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Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach Artikel 8Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 347/2013

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Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 347/2013

EUV347/2013ZustBek

Ausfertigungsdatum: 22.05.2014 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 vom 22. Mai 2014 (BGBl. I S. 576)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 28.5.2014 +++)  

----

Die Bundesnetzagentur ist als zuständige nationale Behörde gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.

347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 (ABl. L 115 vom 25.4.2013, S. 39) verantwortlich für die Erleichterung und Koordinierung der Genehmigungsverfahren für Vorhaben von gemeinsamem Interesse.

Unbeschadet der Zuständigkeit anderer Behörden für die Durchführung der Verwaltungsverfahren nach

nationalem Recht übernimmt die Bundesnetzagentur die Koordination der Genehmigungsverfahren für Vorhaben von gemeinsamem Interesse gemäß Artikel 8 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 347/2013.

Schlussformel  

B u n d e s m i n i s t e r i u m f ü r W i r t s c h a f t u n d E n e r g i e

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