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Informationsschreiben Nr. 179/2014 Praktika außerhalb des Landes Bremen/Versicherungsschutz

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wera.kebschull@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

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(bitte bei Antwort angeben) 21-15 (31-07/19)

Bremen, 10.10.14

Informationsschreiben Nr.179/2014

Praktika außerhalb des Landes Bremen / Versicherungsschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund einiger Anfragen, ob und unter welchen Voraussetzungen Praktika auch außerhalb Bre- mens durchgeführt werden können, wurde ein aktueller Schriftwechsel mit der Unfallkasse geführt.

Gegenstand des Schriftwechsels war die Aussage der Unfallkasse, dass für das Eintreten der Un- fallversicherung zwingende Voraussetzung sei, dass die zuständige Lehrkraft der Schule die Schüle- rinnen und Schüler vor Ort am Praktikumsplatz persönlich betreuen muss. Eine telefonische oder Betreuung per E-Mail reicht der Unfallkasse grundsätzlich nicht aus.

Die Unfallkasse hat sich auf unsere schriftliche Nachfrage nicht generell festgelegt und behält sich Einzelfallentscheidungen vor.

Aus diesem Grunde möchte ich aktuell auf Folgendes hinweisen:

Wenn ein Versicherungsschutz gewünscht wird, empfiehlt es sich, für die Zeit des Prakti- kums außerhalb des Landes Bremen einen privaten Versicherungsschutz abzuschließen.

Ich bitte Sie, die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler entsprechend zu beraten.

Einzelfragen bitte ich Sie direkt mit dem Referat Juristische Dienstleistungen in meinem Hau- se vorab zu klären.

Das Rundschreiben Nr. 51/99 hat - bis auf den letzten Satz - weiterhin Gültigkeit.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez. Wera Kebschull

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