• Keine Ergebnisse gefunden

Wirtschafts- und Investitionsplan 2018 der Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH (BRLK)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Wirtschafts- und Investitionsplan 2018 der Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH (BRLK)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe

Az.: 43.12001; 43.12002; 43.12003-729.902-3732570

Sitzungsvorlage KT/03/2018

Wirtschafts- und Investitionsplan 2018 der Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH

(BRLK)

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4 Kreistag 25.01.2018 öffentlich

1 Anlage

Wirtschafts- und Investitionsplan 2018

(Die Anlage wurde bereits mit Sitzungsvorlage AUT/44/2017 an den Betriebsausschuss vom 14.12.2017 verschickt. Sie kann auf der Internetseite des Landkreises eingesehen werden.)

Beschlussvorschlag

Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung dem Wirtschafts- und Investitionsplan der Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH für das Jahr 2018 zuzustimmen.

I.Sachverhalt

Die Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe (BLRK) ist seit Ende 2004 eine Eigengesellschaft des Landkreises, die hauptsächlich für den Deponiebe- trieb, die Umladung und den Bahntransport der Restabfälle von der Deponie in Bruch- sal zur Verbrennungsanlage in Mannheim und die Betriebsführung von derzeit sieben Kombihöfen für Wertstoffe und Grünabfälle zuständig ist. Dafür bestehen feste Leis- tungsverträge mit dem Landkreis. Sie erbringt gute Leistungen und trägt damit zum Er- folg der Abfallwirtschaft im Landkreis bei.

Nach der Wirtschaftsplanung für 2018 werden sich Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben. Die BRLK wird ab dem Jahr 2018 auch die Kombihöfe für Wertstoffe und Grünabfälle in der Stadt Bruchsal betreiben. Außerdem soll die Gasverwertungsan- lage auf der Deponie Bruchsal an die abnehmende Gasmenge und die schlechtere Qualität angepasst werden. Dadurch werden sich die Aufwendungen gegenüber 2017 um rund 230.000 Euro erhöhen.

Den insgesamt geplanten Aufwendungen von rund 2,55 Millionen Euro werden plan- mäßige Erträge von rund 2,61 Millionen Euro gegenüber stehen. Insgesamt wird im Jahr 2018 ein Überschuss von rund 63.500 Euro erwartet.

(2)

Az.: 43.12001; 43.12002; 43.12003 - 729.902 - 3732570

Seite 2 Für das Jahr 2018 sind Investitionen in Höhe von rund 106.500 Euro geplant. Sie wer- den hauptsächlich für eine neue Steuerung des Deponiegasmotors erforderlich, damit der Motor auch bei einer abnehmenden Menge und Qualität des Deponiegases weiter betrieben werden kann. Für die Müllumladestation und die vorhandenen Kombihöfe sind bauliche Ertüchtigungsmaßnahmen vorgesehen. Außerdem ist die Anschaffung einer neuen Telefonanlage und eines gebrauchten Fahrzeugs für die Deponie Bruchsal eingeplant.

In der Personalplanung sind nur kleinere Änderungen vorgesehen. Durch die Über- nahme des Betriebs der Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelplätze in der Stadt Bruch- sal steigt die Zahl der geringfügig Beschäftigten und damit der Personalbestand etwas an.

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist insgesamt gut. Bestandsgefährdende Risi- ken sind nicht zu erkennen.

Der Wirtschafts- und Investitionsplan der Gesellschaft für das Jahr 2018 wurde in der Sitzung des Betriebsausschusses am 14.12.2017 zur Beratung vorgelegt. Der Aus- schuss hat die Angelegenheit vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschluss- fassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen auf den Landkreis ergeben sich durch den Wirtschaftsplan der Eigengesellschaft für das Jahr 2018 nicht, weil wiederum mit einem Jahresgewinn gerechnet wird.

Der Personalbestand der Gesellschaft verändert sich im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig. Personelle Auswirkungen für den Landkreis ergeben sich nicht.

III. Zuständigkeit

Der Landkreis ist alleiniger Gesellschafter der BRLK. Nach § 2 Abs. 2 der Betriebssat- zung für den Eigenbetrieb „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe“ nimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb die Interessen des Landkreises als Gesellschafter in dessen abfallwirtschaftlichen Beteiligungen wahr. Der Landrat vertritt nach § 9 Abs. 6 der Be- triebssatzung diese Interessen als Gesellschafter. Der Kreistag ermächtigt ihn dazu, in der Gesellschafterversammlung über den Wirtschafts- und Investitionsplan für das Jahr 2018 zu entscheiden.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen

Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung dem Wirtschafts- und Investitionsplan der Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe

GIS-Zentrum Datenquelle: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL BW) Az.: 2851.9-1/45 Stand Geobasisdaten: November 2019. Erstellung: Juli 2020

Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung dem Wirtschafts- und Investitionsplan der Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe

Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung dem Wirtschafts- und Investitionsplan der Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH

Im Dezember 2004 hat der Landkreis Karlsruhe die Geschäftsanteile der U-plus Um- weltservice AG (70 %) erworben und wurde damit alleiniger Gesellschafter der Gesell-

Für ein gelingendes Miteinander und die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen braucht es eine gemeinsame strategi- sche Ausrichtung und die Mitwirkung von allen Ein-

Landratsamt Karlsruhe Amt für Integration Frau Darja Chevalier Integrationsbeauftragte Tel.: 0721 936 - 77 570,..