellen für Wertstoffe und Grünabfälle (Kombihöfe) be- auftragt. Zudem betreibt sie einen Wertstoffhof auf dem Gelände der Deponie Bruchsal.

Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres wird nach den Vorgaben des Gesell- schaftsvertrages der Jahresabschluss aufgestellt und von einem Wirtschaftsprüfer ge- prüft. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Jahr 2016 wurden vom Abfall- wirtschaftsbetrieb erarbeitet und von der Geschäftsführung aufgestellt. Im Folgenden wird das Geschäftsergebnis erläutert.

1. Jahresabschluss 2016

Das Jahr 2016 schließt mit einer Bilanzsumme von 2.406.842,29 € und einem Jahres- überschuss von 59.650,74 €. Damit hat die Gesellschaft wieder ein gutes Geschäftser- gebnis erzielt.

Mit langfristig gesicherten Geschäftsfeldern und einer sehr guten finanziellen Situation ist die Gesellschaft gut aufgestellt. Durch Neuausschreibungen des Abfallwirtschaftsbe- triebes können sich mittelfristig auch Änderungen in den Aufgaben der Gesellschaft er- geben. Bestandsgefährdende Risiken lassen sich aber nicht feststellen.

Die Gesellschaft verfügt über eine ausreichende Liquidität, so dass der Überschuss an den Abfallwirtschaftsbetrieb ausgeschüttet werden und dort zur Refinanzierung und Verzinsung der vom Eigenbetrieb mit Gebührenmitteln finanzierten Geschäftsanteile dienen kann.

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Az.: 43.12001; 43.12002; 43.12003-729.902-

Seite 3 2. Prüfungsergebnis

Auf der Grundlage des Gesellschafterbeschlusses vom 29.07.2016 wurde die Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PwC), Stuttgart mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 unter Einbeziehung der Buchfüh- rung und des Lageberichtes beauftragt. Nach abgeschlossener Prüfung wurden keine Einwände gegen die Buchführung und den Jahresabschluss erhoben. Es wurde mit Da- tum vom 24.04.2017 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Es wird des- halb empfohlen, der Feststellung des Jahresabschlusses und den notwendigen Entlas- tungen zuzustimmen.

Entsprechend der Beteiligungsrichtlinie des Landkreises erfolgte mit der Beauftragung von PwC für den Abschluss 2016 nach 5 Jahren ein Wechsel des Abschlussprüfers.

Für das Geschäftsjahr 2017 wird vorgeschlagen, erneut die Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft PriceWaterhouseCoopers AG aus Stuttgart zum Abschlussprüfer zu bestimmen.

Das Testatsexemplar des Wirtschaftsprüfers mit Jahresabschluss 2016 wurde als Anla- ge zur Vorlage Nr.18/2017 an den Betriebsausschuss vom 01.06.2017 versandt. Die Angelegenheit wurde im Betriebsausschuss am 01.06.2017 vorberaten und dem Kreis- tag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Die BRLK hat im Jahr 2016 einen Jahresüberschuss in Höhe von 59.650,74 € erwirt- schaftet, der ausgeschüttet werden kann, weil die BRLK über eine ausreichende Liqui- dität verfügt. Da der Abfallwirtschaftsbetrieb die Übernahme der gesamten Geschäfts- anteile im Jahr 2004 aus Gebührenmitteln finanziert hat, fließt diesem der Gewinn zur Refinanzierung und Verzinsung der Einlage wieder zu. Der Gewinnvortrag aus Vorjah- ren von 181.438,11 € soll weiter auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Personelle Auswirkungen ergeben sich keine.

III. Zuständigkeit

Der Landkreis ist alleiniger Gesellschafter der BRLK. Nach § 2 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe“ nimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb die Interessen des Landkreises als Gesellschafter in dessen abfallwirtschaftlichen Beteiligungen wahr. Der Landrat vertritt nach § 9 Abs. 6 der Betriebssatzung diese Interessen als Gesellschafter. Der Kreistag ermächtigt ihn dazu, in der Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016, die Behandlung des Jahresüberschusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Bestimmung des Abschlussprüfers für das Jahr 2017 zu entscheiden.

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